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Re: .416 Barrett ist nicht (mehr) Kat. A - Kriegsmaterial

Verfasst: Do 16. Sep 2021, 17:42
von Trijikon
Panzerbrechende Wirkung ist ja zum größten Teil eine Frage des verwendeten Geschosses .
Meine 5,7 x28 FN geht mit AP durch 50 Lagen Kevlar mit dem meist von mir verwendeten Hornady V-Max spielt sich da nix vergleichbares ab-trotz Max Ladung, irgendwo dazwischen dürften die Lehigh Defense liegen.
Ist mir aber egal, Karton wird auch von meiner Ladung durchlöchert :mrgreen:
Aber ich glaube es ist zu viel verlangt von unseren Behörden logische Beschränkungen zu erlassen.
Da gebe es ellenlange Listen von sinnlosen Beschränkungen und unwissend offengelassenen Lücken.
Mich würde eine .416 Barret in der halbautomatischen Ausführung auch reizen aber da muss ich meiner BEVA recht geben wenn sie meint ob das nicht etwas zu viel Overkill ist für die Möglichkeiten welche ich zur Verfügung
habe. Selbst Frauen haben manchmal recht :whistle:

LG Wolfgang

Re: .416 Barrett ist nicht (mehr) Kat. A - Kriegsmaterial

Verfasst: Mi 22. Sep 2021, 11:30
von Promo2
Leider habe auch ich nichts dazu gefunden. Es handelt sich dabei vermutlich um eine Ableitung, da die Zünder zu Granaten etc. auch als KM angesehen wurden, woraufhin das wohl jemand auf die .50 BMG ebenfalls rückgeschlossen hat. Wobei dies allerdings Erlässe des BMI aus dem Jahr 1980 sind, somit keine Judikatur sondern eine mittlerweile 40 Jahre alte Rechtsauffassung darstellt, die sich möglicherweise auch wieder geändert hat.

Re: .416 Barrett ist nicht (mehr) Kat. A - Kriegsmaterial

Verfasst: Mi 22. Sep 2021, 12:20
von titan
Richtigerweise geschlussfolgert könnte man sagen, dass im Handel für Endverbraucher erhältliche Zünder zum Wiederladen auch zivil sein müssten - als Schlussfolgerung "Zivil gebaut".

Re: .416 Barrett ist nicht (mehr) Kat. A - Kriegsmaterial

Verfasst: Mi 22. Sep 2021, 12:25
von gewo
titan hat geschrieben:
Mi 22. Sep 2021, 12:20
Richtigerweise geschlussfolgert könnte man sagen, dass im Handel für Endverbraucher erhältliche Zünder zum Wiederladen auch zivil sein müssten - als Schlussfolgerung "Zivil gebaut".
wird nicht andersrum ein schuh daraus?

die 50BMG zuender kommen auch in granaten zum einsatz
derartige zuender sind daher "militaerische" waffenteile und duerfen daher nicht besessen werden ...

was hams denn in der 460steyr fuer an zuender verwendet?
ist das auch der 50BMG zuender oder hams da einen kleineren genommen?

Re: .416 Barrett ist nicht (mehr) Kat. A - Kriegsmaterial

Verfasst: Mi 22. Sep 2021, 13:13
von titan
Naja man müsste daran einmal optimistisch zweifeln. Eine HG hat auch einen Verzögerungssatz und eine Initialladung (Detonator) fürs TNT (und u. U. je nach Typ auch eine Verstärkerladung) sonst ist der Arm rasch kürzer. Bei diesem Aufbau ist also überhaupt fraglich, ob ein ZH allein jemals ausreichen würde. Ich meine nicht.

Zweitens, wer kann heute sagen, welche HG überhaupt ein solches Zündhütchen verwenden? Wir sprechen von einem Entwicklungs- und Verwendungszeitraum seit dem 1. WK. Man müsste folglich auch diverse Batterien verbieten, weil irgend ein Strichplatten-Restlichtverstärker-ZF diese verwendet oder auch sogar diverse Autobatterien für Panzer.. Das kann man endlos weiterspinnen. Da ist man dann irgendwann dort wo grüne Holzkisten oder das SSG 69 als KM eingestuft werden.

Ich würde sagen, dass der Wiederlader und LR Schütze völlig andere Anforderungen an das ZH hat, als eine HG. nämlich Gleichmäßigkeit in der Zündung. Und genau dafür bietet der Wiederlademarkt Produkte für den zivilen Endanwender an. Fakt ist, das ZH wurde für Gewehrpatronen entwickelt, nicht für HGs.


Die .460 Steyr dürfte das .50bmg Hüterl verwenden.

