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Minimale Lauflänge LW Kat.C - wie wird gemessen?
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Minimale Lauflänge LW Kat.C - wie wird gemessen?
Servus miteinander,
wie und wo wird eigentlich die Lauflänge für einen Kat.C-Repetierer korrekt gemessen?
Eine LW muss ja neben der minimalen funktionsfähigen Gesamtlänge >60cm ja auch eine Lauflänge >30cm aufweisen.
Wenn nun z.B. bei einem Repetierer den Lauf auf das gesetzlich minimale Maß gekürzt werden soll, von wo bzw bis wo wird die Lauflänge vom Recht her (nicht von der Waffentechnik her) gemessen?
- von der Mündung bis zum Übergangskegel?
- von der Mündung bis zum Stossboden bei geschlossener Kammer?
- von der Mündung bis zur Laufwurzel?
- von der Mündung bis Ende des geschlossenen Kammerstengels?
- von der Mündung bis Ende des Schlösschens?
Es macht ja doch einiges an Differenz an der Gesamtlänge aus, natürlich immer unter dem Gesichtspunkt dass die >60cm eingehalten werden.
Eine kleine Büchse in .22lfB zum Beispiel würde auch mit einem nutzbaren Geschossweg von ~20cm gut zurechtkommen.
wie und wo wird eigentlich die Lauflänge für einen Kat.C-Repetierer korrekt gemessen?
Eine LW muss ja neben der minimalen funktionsfähigen Gesamtlänge >60cm ja auch eine Lauflänge >30cm aufweisen.
Wenn nun z.B. bei einem Repetierer den Lauf auf das gesetzlich minimale Maß gekürzt werden soll, von wo bzw bis wo wird die Lauflänge vom Recht her (nicht von der Waffentechnik her) gemessen?
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Es macht ja doch einiges an Differenz an der Gesamtlänge aus, natürlich immer unter dem Gesichtspunkt dass die >60cm eingehalten werden.
Eine kleine Büchse in .22lfB zum Beispiel würde auch mit einem nutzbaren Geschossweg von ~20cm gut zurechtkommen.
Re: Minimale Lauflänge LW Kat.C - wie wird gemessen?
Wo im Waffengesetz wären diese 30 cm zu finden? Mir ist bezüglich Lauflänge nur die 45 cm Regelung bei Flinten bekannt.
Re: Minimale Lauflänge LW Kat.C - wie wird gemessen?
judikatur
div gutachten vom ing eder in den letzten jahren
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Re: Minimale Lauflänge LW Kat.C - wie wird gemessen?
gemessen werdenFzr1000 hat geschrieben: ↑Mi 29. Dez 2021, 03:50Servus miteinander,
wie und wo wird eigentlich die Lauflänge für einen Kat.C-Repetierer korrekt gemessen?
Eine LW muss ja neben der minimalen funktionsfähigen Gesamtlänge >60cm ja auch eine Lauflänge >30cm aufweisen.
Wenn nun z.B. bei einem Repetierer den Lauf auf das gesetzlich minimale Maß gekürzt werden soll, von wo bzw bis wo wird die Lauflänge vom Recht her (nicht von der Waffentechnik her) gemessen?
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Es macht ja doch einiges an Differenz an der Gesamtlänge aus, natürlich immer unter dem Gesichtspunkt dass die >60cm eingehalten werden.
Eine kleine Büchse in .22lfB zum Beispiel würde auch mit einem nutzbaren Geschossweg von ~20cm gut zurechtkommen.
- halbautomaten und repetierer vom uebergangskonus weg, also ohne patronenlager
- flinten mit der kompletten patronenlagerlaenge, also das komplette laufbuendel vom beginn zum ende
jeweils ohne muendungsgeraet
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Re: Minimale Lauflänge LW Kat.C - wie wird gemessen?
Ist die dann B wenn Lauf kürzer als 30 cm?gewo hat geschrieben: ↑Mi 29. Dez 2021, 14:19gemessen werdenFzr1000 hat geschrieben: ↑Mi 29. Dez 2021, 03:50Servus miteinander,
wie und wo wird eigentlich die Lauflänge für einen Kat.C-Repetierer korrekt gemessen?
Eine LW muss ja neben der minimalen funktionsfähigen Gesamtlänge >60cm ja auch eine Lauflänge >30cm aufweisen.
Wenn nun z.B. bei einem Repetierer den Lauf auf das gesetzlich minimale Maß gekürzt werden soll, von wo bzw bis wo wird die Lauflänge vom Recht her (nicht von der Waffentechnik her) gemessen?
