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Ich wohne alleine - darf ich zuhause geholstert herum laufen und die Türe öffnen?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Ich wohne alleine - darf ich zuhause geholstert herum laufen und die Türe öffnen?
Wie der Titel schon sagt bin ich alleine in meiner Wohnung. Darf ich dabei meine Waffe geholstert tragen? Dürfte ich - sofern ich mich noch innerhalb meiner Wohnung befinde - mit geholsterter Waffe (wem auch immer) die Türe öffnen?
Danke
Danke
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- .50 BMG
- Beiträge: 1950
- Registriert: Mo 27. Jul 2015, 13:39
- Wohnort: Kufstein
Re: Ich wohne alleine - darf ich zuhause geholstert herum laufen und die Türe öffnen?
Solange du eine WBK hast darfst du in deinen eigenen 4 Wänden deine Waffe geholstert mit dir rumschleppen.
Warum man das machen sollte ist mir aber unklar.
Cosplay alá John Wayne?
nix für ungut, aber worin liegt da der Sinn?
Warum man das machen sollte ist mir aber unklar.
Cosplay alá John Wayne?
nix für ungut, aber worin liegt da der Sinn?
"Ich hab hier 6 kleine Freunde, die alle schneller laufen als du ... "
22.lr, 9x19, 7,62x54 R, 45 acp, 40 s&w, 16/70, 38.spec, 357 mag, .243, .308, .223, .300 Winmag, 454 Casull
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Re: Ich wohne alleine - darf ich zuhause geholstert herum laufen und die Türe öffnen?
Es ist nie verkehrt, sich Fertigkeiten anzueignen. Besser zuhause ungestört zur Übung unscharf Holstern und es nie benötigen als umgekehrt.
Re: Ich wohne alleine - darf ich zuhause geholstert herum laufen und die Türe öffnen?
Wenn du jemandem die Türe öffnest, sich derjenige (grundlos) bedroht fühlt und die Polizei ruft, spricht der Polizist eventuell vor Ort ein vorläufiges Waffenverbot aus und räumt dir den Waffenschrank aus.
Ohne Verfahren, ohne alles - dann kannst DU schaun dass daraus kein dauerhaftes Waffenverbot wird und du deine Waffen wiederbekommst.
Also ja, es ist dein gutes Recht in deiner Wohnung mit geholsterter Waffe rumzulaufen und jemandem so die Türe zu öffnen.
Es gibt dann halt noch den Unterschied zwischen Recht haben und Recht bekommen....
Ohne Verfahren, ohne alles - dann kannst DU schaun dass daraus kein dauerhaftes Waffenverbot wird und du deine Waffen wiederbekommst.
Also ja, es ist dein gutes Recht in deiner Wohnung mit geholsterter Waffe rumzulaufen und jemandem so die Türe zu öffnen.
Es gibt dann halt noch den Unterschied zwischen Recht haben und Recht bekommen....
Re: Ich wohne alleine - darf ich zuhause geholstert herum laufen und die Türe öffnen?
Der erste Beitrag, und dann so ein provokantes Posting?
Man könnte fast glauben das sei die Frage eines Jugendlichen ohne Hausverstand.
Und übrigens : Grüß Gott, erstmal.
Höflichkeit hat beim ersten Posting noch nie geschadet.
viewtopic.php?f=11&t=46203
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
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- .50 BMG
- Beiträge: 2252
- Registriert: Di 11. Mai 2010, 17:53
- Wohnort: Graz
Re: Ich wohne alleine - darf ich zuhause geholstert herum laufen und die Türe öffnen?
1.) Auch von mir ein nettes "Servus" in deine Richtung...
2.) "Mann" kann/darf...aber muss nicht alles machen was am Papier erlaubt ist
3.) Wenn man es schon macht sollte "Mann" sich überlegen ob es sinnvoll bzw. erforderlich ist.
Klar, es ist dein Recht - wenn du WBK/WP hast - eine Waffe in deiner Wohnung zu führen...wenn du willst kannst du es auch als "Trockentraining" sehen. Geholstert würde ich die Türe allerdings nicht öffnen!
Meine bescheidene Meinung ist dass sowohl Trockentraining - Anschlagübungen - als auch jede Art von Waffenhandhabung incl. Reinigung der Waffe(n) hinter geschlossenen Vorhängen sinnvoll wäre...wenn Nachbarn oder Passanten in die Wohnung sehen könnten.
