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Re: Waffenführerschein Verlängerung ohne 2G?

Verfasst: Di 4. Jan 2022, 14:25
von Wilhelmshoehe
fast12 hat geschrieben:
Di 4. Jan 2022, 14:13
gewo hat geschrieben:
Di 4. Jan 2022, 14:04

is ja ned so
reine ermessenssache

viele behoerden akzeptieren das nicht
weil sie nicht muessen

und die meisten die es akzeptieren verlangen zu mindestens 6 ergebnisse aus den letzten sechs monaten
was dzt auch ned ganz so einfach ist

was immer hilft ist die jagdkarte
hier sind keine nachweise mehr erforderlich
Spannend. Wo ist bei der Vorlage von Ergenbnislisten der Ermessensspielraum beim "Nachweis ständigen Gebrauches als Dienst-, Jagd- oder Sportwaffe"?

Weil Ergebnislisten sind ja ein Nachweis des ständigen Gebrauchs als Sportwaffe...
Im fett gedruckten ist der Spielraum

Re: Waffenführerschein Verlängerung ohne 2G?

Verfasst: Di 4. Jan 2022, 14:32
von gewo
fast12 hat geschrieben:
Di 4. Jan 2022, 14:13
gewo hat geschrieben:
Di 4. Jan 2022, 14:04

is ja ned so
reine ermessenssache

viele behoerden akzeptieren das nicht
weil sie nicht muessen

und die meisten die es akzeptieren verlangen zu mindestens 6 ergebnisse aus den letzten sechs monaten
was dzt auch ned ganz so einfach ist

was immer hilft ist die jagdkarte
hier sind keine nachweise mehr erforderlich
Spannend. Wo ist bei der Vorlage von Ergenbnislisten der Ermessensspielraum beim "Nachweis ständigen Gebrauches als Dienst-, Jagd- oder Sportwaffe"?

Weil Ergebnislisten sind ja ein Nachweis des ständigen Gebrauchs als Sportwaffe...
der "Nachweis ständigen Gebrauches als Dienst-, Jagd- oder Sportwaffe"besteht laut verordnung aus einem theoretischem teil (waffenrecht) und einem praktischen teil (waffenkunde und praktischen schiessen)

ich weiss ned wie viel bei deinem letzten bewerb ueber waffenrecht, die aenderungen betreffend kat A magazine, kat D rueckerfassung im ZWR usw referiert wurde

bei jenen wo die ich frueher war gabs dazu nix

Re: Waffenführerschein Verlängerung ohne 2G?

Verfasst: Di 4. Jan 2022, 14:35
von fast12
Ah, spannend. Hör ich zum ersten Mal. Ich kenn das übrigens auch so, das EINE Liste aus den letzten 6 Monaten reicht, aber das ist wohl das andere "Extrem"...

Re: Waffenführerschein Verlängerung ohne 2G?

Verfasst: Di 4. Jan 2022, 14:45
von ebner33
fast12 hat geschrieben:
Di 4. Jan 2022, 14:35
Ah, spannend. Hör ich zum ersten Mal. Ich kenn das übrigens auch so, das EINE Liste aus den letzten 6 Monaten reicht, aber das ist wohl das andere "Extrem"...
Liegt scheinbar im Ermessen der zuständigen Behörde.
Mir hat auch ein einzelner Fun Halloween Bewerb innerhalb der letzten 6 Monate damals den Waffenführerschein erspart.
Wobei ich es ehrlich gesagt dreist finde,dass vollgestempelte Schießbücher überhaupt nichts zählen...
Besser kann ich ja eigentlich kaum darlegen,dass ich die Tätigkeit des Schießsportes regelmäßig ausübe.

Re: Waffenführerschein Verlängerung ohne 2G?

Verfasst: Di 4. Jan 2022, 14:54
von fast12
ja, langsam dämmert mir auch wieder was @Gewo meint. Das Thema hatten wir schon mal, da werden wir uns nicht einig.

