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Vorparlamentarisches Begutachtungsverfahren, Waffenrechtsnovelle Oktober 2021 in Begutachtung

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Vorparlamentarisches Begutachtungsverfahren, Waffenrechtsnovelle Oktober 2021 in Begutachtung

Beitrag von gewo » Do 14. Okt 2021, 12:23

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Matt_anders
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Re: Vorparlamentarisches Begutachtungsverfahren, Waffenrechtsnovelle Oktober 2021 in Begutachtung

Beitrag von Matt_anders » Do 14. Okt 2021, 12:29

na hurra.... eine Verschärfung der Erlangung der WBK.... da könnt ihr euch als Händler und Waffenführerschein-Anbieter schonmal festhalten die nächsten Wochen.... gibt es einen Entwurf der darlegt was dieser "erschwerte" Zugang sein soll ?

titan
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Re: Vorparlamentarisches Begutachtungsverfahren, Waffenrechtsnovelle Oktober 2021 in Begutachtung

Beitrag von titan » Do 14. Okt 2021, 12:32

Wer oder was verbirgt sich eigentlich hinter dem "Institut für Waffenrechtsanalysen" ???

https://www.ifwa.at/institut/
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titan
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Re: Vorparlamentarisches Begutachtungsverfahren, Waffenrechtsnovelle Oktober 2021 in Begutachtung

Beitrag von titan » Do 14. Okt 2021, 12:34

Matt_anders hat geschrieben:
Do 14. Okt 2021, 12:29
na hurra.... eine Verschärfung der Erlangung der WBK.... da könnt ihr euch als Händler und Waffenführerschein-Anbieter schonmal festhalten die nächsten Wochen.... gibt es einen Entwurf der darlegt was dieser "erschwerte" Zugang sein soll ?
Ja, Waffenverbot bei Verurteilung nach einem oder mehreren Terrordelikten nach §§ 278b bis 278g oder § 282a StGB.
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Matt_anders
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Re: Vorparlamentarisches Begutachtungsverfahren, Waffenrechtsnovelle Oktober 2021 in Begutachtung

Beitrag von Matt_anders » Do 14. Okt 2021, 12:42

titan hat geschrieben:
Do 14. Okt 2021, 12:34
Matt_anders hat geschrieben:
Do 14. Okt 2021, 12:29
na hurra.... eine Verschärfung der Erlangung der WBK.... da könnt ihr euch als Händler und Waffenführerschein-Anbieter schonmal festhalten die nächsten Wochen.... gibt es einen Entwurf der darlegt was dieser "erschwerte" Zugang sein soll ?
Ja, Waffenverbot bei Verurteilung nach einem oder mehreren Terrordelikten nach §§ 278b bis 278g oder § 282a StGB.
nicht nur. Habs mir gerade durchgelesen. Es wird auch keine WBK mehr für nicht EWR Bürger geben. Das war bisher "im ermessen" der Behörde. Dieser Satz fehlt im Entwurf komplett.

Fehlender Text im 21/1
Die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte an andere verlässliche Menschen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und für den Besitz einer solchen Waffe eine Rechtfertigung anführen können, liegt im Ermessen der Behörde; ebenso die Ausstellung an Menschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sofern sie den Nachweis erbringen, daß der Besitz einer solchen Waffe für die Ausübung ihres Berufes erforderlich ist.

John Connor
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Re: Vorparlamentarisches Begutachtungsverfahren, Waffenrechtsnovelle Oktober 2021 in Begutachtung

Beitrag von John Connor » Do 14. Okt 2021, 12:59

titan hat geschrieben:
Do 14. Okt 2021, 12:32
Wer oder was verbirgt sich eigentlich hinter dem "Institut für Waffenrechtsanalysen" ???

https://www.ifwa.at/institut/
Das kann man über die ZVR Zahl abrufen.
Laut ZVR das „Institut für Waffenrechtsanalyse“
3500 Krems an der Donau, Hafnerplatz 10
Mit einem „Institutsleiter“ Hannes SCHWANZER

Dieses hat es in 2 Jahren Existenz laut Homepage zu keinem Projekt und nur zu einer Stellungnahme gebracht. - der Herr „Institutsleiter“ scheint einem sehr kleinen „Institut“ vorzustehen.

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Re: Vorparlamentarisches Begutachtungsverfahren, Waffenrechtsnovelle Oktober 2021 in Begutachtung

Beitrag von 75reinhard » Do 14. Okt 2021, 13:04

Matt_anders hat geschrieben:
Do 14. Okt 2021, 12:42

Fehlender Text im 21/1
Die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte an andere verlässliche Menschen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und für den Besitz einer solchen Waffe eine Rechtfertigung anführen können, liegt im Ermessen der Behörde; ebenso die Ausstellung an Menschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sofern sie den Nachweis erbringen, daß der Besitz einer solchen Waffe für die Ausübung ihres Berufes erforderlich ist.
Was du im Gesetzestext siehst ist nur die Änderung im ersten Satz - schau dir mal die Textgegenüberstellung an. Dein zitierter Satz bleibt unverändert bestehen.

