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Waffenführerscheikurs gesucht + weitere Fragen

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Waffenführerscheikurs gesucht + weitere Fragen

Beitrag von Kapselpracker » Do 25. Nov 2021, 10:21

Waldkatzi hat geschrieben:
Do 25. Nov 2021, 09:18
.....
Wer WFS Kurse im Lockdown verbieten will, handelt gegen die Intention der Verordnung,...
Naja ich sehe das etwa so das mir eine Behörde etwas anordnet das mir z.Z. per Gesetz verboten ist.
Anders rum die Behörde stiftet mich zu einer Straftat an, die Behörde fordert einen Nachweis vom sachgemäßen Umgang mit Schusswaffen, §25 Waffengesetz 1996 iVm §§4 und 5 der 2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung (Waffenführerschein) zu erbringen.
Den könnte ich aber nur erbringen in dem ich gegen die derzeit gültige Covid Verordnung verstoße.
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Re: Waffenführerscheikurs gesucht + weitere Fragen

Beitrag von Promo » Do 25. Nov 2021, 10:24

Waldkatzi hat geschrieben:
Do 25. Nov 2021, 09:18
gewo hat geschrieben:
Do 25. Nov 2021, 01:09
die ARGE hat heute eine aussendung gemacht und da war auch das thema waffenfuehrerscheinkurse enthalten
es ist so wie es zu erwarten war

Waffenführerscheinkurse:
Aktuell ist das Abhalten von Waffenführerscheinkursen in der Verordnung nicht gedeckt und explizit keine Ausnahme.
[...]


Was für eine lustige "Arbeitsgemeinschaft" soll das sein?
Wer WFS Kurse im Lockdown verbieten will, handelt gegen die Intention der Verordnung, er gefährdet die öffentliche Gesundheit und das nicht fahrlässig, sondern vorsätzlich, weil es nicht gerade infektiologischen Expertenwissens bedarf um zu erkennen, daß den WFS während des Lockdowns zu machen, wenn nicht-WFS-Kursteilnehmer keinen Zugang zum jeweiligen Kursort haben, mit einem geringeren Infektionsrisiko verbunden ist als in der Zeit vor oder nach einem Lockdown. Ein solches Verbot würde meiner Ansicht nach zu einem gewissen Grad § 178 StGB verwirklichen: Vorsätzliche Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten
Das Waldkatzl hinkt .. nicht-WFS-Kursteilnehmer haben sowieso keinen Zugang zum jeweiligen Kursort. Zumindest ist mir kein WFS Kurs bekannt, wo Dritte als Zuschauer jederzeit und ohne Anmeldung teilnehmen könnten.

ARGE ist die ARGE Zivile Sicherheit der WKO. Google hilft dir wenn du noch mehr herausfinden willst.
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Re: Waffenführerscheikurs gesucht + weitere Fragen

Beitrag von gewo » Do 25. Nov 2021, 12:00

WAFS kurse waeren nur dann zulaessig wenn
- beruflich noetig und NICHT AUFSCHIEBBAR
- behoerdlich angeordnet und NICHT AUFSCHIEBBAR

mir ist kein einziger fall bekannt in dem die frist zur auffrischung des WAFS kurses seitens der behoerde nicht erstreckt worden waere
auffrischungen fallen also weg

neuausstellungen waeren nur denkbar wenn beruflich erforderlich
also zb wenn jemand eine job im sicherheitsgewerbe bekommen hat und sein dienstgeber ihn beauftragt den WAFS zu machen damit er einen WP bekommt
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Re: Waffenführerscheikurs gesucht + weitere Fragen

Beitrag von Waldkatzi » Do 25. Nov 2021, 12:48

Promo hat geschrieben:
Do 25. Nov 2021, 10:24
Das Waldkatzl hinkt .. nicht-WFS-Kursteilnehmer haben sowieso keinen Zugang zum jeweiligen Kursort. Zumindest ist mir kein WFS Kurs bekannt, wo Dritte als Zuschauer jederzeit und ohne Anmeldung teilnehmen könnten.
Es reicht, wenn am selben Tag mehr Menschen dort sind (oder zumindest sein können) als sein müssen.

