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Waffenführerscheikurs gesucht + weitere Fragen

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Waffenführerscheikurs gesucht + weitere Fragen

Beitrag von gewo » Sa 20. Nov 2021, 16:48

AlexTribe hat geschrieben:
Fr 19. Nov 2021, 20:32
Kurzer Schwenk: Ich müsste in den nächsten 3-4 Wochen meinen Waffenführerschein auffrischen. Wie ist das denn jetzt im Lockdown, hat da irgendwas offen oder muss ich bei der Behörde anrufen und um einen Aufschub bitten?
ich denk das wird kompliziert

ist der schiesstand
- teil einer betriebsstaette des handels dann darf diese dich laut cov bestimmungen nicht einlassen (nur click&collect)
- eine reine sportstaette dann besteht ab montag ein betretungsverbot ausgenommen wartungsmassnahmen und spitzensportler

der waffenfuehrerscheinkurs ist fuer die allermeisten auch kein beruflich unauffschiebbarer kurs
das waere bestenfalls fuer einen sicherheitsdienst angestellten denkbar, denn selbst ein polizist zb hat seine privatwaffe fuer die er den WP hat ja eben "privat" und nicht beruflich. fuer seine dienstwaffe braucht er ja weder WBK noch WP.

und das haus zum zwecke des besuchs eines solchen kurses zu verlassen waere ja an und fuer sich schon generell nicht zulaessig

durch die neue verordnung in denen nun den betrieben die foerdergeld bereits bei der ersten verwaltungs(!)strafe gestrichen werden die im zusammenhang mit covid verhaengt werden denke ich wird sich auch kaum wer auf konstruierte geschichten einlassen.
am land mag es so sein dass ein lockdown keine besonderen auswirkungen auf den umsatz hat da die kundschaft ja vorwiegend jagdlich ist und die reviere ja ned gesperrt sind.
im staedtischen bereich sieht das bei haendlern mit vorwiegend sportschuetzen kundschaft anders aus. die schiessanlagen sind gesperrt. dass waehrend des lockdowns nicht geschossen werden darf spuerst ab dem ersten tag in der kassa und das ned nur a bisserl.
die unterstuetzungen federn hier den verlust ein wenig ab.
kein mensch der seine sieben sinne beinand hat wird wegen a paar 20,- oder 25,- auffrischungskurs covid foerderungen riskieren
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Re: Waffenführerscheikurs gesucht + weitere Fragen

Beitrag von Waldkatzi » Sa 20. Nov 2021, 20:12

gewo hat geschrieben:
Sa 20. Nov 2021, 16:48
und das haus zum zwecke des besuchs eines solchen kurses zu verlassen waere ja an und fuer sich schon generell nicht zulaessig
Im Jännerlockdown waren nach LvwG-1-200/2020-R10 Waffenführerscheinkurse keine (normale, weil behördlich vorgeschriebene) Dienstleistung und daher auch im Lockdown erlaubt. Ist das jetzt anders?

Im Sinne der Infektionsvermeidung ist es meiner Meinung nach sogar anzustreben, den Waffenführerschein in einer Zeit zu machen, wo nicht auch normale Kundschaft anwesend ist.
Zuletzt geändert von Waldkatzi am So 21. Nov 2021, 09:25, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Waffenführerscheikurs gesucht + weitere Fragen

Beitrag von AlexTribe » Sa 20. Nov 2021, 22:38

Ich rufe Montag mal im 1. Bezirk an und erkundige mich. Falls es laut der Behörde zulässig sei, lass ich mir das auf jeden Fall schriftlich geben.
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Re: Waffenführerscheikurs gesucht + weitere Fragen

Beitrag von gewo » So 21. Nov 2021, 03:13

Waldkatzi hat geschrieben:
Sa 20. Nov 2021, 20:12
gewo hat geschrieben:
Sa 20. Nov 2021, 16:48
und das haus zum zwecke des besuchs eines solchen kurses zu verlassen waere ja an und fuer sich schon generell nicht zulaessig
Im Jännerlockdown waren nach LvwG-1-200/2020-R1 Waffenführerscheinkurse keine (normale, weil behördlich vorgeschriebene) Dienstleistung und daher auch im Lockdown erlaubt. Ist das jetzt anders?

