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Verkauf von Wechselsystem Privat

Verfasst: Di 9. Nov 2021, 18:34
von Hampi77
Hallo Schützenkollegen!

Ich hätte mal eine Frage bezüglich, Verkauf von Waffen die als WS Regestriert sind.

Ich hoffe das Thema wurde noch nicht ausführlich behandelt. :whistle:

Nun zur Frage:
Ich will mich von meiner Glock 17 Gen5. trennen die ich neu als WS in meinen ZWR Regestriert habe.

Was habe ich zu beachten wenn ich diese Waffe verkaufen möchte? Darf der neue Besitzer die Waffe erneut als WS Regestrieren?

Vielen lieben Dank für eure Antworten.

Wmh Hias

Re: Verkauf von Wechselsystem Privat

Verfasst: Di 9. Nov 2021, 18:42
von AUG-andy
Hampi77 hat geschrieben:
Di 9. Nov 2021, 18:34
Hallo Schützenkollegen!

Ich hätte mal eine Frage bezüglich, Verkauf von Waffen die als WS Regestriert sind.

Ich hoffe das Thema wurde noch nicht ausführlich behandelt. :whistle:

Nun zur Frage:
Ich will mich von meiner Glock 17 Gen5. trennen die ich neu als WS in meinen ZWR Regestriert habe.

Was habe ich zu beachten wenn ich diese Waffe verkaufen möchte? Darf der neue Besitzer die Waffe erneut als WS Regestrieren?

Vielen lieben Dank für eure Antworten.

Wmh Hias
Normalerweise bleibt Waffe Waffe und Wechselsystem Wechselsystem.
Auch beim Verkauf.
(Kann nur von der Behörde geändert werden. Machen sie aber sehr ungern und wiederwillig)
Einfach auf den Kaufvertrag zusätzlich vermerken, dass es sich um ein WS (Zubehör) handelt. Habe bis jetzt keinerlei Probleme damit gehabt.

Bild

Re: Verkauf von Wechselsystem Privat

Verfasst: Di 9. Nov 2021, 18:48
von Hampi77
Danke für die Rasche Antwort AUG-Andy.

Gruß Hias

Re: Verkauf von Wechselsystem Privat

Verfasst: Di 9. Nov 2021, 18:56
von Hampi77
Da schmeiss ich gleich die nächste Frage in die Runde 😁

Was ist wenn der neue Käufer die Waffe aber als herkömmliche Kat B kaufen möchte da er genügend Plätze zu Verfügung hat? Kann man dies dann einfach am Kaufvertrag festhalten?
Danke nochmals für die Antwort 👍

Re: Verkauf von Wechselsystem Privat

Verfasst: Di 9. Nov 2021, 19:10
von spareribs
Nein, ein Wechselsytem kann man nur als Wechselsytem kaufen oder verkaufen ....er kann sich ja später ein Griffstück kaufen, außerdem wäre es Platzverschwendung ...

Re: Verkauf von Wechselsystem Privat

Verfasst: Di 9. Nov 2021, 19:12
von Hampi77
Alles klar. Danke für eure Antworten.

Gruß

Re: Verkauf von Wechselsystem Privat

Verfasst: Di 9. Nov 2021, 19:30
von AUG-andy
Hampi77 hat geschrieben:
Di 9. Nov 2021, 18:56
Da schmeiss ich gleich die nächste Frage in die Runde 😁

Was ist wenn der neue Käufer die Waffe aber als herkömmliche Kat B kaufen möchte da er genügend Plätze zu Verfügung hat? Kann man dies dann einfach am Kaufvertrag festhalten?
Danke nochmals für die Antwort 👍
Der Käufer kann nachträglich bei seiner Behörde probieren ob sie ihm das WS umschreiben. Wird aber bei vielen Abteilungen nicht gemacht. Nur vereinzelte Ausnahmen. Aber das kannst du nicht mehr beeinflussen. Ist Käufersache.

