ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

Neue WBK<12 Monate und 30 Schuss Magazin

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Harry_R
9mm Para
9mm Para
Beiträge: 20
Registriert: Mi 27. Apr 2022, 11:39

Neue WBK<12 Monate und 30 Schuss Magazin

Beitrag von Harry_R » Sa 7. Mai 2022, 14:21

Hallo zusammen!
ich habe da ein paar Fragen, die ich im WaffG nicht so eindeutig finde.
Ich beantrage neu eine WBK, dann bekomme ich grundsätzlich zwei Plätze für Kat B.
Frühestens nach zwölf Monaten plus Nachweise über Teilnahme an diversen Bewerben, kann ich diese Plätze erweitern, nach 5 Jahren auch ohne Nachweise für Bewerbe, aber natürlich mit Nachweis, dass ich mit Waffen umgehen kann. (Training, Auffrischung Waffenführerschein)
Soweit alles klar.

Nun möchte ich ca 2-3 Monate nach Erhalt der WBK an einem Bewerb teilnehmen, bei dem man ein 30 Schuss- Magazin auf dem AR15 braucht. Jetzt wirds interessant:

1) Geht das überhaupt innerhalb der ersten 12 Monate, weil…(siehe Punkt 2)?

2) Frage ist geklärt: §23/2— Wird dann meine Kat B AR15 zu einer Waffe Kat A, was dann aber eine Erweiterung vor dem Ablauf der 12 Monate wäre, oder gilt das Magazin als Zubehör? (Eigentlich nicht, weil die Waffe ja dann nach dem Anstecken Kat A ist)

3) Frage ist geklärt: §23/2— Und wird dann ein Platz auf der WBK für eine weitere Kat B dadurch frei? (Ich denke nicht, obwohl im Thread unterhalb gesagt wird KatA beeinflusst nicht die Anzahl an B), oder habe ich dann eine Kat A und eine KatB Platz auf der WBK, die dennoch erst nach 12 Monaten erweitert werden kann.

Ich glaube, es gibt generell vor Ablauf der 12 Monate keinen Eintrag für ein 30 Schuss Magazin nach §17/1(8), das würde alle Fragen beantworten, allerdings ist in §17 Abs3 kein Zeitlimit oder ähnliches angegeben.

Danke für eine Antwort,
Harry
Zuletzt geändert von Harry_R am Sa 7. Mai 2022, 15:30, insgesamt 1-mal geändert.

fast12
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1664
Registriert: Mi 22. Mär 2017, 19:27

Re: Neue WBK<12 Monate und 30 Schuss Magazin

Beitrag von fast12 » Sa 7. Mai 2022, 15:12

Woher kommen die "12 Monate"? Es gibt weder im WaffG noch in einer Verordnung diese Frist...

Harry_R
9mm Para
9mm Para
Beiträge: 20
Registriert: Mi 27. Apr 2022, 11:39

Re: Neue WBK<12 Monate und 30 Schuss Magazin

Beitrag von Harry_R » Sa 7. Mai 2022, 15:23

Ok danke. Bin kein Jurist, und bin da vermutlich eh am Holzweg, ich hätte das aus:
§23/2 „…Rechtfertigung nach §11b…“ herausgelesen, da dann für die Rechtfertigung als Sportschütze in 11b/3 diese 12 Monate stehen.
„(Ein Sportschütze übt den Schießsport regelmäßig aus, wenn er als Mitglied eines Sportschützenvereins seit mindestens zwölf Monaten durchschnittlich mindestens einmal im Monat den Schießsport ausübt)“

Somit könnte man also bereits nach wenigen Monaten mit entsprechenden Nachweisen um eine Erweiterung ansuchen, in diesem Fall also um einen KatA Platz nach 17/1/8?

PS: Sinn macht es natürlich keinen, da man nach wenigen Monaten kaum bei einem Schnellfeuerwettbewerb sinnvoll teilnehmen wird können,
Zuletzt geändert von Harry_R am Sa 7. Mai 2022, 16:23, insgesamt 1-mal geändert.

Harry_R
9mm Para
9mm Para
Beiträge: 20
Registriert: Mi 27. Apr 2022, 11:39

Re: Neue WBK<12 Monate und 30 Schuss Magazin

Beitrag von Harry_R » Sa 7. Mai 2022, 15:29

Ah: §23/2 erklärt das mit den Plätzen, und eigentlich auch mit einer möglich Zeitbeschränkung, da es sich nicht um eine Erweiterung der WBK handelt, wenn ich das richtig verstehe?

