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Entzug der WBK - Verlust der Verlässlichkeit wg. unsachgemäßer Verwahrung

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Entzug der WBK - Verlust der Verlässlichkeit wg. unsachgemäßer Verwahrung

Beitrag von Herder Lady » Fr 13. Mai 2022, 09:28

Hallo ihr Lieben!

Ich habe folgende Frage:
meinem Lebensgefährten wurde die WBK inkl. Waffen entzogen aus folgenden Gründen:

- Anzeige wegen Lärmbelästigung wegen Schießen auf dem eigenen Grundstück, allerdings unter Einhaltung aller erforderlichen Richtlinien (eingefriedet, Hanglage, Kugelfang). Bisher noch nie Beschwerden von Nachbarn.
- als die Beamten eingetroffen sind, war er gerade unterm Waffen reinigen, d.h. die Waffen lagen frei auf dem Tisch in der Küche, ebenso Munitionspackungen. Wie gesagt, er war gerade unterm Reinigen, eine Waffe war sogar eingespannt auf dem Waffenreinigungskoffer
- diesen Umstand hat die Polizei als nicht sachgemäße Verwahrung ausgelegt, obwohl alle Türen des Einfamilienhauses versperrt waren, sämtliche Fenster waren geschlossen und somit war gegeben, dass niemand Fremder auf die Waffen zugreifen kann, während der Reinigung.
Wir leben zu zweit in dem Haus, keine Kinder, und ich besitze ebenfalls die WBK. Trotzdem wurde der Umstand von der BH im Bescheid angeführt, dass er nicht alleine lebt.
- Wenn die Waffen nicht gerade gereinigt werden, sind sie in einem Waffentresor aufbewahrt, inkl. aller erforderlichen Urkunden, Kaufverträge, usw. Und natürlich auch die Munition. Die Schlüssel für beide Waffentresore werden nochmal gesondert in einem Handsafe aufbewahrt, der nur mittels PIN entsperrt werden kann.

Hat jemand Erfahrung mit der Entziehung der WBK? Das ist jetzt kein Waffenverbot, oder?
Wir werden natürlich "Einspruch" erheben gegen den Bescheid, aber gibt es überhaupt eine Chance darauf, das abzuwenden?
Wer entscheidet in weiterer Folge darüber, geht das zuerst wieder zurück an die BH oder gleich ans Gericht?

Freue mich über alle Erfahrungen und Tipps.

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Re: Entzug der WBK - Verlust der Verlässlichkeit wg. unsachgemäßer Verwahrung

Beitrag von gewo » Fr 13. Mai 2022, 09:56

es muss dazu ein protokoll geben.
in aller regel steht da alles drauf was festgestellt wurde.

grundfrage ist:
- gibt es unterschiedliche auslegungen zum sachverhalt
- oder gibt es unterschiedliche rechtsansichten

zum sachverhalt:
wenn im protokoll was drauf steht was nicht stimmt dann muss man ZU DIESEM ZEITPUNKT beweise sammeln
zb ein foto - auf dem der beamte ned voll drauf ist (das darf er sich glaub ich verbitten), aber evt sieht man ja "versehentlich" auf dem foto ein eckerl von seiner polizeiuniform (bei strassenverkehrssachverhalten achte ich immer drauf dass auf solchen fotos der funkwagen inkl. kennzeichen zu erkennen ist)
damit kannst du nachweisen dass das foto zum zeitpunkt der amtshandlung gemacht wurde.
wenn du das damals nicht gemacht hast
ist es jetzt zu spaet

zur rechtsansicht:
waffen die in einer wohnung IM SELBEN RAUM zur reinigung aufgelegt sind, zu einem zeitpunkt an dem sich KEINE NICHT BERECHTIGTEN PERSONEN im haus befinden und allfaellige terassentueren, fenster usw geschlossen sind ....... da wuerde ich mal kein problem sehen wenn sonst nix war.
sollten sich dritte ohne dokument im haus befunden haben und die waffen ohne berechtigten im raum am tisch gelegen haben
oder sollten tueren ins freie unversperrt gewesen sein
oder sollten weit und breit keine putzmittel erkennbar gewesen sein
....dann schlecht
da ihr nicht verheiratet seit darfst ja auch du ggf. nicht auf die waffen zugreifen weil du ja sonst deine stueckzahl ueberschreitest, das waere aber dann wohl kaum ein verwahrungsmangel, sondern unberechtigtes ueberlassen

