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Europäischer Feuerwaffenpass - nichts genaues weiß man nicht ;)

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Reshala
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Re: Europäischer Feuerwaffenpass - nichts genaues weiß man nicht ;)

Beitrag von Reshala » Mi 7. Jul 2021, 12:28

Update

Ich war heute dort. Dass man einen Termin braucht, hab ich übersehen, obwohls einleuchtet. Man hat mich trotzdem amtsgehandelt, es ging freundlich, konzentriert und problemlos. Die Damen dort machen ihren Job gut, und nun hab ich eine weitere gute Begegnung mit den Behörden gehabt ;)

lb594ag
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Re: Europäischer Feuerwaffenpass - nichts genaues weiß man nicht ;)

Beitrag von lb594ag » Do 8. Jul 2021, 05:50

Kapselpracker hat geschrieben:
Mi 7. Jul 2021, 06:17
lb594ag hat geschrieben:
Mi 7. Jul 2021, 05:49
...
vielen Dank für deine Antwort.
Meines Wissens wird in Österreich kein Waffenpass für Private (kein Jäger etc.) ausgestellt.
Der europäische aber schon.
Sind diese gleich gültig in Österreich,oder gibt es da einen Unterschied?
Du glaubst doch jetzt nicht wirklich das der "Europäischer Feuerwaffenpaß" mit dem Waffenpass irgend etwas gemeinsam haben??
Nach dem Lesen dieses Threads und dem entsprechenden Paragrafen des Waffengesetz (§20 Abs.4) (§36, $37, §38) sollte das eigentlich klar sein.

Ich entschuldige mich, dass ich nicht bis aufs Blut alle Paragraphen kenne.
Ich glaube gar nichts. Das ist ein Thema, womit ich mich nie beschäftigt habe, da für mich unrelevant. Da ich aber nicht wusste, worum es genau geht, habe ich meine absolut dämliche Frage gestellt.

@ augandy und docsteel:
Ihr wisst warum es Foren gibt und habt mit mir Euer Wissen geteilt.
Vielen Dank, jetzt weiß ich um was es geht.

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Kapselpracker
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Re: Europäischer Feuerwaffenpass - nichts genaues weiß man nicht ;)

Beitrag von Kapselpracker » Do 8. Jul 2021, 06:36

lb594ag hat geschrieben:
Do 8. Jul 2021, 05:50
....
Ich entschuldige mich, dass ich nicht bis aufs Blut alle Paragraphen kenne.
Ich glaube gar nichts. Das ist ein Thema, womit ich mich nie beschäftigt habe, da für mich unrelevant. Da ich aber nicht wusste, worum es genau geht, habe ich meine absolut dämliche Frage gestellt.
....
Das sehe ich völlig anders, ob es einen Interessiert oder nicht, als Waffenbesitzer "muss" man wissen was man mit einer Waffe machen darf und was nicht.
Das beinhaltet auch wann, wo und unter welchen Umständen und Voraussetzungen darf ich eine Waffe führen oder "nur" transportieren.
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Bonfire
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Re: Europäischer Feuerwaffenpass - nichts genaues weiß man nicht ;)

Beitrag von Bonfire » Do 8. Jul 2021, 09:58

Ist die notwendige Einladung die Ausschreibung des Bewerbs oder muss man beim Veranstalter immer extra eine richtige, persönliche Einladung anfordern?
Zuletzt geändert von Bonfire am Do 8. Jul 2021, 12:34, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Europäischer Feuerwaffenpass - nichts genaues weiß man nicht ;)

Beitrag von PMR » Do 8. Jul 2021, 11:29

Gesetz schreibt nur einen Nachweiß vor. Denke nicht, dass das etwas persönliches sein muss.
(4) Wer Schußwaffen und die dafür bestimmte Munition auf Grund eines Europäischen Feuerwaffenpasses mitgebracht hat, muß diesen und - in den Fällen des Abs. 3 - den Nachweis für den Anlaß der Reise mit sich führen und diese Dokumente den Organen der öffentlichen Aufsicht auf Verlangen zur Überprüfung übergeben.

