kann sein, dass gewo das überlesen hat...m_a_d hat geschrieben: ↑Do 3. Mär 2022, 09:49Kannst du den Gesetzestext posten, der diese Aussage belegt? Der obige Text ist eine korrekte Meldung, ein paar Fotos dazu belegen die Verwahrung. Mehr ist nicht gefordert im Gesetzestext. Nirgends steht etwas von einer konkreten Menge. Falls doch, bitte um den Gesetzestext.
der vollstänigkeit halber könnte man dem mail von m_a_d noch einen satz hinzufügen:
Anbei finden Sie Fotos der Verwahrung.