ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

Fragen zu Magazin WBK

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Antworten
nils
9mm Para
9mm Para
Beiträge: 17
Registriert: Mi 4. Aug 2021, 12:27
Wohnort: Niederösterreich

Fragen zu Magazin WBK

Beitrag von nils » Mi 10. Nov 2021, 19:09

Servus Leute,

ich habe vor kurzen meine WBK für 2 Magazine bekommen. :dance: Darf aber keine Kat. B kaufen, weil zu jung.

Ging bei meiner BH ohne Probleme und war innerhalb von einer Woche erledigt. :D

Da hab ich mir folgende Fragen gestellt.

Erstens: Kann ich in 2-3 Jahren, wenn ich die normale WBK habe eine Kat. B als Kat. A anmelden, wenn ich das passende Magazin dafür hab oder geht das nur innerhalb der Frist?

Zweitens: Kann ich mit meiner Magazin WBK Waffen der Kat. C sofort mitnehmen oder gilt dann noch die Wartefrist?

Danke für eure Antworten. :)

LG,
Nils

Ps. Sorry für den neuen Thread, ich hab bisher dazu nichts gefunden.

Davomon1979
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 409
Registriert: Fr 15. Nov 2019, 18:59

Re: Fragen zu Magazin WBK

Beitrag von Davomon1979 » Mi 10. Nov 2021, 19:45

nils hat geschrieben:
Mi 10. Nov 2021, 19:09
Erstens: Kann ich in 2-3 Jahren, wenn ich die normale WBK habe eine Kat. B als Kat. A anmelden, wenn ich das passende Magazin dafür hab oder geht das nur innerhalb der Frist?
Du hast nur § 17 Z9 und Z10 auf der WBK, auf Z8 Faustfeuerwaffe mit mehr als 20 Schuss bzw. Z9 Langwaffe mit mehr als 10 Schuss hast du keinen Rechtsanspruch.
nils hat geschrieben:
Mi 10. Nov 2021, 19:09
Zweitens: Kann ich mit meiner Magazin WBK Waffen der Kat. C sofort mitnehmen oder gilt dann noch die Wartefrist?
Gute Frage...

titan
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1039
Registriert: Do 29. Mär 2012, 21:57

Re: Fragen zu Magazin WBK

Beitrag von titan » Mi 10. Nov 2021, 20:48

nils hat geschrieben:
Mi 10. Nov 2021, 19:09
Zweitens: Kann ich mit meiner Magazin WBK Waffen der Kat. C sofort mitnehmen oder gilt dann noch die Wartefrist?
Meiner Meinung nach eindeutig ja. Wofür diese WBK ausgestellt ist, ist nicht relevant, ebenso wie die WBK rechtmäßig erworben wurde (mit oder ohne Psychotest).
Bild

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36531
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Fragen zu Magazin WBK

Beitrag von gewo » Do 11. Nov 2021, 01:29

Servus

Du kriegst mit deiner magazin WBK sogar FFW patronen oder treibladungspulver.

WBK bleibt WBK
Wgal zu was sie berechtigt
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Benutzeravatar
Promo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2517
Registriert: Mo 30. Aug 2010, 12:50

Re: Fragen zu Magazin WBK

Beitrag von Promo » Do 11. Nov 2021, 11:04

.. ob er zur WBK-Erweiterung auf 2 Plätze Kat.B dann überhaupt noch einen Psychotest benötigt? Ist ja schließlich eine Erweiterung und keine Erstausstellung/Neuausstellung. Und werden die "Jahre davor" dann schon auf die später mögliche Erweiterung angerechnet?
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.

Hellprayer
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 757
Registriert: Mo 22. Sep 2014, 00:18
Wohnort: Hinterm Mond gleich links

Re: Fragen zu Magazin WBK

Beitrag von Hellprayer » Do 11. Nov 2021, 11:29

gewo hat geschrieben:
Do 11. Nov 2021, 01:29
Servus

Du kriegst mit deiner magazin WBK sogar FFW patronen oder treibladungspulver.

WBK bleibt WBK
Wgal zu was sie berechtigt
Mutige Aussage die ich so nicht unterschreiben würde.

Auf meiner steht nämlich "Die Inhaberin/der Inhaber der Waffenbesitzkarte ist berechtigt: [.] X Schusswaffe(n) der Kategorie B zu erwerben, besitzen und einzuführen sowie Munition für Faustfeuerwaffen zu erwerben und zu besitzen."