ebenso schlecht wenn anlaesslich der beanstandung zu beginn angegeben wurde "ICH DARF DAS JA ZUR SELBSTVERTEIDIGUNG" anstelle dass richtigerweise auf die reinigung hingewiesen wurde.
so eine aussage reicht in den allermeisten faellen um eine "unvorsichtige handhabung" zu unterstellen (hat allerdinmgs mit einem verwahrungsmangel nix zu tun)

ohne anwalt wirst du aber ned weiterkommen
wenn ein waffenverbot im raum steht dann die waffen so rasch als moeglich an einen berechtigten ueberlassen

das ganze klingt nach einer BH aus niederoesterreich noerdlich von wien ..
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Re: Entzug der WBK - Verlust der Verlässlichkeit wg. unsachgemäßer Verwahrung

Beitrag von John Connor » Fr 13. Mai 2022, 10:06

Je nachdem was verhängt wurde. Rechtsfolgen sind sehr unterschiedlich:
Wird die WBK entzogen, fehlt jedoch die Berechtigung zum Erwerb genehmigungspflichtiger Waffen.
Beim Waffenverbot darf man auch keine Kat C Waffen bzw. überhaupt keine Waffen mehr besitzen (zB waffenrechtlich relevante Messer, Pfefferspray etc.)

Wenn es sich so zugetragen hat, seh ich was das Reinigen betrifft keinen Anlass, für einen Entzug der WBK oder gar ein Waffenverbot. Die Verwahrung war ordnungsgemäß, er hatte je sogar jederzeit Herrschaft über die Waffen (daher wäre es sogar egal, wenn Du keine WBK hast).

Problematisch könnte die Schussabgabe sein, wenns im Ortstgebiet war, da gibts ein Erkenntnis, dass man sich bedroht fühlen könnte. Siehe: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Vw ... 123X00.pdf

Mein Rat: ziemlich bald Hilfe von einem einschlägig bewanderten Rechtsanwalt suchen


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Re: Entzug der WBK - Verlust der Verlässlichkeit wg. unsachgemäßer Verwahrung

Beitrag von Joewood » Fr 13. Mai 2022, 10:17

Ich sehe den Teil mit dem Waffen putzen relativ entspannt. Wenn nur ihr dort gemeldet seid, beide waffenrechliche Dokumente habt, Türen, Fenster verschlossen waren (eigentlich nicht nötig, wenn ihr daheim seid), allein gewesen seid, dann ist der Entzug mit der Verwahrungsbegründung meiner Meinung nach nicht haltbar.

Das mit dem schießen... schwer zu sagen... müsste man die näherem Umstände wissen (Ortsgebiet,...).

Schließe mich Vorrednern an: einschlägiger Anwalt und zwar möglichst gleich!

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Re: Entzug der WBK - Verlust der Verlässlichkeit wg. unsachgemäßer Verwahrung

Beitrag von AUG-andy » Fr 13. Mai 2022, 10:30

Die Disskusion um das Schießen am eignen Grundstück hatten wir schon.
Meiner Meinung nach das dümmste was ein (Legal) Waffenbesitzer tun kann.
Die Zeiten sind viel zu sensibel geworden, wir leben halt nicht mehr in den sechziger oder siebziger Jahren. Heutzutage reicht eine anonyme Anzeige um den Stein ins Rollen zu bringen. Das Schießen inklusive der vorgefundenen Situation ist da natürlich ein Fressen für die Behörde.
MfG
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Re: Entzug der WBK - Verlust der Verlässlichkeit wg. unsachgemäßer Verwahrung

Beitrag von gewo » Fr 13. Mai 2022, 10:38

Joewood hat geschrieben:
Fr 13. Mai 2022, 10:17
Ich sehe den Teil mit dem Waffen putzen relativ entspannt. Wenn nur ihr dort gemeldet seid, beide waffenrechliche Dokumente habt, Türen, Fenster verschlossen waren (eigentlich nicht nötig, wenn ihr daheim seid)
fenster und tueren sind schon a thema weil man ned immer im raum ist
schon beim oeffnen der eingangstuere fuer die polizei zb
das waere ein verwahrungsmangel denk ich

detto betreffend stueckzahl
beide ein waffenrechtliches dokument aendert nix an einer evt stueckzahlueberschreitung wenn nicht beide berechtigten bei ihren waffen im raum sind (wer hat dann die tuere fuer die polizei aufgemacht wenn sonst niemand im haus war?)
aber wie gesagt, da gehts dann ned um verwahrungsmangel sondern um ueberlassung an unberechtigte
(was meiner meinung nach nicht halten wuerde vor gericht wenn sich der anwalt ned megapatschert anstellt dabei)


wer wo gemeldet ist ist nur fuer die 5-jaehrliche ueberpruefung vom belang denk ich mal
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Re: Entzug der WBK - Verlust der Verlässlichkeit wg. unsachgemäßer Verwahrung

