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+5 Magazinböden für AR15 zulässig?

Verfasst: Do 25. Nov 2021, 00:36
von austria_fighter7
Da die "+5 STRIKE INDUSTRIES Enhanced Magazine Plate" für AR15 PMAGs bei Brownells im Angebot sind, frage ich mich, ob diese eigentlich vom Waffenverbot der großen Magazine erfasst sind? Für 5er PMAGs werden die 10 (5+5) ja nicht überschritten, aber da ich momentan nur 10er Magazine hab... gibt es denn überhaupt 5er PMAGs? Hab nichts im Internet gefunden.

Auf der Homepage von Strike Industries steht folgendes bezüglich Commiefornia: NOTE: Not for sale to California residents due to 10-round state laws. The checkout process will show NO shipping method available.

Bild

Re: +5 Magazinböden für AR15 zulässig?

Verfasst: Do 25. Nov 2021, 00:40
von gewo
austria_fighter7 hat geschrieben:
Do 25. Nov 2021, 00:36
Da die "+5 STRIKE INDUSTRIES Enhanced Magazine Plate" für AR15 PMAGs bei Brownells im Angebot sind, frage ich mich, ob diese eigentlich vom Waffenverbot der großen Magazine erfasst sind? Für 5er PMAGs werden die 10 (5+5) ja nicht überschritten, aber da ich momentan nur 10er Magazine hab... gibt es denn überhaupt 5er PMAGs? Hab nichts im Internet gefunden.

Auf der Homepage von Strike Industries steht folgendes bezüglich Commiefornia: NOTE: Not for sale to California residents due to 10-round state laws. The checkout process will show NO shipping method available.

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ich denke da gibts kein problem
es ist kein magazin
es ist ein magazinteil

waehrend ich komplette ersatzteilsets grosser magazine fuer verboten erachte
kann ich bei einem +5 boden keine begruendung dafuer finden
die koennten genause fuer 30 + 5 sein …

Re: +5 Magazinböden für AR15 zulässig?

Verfasst: Do 25. Nov 2021, 06:59
von deni
Moin!

D.h. wenn es hier Erweiterungen um +20 geben würde (also 10er Mag + 20er Erweiterung) siehst du das als nicht kritisch? 🤔

Lg m

Re: +5 Magazinböden für AR15 zulässig?

Verfasst: Do 25. Nov 2021, 07:46
von Halvar
10 ist die magische Zahl bei Langwaffen.

Eine +20 "Erweiterung" würde ja für sich bereits einen Magazinkörper für LW darstellen, der mehr als 10 Schuss aufnimmt und wäre somit verboten.

Dass man die +5 Erweiterung außerhalb eines behördlich genehmigten Schießstandes nicht an ein 10er Magazin anstecken und so aus einem erlaubten Magazin ein verbotenes machen sollte, ist hoffentlich eh klar.

Re: +5 Magazinböden für AR15 zulässig?

Verfasst: Do 25. Nov 2021, 10:07
von deni
Hi!

Ok, +20 war jetzt übertrieben, aber 15 ist bei LW auch schon „zuviel“ oder?

Lg

Re: +5 Magazinböden für AR15 zulässig?

Verfasst: Do 25. Nov 2021, 10:07
von coliflower
Maximal 10.

Re: +5 Magazinböden für AR15 zulässig?

Verfasst: Do 25. Nov 2021, 10:14
von Promo
Halvar hat geschrieben:
Do 25. Nov 2021, 07:46
10 ist die magische Zahl bei Langwaffen.

Eine +20 "Erweiterung" würde ja für sich bereits einen Magazinkörper für LW darstellen, der mehr als 10 Schuss aufnimmt und wäre somit verboten.

Dass man die +5 Erweiterung außerhalb eines behördlich genehmigten Schießstandes nicht an ein 10er Magazin anstecken und so aus einem erlaubten Magazin ein verbotenes machen sollte, ist hoffentlich eh klar.
.. nach der Logik wär eine +10 Erweiterung aber noch frei, während jedem klar sein müsste, dass selbst ein 1-schüssiges Magazin (gibt es sowas denn überhaupt?) danach ein verbotenes Magazin wäre. Will hier aber nicht beantworten, sondern nur einen neuen Aspekt dazu geben.

Re: +5 Magazinböden für AR15 zulässig?

Verfasst: Do 25. Nov 2021, 16:05
von Elmo12
Haben sich wohl einige schon damit eingedeckt in den USA oder Europa

"Nicht auf Lager, Nachbestellung ist momentan nicht verfügbar."

Re: +5 Magazinböden für AR15 zulässig?

Verfasst: Do 25. Nov 2021, 16:48
von austria_fighter7
Elmo12 hat geschrieben:
Do 25. Nov 2021, 16:05
Haben sich wohl einige schon damit eingedeckt in den USA oder Europa

"Nicht auf Lager, Nachbestellung ist momentan nicht verfügbar."
Na toll... mich kotzen diese abscheulichen Waffengesetze immer mehr an. Hoffentlich gibt es in der Zukunft weniger in Richtung "They/Them Pronouns" und "I'm offended" und wieder mehr Resilienz. Genug geärgert jetzt aber.

