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Waffenüberschreibung / Verkauf

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Chris Mannix
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Re: Waffenüberschreibung / Verkauf

Beitrag von Chris Mannix » Di 26. Okt 2021, 12:22

nicht zu vergessen ist die Frist von 6wochen innerhalb der die Meldung bei Privat-ver/kauf erfolgen muß !


seltsame frage von an Obmann Stv.

steht eigentlich eh auf eurer HP !?!
https://www.shoot-and-hound.at/index.ph ... Itemid=125
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yoda
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Re: Waffenüberschreibung / Verkauf

Beitrag von yoda » Di 26. Okt 2021, 23:15

gewo hat geschrieben:
Di 26. Okt 2021, 11:00
Hier gehts um zwei getrennte themen, eigentlich um drei...

Ich darf waffen bei der behoerde vom kunden auf mich nzr dann ummelden, wenn ich deren eigentuemer bin. Besitzer reicht nicht . Dh die waffen muessen mir gehoeren.
Dafuer gibts unseren depotvertrag der eine kostenlose ueberlassung beinhaltet die mit einem im gegenzug dem ueberlasser eingeräumten bedingten rueckgaberecht einhergeht.

Das thema darf gern jeder haendler selber mit seinem anwalt und seiner waffenbehoerde abklären um fuer sein geld dann einen eigenen passenden mustervertrag fuer seine depotkunden errichten zu lassen.

Da ich aber bei der annahme eiber depotwaffe besitzer, eigentuemer und inhaber der waffe werde ist diese gegenstand meiner geschaeftstaetigkeit.
Darsus ergebem sich steuerliche konsequenzen die ich hier ned aufdroeseln moechte, das darf gern jeder haendler sich um sein geld bei seinem steuerberater erklaeren lassen.

Weitgehend unkritisch ist die uebernahme einer waffe von einem kunden und die wieder ausfolgung an ihn soferne das alles dokumentiert ist.


Heikel ist uebernahme von kunde A und ausfolgung an kunde B.

Es mag schon sein dass es sich um ein depot gehandelt hat und dass ausser der depotgebuehr kein geld geflossen ist.

Nach aussen hin unterscheidet sich der vorgang aber nicht von einem ankauf einer waffe als „privater“ und weiterverkauf an einen „privaten“ unter umgehung der steuerlichen verpflichtungen, vor allem der abfuehrung der mehrwertsteuer.

Es geht also mitnichten um die 11,- ZWR melde gebuehr, es geht um den kauf- oder verkaufspreis der waffe und dessen steuerluche behandlung.

Bei kunde A / kunde B depots ist also eine spezielle erklärung unerlässlich in der beide kunden diesen umstand bestätigen. Im vorhinein reicht eine aussagekräftige formlose bestätigung beim akt, im nachhinein im finanzstrafverfahren wäre das nur mehr mittels eidesstattlicher notariell beglaubigter erklärung durch die beiden kunden zu „reparieren“.

Form und inhalt dieser steuerlich relevanten erklaerung bei ueberlassung von depotwaffen an wen anderen als den urspruenglichen ueberlasser darf sich jeder haendler gerne um sein geld bei seinem steuerberater texten lassen
Danke für die Info, ich vermute dass du recht hast auch wenn das in der Praxis wahrscheinlich jeder etwas anders macht. Es ist jedenfalls eine schwierige rechtliche Frage.

Scout17
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Re: Waffenüberschreibung / Verkauf

Beitrag von Scout17 » Mi 27. Okt 2021, 00:08

Bei Kat b müssen ja Verkäufer und Käufer melden. Was wenn nur der Käufer meldet? Weil der andere das nicht weiß, dass er es auch melden muss bzw es vergessen hat, da die Waffe von der Behörde bei ihm schon ausgetragen wurde? Wird das im Normalfall von der Behörde ihrgendwie geandet oder wird das tolleriert, da eh immer so gemacht?
Suche Mossberg MVP Patrol in .223 Falls wer seine verkaufen würde bzw. wen kennt der eine hat, bitte bei mir melden Vielen Dank!

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Re: Waffenüberschreibung / Verkauf

Beitrag von gewo » Mi 27. Okt 2021, 01:15

Scout17 hat geschrieben:
Mi 27. Okt 2021, 00:08
Bei Kat b müssen ja Verkäufer und Käufer melden. Was wenn nur der Käufer meldet? Weil der andere das nicht weiß, dass er es auch melden muss bzw es vergessen hat, da die Waffe von der Behörde bei ihm schon ausgetragen wurde? Wird das im Normalfall von der Behörde ihrgendwie geandet oder wird das tolleriert, da eh immer so gemacht?
Mir waere bisher nix von irgendwelchen folgen fuer wen bekannt
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