Bei mir im Jänner war es so, daß ich spät Abends durch die Räume eines gespenstisch leeren Verkaufslokals hindurchgegangen bin, das davor den ganzen Tag geschlossen war. Da waren vor mir nur der Kursleiter und eine oder zwei Partien von jeweils zwei Kursteilnehmern (meistens Paare) drinnen. Außerhalb des Lockdowns wäre ich durch ein vielleicht nicht ganz so leeres Verkaufslokal durchgegangen, in dem auf jeden Fall davor noch am selben Tag hunderte verschiedene Menschen nacheinander diese Räume mit ihren Aerosolen bereichert hätten. Ich habe damals den konkreten Kurs und Termin gezielt nach dem Gesichtspunkt minimalen Infektionsrisikos ausgesucht und ihn daher ganz selbstverständlich absichtlich und (verwantwortungs-)bewußt während des Lockdowns gemacht und die Zeit unmittelbar vor und nach einem Lockdown vermieden, zum eigenen Schutz und zum Schutz aller anderen Leute dort.

Das Urteil im RIS hab ich erst Monate später zufällig gesehen und war ziemlich erschrocken, aber auch erzürnt. Was das Gericht da verworfen hat, hätte immerhin in letzter Konsequenz skandalöser Weise mein Recht auf körperliche Unversehrtheit (bzw. die Maximierung der Wahrscheinlichkeit ihrer Erhaltung) in Frage, ja sogar unter Strafe gestellt(!) und in dem Punkt kenne ich absolut keinen Spaß: Allgemeines Lebensrisiko, ja, wenn es nötig ist. Aber wenn es unnötig ist und sich leicht vermeiden läßt, habe ich dafür genauso wenig Verständnis wie dafür, eine Verordnung so auszulegen, daß diese Auslegung dem erklärten Zweck der Verordnung direkt entgegen wirkt.
Promo hat geschrieben:
Do 25. Nov 2021, 10:24
ARGE ist die ARGE Zivile Sicherheit der WKO. Google hilft dir wenn du noch mehr herausfinden willst.
Arge Arge. Die WKO gibt sonst eigentlich keine fragwürdigen rechtlichen Einschätzungen heraus.

Das Aufschiebbarkeitsargument würde mich nur dann überzeugen, wenn ich einen schriftlich zugesicherten Rechtsanspruch darauf hätte, mit der Auffrischung der WBK bis zur endgültigen weltweiten Ausrottung des Sars-Cov-2-Virus warten zu dürfen. In der Praxis wird es vor und nach dem Lockdown zu einer erhöhten Frequentierung der Kurse kommen, bevor das Virus zumindest in Österreich ausgerottet ist, was das Infektionsgeschehen unnötiger Weise intensivieren wird. Schon allein deswegen verbietet sich ein WFS Verbot. Das liegt eben daran, daß es nicht Sachen sind, die man aufheben oder weglassen kann, sondern eben nur verschieben. Das ist eben der Unterschied zum Diskobesuch oder einer Sportveranstaltung: Die Sachen werden nachgeholt, weil sie nachgeholt werden müssen. Daß ich sie vielleicht gnadenhalber auf nach den Lockdown verschieben kann, ist mir zu wenig.

Dafür, daß man es als Waffenhändler nicht riskiert, habe ich unter der gegenwärtigen Lage natürlich vollstes Verständnis. Aber ich bleibe dabei, daß das Landesverwaltungsgericht aus moralischer, medizinischer und logischer Sicht absolut richtig entschieden hat und würde das auch in allgemeineren Umständen - die konkret in dem Fall vorliegenden waren ja zugegebenermaßen wahrscheinlich schon eher speziell - nicht anders sehen.

