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H&K SP5 (bzw. MKE T94) Schubschaft - Verbotene Waffe

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: H&K SP5 (bzw. MKE T94) Schubschaft - Verbotene Waffe

Beitrag von gewo » Mo 5. Jul 2021, 11:39

hasgunz hat geschrieben:
So 4. Jul 2021, 20:56
LTE hat geschrieben:
So 4. Jul 2021, 19:31
Schlechtes Beispiel
BT96 ist KM nach dem neuem Gesetz, mit Brief, mit Siegel, mit Gutachtem Bescheid und dem dementsprechenden Eintrag nach §18.
An die kann ich dranbauen was ich will (Schaft und Magazintechnisch)

Bild
Seit wann ist die BT96 Kat. A?
LG
weil es die BT96 nur als semi-auto version der full auto BT96 gibt

wie so viele andere derartige waffen muessen diese noch bis 13.12.21 als altbesitz gemeldet werden ansonsten illegal
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Re: H&K SP5 (bzw. MKE T94) Schubschaft - Verbotene Waffe

Beitrag von LTE » Mo 5. Jul 2021, 12:15

gewo hat geschrieben:
Mo 5. Jul 2021, 11:39
hasgunz hat geschrieben:
So 4. Jul 2021, 20:56
LTE hat geschrieben:
So 4. Jul 2021, 19:31
Schlechtes Beispiel
BT96 ist KM nach dem neuem Gesetz, mit Brief, mit Siegel, mit Gutachtem Bescheid und dem dementsprechenden Eintrag nach §18.
An die kann ich dranbauen was ich will (Schaft und Magazintechnisch)

Bild
Seit wann ist die BT96 Kat. A?
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weil es die BT96 nur als semi-auto version der full auto BT96 gibt

wie so viele andere derartige waffen muessen diese noch bis 13.12.21 als altbesitz gemeldet werden ansonsten illegal
Die Meldung alleine reicht nicht, ihr benötigt einen §18 Bescheid vom BMVL
Habt ihr die Waffe davor legal besessen, habt ihr einen Rechtsanspruch drauf. Aber eh schon wissen BMLV, ohne zu sehr ins detail zu gehen, stellt euch auf einiges ein. Am besten ihr nehmt euch einen Fachkundigen Anwalt!

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Re: H&K SP5 (bzw. MKE T94) Schubschaft - Verbotene Waffe

Beitrag von gewo » Mo 5. Jul 2021, 13:23

LTE hat geschrieben:
Mo 5. Jul 2021, 12:15
gewo hat geschrieben:
Mo 5. Jul 2021, 11:39
hasgunz hat geschrieben:
So 4. Jul 2021, 20:56
LTE hat geschrieben:
So 4. Jul 2021, 19:31
Schlechtes Beispiel
BT96 ist KM nach dem neuem Gesetz, mit Brief, mit Siegel, mit Gutachtem Bescheid und dem dementsprechenden Eintrag nach §18.
An die kann ich dranbauen was ich will (Schaft und Magazintechnisch)

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Seit wann ist die BT96 Kat. A?
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weil es die BT96 nur als semi-auto version der full auto BT96 gibt

wie so viele andere derartige waffen muessen diese noch bis 13.12.21 als altbesitz gemeldet werden ansonsten illegal
Die Meldung alleine reicht nicht, ihr benötigt einen §18 Bescheid vom BMVL
Habt ihr die Waffe davor legal besessen, habt ihr einen Rechtsanspruch drauf. Aber eh schon wissen BMLV, ohne zu sehr ins detail zu gehen, stellt euch auf einiges ein. Am besten ihr nehmt euch einen Fachkundigen Anwalt!
das betrifft hunderte waffen ehemalige kat B Waffen diverser hersteller die in AT schon ewig im besitz von private stehen

nachdem was ich bei den waffenfuehrerschein auffrischungskursen so mitbekomme haben die meisten schon wieder verdraengt dass die uebergangsfrist fuer die ausnahmegenehmigung am 13.12.2021 endet ...
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Re: H&K SP5 (bzw. MKE T94) Schubschaft - Verbotene Waffe

Beitrag von Mr. Danger » Mo 5. Jul 2021, 14:04

Gibt es schon Erfahrungen welche Waffen kritisch oder unkritisch sind?
BT96(k) --> KW (Basis MP5 Klone)
SG550 --> KW (Basis SIG PE90)

AUG Z --> Zivile Fertigung = unkritisch?
OA15 und Derivate --> unkritisch da keine umgebauten M16?

