ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

Amoklauf in D - Waffenkauf in Ö

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Benutzeravatar
KarawankenHippie
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 251
Registriert: Sa 15. Mai 2021, 14:33
Wohnort: Nordslowenien

Re: Amoklauf in D - Waffenkauf in Ö

Beitrag von KarawankenHippie » Fr 28. Jan 2022, 06:19

@titan Bitte entschuldige meinen durchaus vorhandenen Pessimismus in diesem Fall. :lol:
Allem was du geschrieben hast kann ich nur beipflichten, jedoch sucht man nach Vernunft und Logik bei der Berichterstattung, Diskussion und Gesetzgebung hinsichtlich Schusswaffen meistens vergebens.

Dingo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 534
Registriert: Fr 17. Jun 2016, 10:58
Wohnort: Wien (Ex-NÖler)

Re: Amoklauf in D - Waffenkauf in Ö

Beitrag von Dingo » Fr 28. Jan 2022, 07:50

gewo hat geschrieben:
Do 27. Jan 2022, 07:46
maggus hat geschrieben:
Do 27. Jan 2022, 07:33
gewo hat geschrieben:
Do 27. Jan 2022, 01:14
Laut Waffenexperte Markus Schwaiger sind entsprechende schussfähige Langwaffen der Kategorie C in Österreich jedoch ab 18 Jahren „frei verkäuflich“. Für den Erwerb reiche schon die einfache Anmeldung eines Nebenwohnsitzes in dem Land aus, sofern kein Waffenverbot oder psychische Auffälligkeiten bei Personen vorliegen. Inwiefern der Erwerb der Waffen im Fall von G. legal war, sei noch nicht abschließend geklärt, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Schwaiger, der selbst einen Waffenhandel in Österreich betreibt, kritisiert im Gespräch mit WELT diese Rechtslage. Der freie Verkauf von Schusswaffen der Kategorie C „ohne jegliche Auflage“ sei falsch. „Wer so etwas kauft, sollte meiner Meinung nach entweder eine Waffenbesitzkarte oder eine Jagdkarte haben“, sagt Schwaiger. Hinzu komme, dass in Österreich „entsetzlich viele illegale Schusswaffen“ im Umlauf seien – „und keiner überlegt sich da was.“

Quelle:
https://www.welt.de/politik/deutschland ... reich.html
der Euroguns... klar das dieser "Experte" sich als erstes dazu meldet...

mMn. wieder einmal Behördenversagen... da der Erwerb durch unser BMI nicht gleich an die Deutschen Kollegen gemeldet wurde.
hätte vielleicht schlimmes verhindern können.
§33 (2) ....Liegt der Mittelpunkt der Lebensbeziehungen des Registrierungspflichtigen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, hat der Gewerbetreibende die Behörde im Wege des Datenfernverkehrs davon in Kenntnis zu setzen. Die Behörde hat diesfalls den Wohnsitzstaat des Betreffenden über die Registrierung der Waffe in Kenntnis zu setzen.
Es wird wohl jeder haendler gestern nervoes in seine waffenbuecher geschaut haben … mit sowas rechnest ja ned.

Das problem am 33/2 ist halt die nachweisfuehrung.
Woher soll ich wissen wo der seinen hauptwohnsitz hat? Das ZWR gibt diese info ned her. Du kannst ihn oder sie nur danach fragen. Wenn er dir da die falsche auskunft gibt meldest garnix an die behoerde.

Die funktion das zu melden ist recht neu im ZWR die gibts erst seit ein paar monaten. Wir haben die noch nie verwendet. Wir sind hier in wien aber auch weit weg von deutschen grenzen …
ZMR Zugang (Melderegister) habt ihr nicht? Die Abfrage ist zwar nicht gratis, aber damit wäre es abgedeckt. Vernetzt ist das ZMR mit dem ZWR ebenso wenig wie mit dem Grundbuch (stehe da beispielsweise noch mit einer längst nicht mehr vorhandenen Wohnadresse - kann man gegen Einwurf von Scheinen korrigieren lassen)

Ob der "Experte"-für-eh-alles wohl auch in seine Bücher geschaut hat, bevor er da seinen entbehrlichen Estragon abgegeben hat?
:handgestures-salute: :handgestures-salute: :handgestures-salute:


Don' t try to argue with idi :orcs-censored: ots. They will bring you down to their level and beat you with experience

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36508
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Amoklauf in D - Waffenkauf in Ö

Beitrag von gewo » Fr 28. Jan 2022, 08:00

Dingo hat geschrieben:
Fr 28. Jan 2022, 07:50
ZMR Zugang (Melderegister) habt ihr nicht? Die Abfrage ist zwar nicht gratis, aber damit wäre es abgedeckt. Vernetzt ist das ZMR mit dem ZWR ebenso wenig wie mit dem Grundbuch (stehe da beispielsweise noch mit einer längst nicht mehr vorhandenen Wohnadresse - kann man gegen Einwurf von Scheinen korrigieren lassen)
näh

1.) das ZWR ist fuer haendler gratis

2.) das ZWR ist mit dem ZMR vernetzt
da sind nur leut drin die einen wohnsitz haben
ZMR sollte tagesaktuell sein
hilft aber nix wenn er einen wohnsitz gemeldet hat

3.) das grundbuch wird von den gemeinden gepflegt, kann sein dass das ned tagesaktuell ist
wenn ein beamter fuer die richtigstellung eines falschen grundbucheintrags geld nimmt ist das vermutlich a amtsmissbrauch. falsche eintraege sind zu berichtigen. fuer so einen berichtigungsantrag gibts ned amal a eingabegebuehr mehr ...
aber mich wundert gar nix mehr
hatte vor a paar tagen a telefonat mit einer niederosterreichischen waffenreferentin aus dem sueden.
unfassbar.
keine ahnung vom waffenrecht
keine ahnung vom AVG
es gibt nix was es ned gibt offenbar


in der sache selbst:

man darf nach EU recht gemeinschaftsbuerger nicht gegenueber den nationalen buergern diskriminieren
sie muessen die selben rechte haben
ohne einschraenkung
ein verbot fuer gemeinschaftsbuerger kat C waffen in AT zu kaufen ist nur zulaessig wenn auch oesterreicher keine kat C waffen in AT kaufen duerfen.
alles andere ist ein verstoss gegen das gemeinschaftrecht.
die herkunft darf nie als indikator verwendet werden um rechtliche regelungen daran zu knuepfen
EU schei**e halt

es kann durchaus sein dass die waffe legal in AT erworben und besessen wurde
wenn der haendler die abkuehlphase eingehalten hat
wenn er bei seiner behoerde angefragt hat ob was gegen die person vorliegt (oder im ZWR nachgesehen hat)
ich habe in unserem warenwirtschaftsystem und in den waffenbuechern der letzten monate nachgesehen
wir warens zu 99,9% nicht
kein solcher vorname
keine solchen waffentypen

haette aber auch uns erwischen koennen ....

fakt ist dass die waffe illegal nach DE verbracht wurde
es handelt sich um einen kriminalfall
der besitz der waffe war in DE illegal

im WaffG wird in AT fuer offenbar ein und dieselbe sachlage mehrfach ein unterschiedlicher begriff verwendet. es wird bei der abgabe fallweise der begriff "wohnsitz" und dann wieder der begriff "mittelpunkt der lebensbeziehung" (was auf den hauptwohnsitz hindeutet) verwendet.
hier kann man sehr wohl legistisch klarheit schaffen.

es gibt geruechte dass das ZWR bereits bezueglich eintrag von waffen auf nebenwohnsitze adaptiert wurde
weiss aber ned ob das stimmt

und wenn dann ist das unfug so wie es angeblich implementiert wurde
die anzeige dass eine meldung der waffe nicht erfolgen kann weil kein hauptwohnsitz vorhanden ist muss nicht beim versuch der meldung der waffe (nach dem verkauf) sondern bei der erstabfrage ob ein waffenverbot vorliegt aufscheinen.
ansonsten ist das sinnlos, der verschiebt nur die verantwortung von der behoerde auf den haendler

in wirklichkeit muss bei jeder anzeige der personendaten von personen ohne hauptwohnsitz an jeder stelle wo ggf bei personen die ein waffenverbot haben der "kein rechtsgeschaeft moeglich" disclaimer angezeigt wird dann halt "kein hauptwohnsitz vorhanden" angezeigt werden

das wuerde sowas in zukunft verhindern
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Most_viertler
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 227
Registriert: Mo 28. Nov 2016, 09:41

Re: Amoklauf in D - Waffenkauf in Ö

Beitrag von Most_viertler » Fr 28. Jan 2022, 08:11

titan hat geschrieben:
Fr 28. Jan 2022, 05:54
@KarawankenHippie betreffend ''.. den Teufel an die Wand malen...''

