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Rechtfertigung Sammlung nach welchem § ?

Verfasst: Mi 21. Jul 2021, 23:29
von Bundy
Hallo,

Frage zur "Sammlung" als Rechtfertigung -

höre / lese regelmäßig von Sammelgebieten,
abseits der normalen Kat B Plätze, wie Magazinsammler, Munitionssammler, Sammlung von Schlagringen usw...

Wird das Wort nur im Sprachgebrauch so verwendet, oder auch Rechtlich nach bestimmten § argumentiert?

Bin nur mit dem § 23.2 - Rechtfertigung "Sammlung" vertraut, welche jedoch ausdrücklich von Schusswaffen der Kategorie B spricht.

Gibt es also keine Möglichkeit, Ausnahmegenehmigung für nicht Kat B Schusswaffen durch "Sammeln" zu argumentieren?

Mit den Nachweisen / Gespräch mit Sachverständigen / genaues Sammlgebiet usw bin ich vertraut, mir geht es nur um die Rechtsgrundlage des Ansuchens überhaupt.
Kann mir da jemand weiterhelfen?

Re: Rechtfertigung Sammlung nach welchem § ?

Verfasst: Do 22. Jul 2021, 12:11
von hasgunz
Nein, das sind alles Einzelfälle. Im Endeffekt musst du überzeugen, dass du ein wahrer Sammler bist, mit technischem Knowhow, geschichtlichem Hintergrund oder was auch immer.
Kategorie C kannst soviel Sammeln wiest magst, da es hier keine Beschränkung gibt, nur aufpassen ab +14 Waffen zuhause Meldung an die BH.
Falls du Kategorie A ansprichst ist das Theme sehr schwer, da die Behörde nur sehr ungern Kat. A Ausnahmen vergibt.
Wobei man auch sagen muss, es gibt nen unterschied zwischen Kriegsmateriel und verbotenem Material.

Rechtsgrundlage ist im Endeffekt "im Ermessen der Behörde".

LG

Re: Rechtfertigung Sammlung nach welchem § ?

Verfasst: Do 22. Jul 2021, 13:19
von Wolf1971
hasgunz hat geschrieben:
Do 22. Jul 2021, 12:11
Nein, das sind alles Einzelfälle. Im Endeffekt musst du überzeugen, dass du ein wahrer Sammler bist, mit technischem Knowhow, geschichtlichem Hintergrund oder was auch immer.
Kategorie C kannst soviel Sammeln wiest magst, da es hier keine Beschränkung gibt, nur aufpassen ab +14 Waffen zuhause Meldung an die BH.
Falls du Kategorie A ansprichst ist das Theme sehr schwer, da die Behörde nur sehr ungern Kat. A Ausnahmen vergibt.
Wobei man auch sagen muss, es gibt nen unterschied zwischen Kriegsmateriel und verbotenem Material.

Rechtsgrundlage ist im Endeffekt "im Ermessen der Behörde".

LG
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006016

7. Abschnitt
Gemeinsame Bestimmungen
Besondere Bestimmungen für die Verwahrung einer großen Anzahl von Schußwaffen
§ 41. (1) Wer - aus welchem Grunde immer - 20 oder mehr Schußwaffen in einem räumlichen Naheverhältnis zueinander oder Munition in großem Umfang verwahrt, hat darüber die für den Verwahrungsort zuständige Behörde in Kenntnis zu setzen und ihr mitzuteilen, durch welche Maßnahmen für eine sichere Verwahrung und für Schutz vor unberechtigtem Zugriff Sorge getragen ist. Eine weitere derartige Meldung ist erforderlich, wenn sich die Anzahl der verwahrten Waffen seit der letzten Mitteilung an die Behörde verdoppelt hat.

Re: Rechtfertigung Sammlung nach welchem § ?

Verfasst: Do 22. Jul 2021, 17:38
von hasgunz
Ah 20 warens, gut zu wissen.

LG

Re: Rechtfertigung Sammlung nach welchem § ?

Verfasst: Do 22. Jul 2021, 22:00
von johro
Wie kommt man zu einem offiziellen gemeldeten "Waffenhändler"
Was muss man da für Prüfungen machen?

Re: Rechtfertigung Sammlung nach welchem § ?

Verfasst: Fr 23. Jul 2021, 07:56
von Wolf1971
johro hat geschrieben:
Do 22. Jul 2021, 22:00
Wie kommt man zu einem offiziellen gemeldeten "Waffenhändler"
Was muss man da für Prüfungen machen?
Gewerbeanmeldung erforderlich:

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=20002522

https://www.wko.at/branchen/ooe/handel/ ... werbe.html

Der schnellste Zugang wäre Praxis und der Kurs am WIFI - an der Praxis scheitern die meisten - da musst ein Jahr im Waffenhandel wo angestellt gewesen sein.

Re: Rechtfertigung Sammlung nach welchem § ?

Verfasst: Fr 23. Jul 2021, 09:30
von Bundy
vielen dank für die anworten und tipps

mal schaun was die sachbearbeiterin dazu sagt

Re: Rechtfertigung Sammlung nach welchem § ?

Verfasst: Fr 23. Jul 2021, 11:03
von gewo
Wolf1971 hat geschrieben:
Fr 23. Jul 2021, 07:56
Der schnellste Zugang wäre Praxis und der Kurs am WIFI - an der Praxis scheitern die meisten - da musst ein Jahr im Waffenhandel wo angestellt gewesen sein.
soweit mir bekannt scheitern wesentlich mehr an der pruefung als an der anstellung ....
:whistle: