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H&K SP5 (bzw. MKE T94) Schubschaft - Verbotene Waffe

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: H&K SP5 (bzw. MKE T94) Schubschaft - Verbotene Waffe

Beitrag von gewo » Sa 3. Jul 2021, 12:36

Polaris hat geschrieben:
Sa 3. Jul 2021, 11:26
Zwei Schweißpunkte und der Schaft bleibt wo er ist, so habs ich gemacht. Spart Diskussionen und Maßbänder und sachverständige Überprüfungen des Umbaus.
Das nimmt zwar die Funktionalität des Schubschaftes, aber es geht schließlich um den John McClane Style. Die ursprüngliche Intention hinter dem Schubschaft ist für Sportschützen furzirrelevant. Wenn man sich den anbaut, opfert man so oder so den Komfort des deutlich besseren Fixschaftes. Und erzähl mir jetzt ja keiner, dass die 60cm Tragetasche halt viel schicker ist als die 75cm Tragetasche :lol:
Dagegen spricht halt Waffg par 2/4

(4) Der Umbau einer Schusswaffe hat – ausgenommen im Falle einer Deaktivierung gemäß § 42b – keine Auswirkungen auf ihre Zuordnung zu einer Kategorie. Dies gilt nicht für Schusswaffen, die zu einer höheren Kategorie umgebaut wurden; diesfalls ist die Schusswaffe der höheren Kategorie zuzurechnen.


Und die langjährige judikatur
Zb hier
https://www.lvwg-ooe.gv.at/Entscheidung ... 1220_2.pdf

Vor diesem Hintergrund sei im WaffG vorgesehen worden, dass grundsätzlich jede Schusswaffe jener Kategorie zuzurechnen ist, der sie zum Zeitpunkt ihrer Erzeugung zuzurechnen war. Wird sie nachträglich umgebaut, ändere sich deren Kategorisierung nicht, es sei denn, sie wurde so umgebaut, dass sie dann in eine höhere Kategorie fällt. Selbst in jenen Fällen, in denen Waffen entsprechend der Deaktivierungsverordnung (EU) 2015/2403 unbrauchbar gemacht wurden und somit ein Rückbau im Ergebnis mit vertretbarem Aufwand technisch ausgeschlossen ist, würden diese Gegenstände im Regelungsregime der Schusswaffen bleiben. Diese deaktivierten Schusswaffen würden nämlich als Schusswaffen der Kategorie C gelten. Gemäß § 2 Abs 4 WaffG habe der Umbau einer Schusswaffe – ausgenommen im Falle einer Deaktivierung gemäß § 42b – keine Auswirkungen auf ihre Zuordnung zu einer Kategorie
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Re: H&K SP5 (bzw. MKE T94) Schubschaft - Verbotene Waffe

Beitrag von Polaris » Sa 3. Jul 2021, 12:42

Inwiefern spricht das dagegen? Mit Originalschaft hat sie über 60cm, mit meinem nicht einfahrbaren Schubschaft ebenso.

Wo soll da das Problem liegen

gewo
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Re: H&K SP5 (bzw. MKE T94) Schubschaft - Verbotene Waffe

Beitrag von gewo » Sa 3. Jul 2021, 12:48

Du mir is das alles egal

Ich kann auf den mehrumsatz durch den verkauf derartiger umbauten verzichten

Was andere tun das tun sie halt
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Re: H&K SP5 (bzw. MKE T94) Schubschaft - Verbotene Waffe

Beitrag von Polaris » Sa 3. Jul 2021, 12:57

Ich hab keinen Umbau gekauft. Ich hab das Ding Original mit Festschaft gekauft, so wie du es verkaufst und jeder andere Waffenhändler in Österreich.

Dann habe ich den originalen Festschaft durch den etwa gleich langen, durch irreversible Veränderung unbeweglich gemachten Schubschaft ersetzt.

Ich hab wirklich keine Ahnung, wo da das Problem liegen soll.

Oder reden wir aneinander vorbei

AlexTribe
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Re: H&K SP5 (bzw. MKE T94) Schubschaft - Verbotene Waffe

Beitrag von AlexTribe » Sa 3. Jul 2021, 18:13

Weiß jemand schon, wie es andersrum ist: Die Kat B Waffe ist ohn Schaft ausgeliefert und unter 60cm. Mit dem Anbau eines Klappschaftes wird die Waffe auf über 60cm verlängerbar.

