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Schalldämpfer am Schiesstand
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Schalldämpfer am Schiesstand
Ist es rechtlich gesehen möglich das ich einen Schalldämpfer bestelle und bezahle welcher mir nicht mitgegeben
wird sondern immer nur für die Zeit meines Aufenthalts am Schiesstand zur Verfügung gestellt wird.
Die Glock mit SD welche der SP ausleiht ist derart enttäuschend das ich gerne etwas anderes probieren würde.
Sollte mir das Ergebnis mit einem High End Dämpfer gefallen würde ich halt einen Schalldämpfer Erlaubnisschein
(manche nennen ihn Jagdschein) machen. Kommt billiger als eine Klage wegen Ungleichbehandlung von Sportschützen mit ungewissem Ausgang.
LG Wolfgang
wird sondern immer nur für die Zeit meines Aufenthalts am Schiesstand zur Verfügung gestellt wird.
Die Glock mit SD welche der SP ausleiht ist derart enttäuschend das ich gerne etwas anderes probieren würde.
Sollte mir das Ergebnis mit einem High End Dämpfer gefallen würde ich halt einen Schalldämpfer Erlaubnisschein
(manche nennen ihn Jagdschein) machen. Kommt billiger als eine Klage wegen Ungleichbehandlung von Sportschützen mit ungewissem Ausgang.
LG Wolfgang
22 lr,5,7x28,32 S&W long,320 kurz,9mmk,9mm Para,38/357,357 Sig, 10mmAuto,40S&W,44 Remington Magnum,45ACP,454Casull,500 S&W,
31,36,44VL,12/70
6,5x55SE,223 Remington,308 Win,Palma;243 Win, 6mm PPC, .264 Win Mag
31,36,44VL,12/70
6,5x55SE,223 Remington,308 Win,Palma;243 Win, 6mm PPC, .264 Win Mag
Re: Schalldämpfer am Schiesstand
Meiner Meinung nach Nein: du brauchst eine gültige Jagdkarte für den Besitz. Ich kann mir nicht vorstellen, dass zwischen Besitz und Eigentum unterschieden wird:
Und es reicht nicht einmalig die Jagdprüfung: du musst jährlich eine Landesjagdkarte lösen (100-150€), die tatsächliche Jagdausübung muss nicht nachgewiesen werden
Der Büma muss die Jagdkarte prüfen, wenn er dir den SD verkauftWird dem Betroffenen die Jagdkarte entzogen oder endet die Gültigkeit der Jagdkarte, hat er den
Schalldämpfer innerhalb von sechs Monaten einem Berechtigten zu überlassen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist
der Besitz des Schalldämpfers weiterhin zulässig.
Und es reicht nicht einmalig die Jagdprüfung: du musst jährlich eine Landesjagdkarte lösen (100-150€), die tatsächliche Jagdausübung muss nicht nachgewiesen werden
Re: Schalldämpfer am Schiesstand
Schade und unlogisch (die Glock mit SD darf ich ja auch dort schießen) aber im WG ist ja nix logisch.kuni hat geschrieben: ↑Do 7. Okt 2021, 08:39Meiner Meinung nach Nein: du brauchst eine gültige Jagdkarte für den Besitz. Ich kann mir nicht vorstellen, dass zwischen Besitz und Eigentum unterschieden wird:
Der Büma muss die Jagdkarte prüfen, wenn er dir den SD verkauftWird dem Betroffenen die Jagdkarte entzogen oder endet die Gültigkeit der Jagdkarte, hat er den
Schalldämpfer innerhalb von sechs Monaten einem Berechtigten zu überlassen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist
der Besitz des Schalldämpfers weiterhin zulässig.
Und es reicht nicht einmalig die Jagdprüfung: du musst jährlich eine Landesjagdkarte lösen (100-150€), die tatsächliche Jagdausübung muss nicht nachgewiesen werden
Die Kosten (Jagdschein +LaNDESJAGDKARTE) sind sekundär und schrecken mich nicht da hab ich schon vieeel mehr blödsinnig verbraten.
