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Re: WBK Erweiterung über 5 Plätze

Verfasst: Do 2. Dez 2021, 20:19
von max99
Huck_Finn hat geschrieben:
Do 2. Dez 2021, 18:44
Hast du Nachweise wie oft du trainieren warst? Bewerbe?
Wie bereits mehrfach erwähnt: lt. Gesetz und Rechtsstandpunkt diverser Interessensvertretungen bzw. auch des BMI ist das bei regulärer Erweiterung um max. 2 Stück alle 5 Jahre NICHT notwendig.
Deshalb die Frage nach dem Runderlass. Übrigens werden Runderlässe sehr wohl veröffentlicht. Das Justizministerium ist da z.B. sehr fleissig. Das BMI leider nicht (mehr).

Re: WBK Erweiterung über 5 Plätze

Verfasst: Do 2. Dez 2021, 20:21
von max99
Hier nochmal der relevante Auszug aus der Information ARGE Zivile Sicherheit (herausgegeben von der WKO in Zusammenarbeit mit dem BMI):

Erweiterung Waffenbesitzkarte auf 5 Schusswaffen:
-> nach 5 Jahren, keine Nachweise und keine Mitgliedschaft in einem Verein nötig.

Erweiterung Waffenbesitzkarte von 5 bis 10 Schusswaffen:
-> alle 5 Jahre 2 Stück mehr; nur Mitgliedschaft in einem Schießsportverein erforderlich, Anzahl der
Vereinsmitglieder nicht relevant.

Re: WBK Erweiterung über 5 Plätze

Verfasst: Do 2. Dez 2021, 20:32
von M47
Auf Verband Seite findest du Waffenrecht und Runderlass:

§ 23. (1) Im Waffenpass und in der Waffenbesitzkarte ist die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, festzusetzen.
(2) Die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, ist mit zwei festzusetzen. Auf Antrag ist die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, auf höchstens fünf zu erhöhen, sofern seit der erstmaligen Festsetzung der Anzahl mindestens fünf Jahre vergangen sind. Unabhängig davon darf eine größere Anzahl, auch wenn eine weitere Bewilligung ausgestellt wird, nur erlaubt werden, sofern auch hierfür eine Rechtfertigung glaubhaft gemacht wird. Als solche Rechtfertigung gelten insbesondere die Ausübung der Jagd oder des Schießsports im Sinne des § 11b sowie das Sammeln von Schusswaffen. Bei der Festsetzung der Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B gemäß dem zweiten Satz ist die Anzahl der Schusswaffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 und 11 sowie § 18, die der Betroffene besitzen darf, einzurechnen.
(2a) Schusswaffen der Kategorie B, deren Modell vor 1871 entwickelt wurde, und Schusswaffen der Kategorie B, die vor 1900 erzeugt wurden, sind in die von der Behörde festgelegte Anzahl nicht einzurechnen.
(2b) Beantragt der Inhaber einer Waffenbesitzkarte, mehr Schusswaffen der Kategorie B besitzen zu dürfen, als ihm bislang erlaubt war und liegt kein Grund vor, bereits gemäß Abs. 2 eine größere Anzahl zu bewilligen, so ist dem Mitglied eines Vereins gemäß § 3 VerG, dessen Zweck die Ausübung des Schießsports umfasst, eine um höchstens zwei größere aber insgesamt zehn Schusswaffen nicht übersteigende Anzahl zu bewilligen, wenn
1. seit der vorangegangenen Festsetzung der Anzahl mindestens fünf Jahre vergangen sind,
2. keine Übertretungen des Waffengesetzes 1996 vorliegen,
3. glaubhaft gemacht werden kann, dass für die sichere Verwahrung der größeren Anzahl
an Schusswaffen Vorsorge getroffen wurde.

Re: WBK Erweiterung über 5 Plätze

Verfasst: Fr 3. Dez 2021, 00:23
von max99
M47 hat geschrieben:
Do 2. Dez 2021, 20:32
Auf Verband Seite findest du Waffenrecht und Runderlass:
Danke! Was meinst du mit "Verband"? Oder besser gesagt: welcher?