Im Sinne der Infektionsvermeidung ist es meiner Meinung nach sogar anzustreben, den Waffenführerschein in einer Zeit zu machen, wo nicht auch normale Kundschaft anwesend ist.
eine interessante frage

da ich das urteil hier am tablet und am handy nicht finde kann ich nix konkretes dazu sagen
ich sehe es mir morgen im laden am rechner an

abgesehen davon dass es „nur“ ein LvwG urteil ist …
mit der alleinigen tatsache dass es sich nicht um dienstleistung handelt ist wohl nichts gewonnen oder?

es ist definitiv gewerblich weil es in einer betriebsanlage stattfindet und weil eine gewerbeberechtigung die voraussetzung fuer die erbringung der …. was eigentlich, wenn es keine dienstleistung ist …. ist?

beide fakten, betriebsanlage und gewerbebetechtigung die voraussetzung, sind wohl bereits fuer sich genommen ausreichend anhaltspunkte um die intention des gesetzgebers auch auf die erbringung von waffenfuehrerscheinkursen umzulegen

was sollten diese kurse sonst sein?
(gewerbliche) veranstaltungen?
diese duerften doch durch die kunden ebenfalls nicht besucht werden wenn sie ihre WBK bzw WP nicht beruflich benoetigen ….?

die rechtslage war auch in den frueheren lockdowns ned eindeutig
aber der springende punkt ist doch einfach ….. bisher ging es um 100,- bis 300,- verwaltungsstrafe beim ersten verstoss, jetzt gehts ggf. um €€.€€€,- foerderungsrueckforderung beim ersten verstoss
das sind schon zwei paar schuhe
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Re: Waffenführerscheikurs gesucht + weitere Fragen

Beitrag von gewo » So 21. Nov 2021, 03:19

AlexTribe hat geschrieben:
Sa 20. Nov 2021, 22:38
Ich rufe Montag mal im 1. Bezirk an und erkundige mich. Falls es laut der Behörde zulässig sei, lass ich mir das auf jeden Fall schriftlich geben.
zustaendig ist das gesundheitsministerium …

„der 1.bezirk“ den du wahrscheinlich meinst hat beim zweiten lockdown bei MIR angerufen und nachgefragt ob uns haendlern die erbringung der waffenfuehrerscheinkurse waehrend des lockdowns erlaubt ist .
(die WKO hat bisher immer gemeint … „vermutlich nein, sicherheitshalber nicht machen “)
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Re: Waffenführerscheikurs gesucht + weitere Fragen

Beitrag von tousibaer » So 21. Nov 2021, 08:59

Eine Info zu den Fristen beim Waffenführerschein nach 5-Jahre Kontrolle in Wien; so war es bei mir:

Die Behörde hatte die bei der Kontrolle mitgegebenen Ergebnislisten "falsch" abgelegt und war eben der Meinung, ich hätte innerhalb der erforderlichen 8 Wochen keine Unterlagen "nachgereicht". Ich bekam ca. 3 Monate nach der Überprüfung einen RSb-Brief mit der Aufforderung dies in den folgenden 2 Wochen zu "liefern", andernfalls wäre mit dem Entzug des Dokuments zu rechnen. Damit will ich sagen das nach Ablauf der 8 Wochen anscheinend nicht sofort automatisch die WBK weg ist.

Aber wie gesagt, das habe ich so erlebt und ich kann nicht sagen das die Verfahrensweise so zu erfolgen hat.

