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Bei Waffenverbot Aufheben Psychotest erforderlich?

Verfasst: Di 28. Sep 2021, 16:56
von Maria
Hallo
Ich wollte mal nachfragen ob jemand damit Erfahrungen hat bezüglich Antrag auf Aufhebung des Waffen Verbotes wie das heute zu tage abläuft? Braucht man auch da schon einen Psychotest..? oder nur beim Antrag auf eine WBK?

Ich hatte mit mir einigen Jahrzehnten ca. 1995 ein Waffenverbot eingehandelt wegen verschiedener kleineren Delikte Diebstahl, Betrug usw. jedenfalls keine Kapitaldelikte wie Raub, Banküberfall oder gar Mord oder ähnliches, damals war ich jedenfalls noch Jung und naja noch unbedacht heute hingegen sieht das ganz anders aus und die Einstellung ist natürlich ganz anders als damals in jungen Jahren.

Jedenfalls wollte ich jetzt meine Akte endlich Sauber haben und darum auch den Antrag um Aufhebung gestellt Mittlerweile sind ja sehr viele Jahre vergangen und man Denkt anders darüber, natürlich sind auch meine Vorstrafen über die vielen Jahre Längst gelöscht worden aus dem Führungszeugnis da Scheint absolut nichts mehr auf, natürlich hatte ich auch nie mehr Probleme gehabt egal in welcher art auch mit Alkohol nicht oder im verkehr.

Ja soviel zur Kurzen Beschreibung, vielleicht hat ja jemand ähnliches erlebt oder Mitgemacht und kann Tipps geben.

Danke sehr...

Re: Bei Waffenverbot Aufheben Psychotest erforderlich?

Verfasst: Di 28. Sep 2021, 17:49
von gewo
Maria hat geschrieben:
Di 28. Sep 2021, 16:56
Hallo
Ich wollte mal nachfragen ob jemand damit Erfahrungen hat bezüglich Antrag auf Aufhebung des Waffen Verbotes wie das heute zu tage abläuft?

der antrag auf aufhebung eines waffenverbots muss an das gericht gerichtet werden welches das waffenverbot ausgesprochen hat
dieses gericht holt dann die stellungnahme der zustaendigen wohnsitz behoerde ein und entscheidet dann ohne verhandlung

die zeitspanne nach denen aufhebungen von waffenverboten erfolgen richten sich nach den delikten, nach den sonstigen lebensumstaenden (wohnsitz, berufstaetigkeit ect) und nach der prognose betreffend weiterer einschlaegiger verstoesse
antrag auf aufhebung vor ablauf von 5 bis 7 jahren sinnlos

wenn das waffenverbot mal aufgehoben ist dann ist der besitz von kat C waffen (langwaffen repetierer, einzelladerflinten) formlos moeglich soferne nicht im zug der aufhebung des verbots eine waffenrechtliche unzuverlaessigkeit festgestellt wird

beim antrag auf ausstellung einer waffenbesitzkarte fuer kat B (pistole, revolver oder selbstlader langwaffe ect) wird jedoch immer die waffenrechtliche zuverlaessigkeit geprueft.
im zuge dieser pruefung kann es zu einer zuweisung zum amtsarzt kommen
den psychotest brauchst sowieso immer fuer a WBK
das hat nix mit dem waffenverbot zu tun ....

Re: Bei Waffenverbot Aufheben Psychotest erforderlich?

Verfasst: Di 28. Sep 2021, 19:49
von Maria
gewo hat geschrieben:
Di 28. Sep 2021, 17:49
Maria hat geschrieben:
Di 28. Sep 2021, 16:56
Hallo
Ich wollte mal nachfragen ob jemand damit Erfahrungen hat bezüglich Antrag auf Aufhebung des Waffen Verbotes wie das heute zu tage abläuft?

