ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

WBK altbestands Eintragungen entschlüsseln

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Antworten
Benutzeravatar
Bundy
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 100
Registriert: Di 21. Nov 2017, 14:06

WBK altbestands Eintragungen entschlüsseln

Beitrag von Bundy » So 21. Nov 2021, 16:59

Hallo,

könnt Ihr mir helfen die WBK vermerke zu entschlüsseln?
versuche zu eruieren was die mir so eingetragen haben....
Bild

Einmal Z7, einmal ZZ7 - selbes für 11?

also was sagt da welcher Buchstabe genau aus?

danke LG :dance:

titan
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1068
Registriert: Do 29. Mär 2012, 21:57

Re: WBK altbestands Eintragungen entschlüsseln

Beitrag von titan » So 21. Nov 2021, 17:04

Z. = die Ziffer des §17
ZZ = Zubehör zu Ziffer .. des §17, sowie Zubehör Kat. B


Du solltest den §17 im Waffengesetz ein bisschen studieren. Ist mMn eigentlich selbsterklärend. Hast du gar keine Plätze für Kat B Waffen mehr übrig?
Bild

Benutzeravatar
Bundy
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 100
Registriert: Di 21. Nov 2017, 14:06

Re: WBK altbestands Eintragungen entschlüsseln

Beitrag von Bundy » So 21. Nov 2021, 17:12

danke für die rasche antwort, auf welchen absatz die z nummern gehen verstehe ich,
nur den unterschied zwischen Z und ZZ nicht?

meine B`s wurden leider alle be "altstandet" :whistle:

Steyrer
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 673
Registriert: Do 2. Aug 2012, 19:49
Wohnort: Steyr

Re: WBK altbestands Eintragungen entschlüsseln

Beitrag von Steyrer » So 21. Nov 2021, 17:51

Paragr. 17 Abs 3
(3) Die Behörde kann verlässlichen Menschen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und überwiegendes berechtigtes Interesse an Erwerb, Einfuhr, Besitz oder Führen nachweisen, Ausnahmen von Verboten der Abs. 1 und 2 bewilligen. Betroffenen, die eine Schusswaffe der Kategorie B rechtmäßig besitzen, ist auf Antrag eines Sportschützen für die Ausübung des Schießsports eine Ausnahme vom Verbot des Erwerbs und Besitzes und, sofern der Betroffene aufgrund eines Waffenpasses zum Führen dieser Schusswaffe berechtigt ist, eine Ausnahme vom Verbot des Führens einer Schusswaffe gemäß Abs. 1 Z 7 und 8 zu erteilen. Die bestehende Waffenbesitzkarte oder der bestehende Waffenpass für den Erwerb, Besitz oder das Führen der Schusswaffe der Kategorie B ist entsprechend einzuschränken. Die Bewilligung kann befristet und an Auflagen gebunden werden. Die Bewilligung zum Besitz ist durch Ausstellung einer Waffenbesitzkarte, die Bewilligung zum Führen durch Ausstellung eines Waffenpasses zu erteilen. Der Erwerb, der Besitz und das Führen von Magazinen gemäß Abs. 1 Z 9 und 10 für Schusswaffen, die aufgrund einer Bewilligung nach Abs. 1 Z 7, 8 oder 11 besessen werden, bedarf keiner gesonderten Bewilligung. Im Übrigen gelten für den Besitz und das Führen von Waffen oder Vorrichtungen im Sinne des Abs. 1 und 2 die §§ 21 Abs. 4, 23 Abs. 3 sowie 25 bis 28. Für den Besitz und das Führen von Waffen gemäß Abs. 1 Z 7 bis 10 gilt § 23 Abs. 2 und 2b.

Die ZZ verstehe ich auch nicht, falls das Magazine sind. Hast du Kat A Zubehör, dh. Wechselsysteme dazu?
Und, welche BH?

titan
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1068
Registriert: Do 29. Mär 2012, 21:57

Re: WBK altbestands Eintragungen entschlüsseln

Beitrag von titan » So 21. Nov 2021, 17:54

Wie meinst du das mit du verstehst nicht? Der Unterschied ist, dass es sich bei behördlichen Eintragungen um die Erfassung des Zubehörs handelt.