Durch das Magazin wird es nicht automatisch eine Waffe KatA:

„…Bei der Festsetzung der Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B gemäß dem zweiten Satz ist die Anzahl der Schusswaffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 und 11 sowie § 18, die der Betroffene besitzen darf, einzurechnen….“

Mr. Danger
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 439
Registriert: Mi 12. Jan 2011, 09:22

Re: Neue WBK<12 Monate und 30 Schuss Magazin

Beitrag von Mr. Danger » Sa 7. Mai 2022, 19:45

Hallo Harry,

um mit einer WBK ohne "Altbestand" große Magazine kaufen zu können braucht man die Einstufung als "Edelsportschütze"[§11b(3) WaffG]. Von hier kommen Deine angenommenen 12 Monate.
Wie die "Edelsportschützen" gehandhabt werde ist von BH zu BH unterschiedlich. Somit wäre es am besten sich mit Deiner BH zu dem Thema abzustimmen.
Die BH könnte nun:
- einen oder beide B Plätze in A-Plätze umwandeln
- eine Erweiterung um x A-Plätze genehmigen

Wenn Du an Wettbewerben teilnehmen möchtest wo große Magazine notwendig sind werden diese Bewerbe wohl an einem behördlich genehmigten Schiessstand ausgetragen. Dort könntest Du Dir ein großes Magazin legal ausborgen und benützen (§14 WaffG).

LG, Hans

Harry_R
9mm Para
9mm Para
Beiträge: 20
Registriert: Mi 27. Apr 2022, 11:39

Re: Neue WBK<12 Monate und 30 Schuss Magazin

Beitrag von Harry_R » Sa 7. Mai 2022, 19:53

Hallo Hans!

Vielen Dank für die Antwort! Ja, beim Bewerb ist das sicher möglich sich ein 30rer auszuleihen. Allerdings wird mir bis dahin ohnehin das Können fehlen. Mich hat interessiert, wie man das Gesetz verstehen kann, das war mir nicht ganz klar.
LG, Harry

MikeV
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 265
Registriert: Di 15. Feb 2022, 13:51

Re: Neue WBK<12 Monate und 30 Schuss Magazin

Beitrag von MikeV » Sa 7. Mai 2022, 23:00

Ich hänge mich hier auch mal an.
Wenn ich für zukünftige Bewerbe eigene 30 Schuss Magazine erwerben dürfen möchte, wie wäre dann der rechtlich richtige, und praktisch sinnvollste Weg?
Regelmäßig an Bewerben teilnehmen, welche solche Magazine erfordern, und mir dann eine Bestätigung darüber ausstellen lassen(von wem).
Und mit dieser Bestätigung dann bei der BH einen Antrag stellen?

Bekommt dann jedes Magazin einen Kat A Platz, oder erhalte ich „nur“ die Berechtigung, solche Magazine zu erwerben/besitzen?

MikeV
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 265
Registriert: Di 15. Feb 2022, 13:51

Re: Neue WBK<12 Monate und 30 Schuss Magazin

Beitrag von MikeV » Sa 7. Mai 2022, 23:00

Ich hänge mich hier auch mal an.
Wenn ich für zukünftige Bewerbe eigene 30 Schuss Magazine erwerben dürfen möchte, wie wäre dann der rechtlich richtige, und praktisch sinnvollste Weg?
Regelmäßig an Bewerben teilnehmen, welche solche Magazine erfordern, und mir dann eine Bestätigung darüber ausstellen lassen(von wem).
Und mit dieser Bestätigung dann bei der BH einen Antrag stellen?

Bekommt dann jedes Magazin einen Kat A Platz, oder erhalte ich „nur“ die Berechtigung, solche Magazine zu erwerben/besitzen?

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36531
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Neue WBK<12 Monate und 30 Schuss Magazin

Beitrag von gewo » So 8. Mai 2022, 16:40

MikeV hat geschrieben:
Sa 7. Mai 2022, 23:00
Ich hänge mich hier auch mal an.
Wenn ich für zukünftige Bewerbe eigene 30 Schuss Magazine erwerben dürfen möchte, wie wäre dann der rechtlich richtige, und praktisch sinnvollste Weg?
Regelmäßig an Bewerben teilnehmen, welche solche Magazine erfordern, und mir dann eine Bestätigung darüber ausstellen lassen(von wem).
Und mit dieser Bestätigung dann bei der BH einen Antrag stellen?