Wie stuft man so etwas aktuell ein? B+T Ghm9g
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Re: H&K SP5 (bzw. MKE T94) Schubschaft - Verbotene Waffe

Beitrag von hasgunz » Sa 3. Jul 2021, 22:13

Hauptsacheesknallt hat geschrieben:
Fr 2. Jul 2021, 14:00
hasgunz hat geschrieben:
Fr 2. Jul 2021, 13:36
Die Kategorie der Waffe ändert sich nicht, nur weil du den Schubschaft auf oder zu machst.
Die Kategorie der Waffe ändert sich sobald du ein "Gewehr" mit einem Gegenstand ausrüstest, der die Möglichkeit offeriert, dass du unter 60cm Gesamtlänge im Schussbereiten Zustand kommst.

Weiters, der § 17. (1) 11. gillt nicht für Pistolen (FFW), sonder nur für "Alles Andere", also Gewehre und Co.

Auf gut Deutsch:
Du hast eine "SP5" die als "Gewehr" ausgeliefert wurde und du baust einen Schaubschaft dran = Ausnahmegenehmigung § 17. (1) 11. nötig (außer am behördlich genehmigten Schießstand).
Du hast eine "SP5" die als "Gewehr" ausgeliefert wurde und du willst ein "großes Magazin" anstecken = Ausnahmegenehmigung § 17. (1) 8 (außer am behördlich genehmigten Schießstand).
Thoretisches Beispiel: ich rüste eine MP5K (Faustfeuerwaffe) mit einem Schaft aus, wonach sie über 60 cm hat - nach der gesetzlichen Definition kann sie dann sinngemäß keine Faustfeuerwaffe mehr sein, sondern stellt eine Langwaffe dar.

Im Umkehrschluss bedeutet das für mich, dass ich die SP5 als Langwaffe, die mit einem Schubschaft versehen wird, im eingeschobene Zustand unter 60 cm als Faustfeuerwaffe qualifizieren muss. Immerhin kann man mit eingeschobenen Schaft ja auch schießen oder irre ich mich.

Die Kategorie ändert sich meines Erachtens mit der tatsächlichen Gesamtlänge. Die ist bei einem Schubschaft natürlich variabel.
Grundsätzlich:
Die MP5k ist mit Schaft genau 60cm lang.

Weiters, wie schon oben von mir erwähnt, änderst du deine Einstufung nicht, nur weil du den Schubschaft um eine Stufe nach unten schiebst.
Die Waffe ändert aber ihre Einstufung wenn du einen Schaft montierst, der dir die Möglichkeit bietet eine "Langwaffe" von über 60cm auf unter 60cm zu kürzen, ohne Funktionseinbuße.
Somit nein, die SP5 mit Schubschaft ist keine "FFW" nur weil du den Schaft einschiebst.
ANDERS wäre es, wenn du beispielsweise den Schubschaft in der geschlossenen Position festschweißt.
DANN hättest du aus einer SP5 eine FFW gemacht.
Die SP5 wird auch als Pistole vertrieben:

Bild
AlexTribe hat geschrieben:
Sa 3. Jul 2021, 18:13
Weiß jemand schon, wie es andersrum ist: Die Kat B Waffe ist ohn Schaft ausgeliefert und unter 60cm. Mit dem Anbau eines Klappschaftes wird die Waffe auf über 60cm verlängerbar.

Wie stuft man so etwas aktuell ein? B+T Ghm9g
Das Problem hier ist, dass der Gesetzestext hier nicht 100% eine Antwort gibt.
Im Endeffekt ist es am Besten, du rufst deine zuständige Behörde an und fragst, was passiert, wenn du auf eine Pistole einen Schaft dranbaust, der dann eine unter 60cm Pistole auf eine über 60cm Pistole macht.