der antrag auf aufhebung eines waffenverbots muss an das gericht gerichtet werden welches das waffenverbot ausgesprochen hat
dieses gericht holt dann die stellungnahme der zustaendigen wohnsitz behoerde ein und entscheidet dann ohne verhandlung

die zeitspanne nach denen aufhebungen von waffenverboten erfolgen richten sich nach den delikten, nach den sonstigen lebensumstaenden (wohnsitz, berufstaetigkeit ect) und nach der prognose betreffend weiterer einschlaegiger verstoesse
antrag auf aufhebung vor ablauf von 5 bis 7 jahren sinnlos

wenn das waffenverbot mal aufgehoben ist dann ist der besitz von kat C waffen (langwaffen repetierer, einzelladerflinten) formlos moeglich soferne nicht im zug der aufhebung des verbots eine waffenrechtliche unzuverlaessigkeit festgestellt wird

beim antrag auf ausstellung einer waffenbesitzkarte fuer kat B (pistole, revolver oder selbstlader langwaffe ect) wird jedoch immer die waffenrechtliche zuverlaessigkeit geprueft.
im zuge dieser pruefung kann es zu einer zuweisung zum amtsarzt kommen
den psychotest brauchst sowieso immer fuer a WBK
das hat nix mit dem waffenverbot zu tun ....
Es war eine Bezirks Behörde die den Waffenverbot damalig verhängt hat kein Gericht, und es sind Mittlerweile über zwei Jahrzehnte zeit verstrichen ohne Vorfälle.
Was mich Primär Interessiert ist ob man einen Psychotest ablegen muss wenn man die Aufhebung des Verbotes beantragt..? bzw. welche Vorrausetzungen außer gute Führung ist noch Notwendig für die Aufhebung des Verbotes..?

Was meinst Du mit "soferne nicht im zug der Aufhebung des verbots eine waffenrechtliche unzuverlaessigkeit festgestellt wird" wie stellt man sowas fest..? Ich meine sowas kann man doch nicht mittels fern Beurteilung einfach so beurteilen..? Außerdem würde das dan auch einen Waffen verbot ziemlich gleich kommen oder nicht?

Danke..

Re: Bei Waffenverbot Aufheben Psychotest erforderlich?

Verfasst: Di 28. Sep 2021, 20:19
von gewo
Maria hat geschrieben:
Di 28. Sep 2021, 19:49
gewo hat geschrieben:
Di 28. Sep 2021, 17:49
Maria hat geschrieben:
Di 28. Sep 2021, 16:56
Hallo
Ich wollte mal nachfragen ob jemand damit Erfahrungen hat bezüglich Antrag auf Aufhebung des Waffen Verbotes wie das heute zu tage abläuft?

der antrag auf aufhebung eines waffenverbots muss an das gericht gerichtet werden welches das waffenverbot ausgesprochen hat
dieses gericht holt dann die stellungnahme der zustaendigen wohnsitz behoerde ein und entscheidet dann ohne verhandlung

die zeitspanne nach denen aufhebungen von waffenverboten erfolgen richten sich nach den delikten, nach den sonstigen lebensumstaenden (wohnsitz, berufstaetigkeit ect) und nach der prognose betreffend weiterer einschlaegiger verstoesse
antrag auf aufhebung vor ablauf von 5 bis 7 jahren sinnlos

wenn das waffenverbot mal aufgehoben ist dann ist der besitz von kat C waffen (langwaffen repetierer, einzelladerflinten) formlos moeglich soferne nicht im zug der aufhebung des verbots eine waffenrechtliche unzuverlaessigkeit festgestellt wird

beim antrag auf ausstellung einer waffenbesitzkarte fuer kat B (pistole, revolver oder selbstlader langwaffe ect) wird jedoch immer die waffenrechtliche zuverlaessigkeit geprueft.
im zuge dieser pruefung kann es zu einer zuweisung zum amtsarzt kommen
den psychotest brauchst sowieso immer fuer a WBK
das hat nix mit dem waffenverbot zu tun ....
Es war eine Bezirks Behörde die den Waffenverbot damalig verhängt hat kein Gericht, und es sind Mittlerweile über zwei Jahrzehnte zeit verstrichen ohne Vorfälle.
Was mich Primär Interessiert ist ob man einen Psychotest ablegen muss wenn man die Aufhebung des Verbotes beantragt..? bzw. welche Vorrausetzungen außer gute Führung ist noch Notwendig für die Aufhebung des Verbotes..?

