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Zusammengebautes Wechselsystem

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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AUG-andy
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Re: Zusammengebautes Wechselsystem

Beitrag von AUG-andy » Di 11. Jan 2022, 15:08

Wilhelmshoehe hat geschrieben:
Di 11. Jan 2022, 11:33
AUG-andy hat geschrieben:
Di 11. Jan 2022, 11:20
Wozu WS ohne Waffenbindung, wenn ich damit nichts anfangen kann? Das wird ein guter Rechtsanwalt auch als Argumentation vorbringen.
Auf die schnelle fallt mir folgendes Beispiele ein wie man ein WS ohne zusätzliches Griffstück verwenden kann, ohne auf einmal mehr Waffen zu besitzen als einem genehmigt wurde:
  • Sich ein WS kaufen zu können, ohne dass die Behörde einen Bescheid ausstellen muss.
  • Sich danach eine Basiswaffe kaufen ohne dazwischen einen Platz zu brauchen, weil man z.B eine andere nicht kompatible Waffe eintauscht.
  • Sich ein passendes Griffstück kaufen und es dann als Waffe melden, wenn man einen freien Platz hat.
  • Die bestehende Basiswaffe verkaufen, danach eine andere kaufen.
  • Die bestehende Basiswaffe verkaufen, danach das Wechselsystem verkaufen.
  • Das Wechselsystem auf einer anderen Basiswaffe als der zugewiesenen verwenden.
usw. alles ohne das bei der Behörde ein Verwaltungsaufwand besteht.
Der Knackpunkt deiner Argumentation ist die Basiswaffe, auf der du ständig herum reitest. Die ist aber nicht mehr von Nöten laut Gesetz. Wir drehen uns im Kreis. Ein WS alleine verwahrt ist keine Waffe. Und Griffstücke kann ich Hunderte besitzen. Da nur ein Plastikteil, dass ich zum Stippeln üben brauche. Oder einfärbe oder den Abzug verbessere. Was auch immer. Nur weil ich es besitze, und selbstverständlich nur am Stand zusammensetzen werde, wird nichts passieren. Wenn der Gesetzgeber deswegen trotzdem eine strafbare Umgehungshandlung sieht, obwohl diese Teile frei erwerbbar sind, müsste die Republik zugeben, ein völlig sinnbefreites Gesetz beschlossen zu haben. Von daher mache ich mir derzeit keine Sorgen. Die Zeit und ein Spezialist wird irgendwann genügen um Licht in all diese Spekulationen zu bringen.
MfG
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Re: Zusammengebautes Wechselsystem

Beitrag von Simon80 » Di 11. Jan 2022, 16:40

Wäre auch absurd wenn das so gehandhabt wird, bei Kriegsmaterial kann ichs ja verstehen aber bei Griffstücken definitiv nicht.
Beispiel: Glock 45 und man hat ein 22lr Wechselsystem dazu.
Nun hat man ein Glock 19 Griffstück extra gekauft weil man z.B. Jäger ist und die Waffe dadurch kompakter wird beim Führen. Am Schießstand tut man sich aber mit dem großen Griffstück leichter, vielleicht hat man auch einen leichteren Abzug verbaut der die (Funktions)Sicherheit beim Führen beeinträchtigt.
Das soll nun eine Umgehungshandlung sein? Das "Risiko" bin ich bereit einzugehen.

Das Thema gibt es doch schon seit Jahren weil man sich auch bei der Basiswaffe ein weiteres Griffstück kaufen konnte, gabs da jemals Probleme? Mir wäre diesbezüglich noch nichts zu Ohren gekommen.

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Re: Zusammengebautes Wechselsystem

Beitrag von Wilhelmshoehe » Di 11. Jan 2022, 17:00

@Andy: Nein, das hab ich mit Basiswaffe nicht gemeint. Basiswaffe bedeutet irgendeine zu einem WS kompatible Waffe. Sonst gar nix.

Davor war Basiswaffe eine bestimmte Waffe welche im Bescheid mit Seriennummer vermerkt war. Wurde diese Basiswaffe verkauft hast du entweder das WS zwingend vorher oder mitverkaufen müssen oder du konntest dir danach keine andere Waffe kaufen. Ned toll. Das ist jetzt anders, es gibt keine Bindung an diese eine Basiswaffe mehr.

