Wenn du seit 26 Jahren nichts angestellt hast und damals nichts psychologisches dabei war wirds wohl eher keinen Psychotest brauchen.
Frage beantwortet?
Wenn du seit 26 Jahren nichts angestellt hast und damals nichts psychologisches dabei war wirds wohl eher keinen Psychotest brauchen.
Was dir gewo und die anderen wahrscheinlich zu verstehen geben wollten war, dass dir das sehr wahrscheinlich nur die zuständige Behörde sagen kann/wird.Maria hat geschrieben: ↑Di 28. Sep 2021, 22:18Erstens hat Gewo nicht Direkt das geantwortet was ich eigentlich wissen wollte sondern eher alles andere, zweitens habe ich es nicht Notwendig zu Trollen aus dem Alter bin ich schon längst raus oder hast einen Trollwahn..?, und zu Schluss hat der Psychotest rein null mit dem Forum zu tun hier.
Man sollte vielleicht so Antworten was ich auch Fragte nicht alles andere Ich fragte welche Vorrausetzungen zu Erfüllen sind für die Aufhebung und sonst gar nichts...! An stattdessen bekomme ich Antworten die ich weder fragte noch wissen wollte das ist leider auch ein fackt.., mich Interessiert kein Gericht und auch nicht wo ich das beantragen soll, ich will nur wissen welche Vorrausetzen man für die Aufhebung erfüllen muss!!
Gebt mir einfach die Antwort die ich fragte dann muss ich auch nicht 100 mal Fragen so einfach ist das, aber da ich bis jetzt das nicht erhalten habe auser Paar unnötige und unangebrachte Kommentare erwarte ich auch keine Antwort mehr.
Verstanden soweit?
so verstanden.sie koennen dich fuer waffenrechtlich nicht zuverlaessig erklaeren wenn es dafuer einen grund gibt
sie koennen dich zum amtsarzt schicken
sie koennen dich zum psychotest schicken