Re: Verkauf von Wechselsystem Privat

Verfasst: Di 9. Nov 2021, 19:38
von gewo
AUG-andy hat geschrieben:
Di 9. Nov 2021, 19:30
Hampi77 hat geschrieben:
Di 9. Nov 2021, 18:56
Da schmeiss ich gleich die nächste Frage in die Runde 😁

Was ist wenn der neue Käufer die Waffe aber als herkömmliche Kat B kaufen möchte da er genügend Plätze zu Verfügung hat? Kann man dies dann einfach am Kaufvertrag festhalten?
Danke nochmals für die Antwort 👍
Der Käufer kann nachträglich bei seiner Behörde probieren ob sie ihm das WS umschreiben. Wird aber bei vielen Abteilungen nicht gemacht. Nur vereinzelte Ausnahmen. Aber das kannst du nicht mehr beeinflussen. Ist Käufersache.
Wir bestellen immer wieder mal griffstuecke fuer kunden nach die dzt. "nur" ueber ein wechselsystem (Lauf und Verschluss) verfuegen.
Wenn das Griffstueck einlangt folgen wir es an demn kunden aus und senden wenn der kunde das moechte der waffenbehoerde ein schreiben in dem wir die ausfolgung des griffstuecks mitteilen, bekannt geben zu welchem waffenzuebheoer es gehoert, und darum ersuchen es zu einer kompletten waffe zusammen zu legen.
der kunde bekommt das schreiben dann in kopie und legt es zu seinen unterlagen.

die allermeisten behoerden kommen unserem ersuchen eigentlich nach
und selbest wenn nicht, mit dem schreiben mit allen daten dazu hat der kaeufer kein problem bei einer waffenkontrolle

geht aber nur von wechselsystem auf eine vollstaendige waffe
andersrum ist das so nicht moeglich

Re: Verkauf von Wechselsystem Privat

Verfasst: Di 9. Nov 2021, 20:16
von ebner33
Das Thema ist sowieso sehr interessant.
Bezüglich eintragen einer kompletten Waffe als "Wechselsystem" ...geht das nur mit Neuwaffen?
Was sind hier konkret die Vorraussetzungen?
Ich mein nen AR15 werd ich schlecht als Wechselsystem zu meiner Glock eingetragen bekommen,oder?
Oder ist das doch mehr eine "Grauzone",welche man nicht zu konkret breittreten sollte?

Re: Verkauf von Wechselsystem Privat

Verfasst: Di 9. Nov 2021, 20:28
von AUG-andy
ebner33 hat geschrieben:
Di 9. Nov 2021, 20:16
Das Thema ist sowieso sehr interessant.
Bezüglich eintragen einer kompletten Waffe als "Wechselsystem" ...geht das nur mit Neuwaffen?
Was sind hier konkret die Vorraussetzungen?
Ich mein nen AR15 werd ich schlecht als Wechselsystem zu meiner Glock eingetragen bekommen,oder?
Oder ist das doch mehr eine "Grauzone",welche man nicht zu konkret breittreten sollte?
Es gibt keine Waffenzugehörigkeit mehr. Aus fertig.
Du kannst dir kaufen was dir gefällt.
Bei zwei B Plätzen - 4x Zubehör sprich WS.
Keine Grauzone, sondern steht so im Gesetz.
Habe selbst mehrere WS ohne einer Basiswaffe, wie viele Andere ebenfalls.

Re: Verkauf von Wechselsystem Privat

Verfasst: Di 9. Nov 2021, 20:35
von ebner33
Das wäre ja dann wirklich top....das würde dann ja konkret bedeuten bei meinen 5 Plätzen,lass ich mir auf jeden Platz 2 "Wechselsysteme" dazu eintragen,und hab dann vollkommen legal 15 Kat B Wafffen im Schrank?
Kann ich mir auch einfach gebraucht ne beliebige KAT B Waffe holen,und mir diese als Wechselsystem eintragen lassen,oder geht gerade das nachträglich nicht mehr?

