ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

Auslandsaufenthalt in Schweden - Waffen in Österreich/Waffen in Schweden

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Antworten
Miguel
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 150
Registriert: So 7. Jul 2019, 08:01

Auslandsaufenthalt in Schweden - Waffen in Österreich/Waffen in Schweden

Beitrag von Miguel » So 8. Mai 2022, 22:58

Ich werde ab Juli für vorerst ein Jahr nach Schweden gehen.

In Österreich habe ich die Jagdkarte, WBK und europäischen Waffenpass.
Ich besitze folgende Waffen:
- Mauser K98 mit Schalldämpfer, 7x64
- Browning 525 (Bockflinte)
- S&W 19, 6" Lauf Kal. 357mag
- Glock 40, Kal 10mm auto
Alle Waffen sind im europäischen Waffenpass drinnen.

Folgende Fragen:
1. Wenn ich meine Waffen in Ö im Waffenschrank lasse, und ich bin in Ö nur mehr nebengemeldet, was muss ich melden, bzw welche Waffen muss in Verwahrung geben?
2. Kann ich die Waffen einem Bekannten geben (mit WBK)?
3. Wenn ich nach Schweden gehe (falls das jemand zufällig weiß, oder weiß wie ich das am besten herausfinden kann), darf ich alle Waffen mitnehmen und dort länger verwahren?

Ich weiß, dass ich meine Waffen zu einer Jagdeinladung nach Schweden mit europäischen Waffenpass mitnehmen darf, aber wie lange gilt das dann...eine Woche, ein Monat, 6 Monate...?

Habe bis jetzt im Netz dazu nicht soviel gefunden. Würde mich über Antworten freuen!


gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36560
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Auslandsaufenthalt in Schweden - Waffen in Österreich/Waffen in Schweden

Beitrag von gewo » Mo 9. Mai 2022, 09:18

es geht hier um zwei themen

1.) waffenbesitz bei langfristiger abwesenheit aus oesterreich
ich hab da schon mal angefragt und folgende informelle antwort erhalte

ein wohnsitz ist voraussetzung fuer die erteilung des waffendokuments
aber danach ...... das ist nicht geregelt

es gibt dazu keine standard vorgangsweise
jede behoerde handhabt das so wie sie glaubt
in der praxis kenne ich folgende vorgangsweisen:

bei aufrechtem waffenbesitz aber keinem wohnsitz:
wenn zum 5-jaehrigen ueberpruefungstermin kein aufrechter wohnsitz vorliegt wird der akt weiterdatiert und es wird so alle paar monate mal nachgesehen ob sich was geaendert hat.
irgendwann wird dann mittels oeffentlichem aushang (das sind die ganzen zetteln im stiegenhaus der LPD am schottenring) die wbk entzogen und die waffen werden ausgeschrieben.

bei WBK besitz aber keinem waffenbesitz und entweder chronischer nichterreichbarkeit oder keinem wohnsitz:
aehnlich wie oben
aber normal passiertz da nix
weil keine behoerde sich aus jux und tollerei einen akt zusaetzlich auflaedt der ned sein muss
der buerger hat zwar a berechtigung
aber er hat keine waffen gemeldet
genau genommen gibts ned wirklich was zu ueberpruefen eigentlich
mir ist dzt kein fall bekannt in dem so eine kosntellation zu einem problem gefuehrt hat

was aber ned heisst dass es ned mal sein koennte


2) einfuhr von schusswaffen nach schweden
dazu weiss ich nix
der EUFWP ist zur mitnahme zu einer jagdlichen oder schiessportlichen veranstaltung
der ist ned fuer eine uebersiedelung vorgesehen
aber es wird wohl eine einfuhrerlaubnis geben wenn die voraussetzungen fuer den besitz - welche auch immer das in schweden sind - erfuellt werden
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Benutzeravatar
Promo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2527
Registriert: Mo 30. Aug 2010, 12:50

Re: Auslandsaufenthalt in Schweden - Waffen in Österreich/Waffen in Schweden

Beitrag von Promo » Mo 9. Mai 2022, 14:17

Wenn du einen Nebenwohnsitz in Österreich behältst, dann sollte es irrelevant sein, ob die Waffen nur im Schrank zuhause stehen. Achtung wegen SD - deshalb trotzdem Jahresabgabe beim LJV einzahlen, sonst ergibt das Probleme. Eventuell aber mit der Waffenbehörde vorher absprechen, falls eine Verwahrungskontrolle ansteht - weiß ja nicht, wann deine letzte war.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.

Miguel
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 150
Registriert: So 7. Jul 2019, 08:01

Re: Auslandsaufenthalt in Schweden - Waffen in Österreich/Waffen in Schweden

Beitrag von Miguel » Di 10. Mai 2022, 09:44

Danke für die Antworten.
Ich dachte man muss bei längerer Abwesenheit als 4 Wochen die FFW zur Verwahrung geben oder einem Bekannten mit WBK und das der Behörde melden...
Die Jagdkarte bezahle ich sicher weiter. Es ist ja auch glaube ich so, dass die Überprüfung alle fünf Jahre bei Jägern entfällt, oder?

GoodReason
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 170
Registriert: So 20. Feb 2022, 16:55

Re: Auslandsaufenthalt in Schweden - Waffen in Österreich/Waffen in Schweden

Beitrag von GoodReason » Di 10. Mai 2022, 09:58

Meiner Meinung nach, entfällt die Überprüfung nicht. Du musst nur den Waffenführerschein nicht machen.