LG Wolfgang
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Re: Schalldämpfer am Schiesstand
wenn der standwart oder sonst wer dort am schiesstand der immer da ist wenn du da bist eine gueltige jagdkarte hat dann ging es schon.Trijikon hat geschrieben: ↑Do 7. Okt 2021, 09:53Schade und unlogisch (die Glock mit SD darf ich ja auch dort schießen) aber im WG ist ja nix logisch.kuni hat geschrieben: ↑Do 7. Okt 2021, 08:39Meiner Meinung nach Nein: du brauchst eine gültige Jagdkarte für den Besitz. Ich kann mir nicht vorstellen, dass zwischen Besitz und Eigentum unterschieden wird:
Der Büma muss die Jagdkarte prüfen, wenn er dir den SD verkauftWird dem Betroffenen die Jagdkarte entzogen oder endet die Gültigkeit der Jagdkarte, hat er den
Schalldämpfer innerhalb von sechs Monaten einem Berechtigten zu überlassen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist
der Besitz des Schalldämpfers weiterhin zulässig.
Und es reicht nicht einmalig die Jagdprüfung: du musst jährlich eine Landesjagdkarte lösen (100-150€), die tatsächliche Jagdausübung muss nicht nachgewiesen werden
Die Kosten (Jagdschein +LaNDESJAGDKARTE) sind sekundär und schrecken mich nicht da hab ich schon vieeel mehr blödsinnig verbraten.
LG Wolfgang
denn am schiesstand ist die innehabung fuer nicht berechtigte erlaubt.
aber da musst halt mal wen finden ...
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Re: Schalldämpfer am Schiesstand
Würde das rechtlich funktionieren:
Ein Freund hat eine gültige Jagdkarte und erwirbt einen Dämpfer, den er gegen Gebühr beim Händler/Standbetreiber lagert.
Ich, keine Jagdkarte, habe die schriftliche Erlaubnis, dort am Schießstand diesen Dämpfer auszuleihen/zu benutzen.
Geht sowas?
Ein Freund hat eine gültige Jagdkarte und erwirbt einen Dämpfer, den er gegen Gebühr beim Händler/Standbetreiber lagert.
Ich, keine Jagdkarte, habe die schriftliche Erlaubnis, dort am Schießstand diesen Dämpfer auszuleihen/zu benutzen.
Geht sowas?
Schmeisser AR15 | .223
B&T GHM9G | 9x19
Glock 19 Gen 4 | 9x19
B&T GHM9G | 9x19
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Re: Schalldämpfer am Schiesstand
interessante frageAlexTribe hat geschrieben: ↑Do 7. Okt 2021, 10:05Würde das rechtlich funktionieren:
Ein Freund hat eine gültige Jagdkarte und erwirbt einen Dämpfer, den er gegen Gebühr beim Händler/Standbetreiber lagert.
Ich, keine Jagdkarte, habe die schriftliche Erlaubnis, dort am Schießstand diesen Dämpfer auszuleihen/zu benutzen.
Geht sowas?
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Re: Schalldämpfer am Schiesstand
@ AlexTribe
Wie immer: wo kein Kläger...
Aber: zahlt es sich aus das im schlimmsten Fall die Verlässlichkeit ALLER Beteiligten dahin ist?????
Ich habe auch einige gute Schützenkollegen, sogar ganz wenige sehr gute (+ Familie).
Aber ich persönlich tät mich für keinen davon bei so einer schwammigen Sache hergeben.
Grüße
Wie immer: wo kein Kläger...
Aber: zahlt es sich aus das im schlimmsten Fall die Verlässlichkeit ALLER Beteiligten dahin ist?????
Ich habe auch einige gute Schützenkollegen, sogar ganz wenige sehr gute (+ Familie).
Aber ich persönlich tät mich für keinen davon bei so einer schwammigen Sache hergeben.