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Re: Minimale Lauflänge LW Kat.C - wie wird gemessen?
ich glaube nichtDavomon1979 hat geschrieben: ↑Mi 29. Dez 2021, 14:59Ist die dann B wenn Lauf kürzer als 30 cm?gewo hat geschrieben: ↑Mi 29. Dez 2021, 14:19gemessen werdenFzr1000 hat geschrieben: ↑Mi 29. Dez 2021, 03:50Servus miteinander,
wie und wo wird eigentlich die Lauflänge für einen Kat.C-Repetierer korrekt gemessen?
Eine LW muss ja neben der minimalen funktionsfähigen Gesamtlänge >60cm ja auch eine Lauflänge >30cm aufweisen.
Wenn nun z.B. bei einem Repetierer den Lauf auf das gesetzlich minimale Maß gekürzt werden soll, von wo bzw bis wo wird die Lauflänge vom Recht her (nicht von der Waffentechnik her) gemessen?
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Es macht ja doch einiges an Differenz an der Gesamtlänge aus, natürlich immer unter dem Gesichtspunkt dass die >60cm eingehalten werden.
Eine kleine Büchse in .22lfB zum Beispiel würde auch mit einem nutzbaren Geschossweg von ~20cm gut zurechtkommen.
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ich hab sowas aber auch noch nicht verkauft
muesste mich ggf schlau machen
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- Howard-Wolowitz
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Re: Minimale Lauflänge LW Kat.C - wie wird gemessen?
Büchse und Flinte mit dem Patronenlager, nicht unterschiedlich.gewo hat geschrieben: ↑Mi 29. Dez 2021, 14:19gemessen werdenFzr1000 hat geschrieben: ↑Mi 29. Dez 2021, 03:50Servus miteinander,
wie und wo wird eigentlich die Lauflänge für einen Kat.C-Repetierer korrekt gemessen?
Eine LW muss ja neben der minimalen funktionsfähigen Gesamtlänge >60cm ja auch eine Lauflänge >30cm aufweisen.
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Re: Minimale Lauflänge LW Kat.C - wie wird gemessen?
Bist sicher?Howard-Wolowitz hat geschrieben: ↑Mi 29. Dez 2021, 18:11Büchse und Flinte mit dem Patronenlager, nicht unterschiedlich.gewo hat geschrieben: ↑Mi 29. Dez 2021, 14:19gemessen werdenFzr1000 hat geschrieben: ↑Mi 29. Dez 2021, 03:50Servus miteinander,
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- Howard-Wolowitz
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Re: Minimale Lauflänge LW Kat.C - wie wird gemessen?
Ja, der Übergangskonus ist ja ohne Spezialwerkzeug gar nicht vernünftig messbar, hat eine gewisse Länge und verändert sich mit der Abnutzung.gewo hat geschrieben: ↑Do 30. Dez 2021, 00:41Bist sicher?Howard-Wolowitz hat geschrieben: ↑Mi 29. Dez 2021, 18:11Büchse und Flinte mit dem Patronenlager, nicht unterschiedlich.gewo hat geschrieben: ↑Mi 29. Dez 2021, 14:19gemessen werdenFzr1000 hat geschrieben: ↑Mi 29. Dez 2021, 03:50Servus miteinander,
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Re: Minimale Lauflänge LW Kat.C - wie wird gemessen?
Mit einer leeren Hülse geht das schon recht ordentlich. Und so viel verändert sich der Übergangskonus auch nicht. Wegen 1-2 mm wird es egal sein, so genau messen macht auch keinen Unterschied in der Präzision aus. Beim Kürzen würde ich immer ein bisschen Spielraum lassen.Howard-Wolowitz hat geschrieben: ↑Do 30. Dez 2021, 04:42Ja, der Übergangskonus ist ja ohne Spezialwerkzeug gar nicht vernünftig messbar, hat eine gewisse Länge und verändert sich mit der Abnutzung.gewo hat geschrieben: ↑Do 30. Dez 2021, 00:41Bist sicher?Howard-Wolowitz hat geschrieben: ↑Mi 29. Dez 2021, 18:11Büchse und Flinte mit dem Patronenlager, nicht unterschiedlich.
Ich habs nur vom hoerensagen …
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
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Re: Minimale Lauflänge LW Kat.C - wie wird gemessen?
@gewo
@ Howard-Wolowitz
Gibts da „irgendwelche belastbaren“ Verlffentlichungen dazu aus AT?
Bin auf meinen Suchen nur auf BKA-Einstufungen aus Deutschland gestoßen hinsichtlich den ganzen AR-Kurzversionen, aber die helfen auch nicht weiter.