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36560
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Auslandsaufenthalt in Schweden - Waffen in Österreich/Waffen in Schweden

Beitrag von gewo » Di 10. Mai 2022, 11:10

wo willst denn ueberpruefen wenn er keinen wohnsitz hat?
GoodReason hat geschrieben:
Di 10. Mai 2022, 09:58
Du musst nur den Waffenführerschein nicht machen.
wie kommst jetzt auf das?
ich mein warum vermutest du das?


ich WEISS es nicht

aber WENN was entfaellt ohne wohnsitz dann die ueberpruefung
fuer einen entfall des schulungsnachweises sehe ich keinen grund
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36560
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Auslandsaufenthalt in Schweden - Waffen in Österreich/Waffen in Schweden

Beitrag von gewo » Di 10. Mai 2022, 11:13

Miguel hat geschrieben:
Di 10. Mai 2022, 09:44
Ich dachte man muss bei längerer Abwesenheit als 4 Wochen die FFW zur Verwahrung geben oder einem Bekannten mit WBK und das der Behörde melden...
nein
bullshit

ich kann ned ausschliessen dass sich irgendeine regionale waffenbehoerde bei den sieben zwergen hinter den sieben bergen solche sonderregeln geschnitzt hat

aber im rechtsbestand ist das ned begruendbar
garned
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

GoodReason
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 170
Registriert: So 20. Feb 2022, 16:55

Re: Auslandsaufenthalt in Schweden - Waffen in Österreich/Waffen in Schweden

Beitrag von GoodReason » Di 10. Mai 2022, 12:04

gewo hat geschrieben:
Di 10. Mai 2022, 11:10
wo willst denn ueberpruefen wenn er keinen wohnsitz hat?
GoodReason hat geschrieben:
Di 10. Mai 2022, 09:58
Du musst nur den Waffenführerschein nicht machen.
wie kommst jetzt auf das?
ich mein warum vermutest du das?


ich WEISS es nicht

aber WENN was entfaellt ohne wohnsitz dann die ueberpruefung
fuer einen entfall des schulungsnachweises sehe ich keinen grund
Sorry, bin eh schon still. Hab ich in der Hektik mit dem psychologischen Gutachten verwechselt.

Miguel
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 150
Registriert: So 7. Jul 2019, 08:01

Re: Auslandsaufenthalt in Schweden - Waffen in Österreich/Waffen in Schweden

Beitrag von Miguel » Do 12. Mai 2022, 13:22

Promo hat geschrieben:
Mo 9. Mai 2022, 14:17
Wenn du einen Nebenwohnsitz in Österreich behältst, dann sollte es irrelevant sein, ob die Waffen nur im Schrank zuhause stehen. Achtung wegen SD - deshalb trotzdem Jahresabgabe beim LJV einzahlen, sonst ergibt das Probleme. Eventuell aber mit der Waffenbehörde vorher absprechen, falls eine Verwahrungskontrolle ansteht - weiß ja nicht, wann deine letzte war.
Alles klar, Jagdkarte zahle ich weiter.
Ich hatte noch nie eine Verwahrungskontrolle. Ich bilde mir ein gehört zu haben, dass es so etwas bei Jägern nicht gibt?

Miguel
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 150
Registriert: So 7. Jul 2019, 08:01

Re: Auslandsaufenthalt in Schweden - Waffen in Österreich/Waffen in Schweden

Beitrag von Miguel » Do 12. Mai 2022, 13:23

gewo hat geschrieben:
Di 10. Mai 2022, 11:13
Miguel hat geschrieben:
Di 10. Mai 2022, 09:44
Ich dachte man muss bei längerer Abwesenheit als 4 Wochen die FFW zur Verwahrung geben oder einem Bekannten mit WBK und das der Behörde melden...
nein
bullshit

ich kann ned ausschliessen dass sich irgendeine regionale waffenbehoerde bei den sieben zwergen hinter den sieben bergen solche sonderregeln geschnitzt hat

aber im rechtsbestand ist das ned begruendbar
garned
D.h. ich kann die Waffen einfach bei mir im Schrank lassen und muss nicht melden?
Danke

Benutzeravatar
Irwin J. Finster
Supporter .500 S&W
Supporter .500 S&W
Beiträge: 4508
Registriert: Di 27. Dez 2011, 21:34
Wohnort: Beim' Charles Nebenan....

Re: Auslandsaufenthalt in Schweden - Waffen in Österreich/Waffen in Schweden

Beitrag von Irwin J. Finster » Do 12. Mai 2022, 17:59

Miguel hat geschrieben:
Do 12. Mai 2022, 13:22
Alles klar, Jagdkarte zahle ich weiter.
Ich hatte noch nie eine Verwahrungskontrolle. Ich bilde mir ein gehört zu haben, dass es so etwas bei Jägern nicht gibt?
Ich weiß nicht wo Du das gehört hast, bin aber selber Jäger und werde alle 5 Jahre überprüft und meine Jagdkollegen ebenso. Was Du eventuell meinen könntest ist, das Jäger die keine Kategorie B Waffen besitzen nicht überprüft werden - aber das ist bei allen anderen Legalwaffenbesitzern in Österreich gleich.
  ▲
▲ ▲ And Samedi rides with you, gunman. He is the wind you hold in your hands, but he is fickle, the Lord of Graveyards, no matter that you have served him well . . . - Count Zero

Bild

Miguel
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 150
Registriert: So 7. Jul 2019, 08:01

Re: Auslandsaufenthalt in Schweden - Waffen in Österreich/Waffen in Schweden

Beitrag von Miguel » Do 12. Mai 2022, 21:15

Ah, alles klar, ich hab die Jagdprüfung erst 2019 gemacht und die Kurzwaffen seit 2018. D.h. sind noch keine fünf Jahre.
Das würde erklären, warum ich noch nie geprüft wurde.

Antworten