Und was passiert wenn ich die Waffe (aus Unwissenheit) als B oder §17,Z8/9/11 melde?
Sollte sich nicht das BMI darum kümmern / darauf hinweisen wenn ich die Meldung mache?

LG, Hans

gewo
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Re: H&K SP5 (bzw. MKE T94) Schubschaft - Verbotene Waffe

Beitrag von gewo » Mo 5. Jul 2021, 14:55

Mr. Danger hat geschrieben:
Mo 5. Jul 2021, 14:04
Sollte sich nicht das BMI darum kümmern / darauf hinweisen wenn ich die Meldung mache?
wenn du du die altbesitz meldung machst und die waffe so beschreibst dass die behoerde erkennt dass es in wirklichkeit eine §18 ist dann wird man dich schon aufmerksam machen denke ich

die meisten melden aber vermutlich ned weil sie es ned wissen
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AlexTribe
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Re: H&K SP5 (bzw. MKE T94) Schubschaft - Verbotene Waffe

Beitrag von AlexTribe » Mo 5. Jul 2021, 18:28

:x
gewo hat geschrieben:
So 4. Jul 2021, 17:19
AlexTribe hat geschrieben:
Sa 3. Jul 2021, 18:13
Weiß jemand schon, wie es andersrum ist: Die Kat B Waffe ist ohn Schaft ausgeliefert und unter 60cm. Mit dem Anbau eines Klappschaftes wird die Waffe auf über 60cm verlängerbar.

Wie stuft man so etwas aktuell ein? B+T Ghm9g
Garnicht

Waffg par 2
(4) Der Umbau einer Schusswaffe hat – ausgenommen im Falle einer Deaktivierung gemäß § 42b – keine Auswirkungen auf ihre Zuordnung zu einer Kategorie. Dies gilt nicht für Schusswaffen, die zu einer höheren Kategorie umgebaut wurden; diesfalls ist die Schusswaffe der höheren Kategorie zuzurechnen
.
Gar nicht, weil nicht erlaubt oder gar nicht, weil sie unter 60cm und nur über 60cm verlängert wird und nicht andersrum?
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hasgunz
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Re: H&K SP5 (bzw. MKE T94) Schubschaft - Verbotene Waffe

Beitrag von hasgunz » Mo 5. Jul 2021, 23:09

gewo hat geschrieben:
Mo 5. Jul 2021, 11:39
hasgunz hat geschrieben:
So 4. Jul 2021, 20:56
LTE hat geschrieben:
So 4. Jul 2021, 19:31
Schlechtes Beispiel
BT96 ist KM nach dem neuem Gesetz, mit Brief, mit Siegel, mit Gutachtem Bescheid und dem dementsprechenden Eintrag nach §18.
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Seit wann ist die BT96 Kat. A?
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weil es die BT96 nur als semi-auto version der full auto BT96 gibt

wie so viele andere derartige waffen muessen diese noch bis 13.12.21 als altbesitz gemeldet werden ansonsten illegal
Ich verstehe hier nicht das Problem.
Die B&T 96 wurde als Halbautomat gefertigt und nicht als Vollautomat, der dann auf Semi umgebaut wurde.
Oder Irre ich mich hier?

LG
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Re: H&K SP5 (bzw. MKE T94) Schubschaft - Verbotene Waffe

Beitrag von ACP » Mo 25. Apr 2022, 07:13

Gibt es zu dem Thema schon weitere Erfahrungswerte?

Wenn ich das soweit richtig nachgelesen habe gilt:

-SP5 mit fixem Schaft -> fällt nach Umbau auf Schubschaft unter 17/1/11

-SP5 ab Werk ohne Schaft -> fällt nach Umbau auf Schubschaft ebenfalls unter 17/1/11.
Ausser der Verweis auf Z7 ändert daran etwas (?), was auch der Grund ist warum ich hier noch einmal nachfragen wollte.

Danke!

gewo
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Re: H&K SP5 (bzw. MKE T94) Schubschaft - Verbotene Waffe

Beitrag von gewo » Mo 25. Apr 2022, 07:58

ACP hat geschrieben:
Mo 25. Apr 2022, 07:13
Gibt es zu dem Thema schon weitere Erfahrungswerte?

Wenn ich das soweit richtig nachgelesen habe gilt:

-SP5 mit fixem Schaft -> fällt nach Umbau auf Schubschaft unter 17/1/11

-SP5 ab Werk ohne Schaft -> fällt nach Umbau auf Schubschaft ebenfalls unter 17/1/11.
Ausser der Verweis auf Z7 ändert daran etwas (?), was auch der Grund ist warum ich hier noch einmal nachfragen wollte.