Re: WBK Erweiterung über 5 Plätze

Verfasst: Fr 3. Dez 2021, 00:34
von gewo
mikonis hat geschrieben:
Do 2. Dez 2021, 18:05
max99 hat geschrieben:
Do 2. Dez 2021, 15:22
Für den Antrag zur Erweiterung der Waffenbesitzkarte von bisher xx Stück auf xx+2 Stück habe ich ungefähr sowas formuliert:

Begründet wird der Antrag mit der im Zuge der letzten Waffengesetznovelle für Jäger ermöglichten Verwendung von Waffen der Kategorie B für jagdliche Zwecke. Ich besitze seit 20xx die Jagdkarte für die Bundesländer xxx. In xxx jage ich als aktives Mitglied einer Jagdgesellschaft in einem Revier im Bezirk xxx. Mit der fortschreitenden Ausbreitung der Seuche ASP (Afrikanische Schweinepest) in Europa, welche bereits in Ungarn und Tschechien auftritt, wird die Jagd auf Wildschweine verstärkt betrieben und ist damit die Verwendung von Büchsen und Faustfeuerwaffen der Kategorie B zweckmäßig.

Weiters würde ich, den Wünschen der BH entsprechend, auf jedenfall um Erweiterung für den sportlichen Einsatz ansuchen, also insgesamt erweitern auf 7 Stück.
bist du jetzt mitglied in einem schuetzenverein oder nicht?
das steht da nirgendst …

Re: WBK Erweiterung über 5 Plätze

Verfasst: Fr 3. Dez 2021, 06:06
von Kapselpracker
gewo hat geschrieben:
Fr 3. Dez 2021, 00:34
....
bist du jetzt mitglied in einem schuetzenverein oder nicht?
das steht da nirgendst …
max99 hat geschrieben:
Do 2. Dez 2021, 12:55
...
Für den 1 zusätzlichen Platz von 5 auf 6 habe ich eine Bestätigung der Mitgliedschaft in einem Schützenverein und auch noch meine Jagdkarte übermittelt. ....
@max99, wenn du dir das schon alles antust stell doch den Antrag gleich auf 7 Plätze.

Re: WBK Erweiterung über 5 Plätze

Verfasst: Fr 3. Dez 2021, 06:41
von M47
max99 hat geschrieben:
Fr 3. Dez 2021, 00:23
M47 hat geschrieben:
Do 2. Dez 2021, 20:32
Auf Verband Seite findest du Waffenrecht und Runderlass:
Danke! Was meinst du mit "Verband"? Oder besser gesagt: welcher?
Das war die Autokorrektur:
I da, W olfgang, Ö sterreich
Führt zur richtigen Seite

Re: WBK Erweiterung über 5 Plätze

Verfasst: Fr 3. Dez 2021, 09:38
von mikonis
gewo hat geschrieben:
Fr 3. Dez 2021, 00:34
bist du jetzt mitglied in einem schuetzenverein oder nicht?
das steht da nirgendst …
Entschuldige die kompakte Form. Ich habe und bin alles, Schützenverein, Verband, Jagd etc. Ich wollte bloß auf die Möglichkeit der mit der letzten Gesetzesänderung vom Gesetzgeber vorgezeichneten Nutzung von Waffen der Kategorie B bei der Jagd hinweisen. Ich habe daher darauf basierend eine Erweiterung mit der Begründung "Jagd" bewilligt bekommen (ich weiß, dass hat nichts zu sagen, könnte aber).

Re: WBK Erweiterung über 5 Plätze

Verfasst: Fr 3. Dez 2021, 09:54
von Joewood
Kapselpracker hat geschrieben:
Fr 3. Dez 2021, 06:06
@max99, wenn du dir das schon alles antust stell doch den Antrag gleich auf 7 Plätze.
Würd ich auch probieren... ich habe gerade eben im Zuge der Magazinmeldung einen Antrag von 5 auf 8 gemacht (Erweiterung auf 5 hab ich erst vor 2 Jahren bekommen). Dachte ich probier's einfach. Ist locker durchgegangen; hab 2 Wochen nach Abgabe schon einbezahlen dürfen...

Re: WBK Erweiterung über 5 Plätze

Verfasst: Fr 3. Dez 2021, 09:57
von Coolhand1980
Ich hab jetzt im Zuge der Mag/Kat A Meldung auch gleich um eine Erweiterung angesucht, aus genau dem gleichen Grund von 4 auf 6 Plätze.
Die Wiener sind nicht gerade freigiebig mit den Plätzen, wie man weiß...
Begründung war § 23/2/b WaffG. 0 Probleme. Das geht alle 5 Jahre bis max 10 Plätze.
Eine Bestätigung vom Verein hatte ich ja sowieso mit.
Vielleicht magst den § ausdrucken, und mitnehmen?