Re: +5 Magazinböden für AR15 zulässig?

Verfasst: Do 25. Nov 2021, 19:34
von Armata
In der letzten Ausgabe einer österreichischen Zeitschrift einer IG für ein liberales Waffenrecht in Ö wurde ein Antwortschreiben des BM.I veröffentlicht. "WaffG Rechtsfragen lange Magazine"

Antwort 2 des BM.I:

"Magazine, die im Originalzustand nicht unter die Bestimmungen des § 17 Abs. 1 Z 9 oder 10 WaffG fallen, sondern (nur) durch Verwendung eines die Kapazität erweiternden Magazinbodens, unterliegen nicht der Übergangsbestimmung des § 58 Abs. 13 WaffG. In Zweifelsfällen sollte mit der Waffenbehörde Kontakt aufgenommen werden, ob eine entsprechende Meldung gem. § 58 WaffG zu erstatten ist."

LG

Re: +5 Magazinböden für AR15 zulässig?

Verfasst: Fr 26. Nov 2021, 08:46
von Lexman1
Ich habe meine 10 Schuss Mags, welche ich genau mit diesen Erweiterungen versehen haben, bei meiner Altbestandsmeldung gemeldet als Z10. Ging anstandslos über die Bühne, dauerte nur ein wenig da zuvor noch mit dem BH Juristen hierüber gesprochen wurde. Wenn ich die Mag Extension permanent montiert haben möchte, fallen sie unter die HC Definition und werden somit im ZWR erfasst. Gleiches galt für Glock Mags, welche durch Erweiterungen über die 20 Schuss Anzahl kamen. Diese Mag-Erweiterungen passen auch problemlos auf die AUG Pmags und da diese bei vielen (so wie bei mir) unter Kat A Mags fallen, ist es dann schon egal ob nun hier 30 oder 35 Schuss im Magazin stecken. Nur sind diese 35 Schuss Mags immer noch bedeutend billiger als originale 42 Schuss AUG Mags ;)

Müsste nur mal alle mal auf meine AUG Pmags montieren -liegen bei mir noch rum...

Re: +5 Magazinböden für AR15 zulässig?

Verfasst: Fr 26. Nov 2021, 09:45
von gewo
Armata hat geschrieben:
Do 25. Nov 2021, 19:34
In der letzten Ausgabe einer österreichischen Zeitschrift einer IG für ein liberales Waffenrecht in Ö wurde ein Antwortschreiben des BM.I veröffentlicht. "WaffG Rechtsfragen lange Magazine"

Antwort 2 des BM.I:

"Magazine, die im Originalzustand nicht unter die Bestimmungen des § 17 Abs. 1 Z 9 oder 10 WaffG fallen, sondern (nur) durch Verwendung eines die Kapazität erweiternden Magazinbodens, unterliegen nicht der Übergangsbestimmung des § 58 Abs. 13 WaffG. In Zweifelsfällen sollte mit der Waffenbehörde Kontakt aufgenommen werden, ob eine entsprechende Meldung gem. § 58 WaffG zu erstatten ist."

LG
Voellig unverstaendlich ....
Wie kommt ma auf so a rechtsmeinung?

Ich kenn viele welche ihre mags mit verlaengerung verwenden - und damit ueber die hicap grenze kommen.

Die haben sie alle brav gemeldet und eingetragen erhalten ...

Re: +5 Magazinböden für AR15 zulässig?

Verfasst: Fr 26. Nov 2021, 10:04
von Armata
Wie man darauf kommt weiß ich natürlich nicht. Ich wollte nur das Schreiben posten.

Hat natürlich Vor- und Nachteile.

Zum einen kann man sich mit Magazinböden den entsprechenden Platz auf dem waffenrechtlichen Dokument sichern sofern die BH es so einträgt. Zum andern kann man ohne einer Meldung solcher Magazinböden die Waffe leichter als „B“ verkaufen. (Sofern die Bh meint die Meldung sei nicht erforderlich)

Es eingetragen zu bekommen ist nicht schwer. Die wenigsten auf der BH werden wissen was eine Extension überhaupt ist.

Ich persönlich habe, nachdem ich das Schreiben gelesen habe, die betroffenen Mags aus dem ZWR löschen lassen und die betroffene Waffe auf „B“ setzen lassen. Mein Referent hatte die Ausgabe der Zeitschrift im Büro aufliegen. Es betraf eine Pistole die ich nun als „B“ hergeben kann und das mit der Absicherung des Schreibens des BMI. Für mich persönlich war es ein Vorteil da ich Z 7 und Z 9 durch eine andere Kombination ohnehin habe.

LG