Da z.B. werden die Verschlussträger mitgemessen, somit sind da manche AR mit 7,5“-Läufen als LW eingestuft (Lauf 18cm plus Verschluss 18cm = 36cm gewertete Lauflänge sowie Festschaft, Gesamt >60cm, somit Langwaffe).
viewtopic.php?t=32429
Da war/ist meine „Hoffnung“ gewesen dass diese Art der Messung auch für Kat C-Repetierer gültig ist, auch die funktionieren ja nur mit eingesetztem Verschuss.
@ Howard-Wolowitz
Gibts da „irgendwelche belastbaren“ Verlffentlichungen dazu aus AT?
Bin auf meinen Suchen nur auf BKA-Einstufungen aus Deutschland gestoßen hinsichtlich den ganzen AR-Kurzversionen, aber die helfen auch nicht weiter.
Da z.B. werden die Verschlussträger mitgemessen, somit sind da manche AR mit 7,5“-Läufen als LW eingestuft (Lauf 18cm plus Verschluss 18cm = 36cm gewertete Lauflänge sowie Festschaft, Gesamt >60cm, somit Langwaffe).
viewtopic.php?t=32429
Da war/ist meine „Hoffnung“ gewesen dass diese Art der Messung auch für Kat C-Repetierer gültig ist, auch die funktionieren ja nur mit eingesetztem Verschuss.
Re: Minimale Lauflänge LW Kat.C - wie wird gemessen?
Das mit der Mindestlauflänge für Kat. C steht in keinem Gesetz, in keiner Verordnung und auch nicht in den diversen Unterlagen von BMI und Co, also wäre es sehr schön wenn jemand diese Behauptung mal in irgendeiner Form belegen könnte bevor da 5 Seiten lang diskutiert wird.
Die Behauptung wonach die Lauflänge vom Übergangskonus aus gemessen wird halte ich auch für falsch. Bei den Schrotläufen findet man in der Önorm S1205 eine Skizze von Schrotläufen wonach die Lauflänge die Gesamtlänge des Laufes mit Patronenlager ist. Also nur weil das in irgendeiner Stellungnahme einer Einzelperson drinsteht, halte ich es in Österreich nicht für gültig, vielleicht hat derjenige schnell mal gegoogelt und den deutschen Wikipedia Eintrag gefunden, der aber sogar der Önorm S1205 widerspricht.
Selbst im BMI Runderlass GZ: BMI-VA1900/0219-III/3/2012 auf Seite 27 steht, dass z.B. bei einer kombinierten Waffe mit einem Schrotlauf, sowohl die Gesamtlänge als auch die Lauflänge, am längsten Lauf zu messen ist "GLEICHGÜLTIG OB DIES DER SCHROTLAUF IST ODER NICHT". Darunter steht sogar nochmal explizit "Unter Lauflänge ist der Abstand von der Mündung des Laufes bis zum Ende seines Rohres (vor dem Verschluss oder bei Kippflinten nach dem "Kipppunkt") zu verstehen." Wenn der Kugellauf anders zu messen wäre, würde das dort stehen, weil ja oben explizit steht dass der längere Lauf zu messen ist, und das kann auch der Kugellauf sein.
Also wenn irgendjemand einen Beleg für die beiden Behauptungen liefern könnte wäre ich sehr dankbar.
Die Behauptung wonach die Lauflänge vom Übergangskonus aus gemessen wird halte ich auch für falsch. Bei den Schrotläufen findet man in der Önorm S1205 eine Skizze von Schrotläufen wonach die Lauflänge die Gesamtlänge des Laufes mit Patronenlager ist. Also nur weil das in irgendeiner Stellungnahme einer Einzelperson drinsteht, halte ich es in Österreich nicht für gültig, vielleicht hat derjenige schnell mal gegoogelt und den deutschen Wikipedia Eintrag gefunden, der aber sogar der Önorm S1205 widerspricht.
Selbst im BMI Runderlass GZ: BMI-VA1900/0219-III/3/2012 auf Seite 27 steht, dass z.B. bei einer kombinierten Waffe mit einem Schrotlauf, sowohl die Gesamtlänge als auch die Lauflänge, am längsten Lauf zu messen ist "GLEICHGÜLTIG OB DIES DER SCHROTLAUF IST ODER NICHT". Darunter steht sogar nochmal explizit "Unter Lauflänge ist der Abstand von der Mündung des Laufes bis zum Ende seines Rohres (vor dem Verschluss oder bei Kippflinten nach dem "Kipppunkt") zu verstehen." Wenn der Kugellauf anders zu messen wäre, würde das dort stehen, weil ja oben explizit steht dass der längere Lauf zu messen ist, und das kann auch der Kugellauf sein.
Also wenn irgendjemand einen Beleg für die beiden Behauptungen liefern könnte wäre ich sehr dankbar.