(In meinem Fall konnte das telefonisch aufgeklärt werden und die jeweiligen Listen wurden im Akt doch noch gefunden)

Grüße

Waldkatzi
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Re: Waffenführerscheikurs gesucht + weitere Fragen

Beitrag von Waldkatzi » So 21. Nov 2021, 09:19

gewo hat geschrieben:
So 21. Nov 2021, 03:13
eine interessante frage
da ich das urteil hier am tablet und am handy nicht finde kann ich nix konkretes dazu sagen
Entschuldige, ich hab beim copy-paste das letzte Zeichen vergessen;

LvwG-1-200/2020-R10
gewo hat geschrieben:
So 21. Nov 2021, 03:13
bisher ging es um 100,- bis 300,- verwaltungsstrafe beim ersten verstoss,
Ja, auch gleich 1000 Euro in dem Fall. Die Entscheidung hat keinen knackigen einzelnen Begründungs-Satz, aber die Argumentation war schon so in etwa, daß das behördlich verlangt wird (also nicht zum Spaß gemacht wird und auch nicht beliebig verschoben werden kann) und der Austragungsort nicht öffentlich, sondern für die normale Kundschaft geschlossen war usw.

Ich renne auch in das Problem: Die Überprüfung in Wien bei der besseren Hälfte war 3/4 Jahr nach dem Ablauf der 5 Jahre, die Frist von 8 Wochen ist jetzt noch 6, entweder wir nutzen jetzt den Lockdown aus, oder spekulieren, daß es sich nach den 20 Tagen noch ausgeht - wobei dann Weihnachten vor der Tür steht und viele Leute sich angestaut haben werden und die Termine eher knapp sein dürften. Bei mir in NÖ ist es sich um ein paar Wochen ausgegangen, bevor die WFS-Auffrischung (die wir beide im Jänner "pünktlich" nach Ablauf der ersten 5 Jahre - mitten im Lockdown - gemacht hatten) abgelaufen gewesen wäre.

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Re: Waffenführerscheikurs gesucht + weitere Fragen

Beitrag von gewo » So 21. Nov 2021, 13:35

Waldkatzi hat geschrieben:
So 21. Nov 2021, 09:19
gewo hat geschrieben:
So 21. Nov 2021, 03:13
eine interessante frage
da ich das urteil hier am tablet und am handy nicht finde kann ich nix konkretes dazu sagen
Entschuldige, ich hab beim copy-paste das letzte Zeichen vergessen;

LvwG-1-200/2020-R10
gewo hat geschrieben:
So 21. Nov 2021, 03:13
bisher ging es um 100,- bis 300,- verwaltungsstrafe beim ersten verstoss,
Ja, auch gleich 1000 Euro in dem Fall. Die Entscheidung hat keinen knackigen einzelnen Begründungs-Satz, aber die Argumentation war schon so in etwa, daß das behördlich verlangt wird (also nicht zum Spaß gemacht wird und auch nicht beliebig verschoben werden kann) und der Austragungsort nicht öffentlich, sondern für die normale Kundschaft geschlossen war usw.

Ich renne auch in das Problem: Die Überprüfung in Wien bei der besseren Hälfte war 3/4 Jahr nach dem Ablauf der 5 Jahre, die Frist von 8 Wochen ist jetzt noch 6, entweder wir nutzen jetzt den Lockdown aus, oder spekulieren, daß es sich nach den 20 Tagen noch ausgeht - wobei dann Weihnachten vor der Tür steht und viele Leute sich angestaut haben werden und die Termine eher knapp sein dürften. Bei mir in NÖ ist es sich um ein paar Wochen ausgegangen, bevor die WFS-Auffrischung (die wir beide im Jänner "pünktlich" nach Ablauf der ersten 5 Jahre - mitten im Lockdown - gemacht hatten) abgelaufen gewesen wäre.
Naja
LvwG is halt wirklich unterliga

Wie bei ganz vielen dingen in unserer branche muss wohl wieder jeder fuer sich entscheiden was er tut. Auskunft wirst nicht oder nicht rechtzeitig oder nicht schriftlich bekommen, und wenn doch dann ist sie immer nur unverbindlich ....
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Re: Waffenführerscheikurs gesucht + weitere Fragen

Beitrag von AlexTribe » Mo 22. Nov 2021, 10:39

gewo hat geschrieben:
So 21. Nov 2021, 03:19
AlexTribe hat geschrieben:
Sa 20. Nov 2021, 22:38
Ich rufe Montag mal im 1. Bezirk an und erkundige mich. Falls es laut der Behörde zulässig sei, lass ich mir das auf jeden Fall schriftlich geben.
zustaendig ist das gesundheitsministerium …