Was meinst Du mit "soferne nicht im zug der Aufhebung des verbots eine waffenrechtliche unzuverlaessigkeit festgestellt wird" wie stellt man sowas fest..? Ich meine sowas kann man doch nicht mittels fern Beurteilung einfach so beurteilen..? Außerdem würde das dan auch einen Waffen verbot ziemlich gleich kommen oder nicht?

Danke..
eine bezirksbehoerde kann kein waffenverbot verhaengen
nur ein (bezirks)gericht kann ein waffenverbot verhaengen

ein vorlaeufiges waffenverbot kann jeder immer fuer alles kriegen
es laueft vier wochen dann erlischt es
in der zeit muss das gericht / kann das gericht ein waffenverbot verhaengen
ein waffenverbot ist grundsaetzlich unbefristet
es gilt so lange bis der betroffene einen antrag auf aufhebung stellt
je nach sachlage ist das nach ca 5 bis 7 jahren realistisch

einen psychotest brauchst IMMER fuer eine waffenbesitzkarte (kat B)

fuer kat C (buechsen, flinten) brauchst du normalerweise keinen psychotest

im falle eines vorangehenden (auf antrag gerichtlich aufgehobenen) waffenverbots hat die behoerde aber immer ermessensspielraum

sie koennen dich fuer waffenrechtlich nicht zuverlaessig erklaeren wenn es dafuer einen grund gibt
sie koennen dich zum amtsarzt schicken
sie koennen dich zum psychotest schicken

Re: Bei Waffenverbot Aufheben Psychotest erforderlich?

Verfasst: Di 28. Sep 2021, 20:30
von Davomon1979
gewo hat geschrieben:
Di 28. Sep 2021, 20:19
Maria hat geschrieben:
Di 28. Sep 2021, 19:49
gewo hat geschrieben:
Di 28. Sep 2021, 17:49
Maria hat geschrieben:
Di 28. Sep 2021, 16:56
Hallo
Ich wollte mal nachfragen ob jemand damit Erfahrungen hat bezüglich Antrag auf Aufhebung des Waffen Verbotes wie das heute zu tage abläuft?

der antrag auf aufhebung eines waffenverbots muss an das gericht gerichtet werden welches das waffenverbot ausgesprochen hat
dieses gericht holt dann die stellungnahme der zustaendigen wohnsitz behoerde ein und entscheidet dann ohne verhandlung

die zeitspanne nach denen aufhebungen von waffenverboten erfolgen richten sich nach den delikten, nach den sonstigen lebensumstaenden (wohnsitz, berufstaetigkeit ect) und nach der prognose betreffend weiterer einschlaegiger verstoesse
antrag auf aufhebung vor ablauf von 5 bis 7 jahren sinnlos

wenn das waffenverbot mal aufgehoben ist dann ist der besitz von kat C waffen (langwaffen repetierer, einzelladerflinten) formlos moeglich soferne nicht im zug der aufhebung des verbots eine waffenrechtliche unzuverlaessigkeit festgestellt wird

beim antrag auf ausstellung einer waffenbesitzkarte fuer kat B (pistole, revolver oder selbstlader langwaffe ect) wird jedoch immer die waffenrechtliche zuverlaessigkeit geprueft.
im zuge dieser pruefung kann es zu einer zuweisung zum amtsarzt kommen
den psychotest brauchst sowieso immer fuer a WBK
das hat nix mit dem waffenverbot zu tun ....
Es war eine Bezirks Behörde die den Waffenverbot damalig verhängt hat kein Gericht, und es sind Mittlerweile über zwei Jahrzehnte zeit verstrichen ohne Vorfälle.
Was mich Primär Interessiert ist ob man einen Psychotest ablegen muss wenn man die Aufhebung des Verbotes beantragt..? bzw. welche Vorrausetzungen außer gute Führung ist noch Notwendig für die Aufhebung des Verbotes..?