Danke!
Im prinzip stimmt das so.

Zu mindestens fuer den Fall dass die waffe nicht werksmaessig ein vollautomat war.
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Re: H&K SP5 (bzw. MKE T94) Schubschaft - Verbotene Waffe

Beitrag von ACP » Mo 25. Apr 2022, 08:04

gewo hat geschrieben:
Mo 25. Apr 2022, 07:58
ACP hat geschrieben:
Mo 25. Apr 2022, 07:13
Gibt es zu dem Thema schon weitere Erfahrungswerte?

Wenn ich das soweit richtig nachgelesen habe gilt:

-SP5 mit fixem Schaft -> fällt nach Umbau auf Schubschaft unter 17/1/11

-SP5 ab Werk ohne Schaft -> fällt nach Umbau auf Schubschaft ebenfalls unter 17/1/11.
Ausser der Verweis auf Z7 ändert daran etwas (?), was auch der Grund ist warum ich hier noch einmal nachfragen wollte.

Danke!
Im prinzip stimmt das so.
Dass der Verweis auf Z7 daran etwas ändert, und die Umrüstung möglich ist, oder dass auch bei dem Kat. B Modell ohne Festschaft ein umrüsten auf Schubschaft unter 17/1/11 fällt?
Danke!

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Re: H&K SP5 (bzw. MKE T94) Schubschaft - Verbotene Waffe

Beitrag von gewo » Mo 25. Apr 2022, 08:06

ACP hat geschrieben:
Mo 25. Apr 2022, 08:04
gewo hat geschrieben:
Mo 25. Apr 2022, 07:58
ACP hat geschrieben:
Mo 25. Apr 2022, 07:13
Gibt es zu dem Thema schon weitere Erfahrungswerte?

Wenn ich das soweit richtig nachgelesen habe gilt:

-SP5 mit fixem Schaft -> fällt nach Umbau auf Schubschaft unter 17/1/11

-SP5 ab Werk ohne Schaft -> fällt nach Umbau auf Schubschaft ebenfalls unter 17/1/11.
Ausser der Verweis auf Z7 ändert daran etwas (?), was auch der Grund ist warum ich hier noch einmal nachfragen wollte.

Danke!
Im prinzip stimmt das so.
Dass der Verweis auf Z7 daran etwas ändert, und die Umrüstung möglich ist, oder dass auch bei dem Kat. B Modell ohne Festschaft ein umrüsten auf Schubschaft unter 17/1/11 fällt?
Danke!
weiss ned was du mit dem verweis auf Z7 meinst
Z7 betrifft waffen mit langen magazinen, das ist eine komplett andxere baustelle

beide aussagen gelten:
-SP5 mit fixem Schaft -> fällt nach Umbau auf Schubschaft unter 17/1/11
-SP5 ab Werk ohne Schaft -> fällt nach Umbau auf Schubschaft ebenfalls unter 17/1/11.
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Re: H&K SP5 (bzw. MKE T94) Schubschaft - Verbotene Waffe

Beitrag von ACP » Mo 25. Apr 2022, 08:12

gewo hat geschrieben:
Mo 25. Apr 2022, 08:06
ACP hat geschrieben:
Mo 25. Apr 2022, 08:04
gewo hat geschrieben:
Mo 25. Apr 2022, 07:58
ACP hat geschrieben:
Mo 25. Apr 2022, 07:13
Gibt es zu dem Thema schon weitere Erfahrungswerte?

Wenn ich das soweit richtig nachgelesen habe gilt:

-SP5 mit fixem Schaft -> fällt nach Umbau auf Schubschaft unter 17/1/11

-SP5 ab Werk ohne Schaft -> fällt nach Umbau auf Schubschaft ebenfalls unter 17/1/11.
Ausser der Verweis auf Z7 ändert daran etwas (?), was auch der Grund ist warum ich hier noch einmal nachfragen wollte.

Danke!
Im prinzip stimmt das so.
Dass der Verweis auf Z7 daran etwas ändert, und die Umrüstung möglich ist, oder dass auch bei dem Kat. B Modell ohne Festschaft ein umrüsten auf Schubschaft unter 17/1/11 fällt?
Danke!
weiss ned was du mit dem verweis auf Z7 meinst
Z7 betrifft waffen mit langen magazinen, das ist eine komplett andxere baustelle

beide aussagen gelten:
-SP5 mit fixem Schaft -> fällt nach Umbau auf Schubschaft unter 17/1/11
-SP5 ab Werk ohne Schaft -> fällt nach Umbau auf Schubschaft ebenfalls unter 17/1/11.
Vielen Dank für die Info!

