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WBK: Kat. A vs Kat. B
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WBK: Kat. A vs Kat. B
Habe auf meiner WBK n Plätze für Kat. B (eine Maximalanzahl, es können weniger vorhanden sein).
Und nach 17.1.8 genau m Waffen registriert unter Kat. A (genau so viele wie real vorhanden)
n > m
Kann ich dann n Kat. B Waffen registrierren ODER nur n - m?
Vermindern meine Kat. A nach 17.1.8 also meine B Plätze oder nicht?
Und nach 17.1.8 genau m Waffen registriert unter Kat. A (genau so viele wie real vorhanden)
n > m
Kann ich dann n Kat. B Waffen registrierren ODER nur n - m?
Vermindern meine Kat. A nach 17.1.8 also meine B Plätze oder nicht?
Beste Grüße
Christoph
Christoph
Re: WBK: Kat. A vs Kat. B
Magst ned die stueckzahlen reinschreiben?chris01 hat geschrieben: ↑Di 3. Mai 2022, 15:16Habe auf meiner WBK n Plätze für Kat. B (eine Maximalanzahl, es können weniger vorhanden sein).
Und nach 17.1.8 genau m Waffen registriert unter Kat. A (genau so viele wie real vorhanden)
n > m
Kann ich dann n Kat. B Waffen registrierren ODER nur n - m?
Vermindern meine Kat. A nach 17.1.8 also meine B Plätze oder nicht?
Ist wesentlich griffiger ,…
doubleaction OG, Wien
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Re: WBK: Kat. A vs Kat. B
Ein eindetiges jein.chris01 hat geschrieben: ↑Di 3. Mai 2022, 15:16Habe auf meiner WBK n Plätze für Kat. B (eine Maximalanzahl, es können weniger vorhanden sein).
Und nach 17.1.8 genau m Waffen registriert unter Kat. A (genau so viele wie real vorhanden)
n > m
Kann ich dann n Kat. B Waffen registrierren ODER nur n - m?
Vermindern meine Kat. A nach 17.1.8 also meine B Plätze oder nicht?
Du kannst eine katB Waffe, für die es ein großes Magazin gibt, auf einen A Platz legen ohne das große Magazin sofort dazu zu kaufen. Später kaufen kann auch in der fernen Zukunft sein...
Wenn es kein großes Magazin dazu gibt oder nicht dazu geben kann, zB eingebautes Magazin oder bei einem Revolver, dann kannst du sie nicht auf einen A Platz legen.
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Re: WBK: Kat. A vs Kat. B
Auf deiner WBK stehst genau wieviele B-Plätze du maximal haben darfst und wieviele A Plätze nach 17/1/8.
Zuletzt geändert von coliflower am Di 3. Mai 2022, 15:40, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: WBK: Kat. A vs Kat. B
n WBK minus n tatsächlich = n frei.
A ist unabhängig zu betrachten.
A ist unabhängig zu betrachten.
Re: WBK: Kat. A vs Kat. B
Z.B.:chris01 hat geschrieben: ↑Di 3. Mai 2022, 15:16Habe auf meiner WBK n Plätze für Kat. B (eine Maximalanzahl, es können weniger vorhanden sein).
Und nach 17.1.8 genau m Waffen registriert unter Kat. A (genau so viele wie real vorhanden)
n > m
Kann ich dann n Kat. B Waffen registrierren ODER nur n - m?
Vermindern meine Kat. A nach 17.1.8 also meine B Plätze oder nicht?
Wenn auf der Karte steht:
* 2 Schusswaffen der Kategorie B ….
* Waffe(n) gem. 17 Abs. 1 des WaffG … , 2 gem. Z.8,
Dann darfst du gesamt 4 Schusswaffen haben.
Die Kat A Plätze reduzieren die B Plätze nicht.
Aus großer Kraft folgt große Verantwortung
(Zitat aus Spiderman)
(Zitat aus Spiderman)
Re: WBK: Kat. A vs Kat. B
Vielleicht kann jemand ein bisschen Licht ins Dunkel bringen:
Ich hab einen neu gekauften Halbautomaten als B.
Darüber hinaus die Sportschützenbestätigung gem. 11b
kann ich dann den neuen Halbautomaten B zu einem Halbautomaten A ummelden?
danke schon mal für eure Infos
Ich hab einen neu gekauften Halbautomaten als B.
Darüber hinaus die Sportschützenbestätigung gem. 11b
kann ich dann den neuen Halbautomaten B zu einem Halbautomaten A ummelden?
danke schon mal für eure Infos
Re: WBK: Kat. A vs Kat. B
Du benötigst trotzdem zumindest einen Platz gemäß §17 Abs1. Z7 Z8 oder Z11. Siehe Außerdem §17 Abs 3 !
Eine Erweiterung sollte grundsätzlich möglich sein.
Eine Erweiterung sollte grundsätzlich möglich sein.
Re: WBK: Kat. A vs Kat. B
welche bestaetigung?rwbf109 hat geschrieben: ↑Do 19. Mai 2022, 09:58Vielleicht kann jemand ein bisschen Licht ins Dunkel bringen:
Ich hab einen neu gekauften Halbautomaten als B.
Darüber hinaus die Sportschützenbestätigung gem. 11b
kann ich dann den neuen Halbautomaten B zu einem Halbautomaten A ummelden?
danke schon mal für eure Infos
du brauchst eine bestaetigung gem. §11bZ4
WaffG §11b(4) Von der Ausübung des Schießsports mit einer Waffe der Kategorie A ist überdies nur dann auszugehen, wenn ein in einem internationalen Sportschützenverband vertretener österreichischer Sportschützenverband bestätigt, dass eine solche Waffe zur Ausübung einer anerkannten Disziplin des Schießsports erforderlich ist.
mit so einer bestaetigung koenntest du dir eine zu beantragende anzahl an waffen kat A in die WBK eintragen lassen.
mit dieser dann neu ausgestellten WBK mit dem entsprechenden §17/1x eintrag darfst du diese waffen bzw die langen magazine dann kaufen
mir waere niemand bekannt dem das bisher auf diese weise genehmigt worden waere
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Re: WBK: Kat. A vs Kat. B
Da ist wirklich niemand bekannt? Das ist ja interessant.
Wie soll ich dann zb als IPSC Schütze jemals zu einer der Open Division kommen?
Im 17/3 steht:
Betroffenen, die eine Schusswaffe der Kategorie B rechtmäßig besitzen, ist auf Antrag eines Sportschützen für die Ausübung des Schießsports eine Ausnahme vom Verbot des Erwerbs und Besitzes und, sofern der Betroffene aufgrund eines Waffenpasses zum Führen dieser Schusswaffe berechtigt ist, eine Ausnahme vom Verbot des Führens einer Schusswaffe gemäß Abs. 1 Z 7 und 8 zu erteilen.
Das steht ja nicht: die Behörde kann..
Wie soll ich dann zb als IPSC Schütze jemals zu einer der Open Division kommen?
Im 17/3 steht:
Betroffenen, die eine Schusswaffe der Kategorie B rechtmäßig besitzen, ist auf Antrag eines Sportschützen für die Ausübung des Schießsports eine Ausnahme vom Verbot des Erwerbs und Besitzes und, sofern der Betroffene aufgrund eines Waffenpasses zum Führen dieser Schusswaffe berechtigt ist, eine Ausnahme vom Verbot des Führens einer Schusswaffe gemäß Abs. 1 Z 7 und 8 zu erteilen.
Das steht ja nicht: die Behörde kann..
Re: WBK: Kat. A vs Kat. B
wie gesagt
diese waffen sind seit dem 14.12.2019 verbotene waffen
die magazine dazu sind seitdem verbotenen gegenstaende
ich sehe da keinen rechtsanspruch
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Re: WBK: Kat. A vs Kat. B
Auch wenn ich hier keine direkte Erfahrung zum Z7/Z8 Thema habe, würde ich erstmal die selbe Vorrangehensweise wie bisher bei Kat B Erweiterungen wählen. Kurzfassung: Du musst - unter Einhaltung der §11b Bedingungen - schlüssig nachweisen, dass du diese Plätze wirklich brauchst. Ein "ich will" ist leider zu wenig.