Zum Stippeln braucht man kein voll funktionales Griffstück, für einen andersfarbigen Abzug auch nicht...

Es is ja auch gar kein Problem wenn du 100 voll funktionale Griffstücke besitzt, solange du daraus nicht mehr Waffen bauen kannst als du besitzen darfst.

PS: Wenn du ein Griffstück für ein WS kaufst, damit du es am Schiessstand zusammenbauen kannst und als Waffe verwenden kannst, dann ist auch der Besitzwille für das ganze als Waffe zweifelsfrei gegeben...

@Simon - hol dir doch einfach den extra Platz für die 19er oder die 22lr, entweder du hast jagdlichen oder sportlichen Bedarf, oder nicht. Wenn die Behörde nein sagt, glaubst du dann ernsthaft, dass wenn du das gleiche nur mit WS und Griffstück erreichst, dass es dann völlig ok ist?

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Re: Zusammengebautes Wechselsystem

Beitrag von Promo » Di 11. Jan 2022, 17:03

@AUG-andy, wenn du ein Glock 17 Schlitten und Lauf mit der Nummer XY12345 besitzt, gemeldet als Wechselsystem, und gleichzeitig auch ein Glock 17 Griffstück ebenfalls mit der Nummer XY12345 besitzt - ganz egal ob montiert, 5 cm daneben liegend, oder drei Kästen weiter, solange es sich eben in deiner Verfügungsgewalt befindet - bin ich persönlich eben der Auffassung, dass das jedenfalls eine komplette und zusammengehörige Waffe ist, auch wenn sie nicht zusammengebaut ist. Hierbei liegt meines Erachtens KEIN Wechselsystem im Sinne des Gesetzes vor. Der § 23 Abs. 3 stellt auf Wechselsysteme ab. Spätestens dann, wenn alle Teile zur Vervollständigung zu einer kompletten Waffe vorliegen, wird die Voraussetzung von "Zubehör" nicht mehr vorliegen.
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Re: Zusammengebautes Wechselsystem

Beitrag von Wilhelmshoehe » Di 11. Jan 2022, 17:10

Ich gehe sogar noch weiter als Promo, eine Waffe braucht nicht nummerngleich sein um eine Waffe zu sein. Du hast genau das gleiche Problem wenn das Griffstück die Nummer ZZZ9876 hat und zusammen mit dem Schlitten eine funktionstüchtige Waffe macht.

Ahja, zu der alten Rechtslage in den Verband Nachrichten: https://iwoe.at/eintragung-wechselsyste ... -beachten/

Auch sie raten davon ab, warum wohl?

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Re: Zusammengebautes Wechselsystem

Beitrag von ASCO » Di 11. Jan 2022, 17:38

Wilhelmshoehe hat geschrieben:
Di 11. Jan 2022, 17:10
Ich gehe sogar noch weiter als Promo, eine Waffe braucht nicht nummerngleich sein um eine Waffe zu sein. Du hast genau das gleiche Problem wenn das Griffstück die Nummer ZZZ9876 hat und zusammen mit dem Schlitten eine funktionstüchtige Waffe macht.

Ahja, zu der alten Rechtslage in den Verband Nachrichten: https://iwoe.at/eintragung-wechselsyste ... -beachten/

Auch sie raten davon ab, warum wohl?
Weils 2017 eben so war!

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Re: Zusammengebautes Wechselsystem

Beitrag von Wilhelmshoehe » Di 11. Jan 2022, 17:43

Es würde dir gut tun die Begründungen, warum sie es schon damals nicht empfohlen haben, zu lesen. Und außerdem es betrifft ja noch immer Leute die einen derartigen Bescheid haben. ;)

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Re: Zusammengebautes Wechselsystem