Meinte damit diese Passagen:
11.
von halbautomatischen Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung, soweit sie nicht unter Z 7 fallen, sowie von halbautomatischen Schusswaffen mit Randfeuerzündung und einer Gesamtlänge von über 60 cm, die ohne Funktionseinbuße mithilfe eines Klapp- oder Teleskopschafts oder eines ohne Verwendung eines Werkzeugs abnehmbaren Schafts auf eine Gesamtlänge unter 60 cm gekürzt werden können;
7.

von halbautomatischen Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung und eingebautem oder eingesetztem Magazin, das mehr als 20 Patronen aufnehmen kann;
Hat sich aber durch deine Antwort endgültig geklärt. 👍

gewo
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Re: H&K SP5 (bzw. MKE T94) Schubschaft - Verbotene Waffe

Beitrag von gewo » Mo 25. Apr 2022, 08:19

ACP hat geschrieben:
Mo 25. Apr 2022, 08:12
gewo hat geschrieben:
Mo 25. Apr 2022, 08:06
ACP hat geschrieben:
Mo 25. Apr 2022, 08:04
gewo hat geschrieben:
Mo 25. Apr 2022, 07:58


Im prinzip stimmt das so.
Dass der Verweis auf Z7 daran etwas ändert, und die Umrüstung möglich ist, oder dass auch bei dem Kat. B Modell ohne Festschaft ein umrüsten auf Schubschaft unter 17/1/11 fällt?
Danke!
weiss ned was du mit dem verweis auf Z7 meinst
Z7 betrifft waffen mit langen magazinen, das ist eine komplett andxere baustelle

beide aussagen gelten:
-SP5 mit fixem Schaft -> fällt nach Umbau auf Schubschaft unter 17/1/11
-SP5 ab Werk ohne Schaft -> fällt nach Umbau auf Schubschaft ebenfalls unter 17/1/11.
Vielen Dank für die Info!

Meinte damit diese Passagen:
11.
von halbautomatischen Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung, soweit sie nicht unter Z 7 fallen, sowie von halbautomatischen Schusswaffen mit Randfeuerzündung und einer Gesamtlänge von über 60 cm, die ohne Funktionseinbuße mithilfe eines Klapp- oder Teleskopschafts oder eines ohne Verwendung eines Werkzeugs abnehmbaren Schafts auf eine Gesamtlänge unter 60 cm gekürzt werden können;
7.

von halbautomatischen Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung und eingebautem oder eingesetztem Magazin, das mehr als 20 Patronen aufnehmen kann;
Hat sich aber durch deine Antwort endgültig geklärt. 👍
ach, das alte thema "was ist eine kurzwaffe und was ist eine langwaffe" ?
ja das ist eine offene baustelle
und das ministerium will nix dazu sagen ...
"muss in jedem einzelnen fall individuell entschieden werden"

ist leider so
aber da muss man halt schon ziemlich mutig sein dafuer sein und die selbe waffe statt als 17/1/11 als 17/1/7 zu betrachten nur weil ... man will.....
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Re: H&K SP5 (bzw. MKE T94) Schubschaft - Verbotene Waffe

Beitrag von ACP » Di 26. Apr 2022, 08:39

gewo hat geschrieben:
Mo 25. Apr 2022, 08:19
ACP hat geschrieben:
Mo 25. Apr 2022, 08:12
gewo hat geschrieben:
Mo 25. Apr 2022, 08:06
ACP hat geschrieben:
Mo 25. Apr 2022, 08:04

Dass der Verweis auf Z7 daran etwas ändert, und die Umrüstung möglich ist, oder dass auch bei dem Kat. B Modell ohne Festschaft ein umrüsten auf Schubschaft unter 17/1/11 fällt?
Danke!
weiss ned was du mit dem verweis auf Z7 meinst
Z7 betrifft waffen mit langen magazinen, das ist eine komplett andxere baustelle

beide aussagen gelten:
-SP5 mit fixem Schaft -> fällt nach Umbau auf Schubschaft unter 17/1/11
-SP5 ab Werk ohne Schaft -> fällt nach Umbau auf Schubschaft ebenfalls unter 17/1/11.
Vielen Dank für die Info!

