Was mir noch aufgefallen ist: Das Zusammensetzen eines Wechselsystem zur Schusswaffe ist auch ohne 2. Griffstück/Lower aus den Teilen der Basiswaffe allein möglich. Auch sind WS denkbar, die ohne Griffstück Schussfähig blieben, wie z.B. das Oberteil einer P08.
Wenn einige Juristen jetzt anfangen, den Gesetzesrahmen über eine rechtliche Zuordnung von wesentlichen Waffenteilen nach eigenem Ermessen (zum jeweiligen Nachteil des Besitzers - sofern sich eine solche nachteilige Beurteilung eben ausgeht) umzudichten, dann gute Nacht!
Wozu ist ein WS denn sonst da, als es eben im rechtlich gedeckten Rahmen zusammenzusetzen?
Wenn Wechselsysteme nach der Willkür und dem freien Geschmacksurteil von Beamten oder Behörden jetzt ihre rechtlichen Eigenschaften wechseln, wo soll das dann enden? Was hier jetzt produziert wird ist eine Mischung aus Kriminalisierung und Verleugnung der geltenden Gesetze mithilfe von technischen Merkmalen von Bauteilen, deren technische Eigenschaften ein Jurist letztlich gar nicht zu beurteilen hat und darf. Wenn wir das fortsetzen, dann dürfte man zukünftig nur mehr WS kaufen, deren Verwendung man im Zusammenhang mit den Basiswaffen des Besitzers absolut ausschließen kann und muss.
Ein Sachverständiger stellt fest, welcher Kategorie eine Waffe zuzuordnen ist. Ein Jurist hat Schusswaffen und wesentliche Teile von Schusswaffen rechtlich als solche zu behandeln und nicht anders. Punkt. Ein Strafbestand über die Überschreitung der zulässigen Anzahl von Schusswaffen im Zusammenhang mit WS existiert derzeit nicht, und das zu Recht (siehe erster Absatz).
Ich sehe die diskutierte Entwicklung eigentlich eher als Rechtsskandal nach dem unten stehenden Prinzip an, auch wenn ich normalerweise solche Sachen hier im Forum nicht verlinke.
Querschüsse vom 24. Februar 2016 hat geschrieben:Vom Mißbrauch der Werkzeuge
In den Sternstunden des Journalismus wird also vor dem Mißbrauch der Werkzeuge gewarnt. Meistens heißt es: „Wo Waffen sind, da werden sie auch benutzt.“ Sagt die Frau Trost unter anderem.
Mir fällt da Friedrich Torberg ein, der über den damals berühmten Strafverteidiger Sperber berichtet hat. Einem Klienten des Dr. Sperber wurde ein Einbruchsversuch vorgeworfen und als Beweis dafür führte der Staatsanwalt an, der Angeklagte hätte Einbruchswerkzeug mit sich getragen.
Die Replik des Dr. Sperber war klassisch: Auch er selbst, so meinte er, führe das Werkzeug für einen Ehebruch immer mit sich und daher wäre er auch – folge man der Logik des Staatsanwalts – wegen dieses Delikts zu bestrafen.
Freispruch mit Gelächter.
Bei unseren heutigen Journalisten gibt es dagegen recht wenig zu lachen. Denn über soviel Blödheit kann man höchstens weinen.
Ich denke als Legalwaffenbesitzer sollten wir der Schaffung einer neuen Willkür-Ermessensbestimmung im Zusammenhang von Wechselsystemen vehement widersprechen und das zurückweisen anstatt diese Entwicklung noch zu unterstützen. Wenn wir jetzt alles strafverfolgen, was man potentiell anstellen könnte, dann können wir doch gleich eine Gesinnungsjustiz einführen. Das sollte man der Sektion III Abteilung 3 bei allem Respekt eventuell auf die Türe kleben.