Seite 1 von 1

Haftungsfrage Beschussamt

Verfasst: Sa 2. Okt 2021, 15:41
von titan
Wer haftet eigentlich, wenn eine durch das Bechussamt beschossene Waffe ohne Munitionsversagen explodiert (Konstruktionsmängel vorweg ausgeschlossen) ? Der Hersteller?
Wenn ja, was ist dann mit bspw alten Waffen deren Hersteller nicht mehr existieren?

Re: Haftungsfrage Beschussamt

Verfasst: Sa 2. Okt 2021, 15:56
von the_law
Gute Frage.... :think:
Ich glaub wir hatten hier im Forum schon so einen Fall wo's wem die Wumme zerlegt hat, mit Fabriksmunition...

Das dürfte damals hin und her gegangen sein, Waffenhersteller sagt Munition is schuld, Munitionshersteller sagt Waffe ist schuld,...
Beschussamt ist ja nur eine Prüfinstanz welche die funktionssicherheit testet und die Waffe schlussendlich für den Markt freigibt, was dann da weiter damit passiert is denen vermutlich egal da die ja dann ab setzen der Prüfmarken keinen Einfluss darauf haben was mit der Waffe weiter so passiert.

Ich vermute mal das wenn es sich um einen bekannten Herstellerfehler handelt, glaube bei Blaser war da mal was mit einem Teil des Spreizverschlusses, dann ist sehrwohl der Hersteller haftbar.
Sollte der Fehler bei betreffenden Waffe nicht durch eine Rücksendung und Instandsetzung beim Hersteller/oder berechtigter Person korrigiert worden sein und es rumpelt, dann ist vermutlich der Anwender selbst haftbar...

Das dass Beschussamt für eine Haftungsfrage herangezogen worden ist wäre mir nicht bekannt...

Re: Haftungsfrage Beschussamt

Verfasst: Sa 2. Okt 2021, 16:57
von gewo
Primär haftet fuer schaeden immer der der den abzug betaetigt.
Ob er sich fuer sein haftung bei dritten regressieren kann kommt auf den einzelfall an.
Das beschussamt ist da aus dem spiel, das hat damit nix zu tun.

Re: Haftungsfrage Beschussamt

Verfasst: Sa 2. Okt 2021, 17:03
von Incite
gewo hat geschrieben:
Sa 2. Okt 2021, 16:57
Primär haftet fuer schaeden immer der der den abzug betaetigt.
Ob er sich fuer sein haftung bei dritten regressieren kann kommt auf den einzelfall an.
Das beschussamt ist da aus dem spiel, das hat damit nix zu tun.
Das mit der Haftung würde ich auch so sehen aber ich bin kein Jurist.

Wie schaut das eigentlich aus wenn man nicht geprüfte also selbst wiedergeladene Munition verschießt und dann zerreißt es einem die Waffe da falsches Pulver oÄ und ein Personenschaden an einem Dritten entsteht? Steigt dir dann die Haftpflichtversicherung aus? :think:

Re: Haftungsfrage Beschussamt

Verfasst: Sa 2. Okt 2021, 19:09
von Alaskan454
Incite hat geschrieben:
Sa 2. Okt 2021, 17:03
Steigt dir dann die Haftpflichtversicherung aus? :think:
Bei so etwas wird man dem betreffenden Schützen vermutlich grobe Fahrlässigkeit zur Last legen und dann wird's nicht nur mit der Versicherung "interessant".

Re: Haftungsfrage Beschussamt

Verfasst: Sa 2. Okt 2021, 23:51
von Davomon1979
titan hat geschrieben:
Sa 2. Okt 2021, 15:41
Wer haftet eigentlich, wenn eine durch das Bechussamt beschossene Waffe ohne Munitionsversagen explodiert (Konstruktionsmängel vorweg ausgeschlossen) ? Der Hersteller?
Wenn ja, was ist dann mit bspw alten Waffen deren Hersteller nicht mehr existieren?
Ohne zu wissen warum die Waffe explodiert ist, kann man nicht sagen wer dafür haftet. - Wenn es eine Neuwaffe beim ersten Schuss mit Fabriksmunition zerreißt ist was anderes als wenn es die Weltkriegs P08 vom Opa war.

Re: Haftungsfrage Beschussamt

Verfasst: So 3. Okt 2021, 01:44
von Joewood
Davomon1979 hat geschrieben:
Sa 2. Okt 2021, 23:51
titan hat geschrieben:
Sa 2. Okt 2021, 15:41
Wer haftet eigentlich, wenn eine durch das Bechussamt beschossene Waffe ohne Munitionsversagen explodiert (Konstruktionsmängel vorweg ausgeschlossen) ? Der Hersteller?
Wenn ja, was ist dann mit bspw alten Waffen deren Hersteller nicht mehr existieren?
Ohne zu wissen warum die Waffe explodiert ist, kann man nicht sagen wer dafür haftet. - Wenn es eine Neuwaffe beim ersten Schuss mit Fabriksmunition zerreißt ist was anderes als wenn es die Weltkriegs P08 vom Opa war.
Also eine Neuwaffe bekommst ja normal gar nicht unbeschossen. Wenn es beim eigentlichen Erstbeschuss passiert, dann bekommt man das als Kunde in der Regel gar nicht mir; dann geht die Waffe/der Lauf zurück an den Hersteller, du bekommst ein anderes Teil und fertig.
Natürlich wäre es interessant, wie es rechtlich aussieht, wenn es dir das Ding mit Fabriksmuni nach erfolgreichem Beschuss zerreißt (Wiederladeexperimente lassen wir mal außen vor)...

