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Amoklauf in D - Waffenkauf in Ö

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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MrRiesa
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Re: Amoklauf in D - Waffenkauf in Ö

Beitrag von MrRiesa » Mi 26. Jan 2022, 20:15

EU Bürger und über 18.. Also legt er mir einen Deutschen Ausweis vor, könnte man gesetzlich nicht belangt werden?

Was die Registrierung angeht, auch nicht Problem des Verkäufers..
"Was hat nun der Abgebende (der Verkäufer) zu tun: Nach dem Gesetz eigentlich gar nichts. Die Registrierungspflicht trifft ausschließlich den Erwerber, sodaß sich der Abgebende (der Verkäufer) eigentlich zurückziehen könnte."

Quelle iwoe.at

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Maddin
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Re: Amoklauf in D - Waffenkauf in Ö

Beitrag von Maddin » Mi 26. Jan 2022, 20:22

Komisch an der Geschichte ist ja wiedermal, dass der offenbar drei Waffen gekauft, aber nur zwei bei der Tat verwendet hat. Und wenn er wirklich ausschließlich seine Freundin umbringen wollte, wieso dann mehrere Waffen am Tatort ? Hier gibts schon wieder jede Menge Widersprüche wenn ihr mich fragt...

Ich denke mal der war Student (Auslandssemster oder so)... Sein gemietetes Zimmer wird einen Wohnsitz begründen und daher war der Kauf beim Händler problemlos möglich. Die Polizei in Deutschland sagt ja schon, dass sich die Ermittlungen aufgrund der unterschiedlichen Rechtslagen sehr komplex gestalten...

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Re: Amoklauf in D - Waffenkauf in Ö

Beitrag von Glock1768 » Mi 26. Jan 2022, 20:39

Ich sehe hier rechtlich jetzt mit meinem derzeitigen Wissensstand auch kein großes Vergehen/Problem aus Sicht der Verkäufer der Waffen ...

So traurig diese Tat jedoch ist bleibt zu befürchten, dass dies wieder auf dem Rücken der Legalwaffenbesitzer ausgetragen wird ... Vor allem, weil unsere deutschen Nachbarn nicht nur stimmenstark, sondern jetzt auch mit ihrer Koalition entsprechende Politiker in der Reigierung haben, die dies bei der nächsten Richtlinienüberarbeitung entsprechend zum Vorwand nehmen für Kat C mehr Einschnitte gem. deutschem Vorbild über ihre Grenzen hinweg zu fordern ...

Also, Vorsicht
Zuletzt geändert von Glock1768 am Mi 26. Jan 2022, 21:34, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Amoklauf in D - Waffenkauf in Ö

Beitrag von titan » Mi 26. Jan 2022, 20:49

Geht's dabei nicht um den Hauptwohnsitz?

Da die Tat offensichtlich geplant gewesen zu sein scheint, wäre die Tragödie vermutlich kaum zu verhindern gewesen. Das Tatmittel wäre eben ev. ein anderes gewesen. Missbrauchte Feuerwerkskörper z.B.. wären für die Opfer wohl kaum von Vorteil. Sinnlos und traurig, das alles!
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Laubmasta_reloaded
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Re: Amoklauf in D - Waffenkauf in Ö

Beitrag von Laubmasta_reloaded » Mi 26. Jan 2022, 20:58

MrRiesa hat geschrieben:
Mi 26. Jan 2022, 20:09
Laubmasta_reloaded hat geschrieben:
Mi 26. Jan 2022, 20:01

Wie stellst dir das konkret vor wie du als Privater ein Waffenverbot kontrollieren willst?
Gute Frage. Zwr Auszug bringt ja auch nichts, wenn das seine erste Waffe ist.
Die Frage die ich mir stelle.. MUSS ich als privater Verkäufer einer Kat C das überprüfen?

Alle Posts vorhin bzgl Vorlage diverser Dokumente schön und gut.. Manche Verkäufer wollen nur an Österreich ohne Migrationshintergrund verkaufe, verlangen eine Wbk Vorlage für KatC etc.. Liegt alles beim Verkäufer, quasi eine Fleißaufgabe und dient der Absicherung, aber wie ist das gesetzlich geregelt?
Musst du nicht und kannst auch nicht.

Wie ich hier gelesen habe sind da manche übervorsichtig, kann man machen, ob es sinnvoll ist darüber lässt sich streiten.