1) Entsprechendem Verein beitreten (Besonderes Augenmerk auf §11b Abs. 4, sollte dafür auch eine IV geben, die darauf einen Fokus hat)
2) Mehrere Matches über eine gewisse Zeit mit Leihwaffen bzw. Leihmagazinen bestreiten (§11b Abs. 3)
3) Schreiben vom Obmann, dass du §11b Abs. 3 erfüllst und warum du die bestimmten Plätze brauchst und warum es keine Alternative gibt
4) Schreiben von dir, warum du diese Plätze brauchst und warum es keine Alternative gibt
Anbei die Stichworte circa wie ich damals argumentiert habe als Vorlage für dich:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe die Waffen X und Y mit denen ich regelmäßig trainiere.
Ich bin bei den Vereinen V1 und V2, trainiere regelmäßig und nehme an Bewerben teil.
Im Anhang sind NN Ergebnislisten die mit den folgenden Waffen (bei dir zusätzlich "und Magazinen") geschossen wurden.
Leider kann ich mit Leihwaffen (bei dir zusätzlich "und Magazinen") nicht so gut und hochwertig trainieren wie es mit den eigenen wäre. Bei vielen Bewerben sind keine Leihgeräte verfügbar, manchmal nur schlecht und du bist die jeweils nicht gewohnt.
Danach eine Auflistung der einzelnen benötigten Plätzen mit einem kurzen Satz warum.
Revolver - damit ich mit dem eigenen Revo teilnehmen kann
Pistole 9mm Modell X - Ganzstahl Pistole mit Single Action Abzug für Präzisionsbewerbe
etc...
Re: WBK: Kat. A vs Kat. B
wenn ich 2x B + 1x A habe dann habe ich 4 plätze? erklär mir das bitte näher... ich versteh die Rechnung nicht...howa308 hat geschrieben: ↑Di 3. Mai 2022, 22:04Z.B.:chris01 hat geschrieben: ↑Di 3. Mai 2022, 15:16Habe auf meiner WBK n Plätze für Kat. B (eine Maximalanzahl, es können weniger vorhanden sein).
Und nach 17.1.8 genau m Waffen registriert unter Kat. A (genau so viele wie real vorhanden)
n > m
Kann ich dann n Kat. B Waffen registrierren ODER nur n - m?
Vermindern meine Kat. A nach 17.1.8 also meine B Plätze oder nicht?
Wenn auf der Karte steht:
* 2 Schusswaffen der Kategorie B ….
* Waffe(n) gem. 17 Abs. 1 des WaffG … , 2 gem. Z.8,
Dann darfst du gesamt 4 Schusswaffen haben.
Die Kat A Plätze reduzieren die B Plätze nicht.
9x19 | 357 Mag. | 44 Mag. | 223 Rem. | 308 Win. | 7,62x54R | 8x57JS | 338 Lapua Magnum | 45-70 Govt. | Kal. 12
*** Suche schönes Bajonett für Perser Mauser inkl. Scheide ***
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Re: WBK: Kat. A vs Kat. B
2+2=4maggus hat geschrieben: ↑Fr 20. Mai 2022, 09:01wenn ich 2x B + 1x A habe dann habe ich 4 plätze? erklär mir das bitte näher... ich versteh die Rechnung nicht...howa308 hat geschrieben: ↑Di 3. Mai 2022, 22:04Z.B.:chris01 hat geschrieben: ↑Di 3. Mai 2022, 15:16Habe auf meiner WBK n Plätze für Kat. B (eine Maximalanzahl, es können weniger vorhanden sein).
Und nach 17.1.8 genau m Waffen registriert unter Kat. A (genau so viele wie real vorhanden)
n > m
Kann ich dann n Kat. B Waffen registrierren ODER nur n - m?
Vermindern meine Kat. A nach 17.1.8 also meine B Plätze oder nicht?
Wenn auf der Karte steht:
* 2 Schusswaffen der Kategorie B ….
* Waffe(n) gem. 17 Abs. 1 des WaffG … , 2 gem. Z.8,
Dann darfst du gesamt 4 Schusswaffen haben.
Die Kat A Plätze reduzieren die B Plätze nicht.