Gibt eine Neuauflage 2020 in der das weiterhin behauptet wird. Im Grosinger steht das Gegenteil drin ich weiß.gewo hat geschrieben: ↑Do 7. Okt 2021, 00:39Grosinger/Siegert/Szymanski ist gut verfestigtMaddin hat geschrieben: ↑Mi 6. Okt 2021, 20:49Glock Feldmesser jein. Nach dem Kommentar vom Keplinger/Löff eine Waffe iSd WaffG.gewo hat geschrieben: ↑Mi 6. Okt 2021, 12:17das urteil war nur ergaenzend zu deinem posting gemeint ...
zusammenfassend kann man wohl sagen,
dass die geschaeftsanbahnung des verkaufes von, somit der versandhandel mit
- Säbel
- Degen
- Dolche
- Stilette
- Springmesser
- Fallmesser
- Gummiknüppel
- Schlagringe
- Totschläger
- Stahlruten
- Butterfly-Messer" mit einer mind. 11 cm langen, an der Spitze dolchartig ausgebildeten Klinge
nach dzt stand des wissens vermutlich unzulaessig ist
zulaessig ist jedoch der selbe versandhandel mit
- Brot-
- Tisch-
- Küchenmesser
- Taschenmesser
- Fixiermesser
- Jagdmesser (Hirschfänger)
- Pfadfindermesser (Fahrtenmesser)
- Glock feldmesser
erlaubt sind
Ich würds nicht riskieren...
Da gibts auch einen vfgh entscheid dazu.
Keplinger/Löff Ist doch schon 20 jahre her oder?
Die VfGH Entscheidung war mir nicht bekannt. Ich denk mir nur es kann genauso anders gesehen werden, wenn die 1. Instanz sich auf den Keplinger beruft weiß ich halt nicht ob der VwGH da dann zwingend davon abgehen wird...
Der VwGH ist ja auch nicht an die Entscheide des VfGH gebunden...