Beitrag von John Connor » Fr 13. Mai 2022, 10:49

AUG-andy hat geschrieben:
Fr 13. Mai 2022, 10:30
Die Disskusion um das Schießen am eignen Grundstück hatten wir schon.
Meiner Meinung nach das dümmste was ein (Legal) Waffenbesitzer tun kann.
Die Zeiten sind viel zu sensibel geworden, wir leben halt nicht mehr in den sechziger oder siebziger Jahren. Heutzutage reicht eine anonyme Anzeige um den Stein ins Rollen zu bringen.
Kommt darauf an wann, wo und womit. Das Erkenntnis https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Vw ... 925X00.pdf ist zwar aus 1979, ich wüsste aber nicht, was sich da relevant geändert haben sollte.
Was soll zB bei einem Luftdruckgewehr auf einem großen Grundstück mit Kugelfang sein?
Du generalisierst da meines Erachtens nach zu viel.
Das Schießen inklusive der vorgefundenen Situation ist da natürlich ein Fressen für die Behörde.
Was hältst Du denn an der „vorgefundenen Situation“ für problematisch? Weißt mehr als wir? Den Bescheid haben wir ja wohl alle hier nicht.

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Re: Entzug der WBK - Verlust der Verlässlichkeit wg. unsachgemäßer Verwahrung

Beitrag von Herder Lady » Fr 13. Mai 2022, 10:50

So, anscheinend hat es meine Antworten auf eure Beiträge nicht übernommen, also hier nochmal:

Die Waffen lagen inklusive Putzutensilien (Bürsten, Reinigungsstäbe, Öl, Reinigungskoffer) in der Küche. Alles auf dem Tisch, eine Waffe war sogar eingespannt im Reinigungskoffer.
Die Situation war also für die Beamten klar ersichtlich.
Mein LG hat auch gleich angegeben, dass er im Garten geschossen hat, nur ein paar Schuss, zum groben Einschießen einer neuen Optik, bevor es damit auf den Schießplatz geht.

Die Beamten haben sich vor Ort nicht oder kaum negativ über die Verwahrung geäußert, sie waren erstmal verständlicherweise etwas nervös, weil die Waffen und auch Munition nicht versperrt im Raum lagen.
Die Situation war dahingehend angespannt, weil er der Nachbar nicht nur einfach die Polizei angerufen hat, sondern den Notruf gewählt hat... die wussten quasi erstmal nicht, auf was oder wen er geschossen hat....

Unser Haus befindet sich außerhalb des Ortsgebietes, sehr sehr ländlich und eigentlich verstehen wir uns mit den wenigen Nachbarn sehr gut. Es wissen auch alle, dass wir Sportschützen sind und zwider sind wir auch nicht ;)
Es hätte eigentlich gereicht, wenn der Nachbar gekommen wäre und gesagt hätte, hey lass das bitte, das stört mich. Dann hätten wir nicht mehr im Garten geschossen (weil du es dann ohnehin nicht mehr machen darfst).
Aber gut, jetzt ist das Kind schon in den Brunnen gefallen.

Das Problem ist, dass das was die Beamten zu ihm vor Ort gesagt haben, was völlig anderes war, als nun im Bescheid der BH steht.
Aber wie kann man sich da helfen? Ich kann das ja jetzt nicht mehr beweisen.
Unsere Waffen sind - wenn sie nicht gerade gereinigt werden - in einem Waffentresor verwahrt, inkl. Munition und Dokumente.
Die Schlüssel sind in einem Handsafe verschlossen, der nur mittels PIN geöffnet werden kann.
Sollte also alles passen. Die Beamten haben hier sogar noch gesagt, dass das alles ordnungsgemäß ist.

Die Frage ist halt jetzt, kann auch noch ein Waffenverbot auf ihn zukommen?
Ein Einspruch gegen diesen Bescheid - ergeht der wieder an die BH, können die das noch umentscheiden oder geht das gleich ans Gericht?
Anwalt ist natürlich schon informiert, selbstverständlich.
Zweifel hab ich trotzdem, ob man sich da irgendwie helfen kann...