Rein Gesetzlich:
§ 3. Faustfeuerwaffen sind Schußwaffen, bei denen die Geschosse durch Verbrennung eines Treibmittels ihren Antrieb erhalten und die eine Gesamtlänge von höchstens 60 cm aufweisen.
§ 17.(1) Verboten sind der Erwerb, die Einfuhr, der Besitz, das Überlassen und das Führen...
von halbautomatischen Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung, soweit sie nicht unter Z 7 fallen, sowie von halbautomatischen Schusswaffen mit Randfeuerzündung und einer Gesamtlänge von über 60 cm, die ohne Funktionseinbuße mithilfe eines Klapp- oder Teleskopschafts oder eines ohne Verwendung eines Werkzeugs abnehmbaren Schafts auf eine Gesamtlänge unter 60 cm gekürzt werden können
Wobei sich Z 7 hier auf FFW bezieht.
7. von halbautomatischen Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung und eingebautem oder eingesetztem Magazin, das mehr als 20 Patronen aufnehmen kann;
Darum: Wenn du auf der sicheren Seite sein willst, lass deine Pistolen immer unter 60cm und bau den Schaft erst an einem gesetzlich anerkannten Schießstand an.

LG
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Re: H&K SP5 (bzw. MKE T94) Schubschaft - Verbotene Waffe

Beitrag von Hauptsacheesknallt » So 4. Jul 2021, 09:40

Danke für eure Antworten, auf das Forum ist Verlass :)
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Re: H&K SP5 (bzw. MKE T94) Schubschaft - Verbotene Waffe

Beitrag von Incite » So 4. Jul 2021, 12:17

Ich wäre auch vorsichtig sowas nachträglich selbst zu ändern wenn man eine Langwaffe oder eine Pistole gekauft hat. Denn wenn alles "so easy" ist - warum verkauft das dann der Händler nicht als Paket?

Wenn du es so fix fertig mit blockiertem Schubschaft vom Händler gekauft und das so dokumentiert hast und dann dem SV von der Behörde sagen kannst "aber die habe ich doch so gekauft" denke ich nicht, dass es Brösel gibt aber "das habe ich selbst umgebaut. Da schau her, passt doch alles" - da hoffe ich du hast dann nen guten Rechtsschutz wenn man ne Behörde hat die anfängt das infrage zu stellen.
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Re: H&K SP5 (bzw. MKE T94) Schubschaft - Verbotene Waffe

Beitrag von gewo » So 4. Jul 2021, 17:19

AlexTribe hat geschrieben:
Sa 3. Jul 2021, 18:13
Weiß jemand schon, wie es andersrum ist: Die Kat B Waffe ist ohn Schaft ausgeliefert und unter 60cm. Mit dem Anbau eines Klappschaftes wird die Waffe auf über 60cm verlängerbar.

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Waffg par 2
(4) Der Umbau einer Schusswaffe hat – ausgenommen im Falle einer Deaktivierung gemäß § 42b – keine Auswirkungen auf ihre Zuordnung zu einer Kategorie. Dies gilt nicht für Schusswaffen, die zu einer höheren Kategorie umgebaut wurden; diesfalls ist die Schusswaffe der höheren Kategorie zuzurechnen
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Re: H&K SP5 (bzw. MKE T94) Schubschaft - Verbotene Waffe

Beitrag von Mr. Danger » So 4. Jul 2021, 19:09

gewo hat geschrieben:
So 4. Jul 2021, 17:19
AlexTribe hat geschrieben:
Sa 3. Jul 2021, 18:13
Weiß jemand schon, wie es andersrum ist: Die Kat B Waffe ist ohn Schaft ausgeliefert und unter 60cm. Mit dem Anbau eines Klappschaftes wird die Waffe auf über 60cm verlängerbar.

Wie stuft man so etwas aktuell ein? B+T Ghm9g
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Waffg par 2
(4) Der Umbau einer Schusswaffe hat – ausgenommen im Falle einer Deaktivierung gemäß § 42b – keine Auswirkungen auf ihre Zuordnung zu einer Kategorie. Dies gilt nicht für Schusswaffen, die zu einer höheren Kategorie umgebaut wurden; diesfalls ist die Schusswaffe der höheren Kategorie zuzurechnen
.
Beispiel:
Altbestand BT96 mit 30er Magazin und Schaftkappe (so wie damals beim Seidler verkauft) --> Umgemeldet als KatA, Z8
Jetzt kommt ein Festschaft drauf --> >60cm --> bleibt Kat A, Z8 oder wird zu A, Z9?
Jetzt kommt der Schubschaft drauf --> bleibt A, Z8 oder A, Z11?
Oder: EGAL?

Geht natürlich auch wenn ich freie Z8, Z9 Plätze mit einer SP5 belege. Die Kategorie bleibt immer A, egal mit welchem Schaft.

Wenn ich eine Waffe als B kaufe und dann den Schubschaft montiere und damit zwischen >60cm und <60cm Gesamtlänge wechseln kann wird Sie zu A, Z11, auch ohne großem Magazin. Das ist korrekt.
Meiner Meinung nach ist nur der Kategoriewechsel C->B->A relevant, innerhalb der Kategorie sehe ich im Gesetz keine Limitierung.

LG, Hans

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Re: H&K SP5 (bzw. MKE T94) Schubschaft - Verbotene Waffe

Beitrag von AUG-andy » So 4. Jul 2021, 19:25

Mr. Danger hat geschrieben:
So 4. Jul 2021, 19:09
gewo hat geschrieben:
So 4. Jul 2021, 17:19
AlexTribe hat geschrieben:
Sa 3. Jul 2021, 18:13
Weiß jemand schon, wie es andersrum ist: Die Kat B Waffe ist ohn Schaft ausgeliefert und unter 60cm. Mit dem Anbau eines Klappschaftes wird die Waffe auf über 60cm verlängerbar.

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(4) Der Umbau einer Schusswaffe hat – ausgenommen im Falle einer Deaktivierung gemäß § 42b – keine Auswirkungen auf ihre Zuordnung zu einer Kategorie. Dies gilt nicht für Schusswaffen, die zu einer höheren Kategorie umgebaut wurden; diesfalls ist die Schusswaffe der höheren Kategorie zuzurechnen
.
Beispiel:
Altbestand BT96 mit 30er Magazin und Schaftkappe (so wie damals beim Seidler verkauft) --> Umgemeldet als KatA, Z8
Jetzt kommt ein Festschaft drauf --> >60cm --> bleibt Kat A, Z8 oder wird zu A, Z9?
Jetzt kommt der Schubschaft drauf --> bleibt A, Z8 oder A, Z11?
Oder: EGAL?

Geht natürlich auch wenn ich freie Z8, Z9 Plätze mit einer SP5 belege. Die Kategorie bleibt immer A, egal mit welchem Schaft.

Wenn ich eine Waffe als B kaufe und dann den Schubschaft montiere und damit zwischen >60cm und <60cm Gesamtlänge wechseln kann wird Sie zu A, Z11, auch ohne großem Magazin. Das ist korrekt.
Meiner Meinung nach ist nur der Kategoriewechsel C->B->A relevant, innerhalb der Kategorie sehe ich im Gesetz keine Limitierung.

LG, Hans
Die Diskussion ist fast vergleichbar mit der WS Situation. ;)
Bis es den Ersten erwischt und es ausjudiziert wird.
Vorher wird wohl keine Ruhe sein diesbezüglich.
MfG
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Re: H&K SP5 (bzw. MKE T94) Schubschaft - Verbotene Waffe

Beitrag von LTE » So 4. Jul 2021, 19:31

Mr. Danger hat geschrieben:
So 4. Jul 2021, 19:09
gewo hat geschrieben:
So 4. Jul 2021, 17:19
AlexTribe hat geschrieben:
Sa 3. Jul 2021, 18:13
Weiß jemand schon, wie es andersrum ist: Die Kat B Waffe ist ohn Schaft ausgeliefert und unter 60cm. Mit dem Anbau eines Klappschaftes wird die Waffe auf über 60cm verlängerbar.

Wie stuft man so etwas aktuell ein? B+T Ghm9g
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(4) Der Umbau einer Schusswaffe hat – ausgenommen im Falle einer Deaktivierung gemäß § 42b – keine Auswirkungen auf ihre Zuordnung zu einer Kategorie. Dies gilt nicht für Schusswaffen, die zu einer höheren Kategorie umgebaut wurden; diesfalls ist die Schusswaffe der höheren Kategorie zuzurechnen
.
Beispiel:
Altbestand BT96 mit 30er Magazin und Schaftkappe (so wie damals beim Seidler verkauft) --> Umgemeldet als KatA, Z8
Jetzt kommt ein Festschaft drauf --> >60cm --> bleibt Kat A, Z8 oder wird zu A, Z9?
Jetzt kommt der Schubschaft drauf --> bleibt A, Z8 oder A, Z11?
Oder: EGAL?

Geht natürlich auch wenn ich freie Z8, Z9 Plätze mit einer SP5 belege. Die Kategorie bleibt immer A, egal mit welchem Schaft.

Wenn ich eine Waffe als B kaufe und dann den Schubschaft montiere und damit zwischen >60cm und <60cm Gesamtlänge wechseln kann wird Sie zu A, Z11, auch ohne großem Magazin. Das ist korrekt.
Meiner Meinung nach ist nur der Kategoriewechsel C->B->A relevant, innerhalb der Kategorie sehe ich im Gesetz keine Limitierung.

LG, Hans
Schlechtes Beispiel
BT96 ist KM nach dem neuem Gesetz, mit Brief, mit Siegel, mit Gutachtem Bescheid und dem dementsprechenden Eintrag nach §18.
An die kann ich dranbauen was ich will (Schaft und Magazintechnisch)

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Re: H&K SP5 (bzw. MKE T94) Schubschaft - Verbotene Waffe

Beitrag von hasgunz » So 4. Jul 2021, 20:56

LTE hat geschrieben:
So 4. Jul 2021, 19:31
Schlechtes Beispiel
BT96 ist KM nach dem neuem Gesetz, mit Brief, mit Siegel, mit Gutachtem Bescheid und dem dementsprechenden Eintrag nach §18.
An die kann ich dranbauen was ich will (Schaft und Magazintechnisch)

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Seit wann ist die BT96 Kat. A?

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Re: H&K SP5 (bzw. MKE T94) Schubschaft - Verbotene Waffe

Beitrag von Polaris » Mo 5. Jul 2021, 07:24

Incite hat geschrieben:
So 4. Jul 2021, 12:17
Ich wäre auch vorsichtig sowas nachträglich selbst zu ändern wenn man eine Langwaffe oder eine Pistole gekauft hat. Denn wenn alles "so easy" ist - warum verkauft das dann der Händler nicht als Paket?

Wenn du es so fix fertig mit blockiertem Schubschaft vom Händler gekauft und das so dokumentiert hast und dann dem SV von der Behörde sagen kannst "aber die habe ich doch so gekauft" denke ich nicht, dass es Brösel gibt .
Ein Händler macht das nicht weil es eine Nische in der Nische in der Nische ist und er dafür einen 200-500€ Teil "zerstören" (weil Verschweißen) müsste. Wer außer mir ist dumm genug das in Kauf zu nehmen? Es ist betriebswirtschaftlich alles andere als schlau, sich sowas auf Lager zu legen.

Die Erfordernis ist, dass die Waffe länger als 60cm und nicht auf unter 60cm verkürzbar ist. Die ist erfüllt. Ob ich da jetzt den A4, A5 oder einen Klappspaten fest montiere ist völlig irrelevant. Wieso sollte der Tausch auch problematisch sein? Dann müsste ich beim AR15 Schafttausch auch schwitzen, das ist analog vergleichbar.

Und nur weil man etwas im guten Glauben vom Händler kauft, ist man leider noch lange nicht aus der Verantwortung. Da gibt's auch schon genug Beispiele von vor 2019

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Re: H&K SP5 (bzw. MKE T94) Schubschaft - Verbotene Waffe

Beitrag von Hauptsacheesknallt » Mo 5. Jul 2021, 08:38

Im Zweifel immer auf Nummer sicher gehen. Und wenn nur am Schießstand einen Schubschaft montieren. Gerade im Waffenrecht kommt es oftmals zu einer restriktiveren Auslegung. Etwaige Behördenaussagen haben ja keine Rechtsverbindlichkeit. Was das BMI sagt wird vmtl von einem Sachbearbeiter auch so angewandt, für die ordentlichen Gerichte muss die Rechtsmeinung keinesfalls gelten. Und im Waffengesetz reicht eben schon Fahrlässigkeit. Ganz abgesehen davon, dass man sehr leicht die Büchse der Pandora öffnet und etwas vom Zaun bricht, dass lange dauern und teuer werden kann.
Pew Pew

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