Re: Verkauf von Wechselsystem Privat

Verfasst: Di 9. Nov 2021, 20:42
von MrRiesa
Rechtlich wichtig ist hald, ein WS wird zur Waffe wenn du sie zusammen baust, also daheim und beim Transport unbedingt Lauf/Verschluss und Griffstück einzeln lagern bzw transportieren und erst am Stand zusammen bauen.

Re: Verkauf von Wechselsystem Privat

Verfasst: Di 9. Nov 2021, 20:46
von deni
ebner33 hat geschrieben:
Di 9. Nov 2021, 20:35
Das wäre ja dann wirklich top....das würde dann ja konkret bedeuten bei meinen 5 Plätzen,lass ich mir auf jeden Platz 2 "Wechselsysteme" dazu eintragen,und hab dann vollkommen legal 15 Kat B Wafffen im Schrank?
Kann ich mir auch einfach gebraucht ne beliebige KAT B Waffe holen,und mir diese als Wechselsystem eintragen lassen,oder geht gerade das nachträglich nicht mehr?
gewo hat geschrieben:
Di 9. Nov 2021, 19:38

geht aber nur von wechselsystem auf eine vollstaendige waffe
andersrum ist das so nicht moeglich
😉

Lg m

Re: Verkauf von Wechselsystem Privat

Verfasst: Di 9. Nov 2021, 20:54
von gewo
ebner33 hat geschrieben:
Di 9. Nov 2021, 20:35
.....und hab dann vollkommen legal 15 Kat B Wafffen im Schrank?.....
so rum eben nicht

griffstuecke sind in AT nicht waffenrelevant

es mag sinnvoll sein fuer eine schusswaffe mehrere griffstueck zu haben
- anderer abzug
- andere stippelung
- mit oder ohne laser/licht
- graviert oder sonst wie modifiziert
- farblich durch ceracoating veraendert

ggf kann es auch sinnvoll sein fuer ein WS ein oder mehrere griffstuecke zu haben

was jedenfalls nicht geht ist diese griffstueck ausserhalb des behoerdlich genehmigten schiesstandes mit einem wechselsystem zusammen zu setzen, wenn dadurch die maximal genehmigte stueckzahl laut waffendokument ueberschritten wird

nur am behoerdlich genehmigten schiesstand gilt das schiesstaettenprivileg und nur dort sind die bestimmungen fuer den besitz und die innehabung aufgehoben und ein wechselsystem kann mit einem griffstueck verbunden und so als waffe verwendet werden

Re: Verkauf von Wechselsystem Privat

Verfasst: Di 9. Nov 2021, 21:11
von ebner33
gewo hat geschrieben:
Di 9. Nov 2021, 20:54
ebner33 hat geschrieben:
Di 9. Nov 2021, 20:35
.....und hab dann vollkommen legal 15 Kat B Wafffen im Schrank?.....
so rum eben nicht

griffstuecke sind in AT nicht waffenrelevant

es mag sinnvoll sein fuer eine schusswaffe mehrere griffstueck zu haben
- anderer abzug
- andere stippelung
- mit oder ohne laser/licht
- graviert oder sonst wie modifiziert
- farblich durch ceracoating veraendert

ggf kann es auch sinnvoll sein fuer ein WS ein oder mehrere griffstuecke zu haben

was jedenfalls nicht geht ist diese griffstueck ausserhalb des behoerdlich genehmigten schiesstandes mit einem wechselsystem zusammen zu setzen, wenn dadurch die maximal genehmigte stueckzahl laut waffendokument ueberschritten wird

nur am behoerdlich genehmigten schiesstand gilt das schiesstaettenprivileg und nur dort sind die bestimmungen fuer den besitz und die innehabung aufgehoben und ein wechselsystem kann mit einem griffstueck verbunden und so als waffe verwendet werden
Danke für die Ausführung,alles klar! ;)