Dass das EIN FALL mit optisch unguter Geschichte ist, macht es rechtlich und in der Praxis noch lange nicht zu einer, von der menschlichen Tragödie einmal abgesehen.

Langwaffen der Kategorie C und ehemals D sind kriminalstatistisch im Bereich der Unbedeutsamkeit angesiedelt. Letztlich war die Tat außerdem geplant, und das offensichtlich gar nicht wenig. Wenn man sich einmal vor Augen führt, mehreren Personen wahllos und gezielt ab- und ins Gesicht etc. zu schießen, was in einem Hörsaal vermutlich anders möglich schwer ist, ist das eine unvorstellbar grausame Tat eines Geisteskranken, wo dem Tatmittel eine untergeordnete Rolle zukommt. Gleich wie bei der Wahl von Suizidmethoden sagt die Art der Rachemethode und der Ort sowie die Opferwahl etwas über die Psyche des Täters aus. Hätte er keine Schusswaffen gehabt wäre es vmtl ein anderes Tatmittel mit ähnlicher Wirkung geworden. Wir können also nicht ausschließen, ob dann nicht etwa eine Rohrbombe zum Einsatz gekommen wäre, auch wenn das natürlich Spekulation ist.

Was dir und einigen anderen auch in diesem Forum aber einmal klar werden muss (ohne irgendjemanden persönlich anzugreifen!), ist die Tatsache, wofür man argumentiert. Der Inhaber von Euroguns malt nämlich auch den Teufel an die Wand, mit entsprechender Wirkung wie man sieht. Man kann dazu natürlich eine Meinung haben, allerdings macht letztlich der Ton die Musik (Stimmung). Die Politik nutzt oftmals Medien zur Stimmungsmache, was aber nicht automatisch gleichzusetzten ist mit der Tatsache der Berichterstattung an sich. Ich möchte aber an dieser Stelle darauf aufmerksam machen, das Forum daher nicht zum schwarzmalen zu nutzen. Die Anzahl der Langwaffenbesitzer und die Anzahl der Langwaffen mit denen nichts passiert machen jedenfalls einem anderen Ton.

Das große Waffenverbot der SPÖ 1996 und andere entsprechende Ansinnen wurden nicht mit Fürchten verhindert sondern mit einer festwn Haltung und sachlichen Analyse. In dieser Sache sollten wir LWBs uns einig sein.
Einer der besten Beiträge hier im Forum in der letzten Zeit! Perfekt auf den Punkt gebracht!
The only thing necessary for the triumph of evil is for good men to do nothing.

Dingo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 534
Registriert: Fr 17. Jun 2016, 10:58
Wohnort: Wien (Ex-NÖler)

Re: Amoklauf in D - Waffenkauf in Ö

Beitrag von Dingo » Fr 28. Jan 2022, 08:30

gewo hat geschrieben:
Fr 28. Jan 2022, 08:00
Dingo hat geschrieben:
Fr 28. Jan 2022, 07:50
ZMR Zugang (Melderegister) habt ihr nicht? Die Abfrage ist zwar nicht gratis, aber damit wäre es abgedeckt. Vernetzt ist das ZMR mit dem ZWR ebenso wenig wie mit dem Grundbuch (stehe da beispielsweise noch mit einer längst nicht mehr vorhandenen Wohnadresse - kann man gegen Einwurf von Scheinen korrigieren lassen)
näh

1.) das ZWR ist fuer haendler gratis

2.) das ZWR ist mit dem ZMR vernetzt
da sind nur leut drin die einen wohnsitz haben
ZMR sollte tagesaktuell sein
hilft aber nix wenn er einen wohnsitz gemeldet hat

