ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!
Europäischer Feuerwaffenpass - nichts genaues weiß man nicht ;)
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Re: Europäischer Feuerwaffenpass - nichts genaues weiß man nicht ;)
Update
Ich war heute dort. Dass man einen Termin braucht, hab ich übersehen, obwohls einleuchtet. Man hat mich trotzdem amtsgehandelt, es ging freundlich, konzentriert und problemlos. Die Damen dort machen ihren Job gut, und nun hab ich eine weitere gute Begegnung mit den Behörden gehabt
Ich war heute dort. Dass man einen Termin braucht, hab ich übersehen, obwohls einleuchtet. Man hat mich trotzdem amtsgehandelt, es ging freundlich, konzentriert und problemlos. Die Damen dort machen ihren Job gut, und nun hab ich eine weitere gute Begegnung mit den Behörden gehabt
Re: Europäischer Feuerwaffenpass - nichts genaues weiß man nicht ;)
Kapselpracker hat geschrieben: ↑Mi 7. Jul 2021, 06:17Du glaubst doch jetzt nicht wirklich das der "Europäischer Feuerwaffenpaß" mit dem Waffenpass irgend etwas gemeinsam haben??
Nach dem Lesen dieses Threads und dem entsprechenden Paragrafen des Waffengesetz (§20 Abs.4) (§36, $37, §38) sollte das eigentlich klar sein.
Ich entschuldige mich, dass ich nicht bis aufs Blut alle Paragraphen kenne.
Ich glaube gar nichts. Das ist ein Thema, womit ich mich nie beschäftigt habe, da für mich unrelevant. Da ich aber nicht wusste, worum es genau geht, habe ich meine absolut dämliche Frage gestellt.
@ augandy und docsteel:
Ihr wisst warum es Foren gibt und habt mit mir Euer Wissen geteilt.
Vielen Dank, jetzt weiß ich um was es geht.
- Kapselpracker
- .50 BMG
- Beiträge: 1549
- Registriert: Mo 14. Jan 2013, 14:16
- Wohnort: Wien
Re: Europäischer Feuerwaffenpass - nichts genaues weiß man nicht ;)
Das sehe ich völlig anders, ob es einen Interessiert oder nicht, als Waffenbesitzer "muss" man wissen was man mit einer Waffe machen darf und was nicht.lb594ag hat geschrieben: ↑Do 8. Jul 2021, 05:50....
Ich entschuldige mich, dass ich nicht bis aufs Blut alle Paragraphen kenne.
Ich glaube gar nichts. Das ist ein Thema, womit ich mich nie beschäftigt habe, da für mich unrelevant. Da ich aber nicht wusste, worum es genau geht, habe ich meine absolut dämliche Frage gestellt.
....
Das beinhaltet auch wann, wo und unter welchen Umständen und Voraussetzungen darf ich eine Waffe führen oder "nur" transportieren.
Re: Europäischer Feuerwaffenpass - nichts genaues weiß man nicht ;)
Ist die notwendige Einladung die Ausschreibung des Bewerbs oder muss man beim Veranstalter immer extra eine richtige, persönliche Einladung anfordern?
Zuletzt geändert von Bonfire am Do 8. Jul 2021, 12:34, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Europäischer Feuerwaffenpass - nichts genaues weiß man nicht ;)
Gesetz schreibt nur einen Nachweiß vor. Denke nicht, dass das etwas persönliches sein muss.
(4) Wer Schußwaffen und die dafür bestimmte Munition auf Grund eines Europäischen Feuerwaffenpasses mitgebracht hat, muß diesen und - in den Fällen des Abs. 3 - den Nachweis für den Anlaß der Reise mit sich führen und diese Dokumente den Organen der öffentlichen Aufsicht auf Verlangen zur Überprüfung übergeben.
Re: Europäischer Feuerwaffenpass - nichts genaues weiß man nicht ;)
Nach meiner Erfahrung reicht die allgemein formulierte Einladung, die meistens mit der Ausschreibung downloadbar ist. Persönliche Daten sind dann selbst auszufüllen.
Nichts macht Sinn! Aber vieles ist sinnvoll!
https://tinyurl.com/make-nonsense
https://tinyurl.com/make-nonsense
Re: Europäischer Feuerwaffenpass - nichts genaues weiß man nicht ;)
Nach meiner Erfahrung wissen außerdem viele deutsche Polizisten nicht, dass es diese Einladung braucht. Bei mir wurde der EFP bei Kontrollen bis jetzt immer behandelt wie ein eigenständiges Berechtigungsdokument.
