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Waffen von Frau bei mir im Tresor erlaubt?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Waffen von Frau bei mir im Tresor erlaubt?

Beitrag von lalaton » Mi 11. Mai 2022, 10:14

Meine Frau hat derzeit noch einen anderen Hauptwohnsitz, sie wird in den naechsten Wochen die WBK machen und sich dann eine Glock 19 kaufen. Ist es erlaubt die Waffe bei mir, an meinem Hauptwohnsitz, im Waffentresor zu verwahren damit sie sich nicht fuer ein paar Monate bis sie fix hier wohnt einen eigenen kaufen muss?

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Wolf1971
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Re: Waffen von Frau bei mir im Tresor erlaubt?

Beitrag von Wolf1971 » Mi 11. Mai 2022, 10:24

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kuni
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Re: Waffen von Frau bei mir im Tresor erlaubt?

Beitrag von kuni » Mi 11. Mai 2022, 10:32

Wenn beide die Menge an maximal zugänglichen Waffen dadurch nicht überschreiten (jeder eine Waffe, aber beide ein Dokument für 2 Waffen) ist es theoretisch möglich. Wenn du aber 2 hast (und WBK für 2) und Sie eine Waffe - dann geht es schon mal auf keinen Fall. Du hättest Zugriff auf 3 Waffen.

Aber es gibt da einige Urteile und hier schon einen langen Thread: viewtopic.php?f=20&t=40549
Zuletzt geändert von kuni am Mi 11. Mai 2022, 10:33, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Waffen von Frau bei mir im Tresor erlaubt?

Beitrag von kuni » Mi 11. Mai 2022, 10:32

Wolf1971 hat geschrieben:
Mi 11. Mai 2022, 10:24
Schau mal da

https://iwoe.at/service/rechts-service/ ... nbesitzer/
Da steht leider genau drinnen, dass sie dieses Thema hier nicht erklären, da zu komplex

fast12
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Re: Waffen von Frau bei mir im Tresor erlaubt?

Beitrag von fast12 » Mi 11. Mai 2022, 10:45

@Kuni - also prinzipiell verweist du ja auf den richtigen Thread - aber dein Text passt irgendwie nicht dazu.

Eine gemeinsame Verwahrung von Kat B von Eheleuten ist ok, sofern beide eine WBK haben. Also wenn beide 2 Plätze haben, dürfen alle 4 Waffen gemeinsam im Tresor liegen auf den beide Zugriff haben. Nachzulesen in dem von dir verlinkten Thread inkl. Runderlass

Trijikon
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Re: Waffen von Frau bei mir im Tresor erlaubt?

Beitrag von Trijikon » Mi 11. Mai 2022, 11:08

fast12 hat geschrieben:
Mi 11. Mai 2022, 10:45
@Kuni - also prinzipiell verweist du ja auf den richtigen Thread - aber dein Text passt irgendwie nicht dazu.

Eine gemeinsame Verwahrung von Kat B von Eheleuten ist ok, sofern beide eine WBK haben. Also wenn beide 2 Plätze haben, dürfen alle 4 Waffen gemeinsam im Tresor liegen auf den beide Zugriff haben. Nachzulesen in dem von dir verlinkten Thread inkl. Runderlass
Da wäre ich vorsichtig, sollte der eine Kat A Waffen oder Magazine besitzen und der andere hat keine Berechtigung dafür ist es definitiv nicht möglich gemeinsam zu verwahren.
Auch ansonsten ist es eine Frage der Auslegung durch die Behörde.

LG Wolfgang
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milu
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Re: Waffen von Frau bei mir im Tresor erlaubt?

Beitrag von milu » Mi 11. Mai 2022, 11:12

kuni hat geschrieben:
Mi 11. Mai 2022, 10:32
Wenn beide die Menge an maximal zugänglichen Waffen dadurch nicht überschreiten (jeder eine Waffe, aber beide ein Dokument für 2 Waffen) ist es theoretisch möglich. Wenn du aber 2 hast (und WBK für 2) und Sie eine Waffe - dann geht es schon mal auf keinen Fall. Du hättest Zugriff auf 3 Waffen.

....
Das stimmt nicht.
"Fatal ist mir das Lumpenpack, das, um die Herzen zu rühren,
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Re: Waffen von Frau bei mir im Tresor erlaubt?

Beitrag von Tagnor » Mi 11. Mai 2022, 11:28

milu hat geschrieben:
Mi 11. Mai 2022, 11:12
kuni hat geschrieben:
Mi 11. Mai 2022, 10:32
Wenn beide die Menge an maximal zugänglichen Waffen dadurch nicht überschreiten (jeder eine Waffe, aber beide ein Dokument für 2 Waffen) ist es theoretisch möglich. Wenn du aber 2 hast (und WBK für 2) und Sie eine Waffe - dann geht es schon mal auf keinen Fall. Du hättest Zugriff auf 3 Waffen.