3.) das grundbuch wird von den gemeinden gepflegt, kann sein dass das ned tagesaktuell ist
wenn ein beamter fuer die richtigstellung eines falschen grundbucheintrags geld nimmt ist das vermutlich a amtsmissbrauch. falsche eintraege sind zu berichtigen. fuer so einen berichtigungsantrag gibts ned amal a eingabegebuehr mehr ...
aber mich wundert gar nix mehr
hatte vor a paar tagen a telefonat mit einer niederosterreichischen waffenreferentin aus dem sueden.
unfassbar.
keine ahnung vom waffenrecht
keine ahnung vom AVG
es gibt nix was es ned gibt offenbar


in der sache selbst:

man darf nach EU recht gemeinschaftsbuerger nicht gegenueber den nationalen buergern diskriminieren
sie muessen die selben rechte haben
ohne einschraenkung
ein verbot fuer gemeinschaftsbuerger kat C waffen in AT zu kaufen ist nur zulaessig wenn auch oesterreicher keine kat C waffen in AT kaufen duerfen.
alles andere ist ein verstoss gegen das gemeinschaftrecht.
die herkunft darf nie als indikator verwendet werden um rechtliche regelungen daran zu knuepfen
EU schei**e halt

es kann durchaus sein dass die waffe legal in AT erworben und besessen wurde
wenn der haendler die abkuehlphase eingehalten hat
wenn er bei seiner behoerde angefragt hat ob was gegen die person vorliegt (oder im ZWR nachgesehen hat)

fakt ist dass die waffe illegal nach DE verbracht wurde
der besitz der waffe war in DE illegal

im WaffG wird in AT fuer offenbar ein und dieselbe sachlage mehrfach ein unterschiedlicher begriff verwendet. es wird bei der abgabe fallweise der begriff "wohnsitz" und dann wieder der begriff "mittelpunkt der lebensbeziehung" (was auf den hauptwohnsitz hindeutet) verwendet. hier kann man sehr wohl legistisch klarheit schaffen.

es gibt geruechte dass das ZWR bereits adaptiert wurde
@1) Danke für die Info zum ZMR - wusste nicht, dass das vernetzt ist und bin vom Grundbuch ausgegangen / damit ist ja auch ein ZMR Zugang obsolet.

Wohnsitzmeldung kannst ja recht schnell machen und geprüft wird da nichts - Scheinmeldungen sind eh ein massives Problem.

@ 2: Grundbuch - das mit der Adressänderung ist nicht wirklich so / auch wenn es nicht hier gehört:

https://www.oesterreich.gv.at/themen/ba ... 80407.html

Wollte das schon mal machen, aber das kriegen' s nicht von mir = nicht gratis.

@ Rest: denke auch, dass in AT alles legal war - bei den Germanen wird daraus mit tatkräftiger Mithilfe eines deiner Marktbegleiter ein Schlupfloch konstruiert.
:handgestures-salute: :handgestures-salute: :handgestures-salute:


Don' t try to argue with idi :orcs-censored: ots. They will bring you down to their level and beat you with experience

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36508
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Amoklauf in D - Waffenkauf in Ö

Beitrag von gewo » Fr 28. Jan 2022, 08:53

Dingo hat geschrieben:
Fr 28. Jan 2022, 08:30
@ 2: Grundbuch - das mit der Adressänderung ist nicht wirklich so / auch wenn es nicht hier gehört:

https://www.oesterreich.gv.at/themen/ba ... 80407.html

Wollte das schon mal machen, aber das kriegen' s nicht von mir = nicht gratis.
sorry
missverstaendnis

ich dachte an "adressberichtigung" aufgrund eines eingabefehlers ect

wennst uebersiedelst ... ok .....
auch ned nett
aber rechtlich unbedenklich

wusste ich aber auch ned ehrlich gesagt
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

yoda
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 5738
Registriert: Do 24. Nov 2011, 20:23

Re: Amoklauf in D - Waffenkauf in Ö

Beitrag von yoda » Fr 28. Jan 2022, 09:07

Der deutsche Bürger hat die Waffe illegal exportiert, er hat somit gegen unser Waffengesetz verstoßen, ganz einfach. Da braucht sich niemand aufregen. Es gibt eine quasi unendliche Anzahl von illegalen Möglichkeiten an Waffen zu kommen, natürlich wählt der Täter immer die für ihn Einfachste. Ein einziges Todesopfer ist zwar extrem tragisch aber spricht jetzt auch nicht wirklich für die Gefährlichkeit von Kat. C Waffen...