„der 1.bezirk“ den du wahrscheinlich meinst hat beim zweiten lockdown bei MIR angerufen und nachgefragt ob uns haendlern die erbringung der waffenfuehrerscheinkurse waehrend des lockdowns erlaubt ist .
(die WKO hat bisher immer gemeint … „vermutlich nein, sicherheitshalber nicht machen “)
Ich hab die Frist telefonisch bis Ende Jänner verlängert. Wenns bis dahin nicht geht, soll ich nochmal anrufen bei der SVA 4.
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Re: Waffenführerscheikurs gesucht + weitere Fragen

Beitrag von gewo » Mo 22. Nov 2021, 11:08

AlexTribe hat geschrieben:
Mo 22. Nov 2021, 10:39
.....Frist telefonisch bis Ende Jänner verlängert. Wenns bis dahin nicht geht, soll ich nochmal anrufen bei der SVA 4. ...
ende jaenner?
hmmm
ich glaub die vermuten das selbe wie viele anderen .....
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Re: Waffenführerscheikurs gesucht + weitere Fragen

Beitrag von gewo » Mo 22. Nov 2021, 12:07

Waldkatzi hat geschrieben:
So 21. Nov 2021, 09:19
gewo hat geschrieben:
So 21. Nov 2021, 03:13
eine interessante frage
da ich das urteil hier am tablet und am handy nicht finde kann ich nix konkretes dazu sagen
Entschuldige, ich hab beim copy-paste das letzte Zeichen vergessen;
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ich hab mir das jetzt durchgeschaut.

ich denke der F hatte hier ziemliche unterstuetzung durch wesentlich leute denn wenn du es dir genau durchliest schliesst das LvwG mehrere dinge fuer diesen fall aus und setzt mehrere voraus um das urteil beheben zu koennen

der F hatte zu allererst laut akt einen schiessraum der behoerdlich genehmigt, aber nicht teil der betriebanlage war
sowas gibts nach meiner erfahrung ned
es macht kaufmaennisch keinen sinn einen schiessraum zu haben und diesen nicht betrieblich zu fuehren
kauf, einrichtung, miete, reparaturen, erweiterungen usw ....
die kosten sind so hoch dass sich eine vereinsloesung normal nie auszahlt
dass muesste schon eine sehr spezielle konstruktion sein
hier wurde moeglicherweise einfach ned genau hingesehen


im umweg ueber die schiessanlage die keine sportstaette war aber auch kein teil der betriebsanlage konnte man das urteil des erstgerichtes aushebeln.

im urteil wird mehrmals drauf hingewiesen:
Der gegenständliche Schießraum stellt keine Betriebsstätte im Sinne der oben genannten
Verordnung dar, sondern handelt es sich bei diesem um eine behördlich genehmigte Schießstätte,
die ein räumlich getrennter Teil einer Werkstatt ist. Abgesehen davon ist der Schießraum für die
Öffentlichkeit nicht zugänglich, da die Räumlichkeiten jederzeit abgesperrt sind und nur in
Anwesenheit des Beschwerdeführers betreten werden können. Dies war auch am 07.04.2020 der
Fall. Der Schießraum des Unternehmens P W verfügt somit nicht über einen Kundenbereich, der
öffentlich zugänglich ist. Es finden in diesem Schießraum auch keine Wettkämpfe oder
Veranstaltungen
statt. Aus den dargelegten Gründen sind auch die Erfordernisse eines Freizeit-
und Sportbetriebes nicht gegeben.



wenn wir uns jetzt nochmal die punkte zusammensuchen laut dem urteil:
die schiessanlage
- DARF KEIN TEIL EINER BETRIEBSSTÄTTE SEIN
- MUSS BEHÖRDLICH GENEHMIGT SEIN
- DARF KEINE SPORTANLAGE SEIN

ich wuesste ned wo es sowas gibt
der schiessraum beim F ist damit wohl einzigartig in oesterreich

und das urteil vergleichbar mit dem freispruch fuer den herrn oberjagdmeister der seine zwei B waffen im unversperrten gebaeude in seine abwesenheit jedoch der anwesenheit unbefugter einfach geladen in der ecke rum stehen hatte, und das damit begruendet hat dass er zwei hunde hat, die aber ned anwesend waren .....