MikeD
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Re: Vorparlamentarisches Begutachtungsverfahren, Waffenrechtsnovelle Oktober 2021 in Begutachtung

Beitrag von MikeD » Do 14. Okt 2021, 13:16

Matt_anders hat geschrieben:
Do 14. Okt 2021, 12:42
titan hat geschrieben:
Do 14. Okt 2021, 12:34
Matt_anders hat geschrieben:
Do 14. Okt 2021, 12:29
na hurra.... eine Verschärfung der Erlangung der WBK.... da könnt ihr euch als Händler und Waffenführerschein-Anbieter schonmal festhalten die nächsten Wochen.... gibt es einen Entwurf der darlegt was dieser "erschwerte" Zugang sein soll ?
Ja, Waffenverbot bei Verurteilung nach einem oder mehreren Terrordelikten nach §§ 278b bis 278g oder § 282a StGB.
nicht nur. Habs mir gerade durchgelesen. Es wird auch keine WBK mehr für nicht EWR Bürger geben. Das war bisher "im ermessen" der Behörde. Dieser Satz fehlt im Entwurf komplett.

Fehlender Text im 21/1
Die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte an andere verlässliche Menschen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und für den Besitz einer solchen Waffe eine Rechtfertigung anführen können, liegt im Ermessen der Behörde; ebenso die Ausstellung an Menschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sofern sie den Nachweis erbringen, daß der Besitz einer solchen Waffe für die Ausübung ihres Berufes erforderlich ist.
Die Änderung bezieht sich nur auf den ersten Satz des §21 Abs. 1, der zweite Satz bleibt unverändert !
Sieht man auch in der Textgegenüberstellung, also Entwarnung (es fehlt nichts)…

Ups, da war jemand schneller ;)

Blaine
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Re: Vorparlamentarisches Begutachtungsverfahren, Waffenrechtsnovelle Oktober 2021 in Begutachtung

Beitrag von Blaine » Do 14. Okt 2021, 13:19

Matt_anders hat geschrieben:
Do 14. Okt 2021, 12:29
na hurra....
runter vom gas
zuerst mal lesen und dann sudern ;)

viel ändert sich ned...

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Matt_anders
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Re: Vorparlamentarisches Begutachtungsverfahren, Waffenrechtsnovelle Oktober 2021 in Begutachtung

Beitrag von Matt_anders » Do 14. Okt 2021, 13:20

MikeD hat geschrieben:
Do 14. Okt 2021, 13:16
Matt_anders hat geschrieben:
Do 14. Okt 2021, 12:42
titan hat geschrieben:
Do 14. Okt 2021, 12:34
Matt_anders hat geschrieben:
Do 14. Okt 2021, 12:29
na hurra.... eine Verschärfung der Erlangung der WBK.... da könnt ihr euch als Händler und Waffenführerschein-Anbieter schonmal festhalten die nächsten Wochen.... gibt es einen Entwurf der darlegt was dieser "erschwerte" Zugang sein soll ?
Ja, Waffenverbot bei Verurteilung nach einem oder mehreren Terrordelikten nach §§ 278b bis 278g oder § 282a StGB.
nicht nur. Habs mir gerade durchgelesen. Es wird auch keine WBK mehr für nicht EWR Bürger geben. Das war bisher "im ermessen" der Behörde. Dieser Satz fehlt im Entwurf komplett.

Fehlender Text im 21/1
Die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte an andere verlässliche Menschen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und für den Besitz einer solchen Waffe eine Rechtfertigung anführen können, liegt im Ermessen der Behörde; ebenso die Ausstellung an Menschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sofern sie den Nachweis erbringen, daß der Besitz einer solchen Waffe für die Ausübung ihres Berufes erforderlich ist.
Die Änderung bezieht sich nur auf den ersten Satz des §21 Abs. 1, der zweite Satz bleibt unverändert !
Sieht man auch in der Textgegenüberstellung, also Entwarnung (es fehlt nichts)…

Ups, da war jemand schneller ;)
hab den Fehler gerade gesehen, die Gegenüberstellung hab ich nicht gelesen, hab den "Gesetzestext" als PDF gelesen, und da fehlte wie gesagt der zitierte Absatz :-)

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Re: Vorparlamentarisches Begutachtungsverfahren, Waffenrechtsnovelle Oktober 2021 in Begutachtung

Beitrag von Pirker » Do 14. Okt 2021, 17:12

titan hat geschrieben:
Do 14. Okt 2021, 12:34

Ja, Waffenverbot bei Verurteilung nach einem oder mehreren Terrordelikten nach §§ 278b bis 278g oder § 282a StGB.
Mist, gerade jetzt wo ich die Judäische Volksfront gründen wollte...
Lieber Gott, bitte schütze mich vor meinen Freunden, vor meinen Feinden schütze ich mich selbst!

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Re: Vorparlamentarisches Begutachtungsverfahren, Waffenrechtsnovelle Oktober 2021 in Begutachtung

Beitrag von DonPedro » Do 14. Okt 2021, 17:45

Matt_anders hat geschrieben:
Do 14. Okt 2021, 12:29
na hurra.... eine Verschärfung der Erlangung der WBK.... da könnt ihr euch als Händler und Waffenführerschein-Anbieter schonmal festhalten die nächsten Wochen.... gibt es einen Entwurf der darlegt was dieser "erschwerte" Zugang sein soll ?
Schwerstalkoholiker und Nazis bekommen keine WBK
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if your government says you don´t need an ar15
you need an ar15

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Re: Vorparlamentarisches Begutachtungsverfahren, Waffenrechtsnovelle Oktober 2021 in Begutachtung

Beitrag von nerd » Do 14. Okt 2021, 21:56

DonPedro hat geschrieben:
Do 14. Okt 2021, 17:45
Matt_anders hat geschrieben:
Do 14. Okt 2021, 12:29
na hurra.... eine Verschärfung der Erlangung der WBK.... da könnt ihr euch als Händler und Waffenführerschein-Anbieter schonmal festhalten die nächsten Wochen.... gibt es einen Entwurf der darlegt was dieser "erschwerte" Zugang sein soll ?
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Na endlich einer der sagt was es ist... Eine Abgrenzung von jenen, die uns brave LWB sonst in Verruf bringen könnten.

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Re: Vorparlamentarisches Begutachtungsverfahren, Waffenrechtsnovelle Oktober 2021 in Begutachtung

Beitrag von rhodium » Do 14. Okt 2021, 23:00

... und wer definiert jetzt eigentlich wer ein Nazi ist?

Reicht hierfür der Besitz eines Ordens vom Opa oder bedarf es klarer Taten wie einer Wiederbetätigung?

Ich frage weil ich mich erinnere, dass laut ehschonwissen Verband der alleinige Kauf eines zu einer deutschen WK2-Pistole passenden Holsters mit Wehrmachtstempelung schon zuviel des Guten sein soll. Mit kann es egal sein, da ich nicht sammle, aber da ist der Willkür Tür und Tor geöffnet.

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Re: Vorparlamentarisches Begutachtungsverfahren, Waffenrechtsnovelle Oktober 2021 in Begutachtung

Beitrag von Kapselpracker » Fr 15. Okt 2021, 06:39

rhodium hat geschrieben:
Do 14. Okt 2021, 23:00
... und wer definiert jetzt eigentlich wer ein Nazi ist?
....
Zu § 8 Abs. 3 Z 1 und 5 sowie Abs. 5:
Um weitestgehend zu verhindern, dass Personen mit extremistischem Gedankengut in den rechtmäßigen
Besitz von Schusswaffen und Munition kommen, sollen die Bestimmungen betreffend die
waffenrechtliche Verlässlichkeit überarbeitet werden. In § 8 Abs. 3 Z 1 soll nunmehr ausdrücklich
normiert werden, dass Personen, die rechtskräftig wegen Terrorstraftaten (§§ 278b bis 278g oder § 282a
StGB) verurteilt wurden, nicht mehr als verlässlich im Sinne des WaffG anzusehen sind. Eine
Verurteilung wegen dieser Terrorstraftaten hat gemäß dem vorgeschlagenen § 12 Abs. 1a weiters die
Auferlegung eines Waffenverbotes zur Folge.
In § 8 Abs. 3 Z 5 soll nunmehr vorgesehen werden, dass ein Mensch nicht mehr als verlässlich anzusehen
ist, wenn dieser wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz 1947, StGBl.
Nr. 13/1945, verurteilt wurde. Dasselbe soll gemäß dem vogeschlagenen Abs. 5 auch für einschlägige
Verwaltungsübertretungen nach dem Symbole-Gesetz, BGBl. I Nr. 103/2014, dem Abzeichengesetz 1960
und Art. III Abs. 1 Z 4 Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 2008 (EGVG), BGBl. I
Nr. 87/2008, gelten. Ein Antrag auf Ausstellung einer Waffenbesitzkarte oder eines Waffenpasses wird in
diesen Fällen mangels Verlässlichkeit in jedem Fall abzuweisen sein. Bereits ausgestellte
Waffenbesitzkarten oder Waffenpässe werden gemäß § 25 Abs. 3 durch die Waffenbehörde entzogen und
sind die im Besitz befindlichen Schusswaffen binnen zwei Wochen nach Eintritt der Rechtskraft des
Entziehungsbescheides der Behörde abzuliefern (§ 25 Abs. 4).
...und wie schon erwähnt Giftler, Alkis und Terroristen bekommen auch keine WBK mehr bzw. wennst als solcher verurteilt worden bist wird die WBK und Waffen entzogen..... na sowas...
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