Die 2. Waffg. Durchführungsverordnung definiert klar das ENTWEDER der ständige Gebrauch nachzuweisen ist ODER ein theoretisch+praktischer Kurs (und nein, das Wort "insbesondere" hebt nicht alle vorher aufgezählten Möglichkeiten auf)

Kann eh jeder selber nachlesen:

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006074

Zum Glück sieht das sowohl meine Behörde als auch die LPD Wien auch so.

https://bilderupload.org/bild/3d9101788-img-9487

Re: Waffenführerschein Verlängerung ohne 2G?

Verfasst: Di 4. Jan 2022, 15:01
von tousibaer
In Wien hat bei bisher 3 Überprüfungen je eine Ergebnisliste die nicht älter als 6 Monate war gereicht.
Meinen Waffenführerschein habe ich noch in ATS bezahlt; und gefordert wurde der nicht durch die Behörde sondern durch einen privaten Veranstalter einer Ausbildung an der ich teilnehmen wollte. Die Behörde wollte von mir noch nie einen solchen sehen (s.o.). ;)

Grüße

Re: Waffenführerschein Verlängerung ohne 2G?

Verfasst: Di 4. Jan 2022, 16:59
von spareribs
Na ja....Du Glücklicher !

Re: Waffenführerschein Verlängerung ohne 2G?

Verfasst: Di 4. Jan 2022, 19:15
von Steyrer
An den TE:
Trainierst du regelmäßig und bist du in einem größeren Verein?
Dann könntest du den Vorstand um eine Paragr. 11b Bestätigung bitten. Die sollte egentlich akzeptiert werden...

Re: Waffenführerschein Verlängerung ohne 2G?

Verfasst: Di 4. Jan 2022, 19:53
von Extractor
Ich glaube, dass kein Waffenführerscheinanbieter einen Verstoss gegen bestehende Regelungen und/oder später gegen eine eventuell errichtete Impfpflicht riskieren wird. Ebenso wird es sich mit den Schießstandbetreibern verhalten.

Ich glaube auch nicht, dass ein Waffenführerscheinkurs, der unter Regelverstoß oder Gesetzesbruch abgehalten oder von jemandem absolviert wurde, der dabei gegen Auflagen oder bestehende Gesetze verstossen hat, als gültig anerkannt würde.

Der Tipp wird wohl sein (müssen): Lass Dich impfen oder informiere Dich, wie Du Dein Arsenal auf Eis legen kannst (wird vermutlich kaum möglich sein, aber da kenn ich mich nicht aus, dass soll ein Jurist kommentieren) oder wie Du den finanziellen Verlust durch Verkauf Deiner Waffen möglichst gering halten kannst.

Re: Waffenführerschein Verlängerung ohne 2G?

Verfasst: Di 4. Jan 2022, 19:56
von gewo
Ich denke es ist viel einfacher

Unter hinweis auf den impfstatus und die unmoeglichkeit den WAFS kurs zu absolvieren um verschiebung ansuchen

Ich denke bei bestehenden waffenbesitz wird das gehen

Beim neuerwerb .. anderes thema

Re: Waffenführerschein Verlängerung ohne 2G?

Verfasst: Di 4. Jan 2022, 20:05
von Extractor
gewo hat geschrieben:
Di 4. Jan 2022, 19:56
Ich denke es ist viel einfacher

Unter hinweis auf den impfstatus und die unmoeglichkeit den WAFS kurs zu absolvieren um verschiebung ansuchen

Ich denke bei bestehenden waffenbesitz wird das gehen

Beim neuerwerb .. anderes thema
Naja, wenn die Impfpflicht kommt, dann bekommt er maximal eine Frist ab (möglichst bald erledigender) Impfpflicht. Alles andere würde das Gesetz zur Impfpflicht ad absurdum führen. Um die Impfung kommt er nicht herum, und wenn das Konsequenzen etwa in Form eines Verlustes von WFS, WBK und Waffen hat, dann wird der Gesetzgeber sagen: Selber schuld, wenn die Nichteinhaltung für ihn Nachteile mit sich bringt. Vor allem aber hat er dann ohnehin ganz andere Probleme, wenn er sich dann immer noch nicht impfen lässt.

Re: Waffenführerschein Verlängerung ohne 2G?