Grüße
Re: Schalldämpfer am Schiesstand
Gehen kanns scho mal ned, da es keine Beine hat.AlexTribe hat geschrieben: ↑Do 7. Okt 2021, 10:05Würde das rechtlich funktionieren:
Ein Freund hat eine gültige Jagdkarte und erwirbt einen Dämpfer, den er gegen Gebühr beim Händler/Standbetreiber lagert.
Ich, keine Jagdkarte, habe die schriftliche Erlaubnis, dort am Schießstand diesen Dämpfer auszuleihen/zu benutzen.
Geht sowas?
Jedenfalls: falls besagter Freund eine JK hat, warum nimmst du ihn nicht einfach zum Schießen mit?
Dieser kann dir am behördlich genehmigten Stand ohne Probleme einen SD aushändigen.
(Jedenfalls ist so mein derzeitiger Wissensstand)
Bezüglich "Stand besitzt den SD" kann ich nur folgendes sagen: Genau das habe ich bei meinem Stand / Verein probiert und bin nur auf taube Ohren gestoßen.
LG
Derjenige, der Freiheit für Sicherheit aufgibt, verliert am Ende beides.
Re: Schalldämpfer am Schiesstand
Vielleicht weil er nicht immer Zeit/Lust hat, wenn der TO mal mitm Schalldämpfer spielen gehen will
Vermute, das war denen einfach zu blöd/mühsam zu administrieren. Das hätte ich jetzt auf den ersten Blick mal nicht mit der rechtlichen Situation argumentiert
Re: Schalldämpfer am Schiesstand
Da man dafür sicher nichts verrechnen kann (z.b. Lagern 10€/Monat, Ausgabe 5€ pro Vorgang) wird sich vermutlich keiner das Risiko antun, sich die Finger zu verbrennen.
Aber wenn der Verein eh einen SD hat - dann ist er ja evt. offen für folgendes: der TO zahlt seinen Wunsch SD und er geht in den Besitz des Vereins über und wird als normale Leihwaffe geführt.
Re: Schalldämpfer am Schiesstand
Sowas könnte ich mir auch vorstellen - fließt halt im Vorfeld eine zweckgebundene Geldspende...
Re: Schalldämpfer am Schiesstand
Vereinswaffen (Kat. B, C, (D)) sind immer an eine private Person gebunden. Man kann also derartige Gegenstände nicht einfach dem Verein "vermachen", schon gar nicht als Unberechtigter. Entweder eine berechtigte Person des Vereins kauft einen für den Verein und verwahrt diesen oder ein Gewerbetreibender erhält einen von einer dazu berechtigten Person durch Überlassung.
Re: Schalldämpfer am Schiesstand
Thistitan hat geschrieben: ↑Fr 8. Okt 2021, 12:17Vereinswaffen (Kat. B, C, (D)) sind immer an eine private Person gebunden. Man kann also derartige Gegenstände nicht einfach dem Verein "vermachen", schon gar nicht als Unberechtigter. Entweder eine berechtigte Person des Vereins kauft einen für den Verein und verwahrt diesen oder ein Gewerbetreibender erhält einen von einer dazu berechtigten Person durch Überlassung.
Auch die Leihwaffen gehören einer realen Person.
LG
Derjenige, der Freiheit für Sicherheit aufgibt, verliert am Ende beides.
-
- .223 Rem
- Beiträge: 232
- Registriert: So 30. Sep 2012, 13:04
Re: Schalldämpfer am Schiesstand
Ein Schalldämpfer ist eh nix fürn Schießstand und so geil ist es auch wieder nicht....
- hari
- Supporter 6,5x55 TTSX
- Beiträge: 1688
- Registriert: So 10. Aug 2014, 22:39
- Wohnort: Graz Umgebung
Re: Schalldämpfer am Schiesstand
Und bei der Kurzwaffe mit SD fliegt halt oft deutlich mehr Dreck in Richtung Schuetzen.