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Amoklauf in D - Waffenkauf in Ö
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- doc steel
- MUSCLEGUNNER
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Amoklauf in D - Waffenkauf in Ö
Wieder einmal is a Depperter ausgerastet.
In Deutschland.
Blöd an der Sache ist, dass der Oasch angeblich erst 18 Jahre alt war und die Waffen in Österreich gekauft hat.
https://www.orf.at/#/stories/3245164/
Was mich jetzt ein wenig irritiert... darf ich so ohne weiteres, natürlich unter Vorlage einer gültigen Wbk einem nicht österreichischen Staatsbürger eine Waffe verkaufen?
Die Deutschen müssen ja sowohl bei Waffen als auch bei Muni für jeden Schas a Ansuchen stellen.
I täts ned. Also wenn ich was inseriert hab und ein Deutscher meldet Interesse an, tät ich ihn höflich aber bestimmt abweisen.
Man darf gespannt sein wie das für den Verkäufer ausgeht.
In Deutschland.
Blöd an der Sache ist, dass der Oasch angeblich erst 18 Jahre alt war und die Waffen in Österreich gekauft hat.
https://www.orf.at/#/stories/3245164/
Was mich jetzt ein wenig irritiert... darf ich so ohne weiteres, natürlich unter Vorlage einer gültigen Wbk einem nicht österreichischen Staatsbürger eine Waffe verkaufen?
Die Deutschen müssen ja sowohl bei Waffen als auch bei Muni für jeden Schas a Ansuchen stellen.
I täts ned. Also wenn ich was inseriert hab und ein Deutscher meldet Interesse an, tät ich ihn höflich aber bestimmt abweisen.
Man darf gespannt sein wie das für den Verkäufer ausgeht.
Re: Amoklauf in D - Waffenkauf in Ö
[i]Die beiden bei der Tat verwendeten Waffen hat der 18-Jährige demnach bei einem Waffenhändler gekauft, die dritte, eine Büchse, bei einer Privatperson. Inwiefern sich der Waffenhändler oder seine Mitarbeiter wegen des Waffenverkaufs strafrechtlich verantworten müssen, wird den Angaben zufolge geprüft. Dies gestalte sich aufgrund der unterschiedlichen Rechtslage in Österreich und Deutschland schwierig, hieß es.[/i]
https://www.derstandard.at/story/200013 ... esterreich
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MfG
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Re: Amoklauf in D - Waffenkauf in Ö
Interessante Frage...diese hab ich mir auch direkt nachdem ichs gelesen habe gestellt.
Es wird jedoch immer wieder von "Belegen" bzw "Rechnungen" im Zusammenhang mit dem Waffenkauf geredet,deshalb denke ich hier eher an einen Händler..?
Was genau erfragst du eigentlich konkret wenn du ne Kat C Waffe an privat verkaufst?
Welchen Ausweiß lässt man hier gelten?
Führerschein oder doch Reisepass?
Es wird jedoch immer wieder von "Belegen" bzw "Rechnungen" im Zusammenhang mit dem Waffenkauf geredet,deshalb denke ich hier eher an einen Händler..?
Was genau erfragst du eigentlich konkret wenn du ne Kat C Waffe an privat verkaufst?
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Re: Amoklauf in D - Waffenkauf in Ö
Die WBK!ebner33 hat geschrieben: ↑Mi 26. Jan 2022, 18:45Interessante Frage...diese hab ich mir auch direkt nachdem ichs gelesen habe gestellt.
Es wird jedoch immer wieder von "Belegen" bzw "Rechnungen" im Zusammenhang mit dem Waffenkauf geredet,deshalb denke ich hier eher an einen Händler..?
Was genau erfragst du eigentlich konkret wenn du ne Kat C Waffe an privat verkaufst?
Welchen Ausweiß lässt man hier gelten?
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99% meiner C Käufer haben die WBK unaufgefordert her gezeigt.
Da bist du auf der sicheren Seite.
MfG
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Re: Amoklauf in D - Waffenkauf in Ö
Ich würde auch nur gegen Vorlage einer WBK verkaufen,alles andere interessiert mich nicht.
Hab schon einige auf WG abblitzen lassen weil eben keine WBK vorhanden war für eine KAT C .
