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Waffe ohen Neubeschuss

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Re: Waffe ohen Neubeschuss

Beitrag von titan » Mi 25. Aug 2021, 18:26

Es gibt genügend Waffen die nicht mehr beschossen werden (können) . Darunter Rostleichen oder auch Flinten mit Damastläufen. Im Notfall würde ich die Waffe vor Import waffenrechtlich vom Verschluss trennen lassen. Dann hat sich das Beschussthema ohne Diskussion erledigt.
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DumbDummy
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Re: Waffe ohen Neubeschuss

Beitrag von DumbDummy » Mi 24. Mai 2023, 00:53

gewo hat geschrieben:
Do 12. Aug 2021, 19:01
yoda hat geschrieben:
So 8. Aug 2021, 10:38
gewo hat geschrieben:
Sa 7. Aug 2021, 15:45
Beschuss vor 1945 ist ungueltig.
Wo es steht ... keine ahnung.

Aber es stimmt sicher denn ich hatte genau die frage bei der juristin bei der waffenhandelsprüfung.

Kann mich deshalb so gut erinnern weil die dame mich unabsichtlich ein bisserl in die irre gefuehrt hat weil sie - als ich kurz gezoegert habe - nebenbei gemeint hat es waere ein „rundes datum“ gewesen ....
Na ja
Was ist rund an 1945?
Ich wollte eh 1945 raten aber hab dann halt 1900 geraten was falsch war.
War die einzig falsch beantwortete frage
Hab trotzdem mein „Mit Auszeichnung bestanden“ bekommen damals
Das hättest du die Juristin dort gleich fragen können, weil es meines Wissens falsch ist.

Basiernd auf §4, 5 Abs 6 und 12 des Beschussgesetzes wurde 2013 die Prüfzeichenverordnung verordnet. ...
meine pruefung war vor 2013 ...
Sorry, dass ich dieses Thema wiederbelebe.
Wenn ich die Prüfzeichenverordnung von 1999 (die mittlerweile ohnehin nicht mehr gültig ist, bei mir aber die Frage aufwirft warum vor 2013 die Meinung herrschte, dass Beschusszeichen vor 1945 nicht gültig seien) ansehe, würde ich interpretieren, dass auch vor 2013 Beschusszeichen vor 1945 ebenso gültig waren.

Lt. https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgb ... _387_2.pdf

§ 2. Auf Grund des Übereinkommens über die gegenseitige Anerkennung von Beschusszeichen für
Handfeuerwaffen, BGBl. Nr. 269/1971, in der Fassung des Artikels II des Bundesgesetzes BGBl.
Nr. 233/1984 sind den in § 1 genannten Zeichen die jeweils entsprechenden, im Anhang dargestellten,
Beschuss- und Typenprüfzeichen folgender Staaten gleichzuachten: Belgien, Chile, Deutschland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Russland, Slowakei, Spanien, Tschechien, Ungarn und Yugoslawien; die Beschuss- und Typenprüfzeichen Yugoslawiens sind jedoch nur hinsichtlich jener Überprüfungen gleichzuachten, welche bis zum 30. September 1992 vorgenommen wurden.

Im Anhang der Verordnung sind Beschusszeichen vor 1939 angeführt.
Aus meiner Sicht waren (und sind) auch die dort und in der neuen Verordnung angeführten Beschusszeichen gültig und damit Waffen wenn sie diese Zeichen aufweisen mit einem gültigen Beschuss - korrigiert mich bitte wenn ihr das anders seht.
Danke im Voraus

gewo
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Re: Waffe ohen Neubeschuss

Beitrag von gewo » Mi 24. Mai 2023, 09:38

DumbDummy hat geschrieben:
Mi 24. Mai 2023, 00:53
Aus meiner Sicht waren (und sind) auch die dort und in der neuen Verordnung angeführten Beschusszeichen gültig und damit Waffen wenn sie diese Zeichen aufweisen mit einem gültigen Beschuss - korrigiert mich bitte wenn ihr das anders seht.
Danke im Voraus
ich sehe das anders

ich hatte genau diese frage (wie alt darf ein beschuss sein damit er in oesterreich gueltig ist) bei der befaehigungspruefung zum waffengewerbe
und die juristin vom ministerium hat mich - wohl unabsichtlich - bei der frage a bisserl aufs eis gefuehrt weil sie gemeint hat es waere ja ein schoenes rundes datum gewesen ...
naja

war die einzige frage die ich falsch beantwortet habe
mein "mit auszeichnung bestanden" auf die Pruefung hab ich trotzdem bekommen
wusste garned dass es das gibt

richtig ist
"beschuesse vor 1945 sind nicht gueltig"

rechtsbasis sind vermutlich die in der zweiten jahreshaelfte 1945 erlassenen kraftlosigkeitsgesetze betreffend aller rechtsnormen die in der NS zeit erlassen wurden.
teilweise wurden diese gesetze nur fuer den zeitraum zwischen 1915 und 1945 fuer kraftlos erklaert, teilweise generell aufgehoben.
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Re: Waffe ohen Neubeschuss

Beitrag von DumbDummy » Mi 24. Mai 2023, 09:51

Vielen Dank für die Antwort - verstehe es jedoch wenn ich mir die Prüfzeichenverordnung ansehe noch immer nicht 🤔
Wird aber so wie Du schreibst immer wieder kommuniziert. Weißt Du wer hier eine rechtssichere Auskunft geben kann - Beschussamt?
Vielen Dank

gewo
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Re: Waffe ohen Neubeschuss

Beitrag von gewo » Mi 24. Mai 2023, 09:53

DumbDummy hat geschrieben:
Mi 24. Mai 2023, 09:51
Vielen Dank für die Antwort - verstehe es jedoch wenn ich mir die Prüfzeichenverordnung ansehe noch immer nicht 🤔
Wird aber so wie Du schreibst immer wieder kommuniziert. Weißt Du wer hier eine rechtssichere Auskunft geben kann - Beschussamt?
Vielen Dank
BMI
abteilung III/3 denk ich mal

das beschussamt wird dir sagen koennen DASS der beschuss vor 1945 ned gueltig ist
aber vermutlich nicht warum
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Re: Waffe ohen Neubeschuss

Beitrag von DumbDummy » Mi 24. Mai 2023, 10:10

Eben Kontakt von einem Herren vom Beschussamt bekommen der bei der Erstellung der Verordnung mitgewirkt hat.
Sobald ich hier Infos habe, poste ich hier

gewo
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Re: Waffe ohen Neubeschuss

Beitrag von gewo » Mi 24. Mai 2023, 10:24

DumbDummy hat geschrieben:
Mi 24. Mai 2023, 10:10
Eben Kontakt von einem Herren vom Beschussamt bekommen der bei der Erstellung der Verordnung mitgewirkt hat.
Sobald ich hier Infos habe, poste ich hier
bei der beschussverordnung vermutlich
dort stehts aber ned drin (hast du gesagt)

ich bezweifle a bisserl dass der herr an den gesetzen der übergangsregierung im spaetsommer und herbst 1945 mitgewirkt hat...
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Re: Waffe ohen Neubeschuss

Beitrag von DumbDummy » Mi 24. Mai 2023, 10:33

..auch ein guter Punkt - nun auch ans BMI geschrieben - sollte theoretisch Abteilung III/A/6 sein.
..mal sehen

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Re: Waffe ohen Neubeschuss

Beitrag von Promo » Mi 24. Mai 2023, 11:05

gewo hat geschrieben:
Mi 24. Mai 2023, 09:38
richtig ist
"beschuesse vor 1945 sind nicht gueltig"

rechtsbasis sind vermutlich die in der zweiten jahreshaelfte 1945 erlassenen kraftlosigkeitsgesetze betreffend aller rechtsnormen die in der NS zeit erlassen wurden.
teilweise wurden diese gesetze nur fuer den zeitraum zwischen 1915 und 1945 fuer kraftlos erklaert, teilweise generell aufgehoben.
Das ist falsch - laut Juristen im Ministerium für Wirtschaft und Arbeit (in dessen Zuständigkeit das BeschG fällt), die das nach einigem Herumbohren heuer aussagten. Nur beim Beschussamt (als deren Außenstelle) wird das eben nicht so gerne zugegeben.