Re: .416 Barrett ist nicht (mehr) Kat. A - Kriegsmaterial

Verfasst: Mi 22. Sep 2021, 16:42
von Promo2
Um präzise zu sein, das BMI schreibt im Erlass vom 25.03.1980, 59.010/41-II/13/80:
Bezüglich der Munition für Geschütze und dgl sei zB auf die "Granatpatronen" bzw. "Geschoßpatronen" hingewiesen. Diese bestehen aus der Patronenhülse samt Zündvorrichtung und Treibladung sowie der Granate mit (zumeist) der Sprengladung und dem Zünder bzw (statt der Granate) dem Geschoß.
Hievon sind Kriegsmaterial
a) die komplette Granatpatrone, sowie die komplette Geschoßpatrone
b) die Granate mit Ladung und Zünder
c) die Granate mit Ladung aber ohne Zünder
d) der Granatkörper ohne Ladung aber mit Zünder
e) der Zünder
f) die Patronenhülse samt Zündvorrichtung und Treibladung (Kartusche)
g) das Geschoß (Vollgeschoß, Hartkerngeschoß).
Hingegen sind kein Kriegsmaterial:
a) der Granatkörper (ohne Ladung und ohne Zünder)
b) das Zündergehäuse (ohne explosive Stoffe)
c) die Patronenhülse ohne Treibladung
d) die Knallkartusche (Patronenhülse samt Zündvorrichtung und Knallsatz)
Hinsichtlich der Handgranate gilt im Einzelnen folgendes:
Kriegsmaterial sind
a) die komplette Handgranate (mit Sprengstoff und Zünder)
b) der Handgranatenkörper mit Sprengstoff (ohne Zünder)
c) die Übungshandgranate mit Zünder;
d) der Zünder (auch wenn er keine Sprengkapsel aufweist).
Kein Kriegsmaterial sind
a) der bloße Handgranatenkörper (ohne Sprengkapsel und ohne Zünder)
b) die zum Zünder gehörende Sprengkapsel (diese ist vielmehr ein sprengkräftiges Zündmittel)
.. ob dann aber hieraus - wer auch immer - eine Ableitung auf das Zündhütchen der .50 BMG gemacht hat, und ob dies angesichts genannter Schilderung auch legitim ist, das kann ich nicht sagen.

Re: .416 Barrett ist nicht (mehr) Kat. A - Kriegsmaterial

Verfasst: Mi 22. Sep 2021, 18:43
von Red6
Promo2 hat geschrieben:
Mi 22. Sep 2021, 16:42
Um präzise zu sein, das BMI schreibt im Erlass vom 25.03.1980, 59.010/41-II/13/80:
Bezüglich der Munition für Geschütze und dgl sei zB auf die "Granatpatronen" bzw. "Geschoßpatronen" hingewiesen. Diese bestehen aus der Patronenhülse samt Zündvorrichtung und Treibladung sowie der Granate mit (zumeist) der Sprengladung und dem Zünder bzw (statt der Granate) dem Geschoß.
Hievon sind Kriegsmaterial
a) die komplette Granatpatrone, sowie die komplette Geschoßpatrone
b) die Granate mit Ladung und Zünder
c) die Granate mit Ladung aber ohne Zünder
d) der Granatkörper ohne Ladung aber mit Zünder
e) der Zünder
f) die Patronenhülse samt Zündvorrichtung und Treibladung (Kartusche)
g) das Geschoß (Vollgeschoß, Hartkerngeschoß).
Hingegen sind kein Kriegsmaterial:
a) der Granatkörper (ohne Ladung und ohne Zünder)
b) das Zündergehäuse (ohne explosive Stoffe)
c) die Patronenhülse ohne Treibladung
d) die Knallkartusche (Patronenhülse samt Zündvorrichtung und Knallsatz)
Danke für die Information!

Für mich persönlich ergibt sich aus diesem Text, dass das was Wiederlader als "Zündhütchen" bezeichnen in dem Erlass als "Zündvorrichtung" bezeichnet wird. Im Gegensatz dazu gibt es einen "Zünder", welcher für mich aus dem Text eindeutig als Teil der Granate (also der explosiven Variante eines Geschosses, bestend aus Sprengladung und Zünder) hervorgeht (vgl.: "der Granate mit (zumeist) der Sprengladung und dem Zünder bzw (statt der Granate) dem Geschoß").
Da in diesem Erlass festgeschrieben ist, dass die Knallkartusche kein Kriegsmaterial ist, und, dass die Knallkartusche die Zündvorrichtung enthält, würde ich daraus ableiten, dass die Zündvorrichtung alleine auch kein Kriegsmaterial darstellt.

Was natürlich nicht heißt, dass es keinen SB geben kann, der anderer Meinung ist...

Re: .416 Barrett ist nicht (mehr) Kat. A - Kriegsmaterial

Verfasst: Mi 22. Sep 2021, 20:43
von titan
Ich habe jetzt fast 3 Stunden mit Internetrecherche zu diesem Thema verbracht.

In diversen Patenten zu HGzündern wird der HGzünder immer als eine Einheit bestehend aus verschiedenen Teilen genannt. Ein solcher verwendungsfähiger Zünder besteht aus:
- einem mechanischen Auslösemechanismus (Hammer oder Schlagstück)
- einem Anzündhütchen
- einem Verzögerungssatz (oftmals ist das Anzündhütchen in diesem Bauteil fix verbaut/verpresst)
- einem Detonator (=Sprengkapsel) und ggf. einer Verstärkerladung (aktuelle deutsche HG)

Unabhängig davon gibt es Zünder die zerlegbar sind und scheinbar auch welche die es nicht sind z.b. weil sie verlötet sind. So wird im Erlass auch zwischen dem Detonator (Sprengkapsel) und dem Zünder an sich unterschieden wobei der Zünder in diesem Zusammenhang nur eine verwendungsfähige Einheit mehrerer Komponenten sein kann.

https://data.epo.org/publication-server ... &iFormat=2
https://data.epo.org/publication-server ... &iFormat=2
https://data.epo.org/publication-server ... &iFormat=2

Über ein .50bmg ZH bin ich in diesem Zusammenhang jedenfalls nie gestolpert. Frühe HGs aus dem ersten und zweiten WK der USA und England verwendeten ein Randfeuerzündhütchen. Die M67 HG verwendet ein M42 primer das dem small Rifle ähnlich ist. War auch in einem Patent zu finden das erst 2031 ausläuft. Mit der 50bmg hat das ganze jedenfalls nichts zu tun.

Re: .416 Barrett ist nicht (mehr) Kat. A - Kriegsmaterial

Verfasst: Di 23. Aug 2022, 18:03
von Tomcat23
Hat jemand von bereits Ladedaten zur .416 Barrett? Würde mich sehr freuen