Beitrag von AUG-andy » Di 11. Jan 2022, 17:43

Promo hat geschrieben:
Di 11. Jan 2022, 17:03
@AUG-andy, wenn du ein Glock 17 Schlitten und Lauf mit der Nummer XY12345 besitzt, gemeldet als Wechselsystem, und gleichzeitig auch ein Glock 17 Griffstück ebenfalls mit der Nummer XY12345 besitzt - ganz egal ob montiert, 5 cm daneben liegend, oder drei Kästen weiter, solange es sich eben in deiner Verfügungsgewalt befindet - bin ich persönlich eben der Auffassung, dass das jedenfalls eine komplette und zusammengehörige Waffe ist, auch wenn sie nicht zusammengebaut ist. Hierbei liegt meines Erachtens KEIN Wechselsystem im Sinne des Gesetzes vor. Der § 23 Abs. 3 stellt auf Wechselsysteme ab. Spätestens dann, wenn alle Teile zur Vervollständigung zu einer kompletten Waffe vorliegen, wird die Voraussetzung von "Zubehör" nicht mehr vorliegen.
Ihr sprecht jetzt permanent den Käufer an, und wie böse das alles ist.
Aber warum fragt ihr Zwei euch nicht, warum und woher die bösen nummerngleichen Griffstücke herkommen? Würde dann eurer Meinung nach nicht noch wer in arge Bedrängnis kommen wenn es Spitz auf Knopf kommt? Wie gesagt, das Thema und Theater ist für mich erledigt. Ich weiß wie ich mich zu verhalten habe, zu Hause und am Stand. Alles laut derzeitigen Gesetz. Und bei einer Verkehrskontrolle wird sicher nicht mein Fahrzeug ohne Grund durchsucht. Eine Rangebag benütze ich aus Prinzip nicht, um unnötige Diskussionen und Blicke erst gar nicht aufkommen zu lassen. Muss niemand wissen was da drin ist.
Zuletzt geändert von AUG-andy am Di 11. Jan 2022, 17:50, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Zusammengebautes Wechselsystem

Beitrag von Wilhelmshoehe » Di 11. Jan 2022, 17:50

Nein, er kann ja in der Regel nicht wissen, dass du ein passendes WS besitzt. Der Verkauf von Griffstücken ist frei. Der Verkäufer ist schön aus dem Schneider...

Außer er verkauft dir das Griffstück nachdem du ihm von deinem passenden WS erzählt hast, oder noch schlimmer ein Händler "schenkt" dir das Griffstück ohne Rechnung zum Kauf des verrechneten Wechselsystems (für welches du im schlimmsten Fall genau gleichviel wie für eine ganze Waffe bezahlt hast) dazu. Dann ist er genauso dran...

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Re: Zusammengebautes Wechselsystem

Beitrag von AUG-andy » Di 11. Jan 2022, 18:01

Wilhelmshoehe hat geschrieben:
Di 11. Jan 2022, 17:50
Nein, er kann ja in der Regel nicht wissen, dass du ein passendes WS besitzt. Der Verkauf von Griffstücken ist frei. Der Verkäufer ist schön aus dem Schneider...

Außer er verkauft dir das Griffstück nachdem du ihm von deinem passenden WS erzählt hast, oder noch schlimmer ein Händler "schenkt" dir das Griffstück ohne Rechnung zum Kauf des verrechneten Wechselsystems (für welches du im schlimmsten Fall genau gleichviel wie für eine ganze Waffe bezahlt hast) dazu. Dann ist er genauso dran...
Das war nicht gefragt.
Du hast meine Frage nicht beantwortet.
Ich will darauf eine Antwort :
Wenn WS und das freie Griffstück die selbe Nummer aufweisen?

Aber warum fragt ihr Zwei euch nicht, warum und woher die bösen nummerngleichen Griffstücke herkommen? Würde dann eurer Meinung nach nicht noch wer in arge Bedrängnis kommen wenn es Spitz auf Knopf kommt?

Du würdest einen Herzinfarkt bekommen wenn du wüsstest wie viele tausende Griffstücke (Lower) und passende WS in Österreich im Umlauf sind.
Jetzt bin ich aber endgültig raus. ;)
MfG
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Re: Zusammengebautes Wechselsystem

Beitrag von Simon80 » Di 11. Jan 2022, 18:10

Ich halte das ganze wie Aug-andy, warum für eine 22er das Theater mit einer extra Beantragung auf sich nehmen, wofür sind denn Wechselsysteme da? Ob ich dann 1 oder 10 freie Griffstücke habe ist mir persönlich egal.

Ich hab übrigens die schriftliche Bestätigung meiner Behörde das ich für als Kat. A gemeldete Wechselsysteme große Magazine kaufen darf, auch wenn diese zu keiner als Kat. A gemeldeten Waffe passen. (Hat jetzt nichts mit Griffstücken zu tun aber trotzdem interessant wie ich finde)

Wenn mir mal danach ist werd ich bei meiner Sachbearbeiterin nachfragen wie sie das rechtlich sehen würde, dann bin ich mal gespannt.