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Re: Waffenführerscheikurs gesucht + weitere Fragen

Beitrag von Promo » Do 25. Nov 2021, 15:57

Dass das Gesundheitsministerium nicht besonders talentiert ist beim Verordnungen-/Gesetzeschreiben, das weiß mittlerweile wohl jeder in Österreich. Das liegt aber auch daran, dass sie [kurzfristige] politische Zurufe bekommen und diese dann umsetzen müssen. Funktioniert auch hier nach der bekannten Grafik:
Bild
Die WKO hatte normalerweise immer einen guten Draht und gute Juristen, wenn diese aber mittlerweile selbst oft Klauseln a la "mögliche Interpretationen laut unserer Juristen, mangels Judikatur" verwenden müssen, dann empfiehlt es sich auf Nummer sicher zu gehen.
Gegenfrage: welcher Waffenhändler würde sein Geschäft und damit seinen Lebensunterhalt für eine Handvoll Personen riskieren wollen, die genau während des Lockdowns mal eben den WFS machen wollen, obwohl die Behörde "eh" einen Aufschub bis nach dem Lockdown gewährt. Ist doch auch betriebswirtschaftlich besser ein paar Personen zusammenzufassen (größere Gruppe im Februar) als jetzt für dank Lockdown weniger als üblich Personen einen Kurs zu machen.
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Re: Waffenführerscheikurs gesucht + weitere Fragen

Beitrag von raptor » Sa 27. Nov 2021, 07:33

Ich kann nur jedem dazu raten, dzt. zwischen den Lockdowns Bewerbe zu machen was geht. Wenn in Österreich gerade verboten, dann im Ausland (CR).

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Kapselpracker
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Re: Waffenführerscheikurs gesucht + weitere Fragen

Beitrag von Kapselpracker » Sa 27. Nov 2021, 09:33

raptor hat geschrieben:
Sa 27. Nov 2021, 07:33
Ich kann nur jedem dazu raten, dzt. zwischen den Lockdowns Bewerbe zu machen was geht. ....
Wird z.Z. eher nicht gemacht, die einen erfüllen die 2G nicht, die anderen haben Angst.
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Re: Waffenführerscheikurs gesucht + weitere Fragen

Beitrag von raptor » Sa 27. Nov 2021, 09:40

Keyword: zwischen

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Re: Waffenführerscheikurs gesucht + weitere Fragen

Beitrag von gewo » Sa 27. Nov 2021, 10:57

Kapselpracker hat geschrieben:
Sa 27. Nov 2021, 09:33
raptor hat geschrieben:
Sa 27. Nov 2021, 07:33
Ich kann nur jedem dazu raten, dzt. zwischen den Lockdowns Bewerbe zu machen was geht. ....
Wird z.Z. eher nicht gemacht, die einen erfüllen die 2G nicht, die anderen haben Angst.
Ist zumindestens bei den indoor schiesstaenden im osten so, ja

Die sind auch ausserhalb der lockdowns eher leer
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Re: Waffenführerscheikurs gesucht + weitere Fragen

Beitrag von hobbycaptain » Mi 2. Mär 2022, 15:06

raptor hat geschrieben:
Mi 17. Nov 2021, 17:55
In Wien kommen sie mittlerweile bei der §41 (1) Meldung über Lagerung größerer Mengen Munition außertourlich vorbei. Wird nur die Aufbewahrung der Munition kontrolliert. Habe gefragt, ob man gleich in einem Aufwischen die Waffen auch kontrollieren lassen kann (und dann 5 Jahre Ruhe hat): nö.
bei mir in NÖ im Weinviertel ist das heute auch passiert.

Hab am Montag mit der Dame von der BH - Abteilung Polizei, telefoniert, wie sie die Meldung über mehr als 5000 Schuss Munition haben will. Die hat darüber gar nicht Bescheid gewusst, sondern nur gemeint, das muss ich ja nur machen, wenn ich eine größere Menge an Munition daheim hab. Auf meine Frage, was denn ihrer Meinung nach eine größere Menge ist, kam nix zurück.
Daraufhin hab ich gemeint, ich will halt die Meldung machen, weil ich mehr als 5000 Stück hab und ich "gehört" hab, dass man das ab 5000 machen muß. Sie meinte dann, schreibens mir eine Email mit einem Foto von der Verwahrung.
Das hab ich dann auch gemacht, mit einem Foto vom Mun-Tresor, einmal von aussen und geschlossen, und einmal von vorn mit offener Tür. Hab das Mail extra mit Liefer- und Lesebestätigung gesendet, ist aber nix zurückgekommen 2 Tage lang. Keine Bestätigung.
Heut Vormittag läutets, steht ein Polizist vorm Gartentürl, der die Mun-Verwahrung kontrollieren soll. Hat auch meine Mail mit den Bildern ausgedruckt gehabt.
Der hat sich gar nicht ausgekannt wieso, bis ich ihms erklärt hab. War sehr freundlich, hat sich den Tresor angeschaut und gefragt wieviel da drin ist. Hab ich ihm gesagt, und der Rest ist im Langwaffen- und im Kurzwaffentresor. Hab ihm den Kurzwaffentresor gezeigt, die Waffen haben ihn nicht interessiert, nachdem die Kontrolle erst ein 3/4 Jahr her war.
"Ah, eh alles in Tresoren versperrt, sehr gut" hat er gemeint.
Anscheinend war das nicht nur der Dame am Amt neu, sondern auch dem Polizisten. Er hat dann nur gemeint - hoffentlich habens da nicht schlafende Hunde geweckt. Auf meine Frage, ob er da wo ein Problem sieht hat er nur gesagt, nein, nein, eh alles super und perfekt.
Ich glaub ja nicht, dass die Dame vom Amt hier mitliest, aber ich schreib lieber nix mehr, was ich von dem Ganzen halte :whistle: .
Dass eine Waffenreferntin davon nix weiß ?
Ich wollte einfach nur sichergehen, dass nicht durch irgendeinen blöden Zufall herauskommt, dass ich mehr als 5000 Schuß daheim hab. Dass die das auf der BH gar nicht wissen und ein Tamtam draus machen :think: .
Im Prinzip eh richtig, steht auch so im Gesetz, dafür hätten aber eigentlich die Fotos allein schon reichen müssen, ohne Polizeibesuch.

hier der Paragraph dazu - https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument. ... angsrecht=

Die 5000 Schuß-Grenze (als Munition in großem Umfang) kommt wohl aus irgendeinem Gerichtsurteil, vermute ich ?

Incite
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Re: Waffenführerscheikurs gesucht + weitere Fragen

Beitrag von Incite » Mi 2. Mär 2022, 16:53

Im WaffG §41 und das mit den 5000 Schuss als Präzisierung wird wohl im Runderlass stehen (nehme ich an).

Du hast also alles richtig gemacht
Alkohol, der Beginn und die Lösung aller Probleme! (Homer S.)

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Re: Waffenführerscheikurs gesucht + weitere Fragen

Beitrag von m_a_d » Mi 2. Mär 2022, 18:53

kleiner Tipp - lasst die 5000 aus der Meldung raus, im Gesetz steht nichts davon und daher ist es nicht notwendig, sonst kommt noch jemand auf die Idee und will bei Verdopplung wieder eine Meldung usw ;-)

Textvorschlag:
"Sg.Fr/Hr. Sachbearbeiter,

Hiermit melde ich Ihnen gem § 41. (1), dass ich Munition in großem Umfang verwahre.

Bitte um kurze Bestätigung meiner Meldung.

Danke & fg
Schütze 1"

Meine Meldung habe ich mit dem Textvorschlag gemacht und es wurde vom SB rückbestätigt, dass es damit erledigt ist.
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Re: Waffenführerscheikurs gesucht + weitere Fragen

Beitrag von gewo » Mi 2. Mär 2022, 23:32

m_a_d hat geschrieben:
Mi 2. Mär 2022, 18:53

Textvorschlag:
"Sg.Fr/Hr. Sachbearbeiter,

Hiermit melde ich Ihnen gem § 41. (1), dass ich Munition in großem Umfang verwahre.

Bitte um kurze Bestätigung meiner Meldung.

Danke & fg
Schütze 1"
Mag sein dass dein SB es akzeptiert hat.
Entspricht aber nicht dem gesetzlich gefordertem inhalt
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Re: Waffenführerscheikurs gesucht + weitere Fragen

Beitrag von m_a_d » Do 3. Mär 2022, 09:49

gewo hat geschrieben:
Mi 2. Mär 2022, 23:32
m_a_d hat geschrieben:
Mi 2. Mär 2022, 18:53

Textvorschlag:
"Sg.Fr/Hr. Sachbearbeiter,

Hiermit melde ich Ihnen gem § 41. (1), dass ich Munition in großem Umfang verwahre.

Bitte um kurze Bestätigung meiner Meldung.

Danke & fg
Schütze 1"
Mag sein dass dein SB es akzeptiert hat.
Entspricht aber nicht dem gesetzlich gefordertem inhalt
Kannst du den Gesetzestext posten, der diese Aussage belegt? Der obige Text ist eine korrekte Meldung, ein paar Fotos dazu belegen die Verwahrung. Mehr ist nicht gefordert im Gesetzestext. Nirgends steht etwas von einer konkreten Menge. Falls doch, bitte um den Gesetzestext.
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Re: Waffenführerscheikurs gesucht + weitere Fragen

Beitrag von gewo » Fr 4. Mär 2022, 00:17

m_a_d hat geschrieben:
Do 3. Mär 2022, 09:49
gewo hat geschrieben:
Mi 2. Mär 2022, 23:32
m_a_d hat geschrieben:
Mi 2. Mär 2022, 18:53

Textvorschlag:
"Sg.Fr/Hr. Sachbearbeiter,

Hiermit melde ich Ihnen gem § 41. (1), dass ich Munition in großem Umfang verwahre.

Bitte um kurze Bestätigung meiner Meldung.

Danke & fg
Schütze 1"
Mag sein dass dein SB es akzeptiert hat.
Entspricht aber nicht dem gesetzlich gefordertem inhalt
Kannst du den Gesetzestext posten, der diese Aussage belegt? Der obige Text ist eine korrekte Meldung, ein paar Fotos dazu belegen die Verwahrung. Mehr ist nicht gefordert im Gesetzestext. Nirgends steht etwas von einer konkreten Menge. Falls doch, bitte um den Gesetzestext.
Die fehlende stueckzahl ist nicht das problem

Schußwaffen
§ 41. (1) Wer - aus welchem Grunde immer - 20 oder mehr Schußwaffen in einem räumlichen Naheverhältnis zueinander oder Munition in großem Umfang verwahrt, hat darüber die für den Verwahrungsort zuständige Behörde in Kenntnis zu setzen und ihr mitzuteilen, durch welche Maßnahmen für eine sichere Verwahrung und für Schutz vor unberechtigtem Zugriff Sorge getragen ist. Eine weitere derartige Meldung ist erforderlich, wenn sich die Anzahl der verwahrten Waffen seit der letzten Mitteilung an die Behörde verdoppelt hat.
(2) Sofern die gemäß Abs. 1 bekanntgegebenen Sicherungsmaßnahmen im Hinblick auf die Zahl der verwahrten Waffen oder die Menge der verwahrten Munition nicht ausreichen, hat die Behörde die notwendigen Ergänzungen mit Bescheid vorzuschreiben. Hierbei ist eine angemessene Frist vorzusehen, innerhalb der die Sicherungsmaßnahmen zu verwirklichen sind.
(3) Werden die gemäß Abs. 2 vorgeschriebenen Sicherungsmaßnahmen nicht fristgerecht gesetzt oder erhält die Behörde nicht Zutritt zum Verwahrungsort, so kann sie nach den Umständen des Einzelfalles mit Ersatzvornahmen vorgehen, eine Überprüfung gemäß § 25 Abs. 2 vornehmen oder dem Betroffenen mit Bescheid die Verwahrung von 20 oder mehr Schußwaffen oder von Munition in großem Umfang an dieser Örtlichkeit untersagen; einer Beschwerde gegen einen solchen Bescheid kommt keine aufschiebende Wirkung zu.
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