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Frage zu WP Kat A/B
Verfasst: Mo 3. Jan 2022, 16:41
von fred07
Hallo zusammen!
Da dies mein erster Post ist, eine kurze Vorstellung: ich komme aus NÖ, bin Hobbyschütze und sammle auch, für meine alten Waffen lade ich mir auch die Munition selbst, damit sie geschont werden.
Zum Thema: ich hoffe, dass es noch keinen solchen Post gibt, falls ja, sorry, ich habe länger gesucht, aber nichts gefunden.
Ich habe meine langen Magazine Anfang Dezember gemeldet, den Termin auf der BH habe ich erst nächste Woche vereinbart. Ich habe zwei B-Waffen zu Z 7 und 8 gemeldet und einige Magazine zu Z 9 und 10, ich möchte sie auf meinen Pass eintragen lassen.
Ein Freund war vor Weihnachten auf der BH und erhielt dort die Auskunft, wenn er seine Z7 auf dem Pass eintragen lässt, darf er nur diese Waffe führen, aber keine andere.
Ich denke mir aber, dass Z7/8 ja mehr ist als Kat B und man so mit diesem Eintrag eine beliebige Kat B führen darf. §35 sagt ja auch, dass ich mit WP für Kat B eine C-Waffe führen darf.
Kann mir hier jemand diese Frage beantworten bzw. gibt es da was vom Ministerium?
Vielen Dank, schöne Grüße
Fred
Re: Frage zu WP Kat A/B
Verfasst: Di 4. Jan 2022, 08:49
von gewo
fred07 hat geschrieben: ↑Mo 3. Jan 2022, 16:41
Hallo zusammen!
Da dies mein erster Post ist, eine kurze Vorstellung: ich komme aus NÖ, bin Hobbyschütze und sammle auch, für meine alten Waffen lade ich mir auch die Munition selbst, damit sie geschont werden.
Zum Thema: ich hoffe, dass es noch keinen solchen Post gibt, falls ja, sorry, ich habe länger gesucht, aber nichts gefunden.
Ich habe meine langen Magazine Anfang Dezember gemeldet, den Termin auf der BH habe ich erst nächste Woche vereinbart. Ich habe zwei B-Waffen zu Z 7 und 8 gemeldet und einige Magazine zu Z 9 und 10, ich möchte sie auf meinen Pass eintragen lassen.
Ein Freund war vor Weihnachten auf der BH und erhielt dort die Auskunft, wenn er seine Z7 auf dem Pass eintragen lässt, darf er nur diese Waffe führen, aber keine andere.
Ich denke mir aber, dass Z7/8 ja mehr ist als Kat B und man so mit diesem Eintrag eine beliebige Kat B führen darf. §35 sagt ja auch, dass ich mit WP für Kat B eine C-Waffe führen darf.
Kann mir hier jemand diese Frage beantworten bzw. gibt es da was vom Ministerium?
Vielen Dank, schöne Grüße
Fred
Er darf dann keinen revolver und keine KK waffe fuehren
falls er dann nur mehr einen par 17/1/x und keinen kat B platz mehr hat
Re: Frage zu WP Kat A/B
Verfasst: Di 4. Jan 2022, 08:58
von KjK
Hallo,
vielleicht hilft dir folgender Beitrag weiter:
viewtopic.php?f=20&t=49222
Da sollte die Frage beantwortet sein (hatte die gleiche Fragestellung).
Weil über dieses Thema habe ich mir auch schon viele Gedanken gemacht. Habe mich aber dann dagegen entschieden die Glock, für welche ich die großen Magazine habe, am WP als §17 zu melden, sondern habe mir eine zweite Glock, welche als "B" gemeldet ist, gekauft. und halt den WP unverändert gelassen (2*B).
Grund: eventuell kommt die Behörde auf die Idee, dass es sich um einen Neuantrag handelt und prüft den Bedarf nach den neuen gesetzlichen Regelungen nochmal. Auch ist dann am WP ein "B"-Platz verloren (mit einem § 17 Platz darf man leider keine "B"-Waffe führen; ist, anders als bei "C"-Waffen (§35) ist dies gesetzlich nicht vorgesehen).
Da heißt also, dass dieser Platz für "B"-Waffen verloren ist (was blöd ist, wenn man nur einen Platz hat, da man sich dann doch sehr einschränkt).
Re: Frage zu WP Kat A/B
Verfasst: Mi 12. Jan 2022, 20:14
von fred07
Vielen Dank!
Re: Frage zu WP Kat A/B
Verfasst: Do 13. Jan 2022, 10:18
von Promo
Magazine können lt. WaffG nicht auf den WP eingetragen werden; du kannst allenfalls Schusswaffen auf dem WP "eintragen" lassen. mE wurde bei der Formulierung des neuen WaffG nicht wirklich über die Problemstellung WP nachgedacht, da laut Gesetz einerseits man das Gleiche wie vorher sollte dürfen, andererseits aber "entsprechend eingeschränkt" werden soll, was halt beim WP so nicht ganz funktioniert.
Theoretisch wäre die einzige das Gesetz in voller Länge abdeckende Version diejenige, dass der WP um die jeweiligen Kat.A Waffen erweitert wird, die Einschränkung "maximal 2(/1, wenn du nur einen am WP hattest) Schusswaffen der Kategorie A und B dürfen gemeinsam geführt werden" bekommt, und die als Kat.A auf dem WP hinzugekommenen Plätze müssen bei der WBK abgezogen werden.
Dies ist aber sehr umständlich und wohl auch nicht für jede Behörde akzeptabel. Laut Interessensgemeinschaft liberales Waffenrecht in Österreich sind aber mehrere derartige Anträge eingebracht worden, wobei noch keine Entscheidung vorliegt. Im Zweifelsfall empfehle ich aber einen derartigen Antrag einzubringen und abwarten mit welchen Vorschlägen deine Behörde sodann auf dich zukommt.