Bekommt dann jedes Magazin einen Kat A Platz, oder erhalte ich „nur“ die Berechtigung, solche Magazine zu erwerben/besitzen?
Du musst das mit deiner behoerde klären
Jedes amt handhabt das anders
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Steyrer
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 673
Registriert: Do 2. Aug 2012, 19:49
Wohnort: Steyr

Re: Neue WBK<12 Monate und 30 Schuss Magazin

Beitrag von Steyrer » So 8. Mai 2022, 19:24

gewo hat geschrieben:
So 8. Mai 2022, 16:40
MikeV hat geschrieben:
Sa 7. Mai 2022, 23:00
Ich hänge mich hier auch mal an.
Wenn ich für zukünftige Bewerbe eigene 30 Schuss Magazine erwerben dürfen möchte, wie wäre dann der rechtlich richtige, und praktisch sinnvollste Weg?
Regelmäßig an Bewerben teilnehmen, welche solche Magazine erfordern, und mir dann eine Bestätigung darüber ausstellen lassen(von wem).
Und mit dieser Bestätigung dann bei der BH einen Antrag stellen?

Bekommt dann jedes Magazin einen Kat A Platz, oder erhalte ich „nur“ die Berechtigung, solche Magazine zu erwerben/besitzen?
Du musst das mit deiner behoerde klären
Jedes amt handhabt das anders
Es gibt eine Regelung im WaffG dazu, die eigentich eindeutig wäre:
Paragr 17 Abs 3:

(3) Die Behörde kann verlässlichen Menschen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und überwiegendes berechtigtes Interesse an Erwerb, Einfuhr, Besitz oder Führen nachweisen, Ausnahmen von Verboten der Abs. 1 und 2 bewilligen. Betroffenen, die eine Schusswaffe der Kategorie B rechtmäßig besitzen, ist auf Antrag eines Sportschützen für die Ausübung des Schießsports eine Ausnahme vom Verbot des Erwerbs und Besitzes und, sofern der Betroffene aufgrund eines Waffenpasses zum Führen dieser Schusswaffe berechtigt ist, eine Ausnahme vom Verbot des Führens einer Schusswaffe gemäß Abs. 1 Z 7 und 8 zu erteilen. Die bestehende Waffenbesitzkarte oder der bestehende Waffenpass für den Erwerb, Besitz oder das Führen der Schusswaffe der Kategorie B ist entsprechend einzuschränken. Die Bewilligung kann befristet und an Auflagen gebunden werden. Die Bewilligung zum Besitz ist durch Ausstellung einer Waffenbesitzkarte, die Bewilligung zum Führen durch Ausstellung eines Waffenpasses zu erteilen. Der Erwerb, der Besitz und das Führen von Magazinen gemäß Abs. 1 Z 9 und 10 für Schusswaffen, die aufgrund einer Bewilligung nach Abs. 1 Z 7, 8 oder 11 besessen werden, bedarf keiner gesonderten Bewilligung. Im Übrigen gelten für den Besitz und das Führen von Waffen oder Vorrichtungen im Sinne des Abs. 1 und 2 die §§ 21 Abs. 4, 23 Abs. 3 sowie 25 bis 28. Für den Besitz und das Führen von Waffen gemäß Abs. 1 Z 7 bis 10 gilt § 23 Abs. 2 und 2b
.