RBM
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 305
Registriert: Do 26. Mär 2015, 22:54

Re: Amoklauf in D - Waffenkauf in Ö

Beitrag von RBM » Fr 28. Jan 2022, 09:19

gewo hat geschrieben:
Fr 28. Jan 2022, 08:00
Dingo hat geschrieben:
Fr 28. Jan 2022, 07:50
ZMR Zugang (Melderegister) habt ihr nicht? Die Abfrage ist zwar nicht gratis, aber damit wäre es abgedeckt. Vernetzt ist das ZMR mit dem ZWR ebenso wenig wie mit dem Grundbuch (stehe da beispielsweise noch mit einer längst nicht mehr vorhandenen Wohnadresse - kann man gegen Einwurf von Scheinen korrigieren lassen)
näh



3.) das grundbuch wird von den gemeinden gepflegt, kann sein dass das ned tagesaktuell
Grundbuch liegt meines Wissens bei der Justiz. Da sind nicht die Gemeinden zuständig.

Benutzeravatar
trenck
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 5253
Registriert: Di 11. Mai 2010, 22:49

Re: Amoklauf in D - Waffenkauf in Ö

Beitrag von trenck » Fr 28. Jan 2022, 09:42

RBM hat geschrieben:
Fr 28. Jan 2022, 09:19
gewo hat geschrieben:
Fr 28. Jan 2022, 08:00
Dingo hat geschrieben:
Fr 28. Jan 2022, 07:50
ZMR Zugang (Melderegister) habt ihr nicht? Die Abfrage ist zwar nicht gratis, aber damit wäre es abgedeckt. Vernetzt ist das ZMR mit dem ZWR ebenso wenig wie mit dem Grundbuch (stehe da beispielsweise noch mit einer längst nicht mehr vorhandenen Wohnadresse - kann man gegen Einwurf von Scheinen korrigieren lassen)
näh



3.) das grundbuch wird von den gemeinden gepflegt, kann sein dass das ned tagesaktuell
Grundbuch liegt meines Wissens bei der Justiz. Da sind nicht die Gemeinden zuständig.
Richtig. Und Änderungen (bei Kauf bzw. Verkauf einer Immobilie, etc.) dauern in der Regel ab einem Monat aufwärts, die Aktualität ist somit fraglich.

trenck
"Der einzige Ausweg aus der Krise führt über Kapitalismus, Ersparnisse und harte Arbeit."
Javier Milei

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36508
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Amoklauf in D - Waffenkauf in Ö

Beitrag von gewo » Fr 28. Jan 2022, 09:43

RBM hat geschrieben:
Fr 28. Jan 2022, 09:19
gewo hat geschrieben:
Fr 28. Jan 2022, 08:00
Dingo hat geschrieben:
Fr 28. Jan 2022, 07:50
ZMR Zugang (Melderegister) habt ihr nicht? Die Abfrage ist zwar nicht gratis, aber damit wäre es abgedeckt. Vernetzt ist das ZMR mit dem ZWR ebenso wenig wie mit dem Grundbuch (stehe da beispielsweise noch mit einer längst nicht mehr vorhandenen Wohnadresse - kann man gegen Einwurf von Scheinen korrigieren lassen)
näh



3.) das grundbuch wird von den gemeinden gepflegt, kann sein dass das ned tagesaktuell
Grundbuch liegt meines Wissens bei der Justiz. Da sind nicht die Gemeinden zuständig.
ja mag sein
war wohl noch ned munter

hirn war noch ned eingeschaltet
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Incite
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 5116
Registriert: So 9. Mai 2010, 11:41

Re: Amoklauf in D - Waffenkauf in Ö

Beitrag von Incite » Fr 28. Jan 2022, 11:23

titan hat geschrieben:
Fr 28. Jan 2022, 04:04
Unterm Strich sind die Waffen mit dem Grenzübertritt jedenfalls illegal gewesen.
Stimmt aber die ersten Forderungen werden schon laut.

https://www.welt.de/regionales/baden-wu ... ellen.html

Die Kommissionspräsidentin ist eine Deutsche, in Deutschland habens Rot/Grün/Pink und wie wir ja von der Waffenrichtlinie wissen wird diese regelmäßig evaluiert (durch die Kommission) und wir können uns jetzt im Sesselkreis zusammensetzen wann eine neue Harmonisierung des Waffenrechts anstehen wird wenn nicht unsere Regierung dem vorgreift. Welches Wort ist mir da bei der EU Waffenrichtlinie in Erinnerung geblieben? Ja genau, to close loopholes :whistle:
Alkohol, der Beginn und die Lösung aller Probleme! (Homer S.)

