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ar-15: nachträglicher glock-cut

Verfasst: Mi 4. Aug 2021, 19:24
von thomers
servus,

wieder mal eine frage, bei der ich mir nicht ganz sicher bin:
angenommen ich hätte ein kat. a ar-15 in 9mm mit zugehörigen langen colt-magazinen. nun würde ich dem bolt carrier einen sommerlichen glock-cut verpassen und könnte mit dem passenden lower oder magazinschachteinsatz nun auch glock-magazine verwenden.

würde mich das automatisch auch dazu berechtigen, hicap glock-magazine, die ich schon von meiner kat. a glock 17 hätte, anzustecken und, hätte ich die glock nicht, auch zu erwerben? wäre dann ja immerhin eine passende waffe…

lg, thomas.

Re: ar-15: nachträglicher glock-cut

Verfasst: Mi 4. Aug 2021, 19:29
von thomers
nachtrag: oder interessiert das eh niemanden, weil 9mm mag ist 9mm mag?

Re: ar-15: nachträglicher glock-cut

Verfasst: Do 5. Aug 2021, 23:50
von MikeD
Ob Du jetzt für ein als Kat. A eingetragenes AR-15 lange (>10 Patronen) Colt- oder Glock-Magazine verwendest, ist völlig egal.

Der Nachkauf von Glock-Magazinen bis 20 Patronen ist kein Problem (sind ja frei, da sie für Faustfeuerwaffen erzeugt werden).
Die 33er Glock-Magazine wirst Du aber wahrscheinlich nur mit einem §17/1/7 Eintrag bekommen.

Eine Möglichkeit wäre vielleicht die Modifikation des Bolt-Carriers durch einen Büchsenmacher machen und sich den Umbau auf Glock-Magazine von ihm bestätigen zu lassen. Dann sollte es eigentlich möglich sein, mit der Bestätigung auch die 33er Glock Magazine zu erwerben (passen dann ja zur §17/1/8 Waffe).

Re: ar-15: nachträglicher glock-cut

Verfasst: Fr 6. Aug 2021, 09:38
von thomers
§17/1/7 und §17/1/8 eintrag (mit dann auch passender waffe) wären eh vorhanden, notfalls auch freie §17/1/9 und §17/1/10 plätze. die mags sind auch ausreichend vorhanden.

dass das bei der behörd irgendjemanden juckt, bezweifle ich auch. aber wenn ich z.b. meine §17/1/7 glock verkaufen würde und meine §17/1/9 und §17/1/10 plätze voll wären, wäre es schon interessant, falls ich zusätzliche mags kaufen wollte.

alles sehr theoretisch, ich weiss. aber ich wollte eine zweite meinung.
bei meiner behörde wollte ich da nicht anfragen, die haben eine "eigene" und sehr restriktive auslegung des ganzen waffg.