oder der freispruch fuer den juristensproessling der mit einem glock feldmesser in einem lokale ertappt wurde und "fuer den" man dann begutachtert hat dass das glock feldmesser kein "messer" sondern ein "werkzeug" ist ....

und andere gerichtskuriositaeten
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Re: Waffenführerscheikurs gesucht + weitere Fragen

Beitrag von titan » Mo 22. Nov 2021, 12:17

Ich weiß von jemandem, der in seinem Wohnhaus einen eigenen Schießraum hat, welcher im Zuge des Bauverfahrens als solcher gewidmet wurde. Ist zwar nur Luftgewehr oder KK, aber immerhin.
Bild

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Re: Waffenführerscheikurs gesucht + weitere Fragen

Beitrag von AlexTribe » Di 23. Nov 2021, 09:34

gewo hat geschrieben:
Mo 22. Nov 2021, 11:08
AlexTribe hat geschrieben:
Mo 22. Nov 2021, 10:39
.....Frist telefonisch bis Ende Jänner verlängert. Wenns bis dahin nicht geht, soll ich nochmal anrufen bei der SVA 4. ...
ende jaenner?
hmmm
ich glaub die vermuten das selbe wie viele anderen .....
Ich befürchte auch.
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Re: Waffenführerscheikurs gesucht + weitere Fragen

Beitrag von gewo » Do 25. Nov 2021, 01:09

die ARGE hat heute eine aussendung gemacht und da war auch das thema waffenfuehrerscheinkurse enthalten
es ist so wie es zu erwarten war

Waffenführerscheinkurse:
Aktuell ist das Abhalten von Waffenführerscheinkursen in der Verordnung nicht gedeckt und explizit keine Ausnahme. Wir empfehlen daher, die Kurstermine zu verschieben und die Waffenbehörde schriftlich davon zu informieren. Wenn die Waffenbehörde auf den Nachweis besteht, könnte man um einen Einzeltermin beim Waffenhändler anfragen, dies wäre eine Ausnahme gem. § 7 Abs. 7 Ziffer 4 iVm § 14 Abs. 1 Ziffer 10. Bei Zusammenkünften zu unbedingt erforderlichen beruflichen Aus- und Fortbildungszwecken gilt ein 3G-Nachweis als ausreichend, siehe § 14 Abs. 4 iVm § 8 Abs. 2.
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Re: Waffenführerscheikurs gesucht + weitere Fragen

Beitrag von Waldkatzi » Do 25. Nov 2021, 09:18

gewo hat geschrieben:
Do 25. Nov 2021, 01:09
die ARGE hat heute eine aussendung gemacht und da war auch das thema waffenfuehrerscheinkurse enthalten
es ist so wie es zu erwarten war

Waffenführerscheinkurse:
Aktuell ist das Abhalten von Waffenführerscheinkursen in der Verordnung nicht gedeckt und explizit keine Ausnahme.
[...]




Was für eine lustige "Arbeitsgemeinschaft" soll das sein?

Wer WFS Kurse im Lockdown verbieten will, handelt gegen die Intention der Verordnung, er gefährdet die öffentliche Gesundheit und das nicht fahrlässig, sondern vorsätzlich, weil es nicht gerade infektiologischen Expertenwissens bedarf um zu erkennen, daß den WFS während des Lockdowns zu machen, wenn nicht-WFS-Kursteilnehmer keinen Zugang zum jeweiligen Kursort haben, mit einem geringeren Infektionsrisiko verbunden ist als in der Zeit vor oder nach einem Lockdown. Ein solches Verbot würde meiner Ansicht nach zu einem gewissen Grad § 178 StGB verwirklichen: Vorsätzliche Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten

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