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Re: Bei Waffenverbot Aufheben Psychotest erforderlich?

Verfasst: Di 28. Sep 2021, 22:25
von Davomon1979
Maria hat geschrieben:
Di 28. Sep 2021, 21:53
Nein leider noch nicht Aufgehoben ich habe den Antrag schon gestellt, wie läuft das ab sind da Irgendwelche Voraussetzungen zu Erfüllen zb. Psychotest oder ähnliches..?
Wenn du seit 26 Jahren nichts angestellt hast und damals nichts psychologisches dabei war wirds wohl eher keinen Psychotest brauchen.

Frage beantwortet?

Re: Bei Waffenverbot Aufheben Psychotest erforderlich?

Verfasst: Di 28. Sep 2021, 22:47
von Maria
Ja jetzt schon
Danke sehr

Re: Bei Waffenverbot Aufheben Psychotest erforderlich?

Verfasst: Mi 29. Sep 2021, 09:30
von Nyl
Maria hat geschrieben:
Di 28. Sep 2021, 22:18
Erstens hat Gewo nicht Direkt das geantwortet was ich eigentlich wissen wollte sondern eher alles andere, zweitens habe ich es nicht Notwendig zu Trollen aus dem Alter bin ich schon längst raus oder hast einen Trollwahn..?, und zu Schluss hat der Psychotest rein null mit dem Forum zu tun hier.

Man sollte vielleicht so Antworten was ich auch Fragte nicht alles andere Ich fragte welche Vorrausetzungen zu Erfüllen sind für die Aufhebung und sonst gar nichts...! An stattdessen bekomme ich Antworten die ich weder fragte noch wissen wollte das ist leider auch ein fackt.., mich Interessiert kein Gericht und auch nicht wo ich das beantragen soll, ich will nur wissen welche Vorrausetzen man für die Aufhebung erfüllen muss!!

Gebt mir einfach die Antwort die ich fragte dann muss ich auch nicht 100 mal Fragen so einfach ist das, aber da ich bis jetzt das nicht erhalten habe auser Paar unnötige und unangebrachte Kommentare erwarte ich auch keine Antwort mehr.

Verstanden soweit?
Was dir gewo und die anderen wahrscheinlich zu verstehen geben wollten war, dass dir das sehr wahrscheinlich nur die zuständige Behörde sagen kann/wird.
Ich hab das zumindest spätestens nach dem Absatz
sie koennen dich fuer waffenrechtlich nicht zuverlaessig erklaeren wenn es dafuer einen grund gibt
sie koennen dich zum amtsarzt schicken
sie koennen dich zum psychotest schicken
so verstanden.

LG

Re: Bei Waffenverbot Aufheben Psychotest erforderlich?

Verfasst: Mi 29. Sep 2021, 10:42
von Maria
Hallo

Hm ja das kann durchaus sein ich habe das eher so Verstanden das eventuell der Antrag für die Ausstellung einer WBK ist.
Ja das mit Psychotest sollte auch kein Problem sein allerdings habe ich schlechte Erfahrungen mit dem KFV ich finde deren handeln etwas zu überzogen wenn ich es mal so ausdrücken darf.

Warum ich das sage?
Ich bin vor ca. 25 Jahren 3-4x im selben Radar Gefahren aber nicht viel überschritten gerade mal so viel das es Geblitzt hat jedenfalls musste ich deswegen zum Psychotest zum KFV.
Das Problem war laut BH das ich recht kurz hintereinander in dem selben Radar kam das Grund war einfach es war der weg zur Arbeit und in der Früh naja noch etwas wie soll man das sagen ich sag mal noch nicht ganz auf 100 % bzw. noch nicht so ganz Munter.

Ich habe zwar den Psychotest bestanden allerdings bekam ich ihn auf 3 Jahre befristet nicht etwas wegen dem fahren sondern weil ich
nicht zugegeben habe im Endgespräch was der Psycho hören wollte, er wollte nämlich das ich sage ich hätte eine Scharfe Faustfeuerwaffe die ich aber tatsächlich nicht hatte, ich hatte damals leidlich eine Schreckschusswaffe aber keine Scharfe Waffe und das habe ich auch so gesagt, der Psycho meinte dann daraufhin er befürwortet den Führerschein auf 3 Jahre befristet weil ich es nicht zugegeben habe.
Seitdem ist das KFV bei mir unten durch das ist mir unverständlich wie man so als Psychologe reagieren kann, Quasi habe ich den Führerschein befristet bekommen weil ich die Wahrheit sagte, zwar sind schon lange die 3 Jahre Befristung Vorbei aber vergessen habe ich sowas nicht.

Re: Bei Waffenverbot Aufheben Psychotest erforderlich?

Verfasst: Mi 29. Sep 2021, 10:50
von gewo
ich denke die fragen wurden so gut wie moeglich beantwortet

es gibt hier im forum am menge leut die sich mit legalwaffen und deren rechtmaessiger verwendung auskennen

betreffend strafbestimmungen und aufhebungen hingegen bitte an die jeweils zustaendige behoerde wenden oder an einen anwalt deiner wahl

dafuer sind wir hier nicht sachkundig

hier ist dann mal zu