Was meinst Du mit "soferne nicht im zug der Aufhebung des verbots eine waffenrechtliche unzuverlaessigkeit festgestellt wird" wie stellt man sowas fest..? Ich meine sowas kann man doch nicht mittels fern Beurteilung einfach so beurteilen..? Außerdem würde das dan auch einen Waffen verbot ziemlich gleich kommen oder nicht?

Danke..
eine bezirksbehoerde kann kein waffenverbot verhaengen
nur ein (bezirks)gericht kann ein waffenverbot verhaengen

ein vorlaeufiges waffenverbot kann jeder immer fuer alles kriegen
es laueft vier wochen dann erlischt es
in der zeit muss das gericht / kann das gericht ein waffenverbot verhaengen
ein waffenverbot ist grundsaetzlich unbefristet
es gilt so lange bis der betroffene einen antrag auf aufhebung stellt
je nach sachlage ist das nach ca 5 bis 7 jahren realistisch

einen psychotest brauchst IMMER fuer eine waffenbesitzkarte (kat B)

fuer kat C (buechsen, flinten) brauchst du normalerweise keinen psychotest

im falle eines vorangehenden (auf antrag gerichtlich aufgehobenen) waffenverbots hat die behoerde aber immer ermessensspielraum

sie koennen dich fuer waffenrechtlich nicht zuverlaessig erklaeren wenn es dafuer einen grund gibt
sie koennen dich zum amtsarzt schicken
sie koennen dich zum psychotest schicken
? Waffenverbot vom Gericht? ??? - Immer nur von der Waffenbehörde...

Re: Bei Waffenverbot Aufheben Psychotest erforderlich?

Verfasst: Di 28. Sep 2021, 20:38
von Sauer202
gewo hat geschrieben:
Di 28. Sep 2021, 20:19
Maria hat geschrieben:
Di 28. Sep 2021, 19:49
gewo hat geschrieben:
Di 28. Sep 2021, 17:49
Maria hat geschrieben:
Di 28. Sep 2021, 16:56
Hallo
Ich wollte mal nachfragen ob jemand damit Erfahrungen hat bezüglich Antrag auf Aufhebung des Waffen Verbotes wie das heute zu tage abläuft?

der antrag auf aufhebung eines waffenverbots muss an das gericht gerichtet werden welches das waffenverbot ausgesprochen hat
dieses gericht holt dann die stellungnahme der zustaendigen wohnsitz behoerde ein und entscheidet dann ohne verhandlung

die zeitspanne nach denen aufhebungen von waffenverboten erfolgen richten sich nach den delikten, nach den sonstigen lebensumstaenden (wohnsitz, berufstaetigkeit ect) und nach der prognose betreffend weiterer einschlaegiger verstoesse
antrag auf aufhebung vor ablauf von 5 bis 7 jahren sinnlos

wenn das waffenverbot mal aufgehoben ist dann ist der besitz von kat C waffen (langwaffen repetierer, einzelladerflinten) formlos moeglich soferne nicht im zug der aufhebung des verbots eine waffenrechtliche unzuverlaessigkeit festgestellt wird

beim antrag auf ausstellung einer waffenbesitzkarte fuer kat B (pistole, revolver oder selbstlader langwaffe ect) wird jedoch immer die waffenrechtliche zuverlaessigkeit geprueft.
im zuge dieser pruefung kann es zu einer zuweisung zum amtsarzt kommen
den psychotest brauchst sowieso immer fuer a WBK
das hat nix mit dem waffenverbot zu tun ....
Es war eine Bezirks Behörde die den Waffenverbot damalig verhängt hat kein Gericht, und es sind Mittlerweile über zwei Jahrzehnte zeit verstrichen ohne Vorfälle.
Was mich Primär Interessiert ist ob man einen Psychotest ablegen muss wenn man die Aufhebung des Verbotes beantragt..? bzw. welche Vorrausetzungen außer gute Führung ist noch Notwendig für die Aufhebung des Verbotes..?

