Seite 1 von 3

Quasi Nebenwohnsitz

Verfasst: Di 24. Mai 2011, 20:43
von Flolito
Tach

Ich hätte da mal ne Frage : Und zwar ist es ja vorgeschrieben als WBK Inhaber den 2t Wohnsitz bekanntzugeben. Ich für meinen Teil wohne unter der Woche bei nem Bekanntem und zahle dem auch eine Kleinigkeit dafür ....habe diesen Wohnsitz aber garnicht so gemeldet bzw auch keinen Mietvertrag. Ich möchte da aber trozdem einen Safe hinstellen und eine Kat. B Waffe dort lagern. Muss ich das jetzt melden oder nicht ?

mfg

Re: Quasi Nebenwohnsitz

Verfasst: Di 24. Mai 2011, 21:25
von gewo
Flolito hat geschrieben:Muss ich das jetzt melden oder nicht ?
mfg



hi

nein, musst du nicht
WO du deine waffe verwahrst iost komplett deine sache

die verwahrung muss jedoch ordnungsgemaess sein, du musst dorthin immer selbststaendig zutrittsmoeglichkeit haben und unberechtigte duerfen dort auf die waffe keinen zugriff haben

Re: Quasi Nebenwohnsitz

Verfasst: Di 24. Mai 2011, 21:45
von OC Tom
gewo müsste Recht haben.

War da aber nicht was mit 6 Wochen, ich hab da jetzt irgendwie im Kopf wenn die Waffe zb. im Zweitwohnsitz ist dann aber nicht länger als 6 Wochen. Bin mir aber nicht mehr sicher. (abgesehen davon das man nur selber weiß ob sie länger als 6 Wochen dort ist)

Re: Quasi Nebenwohnsitz

Verfasst: Di 24. Mai 2011, 21:54
von gewo
OC Tom hat geschrieben:gewo müsste Recht haben.

War da aber nicht was mit 6 Wochen, ich hab da jetzt irgendwie im Kopf wenn die Waffe zb. im Zweitwohnsitz ist dann aber nicht länger als 6 Wochen. Bin mir aber nicht mehr sicher. (abgesehen davon das man nur selber weiß ob sie länger als 6 Wochen dort ist)


hi

noe, die frist gilt bei der ÜBERLASSUNG der knarre an dritte (berechtigte)

du darfst deine waffen ohne jede frist verwahren wo du willst
nur halt eben gemaess den geltenden bestimmungen

Re: Quasi Nebenwohnsitz

Verfasst: Di 24. Mai 2011, 21:57
von Flolito
Also kann man sagen das sowas nicht als 2t Wohnsitz zählt? Wie ist das dann bei der Kontrolle alle 5 Jahre ? Die Waffe wird sich quasi nur dort befinden. Bin aber jede Woche mind. 4 Tage in der Wohnung und Schlüssel zum Zimmer zum Schrank und dann zum Safe hab nur ich.

Re: Quasi Nebenwohnsitz

Verfasst: Di 24. Mai 2011, 22:04
von gewo
Flolito hat geschrieben:Also kann man sagen das sowas nicht als 2t Wohnsitz zählt? Wie ist das dann bei der Kontrolle alle 5 Jahre ? Die Waffe wird sich quasi nur dort befinden. Bin aber jede Woche mind. 4 Tage in der Wohnung und Schlüssel zum Zimmer zum Schrank und dann zum Safe hab nur ich.


hi

dann teilst du dem beamten mit dass du deine waffe am betreffenden ort verwahrst
zb weil du dort immer schiessen gehst und du vermeiden willst dass du jede woche die knarre quer durch oesterreich fahren musst

es kann aber durchaus sein dass der beamte NICHT weiss dass das so zulaessig ist
"meine" sind in detailfragen auch immer genial ahnungslos bei der kontrolle ("machen sie doch einfach den waffenfuehrerschein dann gibt es keine kontrollen mehr alle 5 jahre" oder " na gut, eh alles ok, die waffe ist nicht geladen, denn sie duerfen die waffe nicht geladen im tresor verwahren" oder " nein nur das packerl ergebnisberichte aus demn letzten 6 moanten reicht nicht aus, sie brauchen eine bestaetigung von einem waffenhaendler .." und und und...)

die auskunft betreffend der moeglichkeit der verwahrung an "dritten" orten ist AB wien aus 2010
ich war persoenlich dort weil die formulierung im WaffG ein bisserl schwammig ist und es keinen erlass dazu gibt und ich u.a. auch einen tresor in meiner gartenhuette am stadtrand habe wo ich nicht gemeldet bin. die knarre "naechtigt" da zwar nur selten aber fallweise dann halt doch

wichtig war denen dabei aber dass man jederzeit zutritt zu dem ort hat an dem verwahrt wird..