Natürlich ist das gesudere groß aber ich als Verkäufer entscheide wem ich verkaufe ganz einfach.
Hab schon einige auf WG abblitzen lassen weil eben keine WBK vorhanden war für eine KAT C .
Natürlich ist das gesudere groß aber ich als Verkäufer entscheide wem ich verkaufe ganz einfach.
Zieht an die Waffenrüstung Gottes, damit ihr bestehen könnt gegen die listigen Anschläge des Teufels.
Epheser 6:11
Ich bin Trans-parent ,Pronomen lauten wer/wo
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- hari
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Re: Amoklauf in D - Waffenkauf in Ö
ich lasse mir im Kaufvertrag schriftlich erklaeren dass gegen den Kaeufer kein Waffenverbot besteht (P8.1.3). P34 wird eingehalten in dem die bestehende Registrierung mit uebergeben wird. 11/11a mit PA/RP. Wenn einer sagt er ist Jaeger, will ich die Jagdkarte sehen. Hab bis jetzt Kat C nur an Jaeger verkauft. Bei B sowieso WBK/WP.
Re: Amoklauf in D - Waffenkauf in Ö
Ich spreche ja konkret über den Verkauf einer Kat C Waffe an jemanden OHNE WBK...AUG-andy hat geschrieben: ↑Mi 26. Jan 2022, 18:49Die WBK!ebner33 hat geschrieben: ↑Mi 26. Jan 2022, 18:45Interessante Frage...diese hab ich mir auch direkt nachdem ichs gelesen habe gestellt.
Es wird jedoch immer wieder von "Belegen" bzw "Rechnungen" im Zusammenhang mit dem Waffenkauf geredet,deshalb denke ich hier eher an einen Händler..?
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Laut Gesetz ist dies ja problemlos möglich.
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Re: Amoklauf in D - Waffenkauf in Ö
*Beitrag gelöscht*
Zuletzt geändert von maggus am Mi 26. Jan 2022, 20:00, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Amoklauf in D - Waffenkauf in Ö
Hat dein erstes Posting aber nicht eindeutig definiert.ebner33 hat geschrieben: ↑Mi 26. Jan 2022, 19:04Ich spreche ja konkret über den Verkauf einer Kat C Waffe an jemanden OHNE WBK...AUG-andy hat geschrieben: ↑Mi 26. Jan 2022, 18:49Die WBK!ebner33 hat geschrieben: ↑Mi 26. Jan 2022, 18:45Interessante Frage...diese hab ich mir auch direkt nachdem ichs gelesen habe gestellt.
Es wird jedoch immer wieder von "Belegen" bzw "Rechnungen" im Zusammenhang mit dem Waffenkauf geredet,deshalb denke ich hier eher an einen Händler..?
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Laut Gesetz ist dies ja problemlos möglich.
Reisepass und ordentlichen Kaufvertrag.
Wie oben schon gepostet.
Du kannst natürlich strengere Vorgaben fordern zur Sicherheit.
In der heutigen Zeit sicher angebracht bei so vielen labilen Gestalten
MfG
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Re: Amoklauf in D - Waffenkauf in Ö
Pass+Meldezettel dass er einen Wohnsitz in Österreich hat bei C-Waffe. Eigentlich brauchst dich nur davon überzeugen dass er mindestens 18Jahre alt ist bei einer C-Waffe. Jemandem keine C-Waffe zu verkaufen nur weil er keine WBK besitzt ist päpstlicher als der Papst zu sein, ist eigentlich eine Diskreminierung. Kopie von Pass, Meldezettel und unterschreiben lassen dass gegen ihn kein aufrechtes Waffenverbot besteht genügt vollauf.ebner33 hat geschrieben: ↑Mi 26. Jan 2022, 19:04Ich spreche ja konkret über den Verkauf einer Kat C Waffe an jemanden OHNE WBK...AUG-andy hat geschrieben: ↑Mi 26. Jan 2022, 18:49Die WBK!ebner33 hat geschrieben: ↑Mi 26. Jan 2022, 18:45Interessante Frage...diese hab ich mir auch direkt nachdem ichs gelesen habe gestellt.
Es wird jedoch immer wieder von "Belegen" bzw "Rechnungen" im Zusammenhang mit dem Waffenkauf geredet,deshalb denke ich hier eher an einen Händler..?