....
Das stimmt nicht.
Es gibt dazu einen Runderlass und ich habe auch eine klare Aussage meiner Waffenbehörde dazu eingeholt.
Für die gemeinsame Verwahrung unter Eheleuten sind "keine überspitzten Anforderungen" zu stellen. Solange beide Ehepartner eine WBK besitzen halte ich (und meine Behörde) es nicht für erforderlich 2 separate Safes aufzustellen nur damit nicht einer Zugriff auf mehr Waffen als in der WBK eingetragen hat.

Ist wieder mal bedenklich, dass hier einige Leute die ganz klare Aussage machen das sei verboten, obwohl dem nicht so ist.
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Re: Waffen von Frau bei mir im Tresor erlaubt?

Beitrag von milu » Mi 11. Mai 2022, 12:13

Tagnor hat geschrieben:
Mi 11. Mai 2022, 11:28
milu hat geschrieben:
Mi 11. Mai 2022, 11:12
kuni hat geschrieben:
Mi 11. Mai 2022, 10:32
Wenn beide die Menge an maximal zugänglichen Waffen dadurch nicht überschreiten (jeder eine Waffe, aber beide ein Dokument für 2 Waffen) ist es theoretisch möglich. Wenn du aber 2 hast (und WBK für 2) und Sie eine Waffe - dann geht es schon mal auf keinen Fall. Du hättest Zugriff auf 3 Waffen.

....
Das stimmt nicht.
Es gibt dazu einen Runderlass und ich habe auch eine klare Aussage meiner Waffenbehörde dazu eingeholt.
Für die gemeinsame Verwahrung unter Eheleuten sind "keine überspitzten Anforderungen" zu stellen. Solange beide Ehepartner eine WBK besitzen halte ich (und meine Behörde) es nicht für erforderlich 2 separate Safes aufzustellen nur damit nicht einer Zugriff auf mehr Waffen als in der WBK eingetragen hat.

Ist wieder mal bedenklich, dass hier einige Leute die ganz klare Aussage machen das sei verboten, obwohl dem nicht so ist.
Und bitte benutzt doch die Suchfunktion! Das wurde hier im Forum schon abgehandelt und wird ganz leicht gefunden!
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aha.
und warum zitierst dann mich?
ich hab den blödsinn ja nicht geschrieben.
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Re: Waffen von Frau bei mir im Tresor erlaubt?

Beitrag von bino71 » Mi 11. Mai 2022, 12:31

Tagnor hat geschrieben:
Mi 11. Mai 2022, 11:28
milu hat geschrieben:
Mi 11. Mai 2022, 11:12
kuni hat geschrieben:
Mi 11. Mai 2022, 10:32
Wenn beide die Menge an maximal zugänglichen Waffen dadurch nicht überschreiten (jeder eine Waffe, aber beide ein Dokument für 2 Waffen) ist es theoretisch möglich. Wenn du aber 2 hast (und WBK für 2) und Sie eine Waffe - dann geht es schon mal auf keinen Fall. Du hättest Zugriff auf 3 Waffen.

....
Das stimmt nicht.
Es gibt dazu einen Runderlass und ich habe auch eine klare Aussage meiner Waffenbehörde dazu eingeholt.
Für die gemeinsame Verwahrung unter Eheleuten sind "keine überspitzten Anforderungen" zu stellen. Solange beide Ehepartner eine WBK besitzen halte ich (und meine Behörde) es nicht für erforderlich 2 separate Safes aufzustellen nur damit nicht einer Zugriff auf mehr Waffen als in der WBK eingetragen hat.

Ist wieder mal bedenklich, dass hier einige Leute die ganz klare Aussage machen das sei verboten, obwohl dem nicht so ist.
Und bitte benutzt doch die Suchfunktion! Das wurde hier im Forum schon abgehandelt und wird ganz leicht gefunden!
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Stimmt so auch nicht, wenn man Kat A hat.

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Re: Waffen von Frau bei mir im Tresor erlaubt?

Beitrag von AUG-andy » Mi 11. Mai 2022, 12:31

lalaton hat geschrieben:
Mi 11. Mai 2022, 10:14
Meine Frau hat derzeit noch einen anderen Hauptwohnsitz, sie wird in den naechsten Wochen die WBK machen und sich dann eine Glock 19 kaufen. Ist es erlaubt die Waffe bei mir, an meinem Hauptwohnsitz, im Waffentresor zu verwahren damit sie sich nicht fuer ein paar Monate bis sie fix hier wohnt einen eigenen kaufen muss?
Waffenrecht-Runderlass 2015, Seite 99