Ein Sortschütze ist im Paragr 11b geregelt:
§ 11b. (1) Die Ausübung des Schießsports als Sportschütze im Sinne dieses Bundesgesetzes liegt vor, wenn der Betroffene in einem entsprechenden Sportschützenverein ordentliches Mitglied ist und das zur Vertretung dieses Vereines nach außen berufene Organ bestätigt, dass er regelmäßig den Schießsport ausübt oder regelmäßig an Schießwettbewerben teilnimmt.
(2) Ein Verein nach dem Vereinsgesetz 2002 (VerG), BGBl. I Nr. 66/2002, gilt als Sportschützenverein im Sinne des Abs. 1, wenn der Verein
1.Mitglied im Landesschützenverband jenes Bundeslandes ist, wo er seinen Sitz hat, oder
2.über mindestens 35 ordentliche Mitglieder verfügt und Mitglieder dieses Vereins regelmäßig, zumindest einmal jährlich, an nationalen, mindestens fünf Bundesländer übergreifenden, oder internationalen Schießwettbewerben teilnehmen.
(3) Ein Sportschütze übt den Schießsport regelmäßig aus, wenn er als Mitglied eines Sportschützenvereins seit mindestens zwölf Monaten durchschnittlich mindestens einmal im Monat den Schießsport ausübt. Ein Sportschütze nimmt regelmäßig an Schießwettbewerben teil, wenn er in den letzten zwölf Monaten zumindest drei Mal an solchen teilgenommen hat.
(4) Von der Ausübung des Schießsports mit einer Waffe der Kategorie A ist überdies nur dann auszugehen, wenn ein in einem internationalen Sportschützenverband vertretener österreichischer Sportschützenverband bestätigt, dass eine solche Waffe zur Ausübung einer anerkannten Disziplin des Schießsports erforderlich ist.

Das wären einmal die Regeln. Jetzt musst du wie Gerhard sagt mit deiner Behörde diskutieren wie sie das auslegen, vorallem was ein österreichischer und ein internationaler Verband ist und manchmal sogar im 11b das "durchschnittlich" weil daneben ein "mindestens" steht...

Incite
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 5117
Registriert: So 9. Mai 2010, 11:41

Re: Neue WBK<12 Monate und 30 Schuss Magazin

Beitrag von Incite » So 8. Mai 2022, 19:33

Kennt eigentlich jemand wen der schon so erfolgreich als Sportschütze 17/1/7 oder 8 bekommen hat? Ich kenne nicht mal wen der es überhaupt mal wo gehört hätte und ich kenne ja doch ein paar Schützen
Alkohol, der Beginn und die Lösung aller Probleme! (Homer S.)

mikonis
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 452
Registriert: Do 25. Jul 2013, 21:16

Re: Neue WBK<12 Monate und 30 Schuss Magazin

Beitrag von mikonis » So 8. Mai 2022, 23:29

Incite hat geschrieben:
So 8. Mai 2022, 19:33
Kennt eigentlich jemand wen der schon so erfolgreich als Sportschütze 17/1/7 oder 8 bekommen hat? Ich kenne nicht mal wen der es überhaupt mal wo gehört hätte und ich kenne ja doch ein paar Schützen
Man meldet den Altbestand, beantragt eine Erweiterung - mit einer detallierten schriftlichen Darstellung der Situation und unter Beilage der entsprechenden Dokumente - und die Behörde trägt die Erweiterung als Abs. 7 und Abs. 8 ein, 2020. Vielleicht ein überholter Fall, der heute nicht mehr funktioniert.
Bild

MikeV
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 265
Registriert: Di 15. Feb 2022, 13:51

Re: Neue WBK<12 Monate und 30 Schuss Magazin

Beitrag von MikeV » Mo 9. Mai 2022, 10:15

Steyrer hat geschrieben:
So 8. Mai 2022, 19:24
Es gibt eine Regelung im WaffG dazu, die eigentich eindeutig wäre:
Paragr 17 Abs 3:

(3) Die Behörde kann verlässlichen Menschen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und überwiegendes berechtigtes Interesse an Erwerb, Einfuhr, Besitz oder Führen nachweisen, Ausnahmen von Verboten der Abs. 1 und 2 bewilligen. Betroffenen, die eine Schusswaffe der Kategorie B rechtmäßig besitzen, ist auf Antrag eines Sportschützen für die Ausübung des Schießsports eine Ausnahme vom Verbot des Erwerbs und Besitzes und, sofern der Betroffene aufgrund eines Waffenpasses zum Führen dieser Schusswaffe berechtigt ist, eine Ausnahme vom Verbot des Führens einer Schusswaffe gemäß Abs. 1 Z 7 und 8 zu erteilen. Die bestehende Waffenbesitzkarte oder der bestehende Waffenpass für den Erwerb, Besitz oder das Führen der Schusswaffe der Kategorie B ist entsprechend einzuschränken. Die Bewilligung kann befristet und an Auflagen gebunden werden. Die Bewilligung zum Besitz ist durch Ausstellung einer Waffenbesitzkarte, die Bewilligung zum Führen durch Ausstellung eines Waffenpasses zu erteilen. Der Erwerb, der Besitz und das Führen von Magazinen gemäß Abs. 1 Z 9 und 10 für Schusswaffen, die aufgrund einer Bewilligung nach Abs. 1 Z 7, 8 oder 11 besessen werden, bedarf keiner gesonderten Bewilligung. Im Übrigen gelten für den Besitz und das Führen von Waffen oder Vorrichtungen im Sinne des Abs. 1 und 2 die §§ 21 Abs. 4, 23 Abs. 3 sowie 25 bis 28. Für den Besitz und das Führen von Waffen gemäß Abs. 1 Z 7 bis 10 gilt § 23 Abs. 2 und 2b
.
Eigentlich ein verwirrender Absatz.
Ich würde diesen so auslegen, dass die Behörde jedem verlässlichen Menschen eine solche Bewilligung erteilen KANN, jedoch JEDER Sportschütze (abgesehen mal von der Definition) einen Rechtsanspruch auf eine solche Bewilligung hat, ähnlich wie bei der Erweiterung der WBK nach 5 Jahren.

Chris7stern
.22 lr
.22 lr
Beiträge: 6
Registriert: So 29. Mai 2022, 15:57

Re: Neue WBK<12 Monate und 30 Schuss Magazin

Beitrag von Chris7stern » Mo 30. Mai 2022, 00:49

Incite hat geschrieben:
So 8. Mai 2022, 19:33
Kennt eigentlich jemand wen der schon so erfolgreich als Sportschütze 17/1/7 oder 8 bekommen hat? Ich kenne nicht mal wen der es überhaupt mal wo gehört hätte und ich kenne ja doch ein paar Schützen
Dann melde ich mich jetzt mal als erster 😆
Ich bin seit über 2 Monaten mit dem Waffenreferat am diskutieren ob ich die Erweiterung Zif.8 zum Erwerb bekomme oder nicht...
Der Antrag erfolgte am Kommissat wo anstatt dem Erwerb die Meldung von vorhandenen Magazinen eingetragen wurde, danach würde mir mitgeteilt dass ich erst Bewerbe mit mehr als 10 Schuss absolvieren muss.
Danach wurde mir erklärt das ich eine Bestätigung eines Vereins Paragraph 11b
brauche, nun ich bin nur Sportschütze beim SSLV Wien aber in keinem 11b Verein. Ich bin dann dem Internationalen Schützenbund beigetreten welcher aber auf dem Standpunkt beharrt dass ich 12 Bewerbe schiessen muß und ein Jahr warte...

Jetzt habe ich nochmal angeben dass ich Zif.8 benötige (weil es hätte ja auch 7 sein können, ok ich hab sogar Unterlagen der Waffe beigelegt aber egal) und ich habe explizit darauf hingewiesen das lt. Paragraph 17 Abs3 jedem verlässlichen Menschen auf Ansuchen eine Bewilligung Zif 8 zu erteilen ist !!
Seit drei Wochen keine Reaktion 🤦‍♂️😡

Aber ich geb nicht auf....😅
Eine Meinung zu fast allem ;)

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36531
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Neue WBK<12 Monate und 30 Schuss Magazin

Beitrag von gewo » Mo 30. Mai 2022, 08:04

Chris7stern hat geschrieben:
Mo 30. Mai 2022, 00:49
.... Jetzt habe ich nochmal angeben dass ich Zif.8 benötige (weil es hätte ja auch 7 sein können, ok ich hab sogar Unterlagen der Waffe beigelegt aber egal) und ich habe explizit darauf hingewiesen das lt. Paragraph 17 Abs3 jedem verlässlichen Menschen auf Ansuchen eine Bewilligung Zif 8 zu erteilen ist !!
du musst schon den drauf folgenden satz auch noch lesen
betreffend 17.1.7 und .8 gilt:
WaffG §17 (3) steht "....auf Antrag eines Sportschützen für die Ausübung des Schießsports.... " und nicht "verlaesslichen menschen" oder?

und nur damit ich es richtig verstehe:
du hast schon die magazine im altbesitz, also hast Z9 bzw Z10, es geht nur darum sie in die waffe stecken zu duerfen?
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Antworten