Zur Erläuterung die Ursache dafür: in einem älteren Beschussgesetz (oder -verordnung?) stand mal drinnen, dass österr. Zivilbeschuss von vor 1945 nicht mehr gültig sind, und bis zum XX.XX.XXXX diese Waffen neu beschossen werden müssen (ich glaub 1990 oder sowas?). Das wurde dann irgendwann wieder herausgenommen, weil ja "in der Zwischenzeit eh alle neu beschossen haben" - was natürlich eine gewagte Annahme ist, zudem natürlich vor 1945 österr. zivil beschossene Waffen bis dahin im Ausland hätten sein können (wo nach wie vor der österr. Zivilbeschuss von vor 1945 anerkannt war und daher keinen Neubeschuss erfordert hatte), und erst nach dem Entfernen dieser gesetzlichen Bestimmung wieder auf österr. Staatsgebiet verbracht wurden. Und das ist deshalb so stark in den Köpfen verankert, weil es natürlich jahrzehntelang in Ferlach allen Büchsenmachern gelernt wurde.. Lange Rede, kurzer Sinn: es sind nach aktuellem Rechtsstand auch österreichische Zivilbeschüsse von vor 1945 gültig, wie das Wirtschaftsministerium auch bestätigt hat.

PS: die nachträgliche Korrektur von deiner Prüfung glaub ich wird aber nicht mehr gehen ... ;)

Edit: noch mal geblättert, es war in der 9. Beschussverordnung (BGBl. Nr. 309/1986), wo der Beschuss vor 1945 für ungültig erklärt wurde. Diese Bestimmung wurde in einer späteren Beschussverordnung ersatzlos gestrichen. Daher sind Beschüsse vor 1945 wieder vollumfänglich gültig. Bestimmung war:
§ 16. (1) Handfeuerwaffen und höchstbeanspruchte Teile, die vor dem 30. April 1945 einer beschußamtlichen Erprobung unterzogen wurden, sind vom Besitzer bis spätestens 31. Dezember 1990 zur Erprobung gemäß den Bestimmungen der §§ 5 bis 11 beim Beschußamt einzureichen. Ausgenommen sind jene Handfeuerwaffen, die nur wissenschaftlichen und Dekorationszwecken dienen oder nur wegen ihres Kunstwertes oder Sammelwertes aufbewahrt werden (§ 1 Abs. 2 der Verordnung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau über die obligatorische Erprobung aller Handfeuerwaffen und Patronen, BGBl. Nr. 224/1951).
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.

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Re: Waffe ohen Neubeschuss

Beitrag von yoda » Mi 24. Mai 2023, 20:09

DumbDummy hat geschrieben:
Mi 24. Mai 2023, 00:53
gewo hat geschrieben:
Do 12. Aug 2021, 19:01
yoda hat geschrieben:
So 8. Aug 2021, 10:38
gewo hat geschrieben:
Sa 7. Aug 2021, 15:45
Beschuss vor 1945 ist ungueltig.
Wo es steht ... keine ahnung.

Aber es stimmt sicher denn ich hatte genau die frage bei der juristin bei der waffenhandelsprüfung.

Kann mich deshalb so gut erinnern weil die dame mich unabsichtlich ein bisserl in die irre gefuehrt hat weil sie - als ich kurz gezoegert habe - nebenbei gemeint hat es waere ein „rundes datum“ gewesen ....
Na ja
Was ist rund an 1945?
Ich wollte eh 1945 raten aber hab dann halt 1900 geraten was falsch war.
War die einzig falsch beantwortete frage
Hab trotzdem mein „Mit Auszeichnung bestanden“ bekommen damals
Das hättest du die Juristin dort gleich fragen können, weil es meines Wissens falsch ist.

Basiernd auf §4, 5 Abs 6 und 12 des Beschussgesetzes wurde 2013 die Prüfzeichenverordnung verordnet. ...
meine pruefung war vor 2013 ...
Sorry, dass ich dieses Thema wiederbelebe.
Wenn ich die Prüfzeichenverordnung von 1999 (die mittlerweile ohnehin nicht mehr gültig ist, bei mir aber die Frage aufwirft warum vor 2013 die Meinung herrschte, dass Beschusszeichen vor 1945 nicht gültig seien) ansehe, würde ich interpretieren, dass auch vor 2013 Beschusszeichen vor 1945 ebenso gültig waren.

