es ist theoretisch moeglich
wir machen es aber ned
weils die behoerde in zugzwang bringt etwas umgehend zu aendern damit und das will keiner
wenn a WS erstmalig als WS ins ZWR eingegeben wurde dann erzeugt das keinen aufwand bei der behoerde
wenn es im nachhinein mit einem griffstueck auf eine waffe ergaenzt wird dann ist das EIN MAL a zusatzaufwand fuer die behoerde
es wird auch ned oft vorkommen vielleicht in 5% der faelle auf drei jahre gesehen
das ist unerfreulich aber es geht
wenn jetzt hinz und kunz in einem durch waffen auf WS umwandeln und dann wieder retour und dan wieder auf a WS dann ist der manuelle eingriff ins ZWR und die mehrarbeit fuer die behoerde richtig erheblich und besteht auf dauer
das ist schlecht und fuehrt zu aenderungen
es gibt suedlich von wien wen der anbietet gegen a sehr satte gebuehr im ZWR bereits bestehende waffen in WS "umzuwandeln"
mich ham schon zwei behoerden deshalb angerufen
da wird sich dann tatsaechlich irgendwann die frage stellen wer denn die ganzen uebrig gebliebenen griffstuecke gekauft hat
und DANN ist es tatsaechlich ned weit zu einer umgehungshandlung
tu ich ma ned an
mach ich ned
so dringend brauch ich die kohle ned dass ich durch meine gier ein komplettes system kippe deshalb
wir wandeln waffen die schon als waffen im ZWR stehen nur dann in WS um wenn das griffstueck TATSAECHLICH bei uns verbleibt
wir vergueten nur einen minimalen betrag fuers grifftstueck da ich ja ned weiss ob ich es verwerten kann
zum zweck der gesetzeshygiene tracken wir den verbleib dieser bei uns zurueck gebliebenen griffstuecke bei uns intern und behandeln sie "intern" wie waffenteile sodass ich ggf bei rueckfrage auskunft darueber geben kann wer sie von mir erhalten hat
ist ned schoen aber ist ein selbstschutz
ich haenge halt an an meiner gewerbeberechtigung