Verfasst: Di 4. Jan 2022, 20:12
von fast12
seh ich auch so. Aktuell, während des "Lockdowns für Ungeimpfte" kann man ziemlich sicher einen Aufschub erwirken.

Aber geplant ist ja dass der "Lockdown für Umgeimpfte" verlängert wird bis die Impfpflicht kommt. Diese gibts dann für 3 Jahre oder länger. Da kann dir selbst eine wohlgesinnte Waffenbehörde nicht mehr Aufschub geben...

Re: Waffenführerschein Verlängerung ohne 2G?

Verfasst: Di 4. Jan 2022, 20:22
von AUG-andy
Extractor hat geschrieben:
Di 4. Jan 2022, 20:05
gewo hat geschrieben:
Di 4. Jan 2022, 19:56
Ich denke es ist viel einfacher

Unter hinweis auf den impfstatus und die unmoeglichkeit den WAFS kurs zu absolvieren um verschiebung ansuchen

Ich denke bei bestehenden waffenbesitz wird das gehen

Beim neuerwerb .. anderes thema
Naja, wenn die Impfpflicht kommt, dann bekommt er maximal eine Frist ab (möglichst bald erledigender) Impfpflicht. Alles andere würde das Gesetz zur Impfpflicht ad absurdum führen. Um die Impfung kommt er nicht herum, und wenn das Konsequenzen etwa in Form eines Verlustes von WFS, WBK und Waffen hat, dann wird der Gesetzgeber sagen: Selber schuld, wenn die Nichteinhaltung für ihn Nachteile mit sich bringt. Vor allem aber hat er dann ohnehin ganz andere Probleme, wenn er sich dann immer noch nicht impfen lässt.
Ihr geht ja fast alle davon aus das die Impfpflicht schon durch ist. :doh:
Abwarten ob es überhaupt so weit kommt.
Vorher die Pferde scheu machen ist da kontraproduktiv.

Re: Waffenführerschein Verlängerung ohne 2G?

Verfasst: Di 4. Jan 2022, 20:42
von Extractor
AUG-andy hat geschrieben:
Di 4. Jan 2022, 20:22
Extractor hat geschrieben:
Di 4. Jan 2022, 20:05
gewo hat geschrieben:
Di 4. Jan 2022, 19:56
Ich denke es ist viel einfacher

Unter hinweis auf den impfstatus und die unmoeglichkeit den WAFS kurs zu absolvieren um verschiebung ansuchen

Ich denke bei bestehenden waffenbesitz wird das gehen

Beim neuerwerb .. anderes thema
Naja, wenn die Impfpflicht kommt, dann bekommt er maximal eine Frist ab (möglichst bald erledigender) Impfpflicht. Alles andere würde das Gesetz zur Impfpflicht ad absurdum führen. Um die Impfung kommt er nicht herum, und wenn das Konsequenzen etwa in Form eines Verlustes von WFS, WBK und Waffen hat, dann wird der Gesetzgeber sagen: Selber schuld, wenn die Nichteinhaltung für ihn Nachteile mit sich bringt. Vor allem aber hat er dann ohnehin ganz andere Probleme, wenn er sich dann immer noch nicht impfen lässt.
Ihr geht ja fast alle davon aus das die Impfpflicht schon durch ist. :doh:
Abwarten ob es überhaupt so weit kommt.
Vorher die Pferde scheu machen ist da kontraproduktiv.
Gleich das zweite Wort in meinem Kommentar ist doch eindeutig: wenn

Vielleicht könnte man es noch klarer machen und schreiben: falls

Und, okay, im dritten Satz hätte ich noch schreiben können: "Um die Impfung kommt er dann nicht herum, [...]"

;)

Re: Waffenführerschein Verlängerung ohne 2G?

Verfasst: Di 4. Jan 2022, 20:45
von Kapselpracker
gewo hat geschrieben:
Di 4. Jan 2022, 14:32
...

der "Nachweis ständigen Gebrauches als Dienst-, Jagd- oder Sportwaffe"besteht laut verordnung aus einem theoretischem teil (waffenrecht) und einem praktischen teil (waffenkunde und praktischen schiessen)
....
Welche Verordnung ist das?