Meinte damit diese Passagen:
11.
von halbautomatischen Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung, soweit sie nicht unter Z 7 fallen, sowie von halbautomatischen Schusswaffen mit Randfeuerzündung und einer Gesamtlänge von über 60 cm, die ohne Funktionseinbuße mithilfe eines Klapp- oder Teleskopschafts oder eines ohne Verwendung eines Werkzeugs abnehmbaren Schafts auf eine Gesamtlänge unter 60 cm gekürzt werden können;
7.

von halbautomatischen Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung und eingebautem oder eingesetztem Magazin, das mehr als 20 Patronen aufnehmen kann;
Hat sich aber durch deine Antwort endgültig geklärt. 👍
ach, das alte thema "was ist eine kurzwaffe und was ist eine langwaffe" ?
ja das ist eine offene baustelle
und das ministerium will nix dazu sagen ...
"muss in jedem einzelnen fall individuell entschieden werden"

ist leider so
aber da muss man halt schon ziemlich mutig sein dafuer sein und die selbe waffe statt als 17/1/11 als 17/1/7 zu betrachten nur weil ... man will.....
Ich wollte noch kurz etwas hinterfragen.

Soweit ich mich informiert habe, gilt die SP5 ohne Schaft als Kat. B Kurzwaffe.
Dh man kann 15er und 20er Magazine dafür kaufen, ohne Kat. A Eintragung.

Wenn man damit zB Steel Challenge Matches, oder einfach so auf dem Schiessplatz zum üben, schiessen geht, kann man am Schiessplatz einen Festschaft oder Schubschaft montieren, den Bewerb/Übung schiessen, und vor dem Verlassen des Schiessplatzes wieder entfernen und die Verschlusskappe anbringen.

Stimmt das so?
Danke!

gewo
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Re: H&K SP5 (bzw. MKE T94) Schubschaft - Verbotene Waffe

Beitrag von gewo » Di 26. Apr 2022, 09:21

ACP hat geschrieben:
Di 26. Apr 2022, 08:39
gewo hat geschrieben:
Mo 25. Apr 2022, 08:19
ACP hat geschrieben:
Mo 25. Apr 2022, 08:12
gewo hat geschrieben:
Mo 25. Apr 2022, 08:06


weiss ned was du mit dem verweis auf Z7 meinst
Z7 betrifft waffen mit langen magazinen, das ist eine komplett andxere baustelle

beide aussagen gelten:
-SP5 mit fixem Schaft -> fällt nach Umbau auf Schubschaft unter 17/1/11
-SP5 ab Werk ohne Schaft -> fällt nach Umbau auf Schubschaft ebenfalls unter 17/1/11.
Vielen Dank für die Info!

Meinte damit diese Passagen:
11.
von halbautomatischen Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung, soweit sie nicht unter Z 7 fallen, sowie von halbautomatischen Schusswaffen mit Randfeuerzündung und einer Gesamtlänge von über 60 cm, die ohne Funktionseinbuße mithilfe eines Klapp- oder Teleskopschafts oder eines ohne Verwendung eines Werkzeugs abnehmbaren Schafts auf eine Gesamtlänge unter 60 cm gekürzt werden können;
7.

von halbautomatischen Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung und eingebautem oder eingesetztem Magazin, das mehr als 20 Patronen aufnehmen kann;
Hat sich aber durch deine Antwort endgültig geklärt. 👍
ach, das alte thema "was ist eine kurzwaffe und was ist eine langwaffe" ?
ja das ist eine offene baustelle
und das ministerium will nix dazu sagen ...
"muss in jedem einzelnen fall individuell entschieden werden"

ist leider so
aber da muss man halt schon ziemlich mutig sein dafuer sein und die selbe waffe statt als 17/1/11 als 17/1/7 zu betrachten nur weil ... man will.....
....einfach so auf dem Schiessplatz zum üben, schiessen geht, kann man am Schiessplatz einen Festschaft oder Schubschaft montieren, den Bewerb/Übung schiessen, und vor dem Verlassen des Schiessplatzes wieder entfernen und die Verschlusskappe anbringen.

Stimmt das so?
Danke!
stimmen .... ?
"stimmen" ist immer relativ im waffenrecht
was "stimmt" sagt dir nachher der VfgH

aber ich sehe das genau so wie du es auch beschreibst

am behoerdlichen schiesstand sind die bestimmungen zu besitz und innehabung von kat A/ verboten und kat B aufgehoben
man kann dort aus einer einer kat B waffe eine kat A /§17 Abs. 1 waffe machen (nicht jedoch eine kat A /militaerische waffe)
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