Was meinst Du mit "soferne nicht im zug der Aufhebung des verbots eine waffenrechtliche unzuverlaessigkeit festgestellt wird" wie stellt man sowas fest..? Ich meine sowas kann man doch nicht mittels fern Beurteilung einfach so beurteilen..? Außerdem würde das dan auch einen Waffen verbot ziemlich gleich kommen oder nicht?

Danke..
eine bezirksbehoerde kann kein waffenverbot verhaengen
nur ein (bezirks)gericht kann ein waffenverbot verhaengen

ein vorlaeufiges waffenverbot kann jeder immer fuer alles kriegen
es laueft vier wochen dann erlischt es
in der zeit muss das gericht / kann das gericht ein waffenverbot verhaengen
ein waffenverbot ist grundsaetzlich unbefristet
es gilt so lange bis der betroffene einen antrag auf aufhebung stellt
je nach sachlage ist das nach ca 5 bis 7 jahren realistisch

einen psychotest brauchst IMMER fuer eine waffenbesitzkarte (kat B)

fuer kat C (buechsen, flinten) brauchst du normalerweise keinen psychotest

im falle eines vorangehenden (auf antrag gerichtlich aufgehobenen) waffenverbots hat die behoerde aber immer ermessensspielraum

sie koennen dich fuer waffenrechtlich nicht zuverlaessig erklaeren wenn es dafuer einen grund gibt
sie koennen dich zum amtsarzt schicken
sie koennen dich zum psychotest schicken
Das man füreine Waffenbesitzksrte immer einen Psychotest braucht stimmt doch nicht. Mit einer gültigen Jagdkarte brauche ich genau nichts um eine WBK zu bekommen.

Re: Bei Waffenverbot Aufheben Psychotest erforderlich?

Verfasst: Di 28. Sep 2021, 20:47
von Mushr00m
Sauer202 hat geschrieben:
Di 28. Sep 2021, 20:38
gewo hat geschrieben:
Di 28. Sep 2021, 20:19
Maria hat geschrieben:
Di 28. Sep 2021, 19:49
gewo hat geschrieben:
Di 28. Sep 2021, 17:49



der antrag auf aufhebung eines waffenverbots muss an das gericht gerichtet werden welches das waffenverbot ausgesprochen hat
dieses gericht holt dann die stellungnahme der zustaendigen wohnsitz behoerde ein und entscheidet dann ohne verhandlung

die zeitspanne nach denen aufhebungen von waffenverboten erfolgen richten sich nach den delikten, nach den sonstigen lebensumstaenden (wohnsitz, berufstaetigkeit ect) und nach der prognose betreffend weiterer einschlaegiger verstoesse
antrag auf aufhebung vor ablauf von 5 bis 7 jahren sinnlos

wenn das waffenverbot mal aufgehoben ist dann ist der besitz von kat C waffen (langwaffen repetierer, einzelladerflinten) formlos moeglich soferne nicht im zug der aufhebung des verbots eine waffenrechtliche unzuverlaessigkeit festgestellt wird

beim antrag auf ausstellung einer waffenbesitzkarte fuer kat B (pistole, revolver oder selbstlader langwaffe ect) wird jedoch immer die waffenrechtliche zuverlaessigkeit geprueft.
im zuge dieser pruefung kann es zu einer zuweisung zum amtsarzt kommen
den psychotest brauchst sowieso immer fuer a WBK
das hat nix mit dem waffenverbot zu tun ....
Es war eine Bezirks Behörde die den Waffenverbot damalig verhängt hat kein Gericht, und es sind Mittlerweile über zwei Jahrzehnte zeit verstrichen ohne Vorfälle.
Was mich Primär Interessiert ist ob man einen Psychotest ablegen muss wenn man die Aufhebung des Verbotes beantragt..? bzw. welche Vorrausetzungen außer gute Führung ist noch Notwendig für die Aufhebung des Verbotes..?

Was meinst Du mit "soferne nicht im zug der Aufhebung des verbots eine waffenrechtliche unzuverlaessigkeit festgestellt wird" wie stellt man sowas fest..? Ich meine sowas kann man doch nicht mittels fern Beurteilung einfach so beurteilen..? Außerdem würde das dan auch einen Waffen verbot ziemlich gleich kommen oder nicht?