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Re: Entzug der WBK - Verlust der Verlässlichkeit wg. unsachgemäßer Verwahrung

Beitrag von Herder Lady » Fr 13. Mai 2022, 10:59

John Connor hat geschrieben:
Fr 13. Mai 2022, 10:49
Was hältst Du denn an der „vorgefundenen Situation“ für problematisch? Weißt mehr als wir? Den Bescheid haben wir ja wohl alle hier nicht.
Im Bescheid steht, dass er die Verlässlichkeit verloren hat, weil die Waffen nicht ordnungsgemäß verwahrt hat.
Es steht, dass Waffen und Munition frei überall im Haus gelagert wurden.
Also dadurch nicht geschützt waren vor dem Zugriff von nicht berechtigten Personen. Was schlicht weg falsch ist.
Und dass er nicht alleine in dem Haus wohnt. Dass ich ebenfalls WBK Besitzerin bin, war ebenfalls nicht angeführt.
Dass er unterm Reinigen war steht in dem Bescheid nicht mal drin.

So wie ich das sehe, hat die Polizei es völlig anders geschildert und an die Behörde weitergegeben, als es tatsächlich war.
Aber das kann ich ja schlecht beweisen, die Aussage von drei Beamten wird wohl mehr zählen, als die von meinem LG...

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Re: Entzug der WBK - Verlust der Verlässlichkeit wg. unsachgemäßer Verwahrung

Beitrag von AUG-andy » Fr 13. Mai 2022, 11:03

John Connor hat geschrieben:
Fr 13. Mai 2022, 10:49
AUG-andy hat geschrieben:
Fr 13. Mai 2022, 10:30
Die Disskusion um das Schießen am eignen Grundstück hatten wir schon.
Meiner Meinung nach das dümmste was ein (Legal) Waffenbesitzer tun kann.
Die Zeiten sind viel zu sensibel geworden, wir leben halt nicht mehr in den sechziger oder siebziger Jahren. Heutzutage reicht eine anonyme Anzeige um den Stein ins Rollen zu bringen.
Kommt darauf an wann, wo und womit. Das Erkenntnis https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Vw ... 925X00.pdf ist zwar aus 1979, ich wüsste aber nicht, was sich da relevant geändert haben sollte.
Was soll zB bei einem Luftdruckgewehr auf einem großen Grundstück mit Kugelfang sein?
Du generalisierst da meines Erachtens nach zu viel.
Das Schießen inklusive der vorgefundenen Situation ist da natürlich ein Fressen für die Behörde.
Was hältst Du denn an der „vorgefundenen Situation“ für problematisch? Weißt mehr als wir? Den Bescheid haben wir ja wohl alle hier nicht.
Da wir jetzt mehr wissen, wird jetzt nicht mehr von einem Luftdruckgewehr auszugehen sein. Wie gesagt, die Zeiten haben sich seit 79 dramatisch verschlechtert. Ein besorgter Nachbar reicht da schon. ;)
MfG
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Re: Entzug der WBK - Verlust der Verlässlichkeit wg. unsachgemäßer Verwahrung

Beitrag von Herder Lady » Fr 13. Mai 2022, 11:13

AUG-andy hat geschrieben:
Fr 13. Mai 2022, 11:03
Da wir jetzt mehr wissen, wird jetzt nicht mehr von einem Luftdruckgewehr auszugehen sein. Wie gesagt, die Zeiten haben sich seit 79 dramatisch verschlechtert. Ein besorgter Nachbar reicht da schon. ;)
Laut den Beamten, war das Schießen an und für sich nicht gesetzeswidrig, da alle hierfür erforderlichen Vorschriften eingehalten wurden.
Wenn sich allerdings einmal jemand beschwert, dann hat man quasi "das Recht verwirkt" auf dem eigenen Grund zu schießen.
So wurde uns dann auch beim WBK Kurs damals mitgeteilt.

Es steht auch im Bescheid nicht die Lärmbelästigung als Begründung, sondern tatsächlich die unsachgemäße Verwahrung und den daraus resultierenden Verlust der Verlässlichkeit.