Re: Quasi Nebenwohnsitz

Verfasst: Di 24. Mai 2011, 22:09
von Marc
Hallo!

gewo hat geschrieben: wichtig war denen dabei aber dass man jederzeit zutritt zu dem ort hat an dem verwahrt wird..



Ein Bankschliessfach geht aber auch und da hat man nur zutritt während der Öffnungszeiten...

Wie wird das dann dort erklärt?

Grüsse,

Marc

Re: Quasi Nebenwohnsitz

Verfasst: Di 24. Mai 2011, 22:12
von Flolito
Na dann Danke

Das hat mich leicht verwirrt wie das mit 2t Wohnsitz gemeint ist aber wenn das in dem Fall garnix damit zu tun hat ist das umso besser

mfg

Re: Quasi Nebenwohnsitz

Verfasst: Di 24. Mai 2011, 22:16
von gewo
Marc hat geschrieben:Hallo!

gewo hat geschrieben: wichtig war denen dabei aber dass man jederzeit zutritt zu dem ort hat an dem verwahrt wird..


Ein Bankschliessfach geht aber auch und da hat man nur zutritt während der Öffnungszeiten...
Wie wird das dann dort erklärt?
Grüsse,
Marc


hi

hab ich auch gefragt weils ja ausdruecklich angefuehrt wird
da hat die frau amtsrat gemeint dass ist jedenfalls auch ok

ich denke die wollen nur vermeiden dass der deliquent ;-) bei der waffenkontrolle einfach sagt "die knarre liegt beim fritz im safe und der ist jetzt drei monate in amerika, auf wiedersehen" ... oder so

Re: Quasi Nebenwohnsitz

Verfasst: Di 24. Mai 2011, 22:19
von gewo
Flolito hat geschrieben:... aber wenn das in dem Fall garnix damit zu tun hat ist das umso besser...


hi

sind tatsaechlich zwei paar schuhe

die waffenbehoerde ist SEHR interessiert an allen aenderungen deiner wohnsitzsituation (haupt, 2t ect) aber verwahren darfst du wo es legal moeglich ist

hat mit den gemeldeten wohnsitzen nix zu tun

Re: Quasi Nebenwohnsitz

Verfasst: Di 24. Mai 2011, 22:43
von Flolito
Naja wohnen tu ich in der Wohnung seit 3 Wochen also könnt ichs noch als 2t Wohnsitz angeben..... Naja ich werd mal morgen meinen Sachbearbeiter befragen is glaubich das klügste

Re: Quasi Nebenwohnsitz

Verfasst: Di 24. Mai 2011, 22:52
von OC Tom
Flolito hat geschrieben:Naja wohnen tu ich in der Wohnung seit 3 Wochen also könnt ichs noch als 2t Wohnsitz angeben..... Naja ich werd mal morgen meinen Sachbearbeiter befragen is glaubich das klügste


Solange du dort nicht gemeldet bist interessiert das die Behörde die dir das Waffendokument gegeben hat nicht.
Bist du dort offiziell gemeldet musst du es binnen 4 Wochen bekannt geben, egal ob das HW oder 2t, 3t Wohnsitz ist.

Re: Quasi Nebenwohnsitz

Verfasst: Di 24. Mai 2011, 22:56
von gewo
OC Tom hat geschrieben:Solange du dort nicht gemeldet bist interessiert das die Behörde die dir das Waffendokument gegeben hat nicht.
Bist du dort offiziell gemeldet musst du es binnen 4 Wochen bekannt geben, egal ob das HW oder 2t, 3t Wohnsitz ist.


hi

genau so ist es

Re: Quasi Nebenwohnsitz

Verfasst: Di 24. Mai 2011, 22:59
von Flolito
Aha ......gut auch wenn das jetzt nur indirekt was damit zu tun hat....bin ich verpflichtet den Wohnsitz zu melden ?

Re: Quasi Nebenwohnsitz

Verfasst: Di 24. Mai 2011, 23:03
von gewo
Flolito hat geschrieben:Aha ......gut auch wenn das jetzt nur indirekt was damit zu tun hat....bin ich verpflichtet den Wohnsitz zu melden ?



JA!

steht so im waffengesetz
frist: 4 wochen!

das ist ihnen wichtig, vergessen ist NICHT gut

ist mir mal vor (vielen) jahren passiert
die waren echt sauer am AB und haben boese worte mit "mangelnde..." am anfang und "...zuverlaessigkeit" am ende in den mund genommen

hat sich damals aber alles hinbiegen lassen ...