Du hast:

- Anzahl "A" gemäß Ziffer 7 (FFW mit großen Magazinen, scheinbar alle Magazine zu dieser Ziffer gemeldet)
- Anzahl "B" gemäß Ziffer 10 (große Magazine für Schusswaffen Zentralfeuerzündung die nicht unter Z7 fallen für mehr als 10 Patronen, scheinbar Magazine zu dieser Ziffer gemeldet, möglicherweise zu Z11 passend)
- Anzahl "C" gemäß Ziffer 11 (Schusswaffen die ohne Funktionseinbußen unter 60cm gekürzt oder zusammengeklappt werden können, scheinbar alle Magazine zu Z10 gemeldet, oder Randfeuer)

und:

- Anzahl "d" Zubehör zu Ziffer 7 (FFW)
- Anzahl "e" Zubehör zu Ziffer 8 (vmtl. ein Zubehör für "C" Ziffer 11 das aber nicht unter Z11 fällt)
- Anzahl "f" weiteres Zubehör zu Ziffer 11
- Anzahl "g" Zubehör Kat B (bestehender Zubehöreintrag?)

Eine andere Aufschlüsselung kann man hier schwer durchführen wenn wir "vor dem Antrag" und "nach der Änderung" nicht kennen. Ob das daher mit deinem Realbestand zusammenpasst, können wir hier nicht beurteilen.
Bild

Benutzeravatar
Bundy
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 100
Registriert: Di 21. Nov 2017, 14:06

Re: WBK altbestands Eintragungen entschlüsseln

Beitrag von Bundy » So 21. Nov 2021, 19:30

.............
Zuletzt geändert von Bundy am So 21. Nov 2021, 19:31, insgesamt 1-mal geändert.

Benutzeravatar
Bundy
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 100
Registriert: Di 21. Nov 2017, 14:06

Re: WBK altbestands Eintragungen entschlüsseln

Beitrag von Bundy » So 21. Nov 2021, 19:31

titan hat geschrieben:
So 21. Nov 2021, 17:54
Wie meinst du das mit du verstehst nicht? Der Unterschied ist, dass es sich bei behördlichen Eintragungen um die Erfassung des Zubehörs handelt.

Du hast:

- Anzahl "A" gemäß Ziffer 7 (FFW mit großen Magazinen, scheinbar alle Magazine zu dieser Ziffer gemeldet)
- Anzahl "B" gemäß Ziffer 10 (große Magazine für Schusswaffen Zentralfeuerzündung die nicht unter Z7 fallen für mehr als 10 Patronen, scheinbar Magazine zu dieser Ziffer gemeldet, möglicherweise zu Z11 passend)
- Anzahl "C" gemäß Ziffer 11 (Schusswaffen die ohne Funktionseinbußen unter 60cm gekürzt oder zusammengeklappt werden können, scheinbar alle Magazine zu Z10 gemeldet, oder Randfeuer)

und:

- Anzahl "d" Zubehör zu Ziffer 7 (FFW)
- Anzahl "e" Zubehör zu Ziffer 8 (vmtl. ein Zubehör für "C" Ziffer 11 das aber nicht unter Z11 fällt)
- Anzahl "f" weiteres Zubehör zu Ziffer 11
- Anzahl "g" Zubehör Kat B (bestehender Zubehöreintrag?)

Eine andere Aufschlüsselung kann man hier schwer durchführen wenn wir "vor dem Antrag" und "nach der Änderung" nicht kennen. Ob das daher mit deinem Realbestand zusammenpasst, können wir hier nicht beurteilen.

danke, jetzt hats klick gemacht :doh:
ich hab Z und "ZZ" für die selben ziffern, da das zubehör seperat ist

Antworten