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WBK: Kat. A vs Kat. B

Verfasst: Di 3. Mai 2022, 15:16
von chris01
Habe auf meiner WBK n Plätze für Kat. B (eine Maximalanzahl, es können weniger vorhanden sein).
Und nach 17.1.8 genau m Waffen registriert unter Kat. A (genau so viele wie real vorhanden)
n > m

Kann ich dann n Kat. B Waffen registrierren ODER nur n - m?
Vermindern meine Kat. A nach 17.1.8 also meine B Plätze oder nicht?

Re: WBK: Kat. A vs Kat. B

Verfasst: Di 3. Mai 2022, 15:30
von gewo
chris01 hat geschrieben:
Di 3. Mai 2022, 15:16
Habe auf meiner WBK n Plätze für Kat. B (eine Maximalanzahl, es können weniger vorhanden sein).
Und nach 17.1.8 genau m Waffen registriert unter Kat. A (genau so viele wie real vorhanden)
n > m

Kann ich dann n Kat. B Waffen registrierren ODER nur n - m?
Vermindern meine Kat. A nach 17.1.8 also meine B Plätze oder nicht?
Magst ned die stueckzahlen reinschreiben?
Ist wesentlich griffiger ,…

Re: WBK: Kat. A vs Kat. B

Verfasst: Di 3. Mai 2022, 15:33
von Steyrer
chris01 hat geschrieben:
Di 3. Mai 2022, 15:16
Habe auf meiner WBK n Plätze für Kat. B (eine Maximalanzahl, es können weniger vorhanden sein).
Und nach 17.1.8 genau m Waffen registriert unter Kat. A (genau so viele wie real vorhanden)
n > m

Kann ich dann n Kat. B Waffen registrierren ODER nur n - m?
Vermindern meine Kat. A nach 17.1.8 also meine B Plätze oder nicht?
Ein eindetiges jein.
Du kannst eine katB Waffe, für die es ein großes Magazin gibt, auf einen A Platz legen ohne das große Magazin sofort dazu zu kaufen. Später kaufen kann auch in der fernen Zukunft sein...
Wenn es kein großes Magazin dazu gibt oder nicht dazu geben kann, zB eingebautes Magazin oder bei einem Revolver, dann kannst du sie nicht auf einen A Platz legen.

Re: WBK: Kat. A vs Kat. B

Verfasst: Di 3. Mai 2022, 15:37
von coliflower
Auf deiner WBK stehst genau wieviele B-Plätze du maximal haben darfst und wieviele A Plätze nach 17/1/8.

Re: WBK: Kat. A vs Kat. B

Verfasst: Di 3. Mai 2022, 15:38
von coliflower
n WBK minus n tatsächlich = n frei.
A ist unabhängig zu betrachten.

Re: WBK: Kat. A vs Kat. B

Verfasst: Di 3. Mai 2022, 22:04
von howa308
chris01 hat geschrieben:
Di 3. Mai 2022, 15:16
Habe auf meiner WBK n Plätze für Kat. B (eine Maximalanzahl, es können weniger vorhanden sein).
Und nach 17.1.8 genau m Waffen registriert unter Kat. A (genau so viele wie real vorhanden)
n > m

Kann ich dann n Kat. B Waffen registrierren ODER nur n - m?
Vermindern meine Kat. A nach 17.1.8 also meine B Plätze oder nicht?
Z.B.:

Wenn auf der Karte steht:

* 2 Schusswaffen der Kategorie B ….
* Waffe(n) gem. 17 Abs. 1 des WaffG … , 2 gem. Z.8,

Dann darfst du gesamt 4 Schusswaffen haben.

Die Kat A Plätze reduzieren die B Plätze nicht.

Re: WBK: Kat. A vs Kat. B

Verfasst: Do 19. Mai 2022, 09:58
von rwbf109
Vielleicht kann jemand ein bisschen Licht ins Dunkel bringen:

Ich hab einen neu gekauften Halbautomaten als B.
Darüber hinaus die Sportschützenbestätigung gem. 11b

kann ich dann den neuen Halbautomaten B zu einem Halbautomaten A ummelden?


danke schon mal für eure Infos

Re: WBK: Kat. A vs Kat. B

Verfasst: Do 19. Mai 2022, 10:56
von titan
Du benötigst trotzdem zumindest einen Platz gemäß §17 Abs1. Z7 Z8 oder Z11. Siehe Außerdem §17 Abs 3 !
Eine Erweiterung sollte grundsätzlich möglich sein.

Re: WBK: Kat. A vs Kat. B

Verfasst: Do 19. Mai 2022, 11:44
von gewo
rwbf109 hat geschrieben:
Do 19. Mai 2022, 09:58
Vielleicht kann jemand ein bisschen Licht ins Dunkel bringen:

Ich hab einen neu gekauften Halbautomaten als B.
Darüber hinaus die Sportschützenbestätigung gem. 11b

kann ich dann den neuen Halbautomaten B zu einem Halbautomaten A ummelden?

danke schon mal für eure Infos
welche bestaetigung?
du brauchst eine bestaetigung gem. §11bZ4

WaffG §11b(4) Von der Ausübung des Schießsports mit einer Waffe der Kategorie A ist überdies nur dann auszugehen, wenn ein in einem internationalen Sportschützenverband vertretener österreichischer Sportschützenverband bestätigt, dass eine solche Waffe zur Ausübung einer anerkannten Disziplin des Schießsports erforderlich ist.

mit so einer bestaetigung koenntest du dir eine zu beantragende anzahl an waffen kat A in die WBK eintragen lassen.
mit dieser dann neu ausgestellten WBK mit dem entsprechenden §17/1x eintrag darfst du diese waffen bzw die langen magazine dann kaufen


mir waere niemand bekannt dem das bisher auf diese weise genehmigt worden waere

Re: WBK: Kat. A vs Kat. B

Verfasst: Do 19. Mai 2022, 12:37
von rwbf109
Da ist wirklich niemand bekannt? Das ist ja interessant.
Wie soll ich dann zb als IPSC Schütze jemals zu einer der Open Division kommen?

Im 17/3 steht:
Betroffenen, die eine Schusswaffe der Kategorie B rechtmäßig besitzen, ist auf Antrag eines Sportschützen für die Ausübung des Schießsports eine Ausnahme vom Verbot des Erwerbs und Besitzes und, sofern der Betroffene aufgrund eines Waffenpasses zum Führen dieser Schusswaffe berechtigt ist, eine Ausnahme vom Verbot des Führens einer Schusswaffe gemäß Abs. 1 Z 7 und 8 zu erteilen.


Das steht ja nicht: die Behörde kann.. :doh:

Re: WBK: Kat. A vs Kat. B

Verfasst: Do 19. Mai 2022, 17:02
von gewo
rwbf109 hat geschrieben:
Do 19. Mai 2022, 12:37
Da ist wirklich niemand bekannt? Das ist ja interessant.
Wie soll ich dann zb als IPSC Schütze jemals zu einer der Open Division kommen?
wie gesagt
diese waffen sind seit dem 14.12.2019 verbotene waffen
die magazine dazu sind seitdem verbotenen gegenstaende

ich sehe da keinen rechtsanspruch

Re: WBK: Kat. A vs Kat. B

Verfasst: Fr 20. Mai 2022, 08:51
von zeroflow
rwbf109 hat geschrieben:
Do 19. Mai 2022, 12:37
Da ist wirklich niemand bekannt? Das ist ja interessant.
Wie soll ich dann zb als IPSC Schütze jemals zu einer der Open Division kommen?
Auch wenn ich hier keine direkte Erfahrung zum Z7/Z8 Thema habe, würde ich erstmal die selbe Vorrangehensweise wie bisher bei Kat B Erweiterungen wählen. Kurzfassung: Du musst - unter Einhaltung der §11b Bedingungen - schlüssig nachweisen, dass du diese Plätze wirklich brauchst. Ein "ich will" ist leider zu wenig.