Benutzeravatar
Promo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2513
Registriert: Mo 30. Aug 2010, 12:50

Re: Amoklauf in D - Waffenkauf in Ö

Beitrag von Promo » Fr 28. Jan 2022, 11:30

Es handelt sich dabei um einen der Gott sei Dank sehr wenigen Kriminalfälle, die mit [mutmaßlich] legal erworbenen Waffen passieren. Hier kommt allerdings erschwerend hinzu, dass diese Waffe illegal verbracht wurden und dadurch sehr wohl gegen Gesetz verstoßen wurde. Der Täter ist daher auch in Österreich straffällig geworden.

Schwer nachvollziehbar ist die deutsche Einstellung, dass "Österreich mit seinem laxen Gesetz schuld ist", was unterschwellig in all den Pressemitteilungen zu entnehmen ist. Man sollte sich bewusst sein, dass es sich hierbei um einen offenbar vorbestraften Täter handelt, der angeblich zudem in psychologischer Behandlung war. Es läge daher an den deutschen Behörden und den zuständigen Ärzten eventuelles Gefahrenpotential zu erkennen und darauf zu reagieren (Überwachung, Waffenverbote, Weitergabe von Informationen, etc.).

Die Schuld nunmehr im Ausland und an ausländischen Gesetzen zu suchen, mutet befremdlich an, zudem der Beschaffung des Tatmittels medial mehr viel mehr Aufmerksamkeit beigemessen wird, anstelle die Hintergründe der Tat zu beleuchten und hier anzusetzen. Entscheidender wäre die Frage, ob selbst bei einem gleich strengen WaffG wie in Deutschland dieses Verbrechen verhindert hätte werden können, oder wäre dann das Tatmittel in einem anderen Staat beschafft worden, oder gar ein gänzlich anderes Tatmittel verwendet worden. Und das Wichtigste ist, wie weiter oben beschrieben, nicht am Tatmittel anzusetzen, sondern das Tatmotiv zu bekämpfen - Gesetzesänderungen im WaffG als Reaktion hierauf wären allenfalls ein politischer Placebo-Effekt und sind daher abzulehnen.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.

Benutzeravatar
combatmiles
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3010
Registriert: Fr 27. Jan 2017, 09:18

Re: Amoklauf in D - Waffenkauf in Ö

Beitrag von combatmiles » Fr 28. Jan 2022, 12:09

ihr könnt euch aber schon noch an das Pumpgung Verbot erinnern oder? Das waar auch a Anlassgesetzgebung wie es halt gerade im WaG gerne gemacht wird.. Jeder HA Schrotinger is deutlich "gefährlicher"...
suche günstige KK .22lr Repetierer... Westösterreich (SBG, angrenzendes OÖ und Tirol)

Benutzeravatar
Joewood
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1360
Registriert: Mo 23. Okt 2017, 11:07
Wohnort: Wien

Re: Amoklauf in D - Waffenkauf in Ö

Beitrag von Joewood » Fr 28. Jan 2022, 12:16

combatmiles hat geschrieben:
Fr 28. Jan 2022, 12:09
Jeder HA Schrotinger is deutlich "gefährlicher"...
Darum gibts den ja nur noch mit WBK oder WP...
Die Pumpe war ja frei ab 18

Benutzeravatar
combatmiles
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3010
Registriert: Fr 27. Jan 2017, 09:18

Re: Amoklauf in D - Waffenkauf in Ö

Beitrag von combatmiles » Fr 28. Jan 2022, 12:18

das ist mir bekannt, ich hab eine... Aber ich mein heute is KatC noch erhältlich, es könnte aber durchaus sein, dass wir in Kürze dann A oder B brauchne dafür... nur wegen der Anlassgesetzgebung wärs....
Die geht schneller als wir schauen können...
suche günstige KK .22lr Repetierer... Westösterreich (SBG, angrenzendes OÖ und Tirol)

Gesperrt