Ich halte aber grundsätzlich nichts da von die Dinge selbst noch strenger auszulegen als sie eh schon sind.

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Re: Amoklauf in D - Waffenkauf in Ö

Beitrag von Incite » Mi 26. Jan 2022, 21:07

Darf ich fragen wo das genau steht, dass man für den Kauf einer C Waffe in Ö. einen Wohnsitz haben muss?

Ich hab vorhin im Waffg nachgelesen aber für C nichts gefunden :think:
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Re: Amoklauf in D - Waffenkauf in Ö

Beitrag von Maddin » Mi 26. Jan 2022, 22:02

Incite hat geschrieben:
Mi 26. Jan 2022, 21:07
Darf ich fragen wo das genau steht, dass man für den Kauf einer C Waffe in Ö. einen Wohnsitz haben muss?

Ich hab vorhin im Waffg nachgelesen aber für C nichts gefunden :think:
Voraussetzung ist es keine. Aber für den Händler würde sich eine Meldepflicht nach § 33 Abs 2 WaffG ergeben, wenn der Lebensmittelpunkt in einem anderen EU Land liegt.

Also entweder hatte er einen Wohnsitz bei uns, oder da sind entsprechende Meldungen entweder nicht gemacht bzw. wieder untergegangen...

Letzteres würde mich nicht überraschen...

Aber wie das die Tat jetzt hätte verhindern können ist eine andere Frage. Ich meine gegen eine illegale Ausfuhr wird man als Händler/Verkäufer sowieso machtlos sein...

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Re: Amoklauf in D - Waffenkauf in Ö

Beitrag von Mr. Danger » Mi 26. Jan 2022, 22:49

Im Waffengesetz ist es eh genau geregelt

§33 (2) ....Liegt der Mittelpunkt der Lebensbeziehungen des Registrierungspflichtigen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, hat der Gewerbetreibende die Behörde im Wege des Datenfernverkehrs davon in Kenntnis zu setzen. Die Behörde hat diesfalls den Wohnsitzstaat des Betreffenden über die Registrierung der Waffe in Kenntnis zu setzen.

Wenn also ein Deutscher (ohne Wohnsitz in AT) in AT eine Waffe kauft meldet er das an die BH/Polizei und Die muss Deutschland informieren.

§33 (2a) Erfolgt die Ausfuhr einer Schusswaffe der Kategorie C aus dem Bundesgebiet, hat der bisherige Besitzer der Behörde Namen und Anschrift des Erwerbers, Kategorie, Marke, Type, Kaliber und Herstellungsnummer dieser Schusswaffe sowie das Datum der Überlassung binnen sechs Wochen ab der erfolgten Ausfuhr zu melden.

Würde ich auch so machen, wenn von privat an EU-Ausländer. Ich melde den Verkauf an meine BH.

Ich würde sowieso zur Sicherheit immer an meine und seine Behörde den Verkauf melden (egal ob A, B oderC). Wenn der Käufer ein Waffenverbot hat oder die Waffe nicht auf sich meldet ist es das Thema der Behörde und nicht mein Problem.

Wenn jemand in AT einen Wohnsitz hat und die Waffe illegal ausführt, auch nicht meine Schuld.

LG, Hans

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Re: Amoklauf in D - Waffenkauf in Ö

Beitrag von rhodium » Do 27. Jan 2022, 00:07


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Re: Amoklauf in D - Waffenkauf in Ö

Beitrag von rhodium » Do 27. Jan 2022, 00:15

Nebenbei: ich sehe das Hauptproblem nicht in schnellen Fehlreaktionen in der Politik, sondern das durch die Berichterstattung Idiot 1, 2 und 3 auf die verhältnismäßig liberale Rechtslage in Ö aufmerksam wird.

So oder so eine Tragödie für das/die Opfer und die Angehörigen.