Ich würd mal Wetten dass das nicht auf seiner draufsteht und er deshalb keine FFW Patronen kaufen dürfte.
Pulver maybe, da kann ich keine qualifizierte Aussage machen.
"Des No-Shoot is net von mir"
Member of Pulverdampf DODLSQUAD - Bande von Schützen ohne Gewinnabsicht

"Notorischer Antwortverfasser, Kopfschüttler und zwecks Sinnlosigkeit Bleibenlasser"

Doktorkuh
.22 lr
.22 lr
Beiträge: 5
Registriert: Mo 23. Aug 2021, 21:50
Wohnort: Salzburg

Re: Fragen zu Magazin WBK

Beitrag von Doktorkuh » Do 11. Nov 2021, 11:56

Promo hat geschrieben:
Do 11. Nov 2021, 11:04
.. ob er zur WBK-Erweiterung auf 2 Plätze Kat.B dann überhaupt noch einen Psychotest benötigt? Ist ja schließlich eine Erweiterung und keine Erstausstellung/Neuausstellung. Und werden die "Jahre davor" dann schon auf die später mögliche Erweiterung angerechnet?

Leider nicht weil im Waffengesetz steht zur Stückzahl Erweiterung. § 23. (10)
„ Auf Antrag ist die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte
besitzen darf, auf höchstens fünf zu erhöhen, sofern seit der erstmaligen Festsetzung der Anzahl
mindestens fünf Jahre vergangen sind.“

Bei der Magazin WBK wird ja keine Stückzahl festgesetzt. Dennoch ein interessantes Thema.
Zuletzt geändert von Doktorkuh am Do 11. Nov 2021, 15:34, insgesamt 1-mal geändert.

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36531
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Fragen zu Magazin WBK

Beitrag von gewo » Do 11. Nov 2021, 12:03

Hellprayer hat geschrieben:
Do 11. Nov 2021, 11:29
gewo hat geschrieben:
Do 11. Nov 2021, 01:29
Servus

Du kriegst mit deiner magazin WBK sogar FFW patronen oder treibladungspulver.

WBK bleibt WBK
Wgal zu was sie berechtigt
Mutige Aussage die ich so nicht unterschreiben würde.
Auf meiner steht nämlich "Die Inhaberin/der Inhaber der Waffenbesitzkarte ist berechtigt: [.] X Schusswaffe(n) der Kategorie B zu erwerben, besitzen und einzuführen sowie Munition für Faustfeuerwaffen zu erwerben und zu besitzen."
ich wuerde es auch so sehen wie du

aber ich habs schriftlich von meiner behoerde

zitat:
"....bezugnehmend auf Ihre Anfrage teile ich Ihnen folgendes mit:
Im § 24 Abs 1 WaffG ist normiert:
„Munition für Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung oder mit einem Kaliber von 6,35 mm und darüber darf nur Inhabern eines Waffenpasses oder einer Waffenbesitzkarte (§ 20 Abs. 1) überlassen und nur von diesen erworben und besessen werden.“
Sofern eine Person Inhaber eines Waffenpasses oder einer Waffenbesitzkarte ist, kann diese unabhängig davon, welche Eintragungen sich auf dem konkreten Dokument befinden, die in der leg cit genannte Munition für Faustfeuerwaffen erwerben und besitzen. Somit ist auch die Ausfolgung/Überlassung dieser Munition an diese Person zulässig.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung....:"
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Hellprayer
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 757
Registriert: Mo 22. Sep 2014, 00:18
Wohnort: Hinterm Mond gleich links

Re: Fragen zu Magazin WBK

Beitrag von Hellprayer » Do 11. Nov 2021, 12:14

gewo hat geschrieben:
Do 11. Nov 2021, 12:03
Hellprayer hat geschrieben:
Do 11. Nov 2021, 11:29
gewo hat geschrieben:
Do 11. Nov 2021, 01:29
Servus

Du kriegst mit deiner magazin WBK sogar FFW patronen oder treibladungspulver.

WBK bleibt WBK
Wgal zu was sie berechtigt
Mutige Aussage die ich so nicht unterschreiben würde.
Auf meiner steht nämlich "Die Inhaberin/der Inhaber der Waffenbesitzkarte ist berechtigt: [.] X Schusswaffe(n) der Kategorie B zu erwerben, besitzen und einzuführen sowie Munition für Faustfeuerwaffen zu erwerben und zu besitzen."
ich wuerde es auch so sehen wie du

aber ich habs schriftlich von meiner behoerde

zitat:
"....bezugnehmend auf Ihre Anfrage teile ich Ihnen folgendes mit:
Im § 24 Abs 1 WaffG ist normiert:
„Munition für Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung oder mit einem Kaliber von 6,35 mm und darüber darf nur Inhabern eines Waffenpasses oder einer Waffenbesitzkarte (§ 20 Abs. 1) überlassen und nur von diesen erworben und besessen werden.“
Sofern eine Person Inhaber eines Waffenpasses oder einer Waffenbesitzkarte ist, kann diese unabhängig davon, welche Eintragungen sich auf dem konkreten Dokument befinden, die in der leg cit genannte Munition für Faustfeuerwaffen erwerben und besitzen. Somit ist auch die Ausfolgung/Überlassung dieser Munition an diese Person zulässig.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung....:"
Sowas nennt sich dann Atout :lol:
"Des No-Shoot is net von mir"
Member of Pulverdampf DODLSQUAD - Bande von Schützen ohne Gewinnabsicht