Re: Europäischer Feuerwaffenpass - nichts genaues weiß man nicht ;)
Etwas verstehe ich hier nicht ganz...
Voraussetzung, wie auch hier geschrieben (aber nicht auf der behördlichen Webseite gefunden), ist eine Einladung.
Dann gilt der Waffenpass 5 Jahre lang (+ noch 5 Jahre).
Diese zwei zusammen machen mir irgendwie keinen Sinn.
Voraussetzung, wie auch hier geschrieben (aber nicht auf der behördlichen Webseite gefunden), ist eine Einladung.
Dann gilt der Waffenpass 5 Jahre lang (+ noch 5 Jahre).
Diese zwei zusammen machen mir irgendwie keinen Sinn.
-
- .308 Win
- Beiträge: 443
- Registriert: Mi 12. Jan 2011, 09:22
Re: Europäischer Feuerwaffenpass - nichts genaues weiß man nicht ;)
Bitte trennt zwei Themen:
1. Ihr (Österreicher) beantragt einen EFWP. Dieser EFWP ist ab Ausstellung 5 Jahre gültig und kann 1x um weitere 5 Jahre verlängert werden. Dazu braucht man keinen Einladung. Anscheinend sind aber manche Waffenreferenten so schlau und fragen, wann man ins Ausland fahren will und stellen entsprechend dem Reisebeginn der Gültigkeit aus (somit gewinnt man vielleicht ein paar Tage/Wochen Gültigkeit). Brauchen Sie aber nicht und müssen Sie auch nicht!
Ob man eine Einladung braucht um als Österreicher mit seinen Waffen und dem EFWP ins Ausland fahren zu dürfen hängt immer und individuell vom jeweiligen Land ab. Bitte vorher im Zielland in Erfahrung bringen!
2. Ein (EU-)AUSLÄNDER kommt mit seinen Waffen und dem EFWP nach Österreich. Hier muss er den Zweck der Reise mit einer Einladung nachweisen. Der EWFW alleine reicht NICHT aus. Die Einladung ist nur für Ausländer relevant die nach Österreich fahren!
LG, Hans
1. Ihr (Österreicher) beantragt einen EFWP. Dieser EFWP ist ab Ausstellung 5 Jahre gültig und kann 1x um weitere 5 Jahre verlängert werden. Dazu braucht man keinen Einladung. Anscheinend sind aber manche Waffenreferenten so schlau und fragen, wann man ins Ausland fahren will und stellen entsprechend dem Reisebeginn der Gültigkeit aus (somit gewinnt man vielleicht ein paar Tage/Wochen Gültigkeit). Brauchen Sie aber nicht und müssen Sie auch nicht!
Ob man eine Einladung braucht um als Österreicher mit seinen Waffen und dem EFWP ins Ausland fahren zu dürfen hängt immer und individuell vom jeweiligen Land ab. Bitte vorher im Zielland in Erfahrung bringen!
2. Ein (EU-)AUSLÄNDER kommt mit seinen Waffen und dem EFWP nach Österreich. Hier muss er den Zweck der Reise mit einer Einladung nachweisen. Der EWFW alleine reicht NICHT aus. Die Einladung ist nur für Ausländer relevant die nach Österreich fahren!
LG, Hans
Re: Europäischer Feuerwaffenpass - nichts genaues weiß man nicht ;)
Ach so, verstehe ich schon. Danke fürs Klarmachen.Mr. Danger hat geschrieben: ↑Do 28. Okt 2021, 15:17Bitte trennt zwei Themen:
1. Ihr (Österreicher) beantragt einen EFWP. Dieser EFWP ist ab Ausstellung 5 Jahre gültig und kann 1x um weitere 5 Jahre verlängert werden. Dazu braucht man keinen Einladung. Anscheinend sind aber manche Waffenreferenten so schlau und fragen, wann man ins Ausland fahren will und stellen entsprechend dem Reisebeginn der Gültigkeit aus (somit gewinnt man vielleicht ein paar Tage/Wochen Gültigkeit). Brauchen Sie aber nicht und müssen Sie auch nicht!
Ob man eine Einladung braucht um als Österreicher mit seinen Waffen und dem EFWP ins Ausland fahren zu dürfen hängt immer und individuell vom jeweiligen Land ab. Bitte vorher im Zielland in Erfahrung bringen!
2. Ein (EU-)AUSLÄNDER kommt mit seinen Waffen und dem EFWP nach Österreich. Hier muss er den Zweck der Reise mit einer Einladung nachweisen. Der EWFW alleine reicht NICHT aus. Die Einladung ist nur für Ausländer relevant die nach Österreich fahren!
LG, Hans