1) Entsprechendem Verein beitreten (Besonderes Augenmerk auf §11b Abs. 4, sollte dafür auch eine IV geben, die darauf einen Fokus hat)
2) Mehrere Matches über eine gewisse Zeit mit Leihwaffen bzw. Leihmagazinen bestreiten (§11b Abs. 3)
3) Schreiben vom Obmann, dass du §11b Abs. 3 erfüllst und warum du die bestimmten Plätze brauchst und warum es keine Alternative gibt
4) Schreiben von dir, warum du diese Plätze brauchst und warum es keine Alternative gibt

Anbei die Stichworte circa wie ich damals argumentiert habe als Vorlage für dich:
Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich habe die Waffen X und Y mit denen ich regelmäßig trainiere.
Ich bin bei den Vereinen V1 und V2, trainiere regelmäßig und nehme an Bewerben teil.
Im Anhang sind NN Ergebnislisten die mit den folgenden Waffen (bei dir zusätzlich "und Magazinen") geschossen wurden.

Leider kann ich mit Leihwaffen (bei dir zusätzlich "und Magazinen") nicht so gut und hochwertig trainieren wie es mit den eigenen wäre. Bei vielen Bewerben sind keine Leihgeräte verfügbar, manchmal nur schlecht und du bist die jeweils nicht gewohnt.

Danach eine Auflistung der einzelnen benötigten Plätzen mit einem kurzen Satz warum.
Revolver - damit ich mit dem eigenen Revo teilnehmen kann
Pistole 9mm Modell X - Ganzstahl Pistole mit Single Action Abzug für Präzisionsbewerbe
etc...

Re: WBK: Kat. A vs Kat. B

Verfasst: Fr 20. Mai 2022, 09:01
von maggus
howa308 hat geschrieben:
Di 3. Mai 2022, 22:04
chris01 hat geschrieben:
Di 3. Mai 2022, 15:16
Habe auf meiner WBK n Plätze für Kat. B (eine Maximalanzahl, es können weniger vorhanden sein).
Und nach 17.1.8 genau m Waffen registriert unter Kat. A (genau so viele wie real vorhanden)
n > m

Kann ich dann n Kat. B Waffen registrierren ODER nur n - m?
Vermindern meine Kat. A nach 17.1.8 also meine B Plätze oder nicht?
Z.B.:

Wenn auf der Karte steht:

* 2 Schusswaffen der Kategorie B ….
* Waffe(n) gem. 17 Abs. 1 des WaffG … , 2 gem. Z.8,

Dann darfst du gesamt 4 Schusswaffen haben.

Die Kat A Plätze reduzieren die B Plätze nicht.
wenn ich 2x B + 1x A habe dann habe ich 4 plätze? erklär mir das bitte näher... ich versteh die Rechnung nicht...

Re: WBK: Kat. A vs Kat. B

Verfasst: Fr 20. Mai 2022, 09:08
von zeroflow
maggus hat geschrieben:
Fr 20. Mai 2022, 09:01
howa308 hat geschrieben:
Di 3. Mai 2022, 22:04
chris01 hat geschrieben:
Di 3. Mai 2022, 15:16
Habe auf meiner WBK n Plätze für Kat. B (eine Maximalanzahl, es können weniger vorhanden sein).
Und nach 17.1.8 genau m Waffen registriert unter Kat. A (genau so viele wie real vorhanden)
n > m

Kann ich dann n Kat. B Waffen registrierren ODER nur n - m?
Vermindern meine Kat. A nach 17.1.8 also meine B Plätze oder nicht?
Z.B.:

Wenn auf der Karte steht:

* 2 Schusswaffen der Kategorie B ….
* Waffe(n) gem. 17 Abs. 1 des WaffG … , 2 gem. Z.8,

Dann darfst du gesamt 4 Schusswaffen haben.

Die Kat A Plätze reduzieren die B Plätze nicht.
wenn ich 2x B + 1x A habe dann habe ich 4 plätze? erklär mir das bitte näher... ich versteh die Rechnung nicht...
2+2=4