2.) "Mann" kann/darf...aber muss nicht alles machen was am Papier erlaubt ist
3.) Wenn man es schon macht sollte "Mann" sich überlegen ob es sinnvoll bzw. erforderlich ist.
Klar, es ist dein Recht - wenn du WBK/WP hast - eine Waffe in deiner Wohnung zu führen...wenn du willst kannst du es auch als "Trockentraining" sehen. Geholstert würde ich die Türe allerdings nicht öffnen!
Meine bescheidene Meinung ist dass sowohl Trockentraining - Anschlagübungen - als auch jede Art von Waffenhandhabung incl. Reinigung der Waffe(n) hinter geschlossenen Vorhängen sinnvoll wäre...wenn Nachbarn oder Passanten in die Wohnung sehen könnten.
Re: Ich wohne alleine - darf ich zuhause geholstert herum laufen und die Türe öffnen?
eigenartige Frage.
spricht ja nix gegen Trockentraining, aber mit Waffe im Holster oder gar im Anschlag die Tür öffnen?
spricht ja nix gegen Trockentraining, aber mit Waffe im Holster oder gar im Anschlag die Tür öffnen?
Magnum mag man eben!
- Steppenwolf
- .50 BMG
- Beiträge: 2546
- Registriert: Fr 25. Jan 2019, 10:07
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Re: Ich wohne alleine - darf ich zuhause geholstert herum laufen und die Türe öffnen?
Naja, er hat jetzt nicht geschrieben das es sein sehnsüchtigster Wunsch wäre dies zu tun, er hat ja nur geschrieben ob es möglich ist und das ist ganz klar mir ja zu beantworten. Auch wenns weit weg ist von Clever aber das wäre ein anderes Thema.
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein
- ronhan
- .308 Win
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Re: Ich wohne alleine - darf ich zuhause geholstert herum laufen und die Türe öffnen?
Interessant, dass fast alle gleich die Frage nach dem "warum" stellen...
Grüße, Ronald
Kein Facebook, kein Instagram, kein WhatsApp... kein Navi.
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Re: Ich wohne alleine - darf ich zuhause geholstert herum laufen und die Türe öffnen?
Weil sich die Zeiten geändert haben. In den 90ern konntest noch mit ner Softair draußen herum laufen.
Wennst jetzt daheim herum spielst brauchst nur den falschen Nachbar haben der dich durchs Fenster sieht und eh schon wissen....
Von daher sollte man als LWB heutzutage das Hirn einschalten bevor man in der Zeitung landet. Mit ner geholsterten Waffe dem postler/Vertreter/Nachbarin die Tür aufmachen da kanns dann schon schnell passieren.
Magnum mag man eben!
- Steppenwolf
- .50 BMG
- Beiträge: 2546
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Re: Ich wohne alleine - darf ich zuhause geholstert herum laufen und die Türe öffnen?
Eh….im übrigen solltest das mit einem Küchenmesser auch nicht tun
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein
Re: Ich wohne alleine - darf ich zuhause geholstert herum laufen und die Türe öffnen?
Hallo. Ich geh davon aus, dass du unter Waffe eine Schusswaffe in Form einer Faustfeuerwaffe nach dem WaffG meinst.
Gesetzestext zur Info, falls du das WaffG noch net gelesen hast.
§ 7. (1) Eine Waffe führt, wer sie bei sich hat.
(2) Eine Waffe führt jedoch nicht, wer sie innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder eingefriedeten Liegenschaften mit Zustimmung des zu ihrer Benützung Berechtigten bei sich hat.
§ 22. (1) Eine Rechtfertigung im Sinne des § 21 Abs. 1 ist jedenfalls als gegeben anzunehmen, wenn der Betroffene glaubhaft macht, dass er
1.die Schusswaffe der Kategorie B innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder seiner eingefriedeten Liegenschaften zur Selbstverteidigung bereithalten will oder ......
Wenn du also die Erfordernisse für die Ausstellung einer WBK erfüllst und dein Recht ausübst innerhalb deiner Wohnung (usw.) eine FFW bei dir zu haben (führen ist es ja nicht) wüsste ich nicht was rechtlich dagegen spricht. Den Schritt ins Stiegenhaus darfst du damit freilich nicht wagen.
