ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

Untauglichkeit=Waffenverbot?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Antworten
NewShoot
.22 lr
.22 lr
Beiträge: 7
Registriert: So 15. Aug 2021, 17:01

Untauglichkeit=Waffenverbot?

Beitrag von NewShoot » Do 9. Sep 2021, 21:24

Ich 19, spiele mit dem Gedanken das Sportschießen zu beginnen.
War aber untauglich bei der Musterung des Heeres. Bin ich deswegen eigentlich automatisch stolzer Besitzer eines Waffenverbotes? Also jetzt mal allgemein. Ich werd nicht schlau draus.
Werde mich demnächst auch mal bei behördlichen Stellen erkundingen, ob die mir da auskunft geben können. (Auch wenn ich nicht weiß an wenn ich mich da am besten wende :D. Heer, Gemeinde/-Landesamt?)

Alaskan454
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 5270
Registriert: Mi 13. Feb 2019, 11:57

Re: Untauglichkeit=Waffenverbot?

Beitrag von Alaskan454 » Do 9. Sep 2021, 21:32

Nein du hast ja den Dienst an der Waffe nicht verweigert sondern konntest aus gesundheitlichen Gründen den Wehrdienst nicht ableisten.

Benutzeravatar
DonPedro
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 437
Registriert: Do 28. Apr 2016, 10:19
Wohnort: NÖ wo sonst

Re: Untauglichkeit=Waffenverbot?

Beitrag von DonPedro » Do 9. Sep 2021, 21:33

NewShoot hat geschrieben:
Do 9. Sep 2021, 21:24
Ich 19, spiele mit dem Gedanken das Sportschießen zu beginnen.
War aber untauglich bei der Musterung des Heeres. Bin ich deswegen eigentlich automatisch stolzer Besitzer eines Waffenverbotes? Also jetzt mal allgemein. Ich werd nicht schlau draus.
Werde mich demnächst auch mal bei behördlichen Stellen erkundingen, ob die mir da auskunft geben können. (Auch wenn ich nicht weiß an wenn ich mich da am besten wende :D. Heer, Gemeinde/-Landesamt?)
Wafferverbot hast du prinzipiell KEINS

Untauglich ist NICHT Wehrdienstverweigerung.
D.h. keine Frist für WBK
if your government says you don´t need an ar15
you need an ar15

Incite
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 5121
Registriert: So 9. Mai 2010, 11:41

Re: Untauglichkeit=Waffenverbot?

Beitrag von Incite » Do 9. Sep 2021, 21:34

Untauglichkeit ist kein Waffenverbot. WBK erst mit 21, da ist dann die BH zuständig oder welche Behörde halt bei dir zuständig ist.

Ab 18 kannst du aber C Waffen - z.B. Repetierbüchsen oder gewisse Flintentypen besitzen. Aufpassen nur bei der Munition, da benötigst du für manche ein waffenrechtliches Dokument.
Alkohol, der Beginn und die Lösung aller Probleme! (Homer S.)

Benutzeravatar
DonPedro
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 437
Registriert: Do 28. Apr 2016, 10:19
Wohnort: NÖ wo sonst

Re: Untauglichkeit=Waffenverbot?

Beitrag von DonPedro » Do 9. Sep 2021, 21:35

NewShoot hat geschrieben:
Do 9. Sep 2021, 21:24
Werde mich demnächst auch mal bei behördlichen Stellen erkundingen, ob die mir da auskunft geben können. (Auch wenn ich nicht weiß an wenn ich mich da am besten wende :D. Heer, Gemeinde/-Landesamt?)
Zuständig für den ganz regulären Erwerb deiner WBK ist deine zuständige BH,
ABER die gibts erst mit 21.
if your government says you don´t need an ar15
you need an ar15

NewShoot
.22 lr
.22 lr
Beiträge: 7
Registriert: So 15. Aug 2021, 17:01

Re: Untauglichkeit=Waffenverbot?

Beitrag von NewShoot » Do 9. Sep 2021, 21:40

Danke Leute. Das mit erst 21 weiß ich. Aber ich wollte mich trozdem schon informieren. Und ich könnte mir ja zum beispiel bis zum 21ten ne repetierbüchse zulegen. Nur als Gedankengang natürlich

Benutzeravatar
rhodium
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 4543
Registriert: Fr 14. Mai 2010, 14:12
Wohnort: Bezirk Feldkirch / Vlbg

Re: Untauglichkeit=Waffenverbot?