Re: Haftungsfrage Beschussamt

Verfasst: So 3. Okt 2021, 08:01
von Sauer202
Einfach mal selbst schuld sein geht heute bei sehr vielen nicht mehr. Wollen wir USA Zustände auch bei uns haben?

Re: Haftungsfrage Beschussamt

Verfasst: So 3. Okt 2021, 10:43
von Mindfreeq
Alaskan454 hat geschrieben:
Sa 2. Okt 2021, 19:09
Incite hat geschrieben:
Sa 2. Okt 2021, 17:03
Steigt dir dann die Haftpflichtversicherung aus? :think:
Bei so etwas wird man dem betreffenden Schützen vermutlich grobe Fahrlässigkeit zur Last legen und dann wird's nicht nur mit der Versicherung "interessant".
Kommt drauf an welche Versicherung, manche haben sogar extra Grobe Fahrlässigkeit als Punkt den ich extra versichern lassen kann... zb Haushaltsversicherung = Waschmaschine laufen lassen wenn keiner daheim ist und der Schlauch platzt, oder die Autoversicherung wenn ich über ein Stopschild fahre.

Beschussamt ist aber sowieso nur eine Momentaufnahme das die Waffe zum Zeitpunkt des Beschusses sicher ist, was danach mit der Waffe passiert ist ja ungewiss.

Der Fall mit der Fabriksmuni wo es die Waffe zerrissen hat ging hin und her, daran kann ich mich auch noch erinnern, weiss aber nicht mehr was da raus kam.

Re: Haftungsfrage Beschussamt

Verfasst: So 3. Okt 2021, 12:11
von Davomon1979
Joewood hat geschrieben:
So 3. Okt 2021, 01:44
Davomon1979 hat geschrieben:
Sa 2. Okt 2021, 23:51
titan hat geschrieben:
Sa 2. Okt 2021, 15:41
Wer haftet eigentlich, wenn eine durch das Bechussamt beschossene Waffe ohne Munitionsversagen explodiert (Konstruktionsmängel vorweg ausgeschlossen) ? Der Hersteller?
Wenn ja, was ist dann mit bspw alten Waffen deren Hersteller nicht mehr existieren?
Ohne zu wissen warum die Waffe explodiert ist, kann man nicht sagen wer dafür haftet. - Wenn es eine Neuwaffe beim ersten Schuss mit Fabriksmunition zerreißt ist was anderes als wenn es die Weltkriegs P08 vom Opa war.
Also eine Neuwaffe bekommst ja normal gar nicht unbeschossen. Wenn es beim eigentlichen Erstbeschuss passiert, dann bekommt man das als Kunde in der Regel gar nicht mir; dann geht die Waffe/der Lauf zurück an den Hersteller, du bekommst ein anderes Teil und fertig.
Natürlich wäre es interessant, wie es rechtlich aussieht, wenn es dir das Ding mit Fabriksmuni nach erfolgreichem Beschuss zerreißt (Wiederladeexperimente lassen wir mal außen vor)...
Naja, du als Kunde kannst nur feststellen ob Beschusszeichen da sind, heißt nicht dass der Beschuss tatsächlich durchgeführt wurde. - Dann würde bei einer österreichischen Waffe die Republik haften wenn du es beweisen kannst.

Re: Haftungsfrage Beschussamt

Verfasst: So 3. Okt 2021, 21:18
von Joewood
Davomon1979 hat geschrieben:
So 3. Okt 2021, 12:11
Naja, du als Kunde kannst nur feststellen ob Beschusszeichen da sind, heißt nicht dass der Beschuss tatsächlich durchgeführt wurde. - Dann würde bei einer österreichischen Waffe die Republik haften wenn du es beweisen kannst.
Ich habe mir in den letzten paar Jahren 3 Waffen selber beschießen lassen (alle 3 50+ Jahre alt). bei 2 war ich selber dabei (also bin im Vorraum gesessen und hab den passenden Schrieb bekommen), bei der 3. habe ich das Corona bedingt über einen Händler machen lassen.
Was wenn es mir die jetzt zerreißt? Beweiskette wäre hinreichend einfach...
Schätze, das wäre so ein Fall, wie oben beschrieben, dass da eine Diskussion mit dem Muni-Hersteller los brechen würde...

Re: Haftungsfrage Beschussamt

Verfasst: So 3. Okt 2021, 22:44
von Alaskan454
Mindfreeq hat geschrieben:
So 3. Okt 2021, 10:43

Kommt drauf an welche Versicherung, manche haben sogar extra Grobe Fahrlässigkeit als Punkt den ich extra versichern lassen kann... zb Haushaltsversicherung = Waschmaschine laufen lassen wenn keiner daheim ist und der Schlauch platzt, oder die Autoversicherung wenn ich über ein Stopschild fahre.
Da hast du natürlich Recht das es die Möglichkeit gibt sich gegen "grob fahrlässig" versichern zu lassen.

Andererseits steigt die Versicherung beim KFZ aus wennst ein Unfall im alkoholisierten Zustand verursachst und auch der Strafrechtsschutz schützt nur wenn du frei gesprochen oder das Verfahren eingestellt wird.

Inwiefern sich die Versicherung abputzen kann wenn du nicht geprüfte Munition in Umlauf bringst und es passiert etwas,traue ich mich nicht zu beurteilen.