Lt. https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgb ... _387_2.pdf

§ 2. Auf Grund des Übereinkommens über die gegenseitige Anerkennung von Beschusszeichen für
Handfeuerwaffen, BGBl. Nr. 269/1971, in der Fassung des Artikels II des Bundesgesetzes BGBl.
Nr. 233/1984 sind den in § 1 genannten Zeichen die jeweils entsprechenden, im Anhang dargestellten,
Beschuss- und Typenprüfzeichen folgender Staaten gleichzuachten: Belgien, Chile, Deutschland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Russland, Slowakei, Spanien, Tschechien, Ungarn und Yugoslawien; die Beschuss- und Typenprüfzeichen Yugoslawiens sind jedoch nur hinsichtlich jener Überprüfungen gleichzuachten, welche bis zum 30. September 1992 vorgenommen wurden.

Im Anhang der Verordnung sind Beschusszeichen vor 1939 angeführt.
Aus meiner Sicht waren (und sind) auch die dort und in der neuen Verordnung angeführten Beschusszeichen gültig und damit Waffen wenn sie diese Zeichen aufweisen mit einem gültigen Beschuss - korrigiert mich bitte wenn ihr das anders seht.
Danke im Voraus
Ich teile deine Meinung, die Beschüsse in dem Anhang sind per Verordnung für GÜLTIG erklärt, und da sind eben die ganzen drin, somit ist meiner Meinung nach auch ein alter Beschuss von vor 1945 ein gültiger Beschuss, sofern er sich in der Liste befindet.

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Re: Waffe ohen Neubeschuss

Beitrag von Incite » Mi 24. Mai 2023, 20:25

Wieder was gelernt.

Ich habe im Kopf (habe es leider nicht gefunden, habe schon vorhin gesucht) das der Beschuss 100 Jahre Gültigkeit hat? Oder habe ich das mal bei den Deutschen gelesen? :think:
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Re: Waffe ohen Neubeschuss

Beitrag von DumbDummy » Do 25. Mai 2023, 08:58

Update - Nachricht vom BMI erhalten, dass meine Anfrage an das dafür zuständige Ministerium für Arbeit und Wirtschaft weitergeleitet wurde.

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Re: Waffe ohen Neubeschuss

Beitrag von gewo » Do 25. Mai 2023, 09:03

DumbDummy hat geschrieben:
Do 25. Mai 2023, 08:58
Update - Nachricht vom BMI erhalten, dass meine Anfrage an das dafür zuständige Ministerium für Arbeit und Wirtschaft weitergeleitet wurde.
ja , sicher interessant was rauskommt

wobei, wennst schaust was der promo gepostet hat und noch a paar andere an quellen ...
wird wohl tatsaechlich so sein dass er gilt
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Re: Waffe ohen Neubeschuss

Beitrag von Promo » Fr 26. Mai 2023, 08:57

Jo eh, bestätigt ja das, was ich gesagt hab .. aber du kannst gerne dort noch mal anrufen, du wirst dann die gleiche Auskunft bekommen, wie ich sie weiter oben gepostet habe.
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Re: Waffe ohen Neubeschuss

Beitrag von DumbDummy » Fr 9. Jun 2023, 22:38

So, nun eine "offizielle" Rückmeldung vom BM für Arbeit und Wirtschaft erhalten.
Wie von mir weiter oben angenommen und von Yoda, Promo,.. bestätigt, haben die im Anhang der Prüfzeichenverordnung aufgelisteten Beschusszeichen nach wie vor Gültigkeit. Der Hinweis von vielen über ungültige Beschusszeichen ist schlichtweg falsch (sofern sie eines der abgebildeten Beschusszeichen aufweisen).
Angeraten wird vom Beschussamt dennoch ältere Waffen auf deren Maßhaltigkeit prüfen zu lassen, da sich eventuell die Abmaße der Patronenlager verändert haben.

Jedenfalls Danke für die wertvollen Inputs .
Dieses Thema zeigt mir wieder dass wie in andern Beiträgen von manchen Forenmitgliedern oft lapidar abgetane Kommentare wie schau' einfach mal nach, nicht alle Gesetze / Verordnungen immer so eindeutig sind.

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