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Altbestands-Magazine ohne Waffe/WBK

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Glock8670
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Re: Altbestands-Magazine ohne Waffe/WBK

Beitrag von Glock8670 » Sa 4. Sep 2021, 11:34

Incite hat geschrieben:
Sa 4. Sep 2021, 10:37
Glock8670 hat geschrieben:
Sa 4. Sep 2021, 09:47
Ich werf da mal ne andere Frage in den Raum. „Angenommen“ ich besitze ein 30er Magazin aber keinen Halbautomaten dazu. Kann ich mir dann die §17 erweiterung in die WBK eintragen lassen?
Du meldest das Magazin und bekommst dann für dieses konkrete eine Magazin einen Platz als §17/1/9 oder 10 je nachdem ob KW oder LW
Ok hab auch grad nachgelesen. Und wenn ein gemeldetes kaputt geht darf man das sogar nach kaufen.
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Re: Altbestands-Magazine ohne Waffe/WBK

Beitrag von Incite » So 5. Sep 2021, 09:05

genau. du kannst es auch verkaufen/abgeben und eines der gleichen Kategorie kaufen
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Re: Altbestands-Magazine ohne Waffe/WBK

Beitrag von Glock8670 » So 5. Sep 2021, 13:30

Incite hat geschrieben:
So 5. Sep 2021, 09:05
genau. du kannst es auch verkaufen/abgeben und eines der gleichen Kategorie kaufen
Also könnte ich wenn ich ein 5.56 magazin für z.B. ein AR verkaufen und stattdessen ein 5.56 Magazin für eine aug kaufen?
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Re: Altbestands-Magazine ohne Waffe/WBK

Beitrag von The_Governor » So 5. Sep 2021, 16:26

Glock8670 hat geschrieben:
So 5. Sep 2021, 13:30
Incite hat geschrieben:
So 5. Sep 2021, 09:05
genau. du kannst es auch verkaufen/abgeben und eines der gleichen Kategorie kaufen
Also könnte ich wenn ich ein 5.56 magazin für z.B. ein AR verkaufen und stattdessen ein 5.56 Magazin für eine aug kaufen?
Kannst auch ein AK Magazin stattdessen kaufen, es geht nur um die Kategorie. Also z.B. kein Pistolenmagazin. Wobei auch dass ist fließen, denn bei mir wurden die Beretta 92 Mags für die Cx4 auch als Langwaffenmags gemeldet.

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Re: Altbestands-Magazine ohne Waffe/WBK

Beitrag von Glock8670 » So 5. Sep 2021, 17:53

Verkauf und nachweisen versteh ich ja noch, aber was wenn so ein magazin kaputt geht.
Muss ich dann nachweisen das das Mag kaputt ist oder reicht hier ein Hallo Mag ist Kaputt habs weg geworfen bitte aus ZWR löschen ich kauf ein neues? :lol:
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Re: Altbestands-Magazine ohne Waffe/WBK

Beitrag von coliflower » So 5. Sep 2021, 18:19

Bei der Polizei oder beim Händler abgeben.

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Re: Altbestands-Magazine ohne Waffe/WBK

Beitrag von gewo » So 5. Sep 2021, 18:24

coliflower hat geschrieben:
So 5. Sep 2021, 18:19
Bei der Polizei oder beim Händler abgeben.
Eher bei der polizei ...
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Re: Altbestands-Magazine ohne Waffe/WBK

Beitrag von marcin » Do 9. Sep 2021, 09:02

Hallo,

Ich bin neu in diesem Forum und warte auf meine erste WBK die in den nächsten Tagen per Post kommt und habe eine Frage zur Magazin Meldung.

Und zwar, habe ich nachdem ich die WBK beantragt habe, bei uns im Keller einige AR-15 Magazine (20 und 30Schuss) gefunden die wir mal gekauft haben vor Jahren als Deko. Natürlich blöd, dass ich das nicht beim Erstantrag angegeben habe und ich das jetzt direkt nochmal machen muss plus die 74€. Zu meiner Frage jetzt, ich möchte mir wenn meine WBK kommt direkt ein Ar15 Gewehr kaufen aber auch die Magazine bis zum 14.12.21 melden, wie soll ich diese jetzt melden wenn ich eine zu den Magazinen pssende Waffe haben werde ?

Soll ich nur die Magazine melden ?

Weil die Waffe habe ich ja nach dem neuen Waffengesetz 2019 gekauft somit darf ich die Magazine nicht auf die Waffe stecken oder ?

Kenne mich da nicht wirklich aus was ich genau machen soll jetzt ? Oder zuerst die Magazine melden, neue WBK beantragen und dann erst die Waffe kaufen ?

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Re: Altbestands-Magazine ohne Waffe/WBK

Beitrag von zeroflow » Do 9. Sep 2021, 10:19

Hi,
Soll ich nur die Magazine melden ?
Du kannst nur die Magazine als /10 melden, da du die AR ja nicht mit 13.12.2019 besessen hast.
Zu meiner Frage jetzt, ich möchte mir wenn meine WBK kommt direkt ein Ar15 Gewehr kaufen aber auch die Magazine bis zum 14.12.21 melden, wie soll ich diese jetzt melden wenn ich eine zu den Magazinen pssende Waffe haben werde ?
Wenn du die Magazine am 14.12.2021 melden willst, bist du schon zu spät. Letzte Möglichkeit der Meldung ist der 13.12.2021.
Rein technisch darfst du sie seit 14.12.2019 nichtmehr besitzen.
Weil die Waffe habe ich ja nach dem neuen Waffengesetz 2019 gekauft somit darf ich die Magazine nicht auf die Waffe stecken oder ?
Jein.
Du darfst sie nur an behördlich genehmigten Schießständen anstecken.
Denn AR15+langes Magazin ist eine Kat. A Waffe §17/1/8. Du hast aber keine Berechtigung für /8 sondern kriegst maximal eine für /10.
Damit darfst du die Magazine besitzen, und nur am Schießstand anstecken.
Kenne mich da nicht wirklich aus was ich genau machen soll jetzt ? Oder zuerst die Magazine melden, neue WBK beantragen und dann erst die Waffe kaufen ?
Sobald als möglich Magazine melden. Mit 14.12.2021 bist du dann schon zu spät.
Die Waffe ist da egal, da du sie nach 13.12.2019 gekauft hast.

Wenn dein SB ganz leiwand ist, kannst du auch nett Fragen, ob du einen /8 Platz haben darfst, aber da ist die Antwort vermutlich Nein.

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Re: Altbestands-Magazine ohne Waffe/WBK

Beitrag von marcin » Do 9. Sep 2021, 11:29

Hi,

danke für die Antwort, ja ich melde die Magazine sobald meine WBK kommt, sprich 1-2 Wochen und kaufe mir da auch direkt das AR15 Gewehr.

Muss man seine WBK dann direkt abgeben wenn man die neue mit dem paragraph 17 Eintrag beantragt oder erst wenn die neue per Post kommt?

Also hat man während der Bearbeitungszeit des Antrags eine WBK oder ist man für diese Zeit ohne der Karte?

Danke

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kemira
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Re: Altbestands-Magazine ohne Waffe/WBK

Beitrag von kemira » Do 9. Sep 2021, 12:27

Das hängt von der BH ab. Meine SB hat mir meine WBK beim Termin zur Antragsabgabe wieder mitgegeben, dann ist auf dem Amt leider ein Fehler passiert (ein Z10-Platz zu wenig auf der Karte), was erst zum Abholtermin aufgefallen ist.
Ich hab dann die Karte gleich dringelassen und eine Woche später die neue in der Post gehabt.
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