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Re: Amoklauf in D - Waffenkauf in Ö

Beitrag von gewo » Do 27. Jan 2022, 01:14

Laut Waffenexperte Markus Schwaiger sind entsprechende schussfähige Langwaffen der Kategorie C in Österreich jedoch ab 18 Jahren „frei verkäuflich“. Für den Erwerb reiche schon die einfache Anmeldung eines Nebenwohnsitzes in dem Land aus, sofern kein Waffenverbot oder psychische Auffälligkeiten bei Personen vorliegen. Inwiefern der Erwerb der Waffen im Fall von G. legal war, sei noch nicht abschließend geklärt, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Schwaiger, der selbst einen Waffenhandel in Österreich betreibt, kritisiert im Gespräch mit WELT diese Rechtslage. Der freie Verkauf von Schusswaffen der Kategorie C „ohne jegliche Auflage“ sei falsch. „Wer so etwas kauft, sollte meiner Meinung nach entweder eine Waffenbesitzkarte oder eine Jagdkarte haben“, sagt Schwaiger. Hinzu komme, dass in Österreich „entsetzlich viele illegale Schusswaffen“ im Umlauf seien – „und keiner überlegt sich da was.“

Quelle:
https://www.welt.de/politik/deutschland ... reich.html
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
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Re: Amoklauf in D - Waffenkauf in Ö

Beitrag von combatmiles » Do 27. Jan 2022, 06:42

na jetzt gehts eh schon los....
suche günstige KK .22lr Repetierer... Westösterreich (SBG, angrenzendes OÖ und Tirol)

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Re: Amoklauf in D - Waffenkauf in Ö

Beitrag von Ares » Do 27. Jan 2022, 06:44

Vielleicht wollte Er - der mutmaßliche Täter, nicht mehr weiter mit den Corona bedingten Maßnahmen - die per 26.01.2022 in Heidelberg nochmals verschärft wurden, so nicht mehr so weiterleben. Dann wäre auch die Örtlichkeit für seinen Anschlag nicht zufällig gewählt..
Reine Mutmaßung jetzt...
https://www.heidelberg.de/hd/26_01_2022 ... ungen.html
Es besteht die Möglichkeit, daß meine Beiträge >nicht von mir< abgeändert oder verfälscht wurden. Nennt sich "Userrisiko"
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Re: Amoklauf in D - Waffenkauf in Ö

Beitrag von nils » Do 27. Jan 2022, 06:59

rhodium hat geschrieben:
Do 27. Jan 2022, 00:15
Nebenbei: ich sehe das Hauptproblem nicht in schnellen Fehlreaktionen in der Politik, sondern das durch die Berichterstattung Idiot 1, 2 und 3 auf die verhältnismäßig liberale Rechtslage in Ö aufmerksam wird.
Das sehe ich auch so.

Hoffen wir das es zu keinen Verschärfungen kommt.
Oder wenn zu kleinen zum Beispiel das man seinen Wohnsitz in Österreich beim Kauf nachweisen muss.
Zuletzt geändert von nils am Do 27. Jan 2022, 08:04, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Amoklauf in D - Waffenkauf in Ö

Beitrag von maggus » Do 27. Jan 2022, 07:33

gewo hat geschrieben:
Do 27. Jan 2022, 01:14
Laut Waffenexperte Markus Schwaiger sind entsprechende schussfähige Langwaffen der Kategorie C in Österreich jedoch ab 18 Jahren „frei verkäuflich“. Für den Erwerb reiche schon die einfache Anmeldung eines Nebenwohnsitzes in dem Land aus, sofern kein Waffenverbot oder psychische Auffälligkeiten bei Personen vorliegen. Inwiefern der Erwerb der Waffen im Fall von G. legal war, sei noch nicht abschließend geklärt, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Schwaiger, der selbst einen Waffenhandel in Österreich betreibt, kritisiert im Gespräch mit WELT diese Rechtslage. Der freie Verkauf von Schusswaffen der Kategorie C „ohne jegliche Auflage“ sei falsch. „Wer so etwas kauft, sollte meiner Meinung nach entweder eine Waffenbesitzkarte oder eine Jagdkarte haben“, sagt Schwaiger. Hinzu komme, dass in Österreich „entsetzlich viele illegale Schusswaffen“ im Umlauf seien – „und keiner überlegt sich da was.“

Quelle:
https://www.welt.de/politik/deutschland ... reich.html
der Euroguns... klar das dieser "Experte" sich als erstes dazu meldet...

mMn. wieder einmal Behördenversagen... da der Erwerb durch unser BMI nicht gleich an die Deutschen Kollegen gemeldet wurde.
hätte vielleicht schlimmes verhindern können.
§33 (2) ....Liegt der Mittelpunkt der Lebensbeziehungen des Registrierungspflichtigen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, hat der Gewerbetreibende die Behörde im Wege des Datenfernverkehrs davon in Kenntnis zu setzen. Die Behörde hat diesfalls den Wohnsitzstaat des Betreffenden über die Registrierung der Waffe in Kenntnis zu setzen.
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