Solange kein tatsächlicher Grund zur Annahme der missbräuchlichen Verwendung etc. usw. (siehe Gesetzestext) besteht gibt es nichts was ein vorläufiges Waffenverbot objektiv rechtfertigen würde.
Klar ist aber auch: In Österreich passt es nicht ins übliche Ortsbild (egal ob Stadt oder Land), dass jemand mit der frei ersichtlich geholsterten FFW, mit Ausnahme Exekutive, Sicherheitsdienste usw., "herumläuft". Daher werden natürlich Menschen egal ob aus Ignoranz, Intoleranz, Unverständlichkeit, Angst, oder was auch immer der Grund ist, daran Anstoß nehmen. Vor allem da viele ein verzerrtes Bild von Sportschützen und/ oder Legalwaffenbesitzern haben.
Ich käm im übrigen auch nicht auf den Gedanken den Besuch, egal ob erwartet oder nur Gelegenheitsbesuch, mit der Hacke, dem Messer, dem Hammer oder was auch immer zu empfangen- das fühlt sich schon in der Vorstellung komisch an. -Auch wenns net verboten ist da es sich dabei noch nicht einmal um Waffen i.S.d. WaffG handelt.
Gesetzestext zur Info, falls du das WaffG noch net gelesen hast.
§ 7. (1) Eine Waffe führt, wer sie bei sich hat.
(2) Eine Waffe führt jedoch nicht, wer sie innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder eingefriedeten Liegenschaften mit Zustimmung des zu ihrer Benützung Berechtigten bei sich hat.
§ 22. (1) Eine Rechtfertigung im Sinne des § 21 Abs. 1 ist jedenfalls als gegeben anzunehmen, wenn der Betroffene glaubhaft macht, dass er
1.die Schusswaffe der Kategorie B innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder seiner eingefriedeten Liegenschaften zur Selbstverteidigung bereithalten will oder ......
Wenn du also die Erfordernisse für die Ausstellung einer WBK erfüllst und dein Recht ausübst innerhalb deiner Wohnung (usw.) eine FFW bei dir zu haben (führen ist es ja nicht) wüsste ich nicht was rechtlich dagegen spricht. Den Schritt ins Stiegenhaus darfst du damit freilich nicht wagen.
Solange kein tatsächlicher Grund zur Annahme der missbräuchlichen Verwendung etc. usw. (siehe Gesetzestext) besteht gibt es nichts was ein vorläufiges Waffenverbot objektiv rechtfertigen würde.
Klar ist aber auch: In Österreich passt es nicht ins übliche Ortsbild (egal ob Stadt oder Land), dass jemand mit der frei ersichtlich geholsterten FFW, mit Ausnahme Exekutive, Sicherheitsdienste usw., "herumläuft". Daher werden natürlich Menschen egal ob aus Ignoranz, Intoleranz, Unverständlichkeit, Angst, oder was auch immer der Grund ist, daran Anstoß nehmen. Vor allem da viele ein verzerrtes Bild von Sportschützen und/ oder Legalwaffenbesitzern haben.
Ich käm im übrigen auch nicht auf den Gedanken den Besuch, egal ob erwartet oder nur Gelegenheitsbesuch, mit der Hacke, dem Messer, dem Hammer oder was auch immer zu empfangen- das fühlt sich schon in der Vorstellung komisch an. -Auch wenns net verboten ist da es sich dabei noch nicht einmal um Waffen i.S.d. WaffG handelt.
- ronhan
- .308 Win
- Beiträge: 470
- Registriert: So 9. Mai 2010, 10:50
- Wohnort: Nordöstliches Niederösterreich
Re: Ich wohne alleine - darf ich zuhause geholstert herum laufen und die Türe öffnen?
Wie - soll das heissen, du öffnest die Tür NICHT grundsätzlich mit zerrauftem Haar, irrem Blick und der blutigen Axt in der Hand??
Grüße, Ronald
Kein Facebook, kein Instagram, kein WhatsApp... kein Navi.
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Re: Ich wohne alleine - darf ich zuhause geholstert herum laufen und die Türe öffnen?
Genau. Ich halte meine Werkzeuge immer sauber
WD 40 ist dein Freund.
Außerdem hab ich das ganze Jahr über einen Kurzhaarschnitt.
WD 40 ist dein Freund.
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