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Re: Entzug der WBK - Verlust der Verlässlichkeit wg. unsachgemäßer Verwahrung

Beitrag von AUG-andy » Fr 13. Mai 2022, 11:18

Herder Lady hat geschrieben:
Fr 13. Mai 2022, 11:13
AUG-andy hat geschrieben:
Fr 13. Mai 2022, 11:03
Da wir jetzt mehr wissen, wird jetzt nicht mehr von einem Luftdruckgewehr auszugehen sein. Wie gesagt, die Zeiten haben sich seit 79 dramatisch verschlechtert. Ein besorgter Nachbar reicht da schon. ;)
Laut den Beamten, war das Schießen an und für sich nicht gesetzeswidrig, da alle hierfür erforderlichen Vorschriften eingehalten wurden.
Wenn sich allerdings einmal jemand beschwert, dann hat man quasi "das Recht verwirkt" auf dem eigenen Grund zu schießen.
So wurde uns dann auch beim WBK Kurs damals mitgeteilt.

Es steht auch im Bescheid nicht die Lärmbelästigung als Begründung, sondern tatsächlich die unsachgemäße Verwahrung und den daraus resultierenden Verlust der Verlässlichkeit.
Aber trotzdem anzunehmen das es in irgendeiner Form in den internen Akten vermerkt wurde. Schon allein dem Anruf geschuldet der den Stein ins Rollen gebracht hat. Nicht das Putzen hat den Einsatz ausgelöst, sondern die Lärmbelästigung oder der Verdacht auf eine Straftat.
Trotzdem viel Glück.
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Re: Entzug der WBK - Verlust der Verlässlichkeit wg. unsachgemäßer Verwahrung

Beitrag von ebner33 » Fr 13. Mai 2022, 11:43

@Herder Lady: Darf man mal fragen,was die Polizisten dann Vorort zum Abschluss bzw als sie gegangen sind gesagt haben?
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Re: Entzug der WBK - Verlust der Verlässlichkeit wg. unsachgemäßer Verwahrung

Beitrag von Promo » Fr 13. Mai 2022, 11:58

Haben die Beamten die FFW vor Ort sichergestellt, oder nur "besucht"? Beamte können entweder ein vorübergehendes Waffenverbot aussprechen, was binnen sehr kurzer Zeit von der Behörde sodann in ein behördliches Waffenverbot umgewandelt werden muss, oder eben nicht. So wie geschildert klingt es danach, dass lediglich die Behörde in Reaktion auf einen Bericht der Beamten ein behördliches Waffenverbot augesprochen hat. Es wäre daher im Zuge einer Akteneinsicht der Bericht der Polizei anzufordern.

Wenn du noch im Besitz einer waffenrechtlichen Urkunde bist, dann bitte unbedingt sofort sicherstellen, dass eine Person, selbst wenn das Waffenverbot noch nicht rechtskräftig ist, nicht Zugriff zu deinen Waffen hat. Die Behörde könnte ansonsten, selbst wenn sich im Nachgang das gegen die andere Person ausgesprochene Waffenverbot wieder aufgehoben werden sollte, dies [durchwegs berechtigt] als mangelhafte bzw. fahrlässige Verwahrung auslegen, und auch gegenüber dir ein Waffenverbot aussprechen.
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Re: Entzug der WBK - Verlust der Verlässlichkeit wg. unsachgemäßer Verwahrung

Beitrag von AUG-andy » Fr 13. Mai 2022, 12:21

Promo hat geschrieben:
Fr 13. Mai 2022, 11:58
Haben die Beamten die FFW vor Ort sichergestellt, oder nur "besucht"? Beamte können entweder ein vorübergehendes Waffenverbot aussprechen, was binnen sehr kurzer Zeit von der Behörde sodann in ein behördliches Waffenverbot umgewandelt werden muss, oder eben nicht. So wie geschildert klingt es danach, dass lediglich die Behörde in Reaktion auf einen Bericht der Beamten ein behördliches Waffenverbot augesprochen hat. Es wäre daher im Zuge einer Akteneinsicht der Bericht der Polizei anzufordern.

Wenn du noch im Besitz einer waffenrechtlichen Urkunde bist, dann bitte unbedingt sofort sicherstellen, dass eine Person, selbst wenn das Waffenverbot noch nicht rechtskräftig ist, nicht Zugriff zu deinen Waffen hat. Die Behörde könnte ansonsten, selbst wenn sich im Nachgang das gegen die andere Person ausgesprochene Waffenverbot wieder aufgehoben werden sollte, dies [durchwegs berechtigt] als mangelhafte bzw. fahrlässige Verwahrung auslegen, und auch gegenüber dir ein Waffenverbot aussprechen.
Herder Lady hat geschrieben:
Fr 13. Mai 2022, 09:28
Hallo ihr Lieben!

Ich habe folgende Frage:
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