"Notorischer Antwortverfasser, Kopfschüttler und zwecks Sinnlosigkeit Bleibenlasser"

BR1
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 317
Registriert: Di 26. Mär 2019, 09:53

Re: Fragen zu Magazin WBK

Beitrag von BR1 » Do 11. Nov 2021, 19:10

Auf meiner WBK steht auch nix von Munition, obwohl Z7/Z8

Benutzeravatar
AUG-andy
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 6915
Registriert: Sa 9. Dez 2017, 13:13
Wohnort: Im schönen Weinviertel

Re: Fragen zu Magazin WBK

Beitrag von AUG-andy » Do 11. Nov 2021, 19:24

BR1 hat geschrieben:
Do 11. Nov 2021, 19:10
Auf meiner WBK steht auch nix von Munition, obwohl Z7/Z8
Heute die neue WBK bekommen, inklusive Z8 und Z10.
Der Satz mit Erwerben und Munition kaufen ebenfalls.

Bild
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76

BR1
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 317
Registriert: Di 26. Mär 2019, 09:53

Re: Fragen zu Magazin WBK

Beitrag von BR1 » Do 11. Nov 2021, 20:59

AUG-andy hat geschrieben:
Do 11. Nov 2021, 19:24
BR1 hat geschrieben:
Do 11. Nov 2021, 19:10
Auf meiner WBK steht auch nix von Munition, obwohl Z7/Z8
Heute die neue WBK bekommen, inklusive Z8 und Z10.
Der Satz mit Erwerben und Munition kaufen ebenfalls.
Von Kategorie B habe ich auch nichts drauf stehen :D

Benutzeravatar
AUG-andy
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 6915
Registriert: Sa 9. Dez 2017, 13:13
Wohnort: Im schönen Weinviertel

Re: Fragen zu Magazin WBK

Beitrag von AUG-andy » Do 11. Nov 2021, 21:09

BR1 hat geschrieben:
Do 11. Nov 2021, 20:59
AUG-andy hat geschrieben:
Do 11. Nov 2021, 19:24
BR1 hat geschrieben:
Do 11. Nov 2021, 19:10
Auf meiner WBK steht auch nix von Munition, obwohl Z7/Z8
Heute die neue WBK bekommen, inklusive Z8 und Z10.
Der Satz mit Erwerben und Munition kaufen ebenfalls.
Von Kategorie B habe ich auch nichts drauf stehen :D
Sehr suspekt das Ganze. :think:
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76

BR1
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 317
Registriert: Di 26. Mär 2019, 09:53

Re: Fragen zu Magazin WBK

Beitrag von BR1 » Do 11. Nov 2021, 22:13

AUG-andy hat geschrieben:
Do 11. Nov 2021, 21:09
Sehr suspekt das Ganze. :think:
Ich habe zwei Plätze - ein Z7, ein Z8. In dieser Kombination habe ich keinen Kat B Platz, dadurch entfällt der ganze Textblock bez. Munition.

nils
9mm Para
9mm Para
Beiträge: 17
Registriert: Mi 4. Aug 2021, 12:27
Wohnort: Niederösterreich

Re: Fragen zu Magazin WBK

Beitrag von nils » Fr 12. Nov 2021, 07:27

BR1 hat geschrieben:
Do 11. Nov 2021, 22:13
AUG-andy hat geschrieben:
Do 11. Nov 2021, 21:09
Sehr suspekt das Ganze. :think:
Ich habe zwei Plätze - ein Z7, ein Z8. In dieser Kombination habe ich keinen Kat B Platz, dadurch entfällt der ganze Textblock bez. Munition.
Es steht ja weder im Gesetz noch in einer Verordnung das dass draufstehen muss meines Wissens.
Im WaffG steht ja
“ § 24. (1) Munition für Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung oder mit einem Kaliber von 6,35 mm und darüber darf nur Inhabern eines Waffenpasses oder einer Waffenbesitzkarte (§ 20 Abs. 1) überlassen und nur von diesen erworben und besessen werden.“

Soweit ich weiß steht auch in keiner Verordnung das dass draufstehen muss.

Antworten