Danke..
eine bezirksbehoerde kann kein waffenverbot verhaengen
nur ein (bezirks)gericht kann ein waffenverbot verhaengen

ein vorlaeufiges waffenverbot kann jeder immer fuer alles kriegen
es laueft vier wochen dann erlischt es
in der zeit muss das gericht / kann das gericht ein waffenverbot verhaengen
ein waffenverbot ist grundsaetzlich unbefristet
es gilt so lange bis der betroffene einen antrag auf aufhebung stellt
je nach sachlage ist das nach ca 5 bis 7 jahren realistisch

einen psychotest brauchst IMMER fuer eine waffenbesitzkarte (kat B)

fuer kat C (buechsen, flinten) brauchst du normalerweise keinen psychotest

im falle eines vorangehenden (auf antrag gerichtlich aufgehobenen) waffenverbots hat die behoerde aber immer ermessensspielraum

sie koennen dich fuer waffenrechtlich nicht zuverlaessig erklaeren wenn es dafuer einen grund gibt
sie koennen dich zum amtsarzt schicken
sie koennen dich zum psychotest schicken
Das man füreine Waffenbesitzksrte immer einen Psychotest braucht stimmt doch nicht. Mit einer gültigen Jagdkarte brauche ich genau nichts um eine WBK zu bekommen.
Was wäre das Forum nur ohne dich ? :at1:

Re: Bei Waffenverbot Aufheben Psychotest erforderlich?

Verfasst: Di 28. Sep 2021, 20:48
von Maria
im falle eines vorangehenden (auf antrag gerichtlich aufgehobenen) waffenverbots hat die behoerde aber immer ermessensspielraum

sie koennen dich fuer waffenrechtlich nicht zuverlaessig erklaeren wenn es dafuer einen grund gibt
sie koennen dich zum amtsarzt schicken
sie koennen dich zum psychotest schicken
soferne nicht im zug der aufhebung des verbots eine waffenrechtliche unzuverlaessigkeit festgestellt wird
Das verstehe ich jetzt nicht wirklich redest Du jetzt von Antrag auf eine Ausstellung einer WBK oder vom Antrag um Aufhebung des Waffen Verbotes..?

Wie gesagt das Waffenverbot hat die Bezirks Behörde bzw. Bezirkshauptmannschaft ausgesprochen kein Gericht.

Re: Bei Waffenverbot Aufheben Psychotest erforderlich?

Verfasst: Di 28. Sep 2021, 20:50
von Mindfreeq
Jagdkarten für alle :mrgreen: :lol: :at1:

Re: Bei Waffenverbot Aufheben Psychotest erforderlich?

Verfasst: Di 28. Sep 2021, 21:07
von Davomon1979
Maria hat geschrieben:
Di 28. Sep 2021, 20:48
im falle eines vorangehenden (auf antrag gerichtlich aufgehobenen) waffenverbots hat die behoerde aber immer ermessensspielraum

sie koennen dich fuer waffenrechtlich nicht zuverlaessig erklaeren wenn es dafuer einen grund gibt
sie koennen dich zum amtsarzt schicken
sie koennen dich zum psychotest schicken
soferne nicht im zug der aufhebung des verbots eine waffenrechtliche unzuverlaessigkeit festgestellt wird
Das verstehe ich jetzt nicht wirklich redest Du jetzt von Antrag auf eine Ausstellung einer WBK oder vom Antrag um Aufhebung des Waffen Verbotes..?

Wie gesagt das Waffenverbot hat die Bezirks Behörde bzw. Bezirkshauptmannschaft ausgesprochen kein Gericht.
Du musst einen Antrag bei der Behörde stellen, die das Waffenverbot erlassen hat (=BH). - Wobei nach 26 Jahren, das Waffenverbot auch schon amtswegig aufgehoben sein könnte.

Re: Bei Waffenverbot Aufheben Psychotest erforderlich?

Verfasst: Di 28. Sep 2021, 21:53
von Maria
Nein leider noch nicht Aufgehoben ich habe den Antrag schon gestellt, wie läuft das ab sind da Irgendwelche Voraussetzungen zu Erfüllen zb. Psychotest oder ähnliches..?

Re: Bei Waffenverbot Aufheben Psychotest erforderlich?

Verfasst: Di 28. Sep 2021, 21:54
von Mushr00m
Maria hat geschrieben:
Di 28. Sep 2021, 21:53
Nein leider noch nicht Aufgehoben ich habe den Antrag schon gestellt, wie läuft das ab sind da Irgendwelche Voraussetzungen zu Erfüllen zb. Psychotest oder ähnliches..?
Gegrüßt seist Du, Maria.

Wie oft willst du das jetzt noch fragen?
Gewo hats dir bereits beantwortet bzgl Psychotest...

Re: Bei Waffenverbot Aufheben Psychotest erforderlich?

Verfasst: Di 28. Sep 2021, 22:04
von AUG-andy
Mushr00m hat geschrieben:
Di 28. Sep 2021, 21:54
Maria hat geschrieben:
Di 28. Sep 2021, 21:53
Nein leider noch nicht Aufgehoben ich habe den Antrag schon gestellt, wie läuft das ab sind da Irgendwelche Voraussetzungen zu Erfüllen zb. Psychotest oder ähnliches..?
Gegrüßt seist Du, Maria.

Wie oft willst du das jetzt noch fragen?
Gewo hats dir bereits beantwortet bzgl Psychotest...
Irgendwie werde ich den Verdacht nicht los, dass uns schon wieder jemand trollt. :whistle:
Diese komischen ersten Postings häufen sich derzeit schon sehr stark. :doh:

Re: Bei Waffenverbot Aufheben Psychotest erforderlich?

Verfasst: Di 28. Sep 2021, 22:11
von Mushr00m
AUG-andy hat geschrieben:
Di 28. Sep 2021, 22:04
Mushr00m hat geschrieben:
Di 28. Sep 2021, 21:54
Maria hat geschrieben:
Di 28. Sep 2021, 21:53
Nein leider noch nicht Aufgehoben ich habe den Antrag schon gestellt, wie läuft das ab sind da Irgendwelche Voraussetzungen zu Erfüllen zb. Psychotest oder ähnliches..?
Gegrüßt seist Du, Maria.

Wie oft willst du das jetzt noch fragen?
Gewo hats dir bereits beantwortet bzgl Psychotest...
Irgendwie werde ich den Verdacht nicht los, dass uns schon wieder jemand trollt. :whistle:
Diese komischen ersten Postings häufen sich derzeit schon sehr stark. :doh:
Ja den Verdacht hab ich mittlerweile auch o_O
Aber wenn man dieselbe Frage 3mal stellt weil man die 2 vorherigen Antworten nicht liest sollte der Psychotest eh nicht zu bewältigen sein...

Re: Bei Waffenverbot Aufheben Psychotest erforderlich?

Verfasst: Di 28. Sep 2021, 22:18
von Maria
Erstens hat Gewo nicht Direkt das geantwortet was ich eigentlich wissen wollte sondern eher alles andere, zweitens habe ich es nicht Notwendig zu Trollen aus dem Alter bin ich schon längst raus oder hast einen Trollwahn..?, und zu Schluss hat der Psychotest rein null mit dem Forum zu tun hier.

Man sollte vielleicht so Antworten was ich auch Fragte nicht alles andere Ich fragte welche Vorrausetzungen zu Erfüllen sind für die Aufhebung und sonst gar nichts...! An stattdessen bekomme ich Antworten die ich weder fragte noch wissen wollte das ist leider auch ein fackt.., mich Interessiert kein Gericht und auch nicht wo ich das beantragen soll, ich will nur wissen welche Vorrausetzen man für die Aufhebung erfüllen muss!!

Gebt mir einfach die Antwort die ich fragte dann muss ich auch nicht 100 mal Fragen so einfach ist das, aber da ich bis jetzt das nicht erhalten habe auser Paar unnötige und unangebrachte Kommentare erwarte ich auch keine Antwort mehr.

Verstanden soweit?