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Re: Europäischer Feuerwaffenpass - nichts genaues weiß man nicht ;)

Beitrag von Lagavulin » Do 8. Jul 2021, 14:49

Bonfire hat geschrieben:
Do 8. Jul 2021, 09:58
Ist die notwendige Einladung die Ausschreibung des Bewerbs oder muss man beim Veranstalter immer extra eine richtige, persönliche Einladung anfordern?
Nach meiner Erfahrung reicht die allgemein formulierte Einladung, die meistens mit der Ausschreibung downloadbar ist. Persönliche Daten sind dann selbst auszufüllen.
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Re: Europäischer Feuerwaffenpass - nichts genaues weiß man nicht ;)

Beitrag von rider650 » Do 8. Jul 2021, 15:57

Lagavulin hat geschrieben:
Do 8. Jul 2021, 14:49
...
Nach meiner Erfahrung reicht die allgemein formulierte Einladung, die meistens mit der Ausschreibung downloadbar ist. Persönliche Daten sind dann selbst auszufüllen.
Nach meiner Erfahrung wissen außerdem viele deutsche Polizisten nicht, dass es diese Einladung braucht. Bei mir wurde der EFP bei Kontrollen bis jetzt immer behandelt wie ein eigenständiges Berechtigungsdokument.

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Re: Europäischer Feuerwaffenpass - nichts genaues weiß man nicht ;)

Beitrag von AndyA » Do 28. Okt 2021, 14:51

Etwas verstehe ich hier nicht ganz...

Voraussetzung, wie auch hier geschrieben (aber nicht auf der behördlichen Webseite gefunden), ist eine Einladung.

Dann gilt der Waffenpass 5 Jahre lang (+ noch 5 Jahre).

Diese zwei zusammen machen mir irgendwie keinen Sinn.

Mr. Danger
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Re: Europäischer Feuerwaffenpass - nichts genaues weiß man nicht ;)

Beitrag von Mr. Danger » Do 28. Okt 2021, 15:17

Bitte trennt zwei Themen:

1. Ihr (Österreicher) beantragt einen EFWP. Dieser EFWP ist ab Ausstellung 5 Jahre gültig und kann 1x um weitere 5 Jahre verlängert werden. Dazu braucht man keinen Einladung. Anscheinend sind aber manche Waffenreferenten so schlau und fragen, wann man ins Ausland fahren will und stellen entsprechend dem Reisebeginn der Gültigkeit aus (somit gewinnt man vielleicht ein paar Tage/Wochen Gültigkeit). Brauchen Sie aber nicht und müssen Sie auch nicht!
Ob man eine Einladung braucht um als Österreicher mit seinen Waffen und dem EFWP ins Ausland fahren zu dürfen hängt immer und individuell vom jeweiligen Land ab. Bitte vorher im Zielland in Erfahrung bringen!

2. Ein (EU-)AUSLÄNDER kommt mit seinen Waffen und dem EFWP nach Österreich. Hier muss er den Zweck der Reise mit einer Einladung nachweisen. Der EWFW alleine reicht NICHT aus. Die Einladung ist nur für Ausländer relevant die nach Österreich fahren!

LG, Hans

AndyA
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Re: Europäischer Feuerwaffenpass - nichts genaues weiß man nicht ;)

Beitrag von AndyA » Fr 29. Okt 2021, 07:34

Mr. Danger hat geschrieben:
Do 28. Okt 2021, 15:17
Bitte trennt zwei Themen:

1. Ihr (Österreicher) beantragt einen EFWP. Dieser EFWP ist ab Ausstellung 5 Jahre gültig und kann 1x um weitere 5 Jahre verlängert werden. Dazu braucht man keinen Einladung. Anscheinend sind aber manche Waffenreferenten so schlau und fragen, wann man ins Ausland fahren will und stellen entsprechend dem Reisebeginn der Gültigkeit aus (somit gewinnt man vielleicht ein paar Tage/Wochen Gültigkeit). Brauchen Sie aber nicht und müssen Sie auch nicht!
Ob man eine Einladung braucht um als Österreicher mit seinen Waffen und dem EFWP ins Ausland fahren zu dürfen hängt immer und individuell vom jeweiligen Land ab. Bitte vorher im Zielland in Erfahrung bringen!

2. Ein (EU-)AUSLÄNDER kommt mit seinen Waffen und dem EFWP nach Österreich. Hier muss er den Zweck der Reise mit einer Einladung nachweisen. Der EWFW alleine reicht NICHT aus. Die Einladung ist nur für Ausländer relevant die nach Österreich fahren!

LG, Hans
Ach so, verstehe ich schon. Danke fürs Klarmachen.

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