Von einer nachgeordneten Behörde wurde die Frage aufgeworfen, ob eine sorgfältige Verwahrung von Schusswaffen der Kat. B vorliegt, wenn Ehepartner, die beide Inhaber waffenrechtlicher Urkunden sind, ihre Schusswaffen der Kat. B gemeinsam in einem Tresor verwahren. Dazu wird nachstehende Rechtsauffassung vertreten:
Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes sind an die Art der Sicherung von Waffen gegenüber dem möglichen Zugriff des Ehepartners „keine überspitzten Anforderungen“ zu stellen (VwGH vom 22. Juni 1976, Zahlen 1055, 1056/76, vom 29. April 1981, Zahl 3590/80).
Weiters hat der VwGH im Erkenntnis vom 22. April 1981, Zahl 2978/80 ausgeführt, dass gegenüber einem selbst zum Waffenbesitz berechtigten Mitbewohner hinsichtlich der Art der Sicherung von Waffen keine „überspitzt stringenten Anforderung zu stellen“ sind.
Aus der oben zitierten Judikatur des VwGH lassen sich nach ho. Ansicht nachstehende Grundsätze ableiten:
An die Art der Sicherung von Waffen gegenüber dem möglichen Zugriff des anderen Ehepartners sind keine überspitzten Anforderungen zu stellen.
Der VwGH unterscheidet, ob der Ehepartner selbst zum Besitz von Waffen berechtigt ist, oder nicht. Liegen besondere Umstände vor, etwa Selbstmordabsichten, Alkoholmissbrauch oder Aggressivität des Ehepartners, sind Waffen – unabhängig ob die Behörde davon Kenntnis hat – jedenfalls so zu verwahren, dass ein Zugriff des Ehepartners auf Waffen des anderen Ehepartners ausgeschlossen ist.
Für die gegenständliche Fallkonstellation könnte folgendes abgeleitet werden:
Ein Ehepartner, der selbst zum Besitz von Schusswaffen der Kat. B berechtigt ist, wurde von der Behörde auf seine Zuverlässigkeit i.S. des § 8 WaffG überprüft. Unter Zugrundelegung der obgenannten Judikatur des VwGH, erscheint es zulässig, wenn die Schusswaffen der Kat. B gemeinsam in einem Tresor verwahrt werden.
Liegen besondere Umstände vor, die eine missbräuchliche Verwendung von Schusswaffen nicht ausschließen, ist – unabhängig davon, ob die Behörde Kenntnis dieser Umstände hat - eine getrennte Verwahrung der Schusswaffen jedenfalls erforderlich.
Auf Grundlage dieser Überlegungen stellt die gemeinsame Verwahrung von Schusswaffen in einem Tresor unter Verwendung von jeweils nur einem Ehepartner zugänglichen Stahlkassetten zwar eine erhöhte Verwahrungssicherheit dar, es erscheint jedoch mit dem
Schutzzweck der Norm des § 8 WaffG, dass nur Berechtigte Zugang zu Schusswaffen der Kat. B haben sollen, nicht im Widerspruch zu stehen, wenn die Verwahrung der Schusswaffen der Kat. B durch berechtigte Ehegatten in einem Tresor ohne Verwendung
von Stahlkassetten erfolgt.
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass Personen, die nicht Inhaber einer waffenrechtlichen Urkunde sind, jedenfalls keinen Zugang zu Schusswaffen der Kat. B haben dürfen.

Rechtssatz:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Vwg ... 29X02.html
MfG
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Re: Waffen von Frau bei mir im Tresor erlaubt?

Beitrag von kuni » Mi 11. Mai 2022, 13:48

milu hat geschrieben:
Mi 11. Mai 2022, 11:12
kuni hat geschrieben:
Mi 11. Mai 2022, 10:32
Wenn beide die Menge an maximal zugänglichen Waffen dadurch nicht überschreiten (jeder eine Waffe, aber beide ein Dokument für 2 Waffen) ist es theoretisch möglich. Wenn du aber 2 hast (und WBK für 2) und Sie eine Waffe - dann geht es schon mal auf keinen Fall. Du hättest Zugriff auf 3 Waffen.

....
Das stimmt nicht.
Laut unserer Behörde schon - ich habe WBK für 21, Sie für 2 - gemeinsame Verwahrung nicht zulässig, man darf die maximale Anzahl an Waffen lt. WBK für den Zugriff nicht überschreiten.

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Re: Waffen von Frau bei mir im Tresor erlaubt?

Beitrag von AUG-andy » Mi 11. Mai 2022, 13:57

kuni hat geschrieben:
Mi 11. Mai 2022, 13:48
milu hat geschrieben:
Mi 11. Mai 2022, 11:12
kuni hat geschrieben:
Mi 11. Mai 2022, 10:32
Wenn beide die Menge an maximal zugänglichen Waffen dadurch nicht überschreiten (jeder eine Waffe, aber beide ein Dokument für 2 Waffen) ist es theoretisch möglich. Wenn du aber 2 hast (und WBK für 2) und Sie eine Waffe - dann geht es schon mal auf keinen Fall. Du hättest Zugriff auf 3 Waffen.

....
Das stimmt nicht.
Laut unserer Behörde schon - ich habe WBK für 21, Sie für 2 - gemeinsame Verwahrung nicht zulässig, man darf die maximale Anzahl an Waffen lt. WBK für den Zugriff nicht überschreiten.
Dann schick ihnen mal den oben verlinkten Runderlass.
Mal schauen was sie dazu sagen.
Wir leben ja nicht in einer Bananenrepublik wo jeder seine eigenen Regeln aufstellen kann. :tipphead:
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Re: Waffen von Frau bei mir im Tresor erlaubt?

Beitrag von Promo » Mi 11. Mai 2022, 14:37

kuni hat geschrieben:
Mi 11. Mai 2022, 13:48
Laut unserer Behörde schon - ich habe WBK für 21, Sie für 2 - gemeinsame Verwahrung nicht zulässig, man darf die maximale Anzahl an Waffen lt. WBK für den Zugriff nicht überschreiten.
Das ist falsch, vgl. hiezu Runderlass sowie VwGH Judikatur:
Promo hat geschrieben:
Di 28. Mär 2017, 16:15
Runderlass des BMI (Hervorhebungen durch mich):
Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes sind an die Art der Sicherung von Waffen gegenüber dem möglichen Zugriff des Ehepartners „keine überspitzten Anforderungen“ zu stellen (VwGH vom 22. Juni 1976, Zahlen 1055, 1056/76, vom 29. April 1981, Zahl 3590/80).

Weiters hat der VwGH im Erkenntnis vom 22. April 1981, Zahl 2978/80 ausgeführt, dass gegenüber einem selbst zum Waffenbesitz berechtigten Mitbewohner hinsichtlich der Art der Sicherung von Waffen keine „überspitzt stringenten Anforderung zu stellen“ sind. Aus der oben zitierten Judikatur des VwGH lassen sich nach ho. Ansicht nachstehende Grundsätze ableiten:

An die Art der Sicherung von Waffen gegenüber dem möglichen Zugriff des anderen Ehepartners sind keine überspitzten Anforderungen zu stellen.

Der VwGH unterscheidet, ob der Ehepartner selbst zum Besitz von Waffen berechtigt ist, oder nicht.

Liegen besondere Umstände vor, etwa Selbstmordabsichten, Alkoholmissbrauch oder Aggressivität des Ehepartners, sind Waffen – unabhängig ob die Behörde davon Kenntnis hat – jedenfalls so zu verwahren, dass ein Zugriff des Ehepartners auf Waffen des anderen Ehepartners ausgeschlossen ist.

Für die gegenständliche Fallkonstellation könnte folgendes abgeleitet werden:

Ein Ehepartner, der selbst zum Besitz von Schusswaffen der Kat. B berechtigt ist, wurde von der Behörde auf seine Zuverlässigkeit i.S. des § 8 WaffG überprüft.

Unter Zugrundelegung der obgenannten Judikatur des VwGH, erscheint es zulässig, wenn die Schusswaffen der Kat. B gemeinsam in einem Tresor verwahrt werden.

Liegen besondere Umstände vor, die eine missbräuchliche Verwendung von Schusswaffen nicht ausschließen, ist – unabhängig davon, ob die Behörde Kenntnis dieser Umstände hat - eine getrennte Verwahrung der Schusswaffen jedenfalls erforderlich.

Auf Grundlage dieser Überlegungen stellt die gemeinsame Verwahrung von Schusswaffen in einem Tresor unter Verwendung von jeweils nur einem Ehepartner zugänglichen Stahlkassetten zwar eine erhöhte Verwahrungssicherheit dar, es erscheint jedoch mit dem Schutzzweck der Norm des § 8 WaffG, dass nur Berechtigte Zugang zu Schusswaffen der Kat. B haben sollen, nicht im Widerspruch zu stehen, wenn die Verwahrung der Schusswaffen der Kat. B durch berechtigte Ehegatten in einem Tresor ohne Verwendung von Stahlkassetten erfolgt.

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass Personen, die nicht Inhaber einer waffenrechtlichen Urkunde sind, jedenfalls keinen Zugang zu Schusswaffen der Kat. B haben dürfen.
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Re: Waffen von Frau bei mir im Tresor erlaubt?

Beitrag von spareribs » Mi 11. Mai 2022, 15:07

Wenn es jetzt aber keine Ehefrau, sondern nur " Freundin" ist , was ..... dann :mrgreen: :doh:
Bruder Fre vom Orden der barmherzigen GLOCKen Brüder :-)
Ich liebe unsere Politiker..............wenn sie in Pension sind ! :mrgreen:

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