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Re: Zusammengebautes Wechselsystem

Beitrag von Promo » Di 11. Jan 2022, 18:28

AUG-andy hat geschrieben:
Di 11. Jan 2022, 17:43
Aber warum fragt ihr Zwei euch nicht, warum und woher die bösen nummerngleichen Griffstücke herkommen? Würde dann eurer Meinung nach nicht noch wer in arge Bedrängnis kommen wenn es Spitz auf Knopf kommt?
Wenn nicht direkt beim Hersteller oder von privat gekauft, dann kann sowas nur von einem Händler kommen. Heißt aber nicht zwangsweise, dass er dir im Zuge des WS-Verkaufes auch das "zugehörige" Griffstück verkauft haben muss.
Die Überschreitung der zulässigen Plätzezahl ist übrigens "dein Problem", nicht das des veräußernden Händlers. Dieser hat nicht zu prüfen, ob du gerade genügend freie Plätze hast (außer natürlich du hast zwei Plätze, dann sollte er tunlichst nicht drei Waffen verkaufen ..). Aber ja, ich halte es nicht für ausgeschlossen, dass theoretisch auch rechtliche Konsequenzen auf Händler zukommen, die unter Angabe falscher Tatsachen (Verkauf und Aushändigung einer kompletten Waffe, ZWR-Anmeldung von einem Wechselsystem) hier mitgewirkt haben, daran Mitschuld tragen könnten.

Nochmals: das ist eine rechtlich bislang noch nicht durch Judikatur geklärte Materie. Es kann sehr wohl so sein, wie du es sagst. Es kann mE aber genauso sein wie ich es sage. Ich persönlich habe mich dafür entschieden dies nicht riskieren zu wollen. Es steht jedem natürlich unvorbenommen den anderen Weg zu wählen - und ich würde es sehr begrüßen, wenn das dazu führt, dass sodann eine Klärung des Sachverhaltes vorliegt. Es sollte aber hoffentlich jedem der das hier liest bewusst sein, dass es ein "Restrisiko" bei der Auslegung gibt und die Angelegenheit nicht glasklar ist. Auf der Basis kann dann jeder für sich selbst entscheiden, ob er potentielle Risiken eingeht, oder ob er es bleiben lässt.
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Re: Zusammengebautes Wechselsystem

Beitrag von v0s » Di 11. Jan 2022, 18:44

Seit wann gibt es eigentlich Wechselsysteme im WaffG? Dürften doch schon einige Jahre sein.
Wenn es in der ganzen Zeit keine Urteile gegeben hat gibt es eigentlich nur 2 Möglichkeiten. Entweder es ist noch nie vorgekommen dass bei einer Kontrolle ein WS und ein passendes Griffstück aufgefunden wurden, was ich für recht unwahrscheinlich halte. Oder es ist nie zu einer Anzeige gekommen weil es rechtlich kein Problem ist.
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Re: Zusammengebautes Wechselsystem

Beitrag von combatmiles » Di 11. Jan 2022, 19:33

einfach immer einen leeren Platz frei halten.. so oder so... :D
suche günstige KK .22lr Repetierer... Westösterreich (SBG, angrenzendes OÖ und Tirol)

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Re: Zusammengebautes Wechselsystem

Beitrag von Sidekix » Di 11. Jan 2022, 23:40

Immer dasselbe Thema... :D

Wobei seit der letzten Änderung diskutabel
Der Wegfall der Bindung an die Grundwaffe ist
mMn eine legale Möglichkeit die Stückzahlbeschränkung zu umgehen...

Lt Ansicht meines Sachbearbeiters zählen zusammengebaute als Stk
Sprich komplette Waffe zerlegen und Griffstück mit WS ist für ihm kein Problem, wäre ja Sinn des WS
Wichtig ist das nicht mehr komplette Waffen als Plätze vorhanden sind, Griffstücke sind derzeit frei, ergo passt es rechtlich

Und es gibt dafür auch gute Gründe, due jeweligen Griffstücke können ja variabel für die jewelige Verwendung sein, wurde hier schon öfters angeführt

Solang sich im Waffgz nichts ändert seh ichs genauso
Mal schaun wie sich das entwickelt... 🤔

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