Was genau erfragst du eigentlich konkret wenn du ne Kat C Waffe an privat verkaufst?
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Re: Amoklauf in D - Waffenkauf in Ö
Na hoffentlich liest der Gesetzgeber nicht deinen Beitrag....AUG-andy hat geschrieben: ↑Mi 26. Jan 2022, 19:14Hat dein erstes Posting aber nicht eindeutig definiert.ebner33 hat geschrieben: ↑Mi 26. Jan 2022, 19:04Ich spreche ja konkret über den Verkauf einer Kat C Waffe an jemanden OHNE WBK...AUG-andy hat geschrieben: ↑Mi 26. Jan 2022, 18:49Die WBK!ebner33 hat geschrieben: ↑Mi 26. Jan 2022, 18:45Interessante Frage...diese hab ich mir auch direkt nachdem ichs gelesen habe gestellt.
Es wird jedoch immer wieder von "Belegen" bzw "Rechnungen" im Zusammenhang mit dem Waffenkauf geredet,deshalb denke ich hier eher an einen Händler..?
Was genau erfragst du eigentlich konkret wenn du ne Kat C Waffe an privat verkaufst?
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Reisepass und ordentlichen Kaufvertrag.
Wie oben schon gepostet.
Du kannst natürlich strengere Vorgaben fordern zur Sicherheit.
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"Du kannst natürlich strengere Vorgaben fordern zur Sicherheit.
In der heutigen Zeit sicher angebracht bei so vielen labilen Gestalten"
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Re: Amoklauf in D - Waffenkauf in Ö
Und wenns a Piefke is?wetabi hat geschrieben: ↑Mi 26. Jan 2022, 19:18
Pass+Meldezettel dass er einen Wohnsitz in Österreich hat bei C-Waffe. Eigentlich brauchst dich nur davon überzeugen dass er mindestens 18Jahre alt ist bei einer C-Waffe. Jemandem keine C-Waffe zu verkaufen nur weil er keine WBK besitzt ist päpstlicher als der Papst zu sein, ist eigentlich eine Diskreminierung. Kopie von Pass, Meldezettel und unterschreiben lassen dass gegen ihn kein aufrechtes Waffenverbot besteht genügt vollauf.
Re: Amoklauf in D - Waffenkauf in Ö
bin gespannt bis wann die ersten Forderungen bzw. Entwürfe für eine Verschärfung unseres Waffenrechts aufschlagen werden...
mein Beileid an die Opfer dieses gestörten...
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Re: Amoklauf in D - Waffenkauf in Ö
War die Dritte Waffe was in seiner Wohnung gefunden wurde auch scharf..?
Das ist wieder mal ein schlag ins Gesicht bereuen werden wir es dan müssen .
Leider wurden die Waffen in Öster. gekauft leider!!
Das ist wieder mal ein schlag ins Gesicht bereuen werden wir es dan müssen .
Leider wurden die Waffen in Öster. gekauft leider!!
Zuletzt geändert von Maria am Mi 26. Jan 2022, 19:30, insgesamt 1-mal geändert.
Ich bin eine Frau!
Ich kann machen das du denkst du hättest es gewollt
Ich kann machen das du denkst du hättest es gewollt
Re: Amoklauf in D - Waffenkauf in Ö
Warum?wetabi hat geschrieben: ↑Mi 26. Jan 2022, 19:18
Pass+Meldezettel dass er einen Wohnsitz in Österreich hat bei C-Waffe. Eigentlich brauchst dich nur davon überzeugen dass er mindestens 18Jahre alt ist bei einer C-Waffe. Jemandem keine C-Waffe zu verkaufen nur weil er keine WBK besitzt ist päpstlicher als der Papst zu sein, ist eigentlich eine Diskreminierung. Kopie von Pass, Meldezettel und unterschreiben lassen dass gegen ihn kein aufrechtes Waffenverbot besteht genügt vollauf.
Ich als Verkäufer bestimme die Spielregeln.
Ob dir das jetzt passt oder nicht.
Ist schließlich meine Entscheidung wem ich meine Schußwaffe überlasse.
Im Nachhinein dann alles vor Gericht erklären ist mir zu mühsam, auch wenn es gut ausgehen sollte. Ein bitterer Beigeschmack bleibt trotzdem.
MfG
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