Re: WBK Erweiterung über 5 Plätze

Verfasst: Fr 3. Dez 2021, 11:01
von Blaine
max99 hat geschrieben:
Do 2. Dez 2021, 20:21
Hier nochmal der relevante Auszug aus der Information ARGE Zivile Sicherheit (herausgegeben von der WKO in Zusammenarbeit mit dem BMI):
falls sich jemand die selbe frage stellt wie ich:
findet man das auch zum download irgendwo?

ja: https://www.wko.at/site/zivile-sicherhe ... A4-LO4.pdf

Re: WBK Erweiterung über 5 Plätze

Verfasst: Fr 3. Dez 2021, 11:17
von gewo
Blaine hat geschrieben:
Fr 3. Dez 2021, 11:01
max99 hat geschrieben:
Do 2. Dez 2021, 20:21
Hier nochmal der relevante Auszug aus der Information ARGE Zivile Sicherheit (herausgegeben von der WKO in Zusammenarbeit mit dem BMI):
falls sich jemand die selbe frage stellt wie ich:
findet man das auch zum download irgendwo?

ja: https://www.wko.at/site/zivile-sicherhe ... A4-LO4.pdf
danke an beide fuers posten

Re: WBK Erweiterung über 5 Plätze

Verfasst: Fr 3. Dez 2021, 11:22
von gewo
nochmal:

im gesetz steht klipp und klar:

+2 alle 5 jahre
(bis max 10stk gesamt)
(wenn nur 2 plaetze vorliegen dann +3 auf gesamt 5 plaetze)
ohne irgendwelche anforderungen, ausser der mitgliedschaft in einem schuetzenverein gem. § blablabla
da faehrt die eisenbahn drueber
wenn sich da a behoerde querlegt dann einfach beeinspruchen
da isse ned weit zum amtsmissbrauch glaub ich ...

wenn du MEHR ALS die +2
oder SCHNELLER ALS die "alle 5 jahre"
oder IN SUMME mehr als 10 plaetze
willst
dann bist du so wie frueher bittsteller und die behoerde hat ein ermessen
das kann gehen von "nein" bis zu jeder beliebigen stueckzahl die du beantragst
kommt auf dein vorbringen im antrag auf erweiterung an

dieses ermessen gilt auch in der kombination von begruendungen
du hast ein unbdingtes recht auf zB 4 auf 6 mit der begruendung sportschuetze
wenn du jetzt glaubst dass du eine zusaetzliche waffe fuer jagdliche zwecke als grund fuer den 7ten platz beantragen kannst dann stimmt das
beantragen kannst du sie
es liegt aber IMMER im ermessen der behoerde ob sie dir diesen zusaettzliuchen "jagdlichen" platz genehmigt
eine reine ermessensentscheidung

Re: WBK Erweiterung über 5 Plätze

Verfasst: Fr 3. Dez 2021, 11:45
von Huck_Finn
@Max Ja, das du alle 5 Jahre um 2 Plätze ohne Nachweise erweitern kannst ist schon richtig. Wie Gewo schon geschrieben hat kommt es bei Erweiterungen außerhalb der Fristen und vorgesehenen +2 Plätze auf die individuellen Umstände an was letztendlich und mit welchen Anforderungen, Auflagen möglich ist. Ja, das mit den Erlässen war auf das BMI bezogen. Etwas schludrig geschrieben - mein Fehler.

Re: WBK Erweiterung über 5 Plätze

Verfasst: Fr 3. Dez 2021, 13:05
von Simon80
Ich kann von mir Berichten- von 2 auf 4 nach 1,5 Jahren Wbk war trotz Jagdkarte, §11b und Bewerbslisten schwierig und ich brauchte einen Rechtsanwalt dazu. Bei meiner Freundin haben wir diese Woche die Magazinmeldung gemacht und ich hab gesagt sie soll einfach versuchen mit der Jagdkarte und Begründung jagdlicher Bedarf zu erweitern weil zahlen muss sie sowieso für die neue Wbk. Herausgekommen ist zwar nur ein Platz mehr aber besser als nichts und ohne Mehrkosten. Sie hat die Karte seit 2,5 Jahren.