Beitrag von rhodium » Do 9. Sep 2021, 23:20

Nur als Gedankengang .... die kannst morgen kaufen (Kat. C ist ab 18)

Benutzeravatar
kemira
Supporter .45 ACP Black Talon
Supporter .45 ACP Black Talon
Beiträge: 6749
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 10:43
Wohnort: Los Karawancos

Re: Untauglichkeit=Waffenverbot?

Beitrag von kemira » Fr 10. Sep 2021, 06:21

NewShoot hat geschrieben:
Do 9. Sep 2021, 21:40
Und ich könnte mir ja zum beispiel bis zum 21ten ne repetierbüchse zulegen. Nur als Gedankengang natürlich
Mach den Gedankengang wahr. Ich hab keine Ahnung wo genau Deine Interessen bzgl. Repetierbüchsen liegen und wie Deine lokalen Möglichkeiten zur artgerechten Haltung derjenigen sind, aber die gesamte Welt, vom Kleinkalibergewehr über Unterhebelrepetierer im Revolverkaliber oder Revolvergewehr, Jagdrepetierer, Ordonnanzgewehr bis hin zur Long Rang Präzibüchse liegt zu Deinen Füßen. Damit lässt sich die Zeit bis zur WBK trefflich füllen :mrgreen:
illegitimi non carborundum
...the Brotherhood of Blackpowder...

Benutzeravatar
AUG-andy
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 6960
Registriert: Sa 9. Dez 2017, 13:13
Wohnort: Im schönen Weinviertel

Re: Untauglichkeit=Waffenverbot?

Beitrag von AUG-andy » Fr 10. Sep 2021, 13:32

kemira hat geschrieben:
Fr 10. Sep 2021, 06:21
NewShoot hat geschrieben:
Do 9. Sep 2021, 21:40
Und ich könnte mir ja zum beispiel bis zum 21ten ne repetierbüchse zulegen. Nur als Gedankengang natürlich
Mach den Gedankengang wahr. Ich hab keine Ahnung wo genau Deine Interessen bzgl. Repetierbüchsen liegen und wie Deine lokalen Möglichkeiten zur artgerechten Haltung derjenigen sind, aber die gesamte Welt, vom Kleinkalibergewehr über Unterhebelrepetierer im Revolverkaliber oder Revolvergewehr, Jagdrepetierer, Ordonnanzgewehr bis hin zur Long Rang Präzibüchse liegt zu Deinen Füßen. Damit lässt sich die Zeit bis zur WBK trefflich füllen :mrgreen:
Richtig :clap:
Mit einem Kleinkaliber beginnen, kostet nicht die Welt, macht unendlich Spaß, und lässt dir die Möglichkeit bei Gefallen auf was größeres zu wechseln. Da hast du anfänglich überschaubare Munitionskosten von 8-15€ je 100 Schuß. Mit 1000€ bist du beim Gewehr und Optik mehr als gut Aufgestellt.
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76

Benutzeravatar
PMR
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 40
Registriert: Di 6. Jul 2021, 18:42
Wohnort: AT

Re: Untauglichkeit=Waffenverbot?

Beitrag von PMR » Fr 10. Sep 2021, 16:43

Nur um dir sicherheit zu machen: Ich war auch untauglich und es wurde nicht einmal erwähnt.

Cuddles
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 53
Registriert: Do 10. Okt 2019, 16:02

Re: Untauglichkeit=Waffenverbot?

Beitrag von Cuddles » Mi 29. Sep 2021, 18:04

Nein, ein Waffenverbot bekommst du nicht :)

Sauer202
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1482
Registriert: Mi 24. Jan 2018, 21:14

Re: Untauglichkeit=Waffenverbot?

Beitrag von Sauer202 » Mi 29. Sep 2021, 18:59

Ein Studienkollege hatte ein Problem bei der Amtsarztuntersuchung zum Lösen der ersten Jagdkarte. Untauglich wegen Tinnitus, Gefälligkeitsgutachten vom HNO.

Hat dann diverse Gutachten eingeholt, dass der Tinnitus doch nicht so schlimm ist. Dann zur Nachmusterung einberufen und tauglich. Nach dem Studium mit 26 dann zum Bund ist auch nicht lustig.

Erst dann gab es das ok vom Amtsarzt und er konnte die Jagdkarte lösen.

Camare
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 393
Registriert: So 24. Mär 2019, 11:18

Re: Untauglichkeit=Waffenverbot?

Beitrag von Camare » Mi 29. Sep 2021, 19:42

erinnert mich irgend wie an Covid ;-)

Antworten