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Verkauf wiedergeladener Munition (nicht gewerblich)

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Verkauf wiedergeladener Munition (nicht gewerblich)

Beitrag von tousibaer » Do 27. Mai 2021, 20:48

Guten Abend!

Da ich in letzter Zeit am Markplatz immer wieder "Set-Angebote" inkl. vom Verkäufer selbst wiedergeladener Munition entdecke wollte ich mal nachfragen wie dies rechtlich aussieht (speziell für den Käufer).
Sprich: darf ich vom Privatmensch XYZ Munition kaufen, die dieser selbst "produziert" hat?

Danke & Grüße

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Steelman
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Re: Verkauf wiedergeladener Munition (nicht gewerblich)

Beitrag von Steelman » Do 27. Mai 2021, 21:01

tousibaer hat geschrieben:
Do 27. Mai 2021, 20:48
Guten Abend!

Da ich in letzter Zeit am Markplatz immer wieder "Set-Angebote" inkl. vom Verkäufer selbst wiedergeladener Munition entdecke wollte ich mal nachfragen wie dies rechtlich aussieht (speziell für den Käufer).
Sprich: darf ich vom Privatmensch XYZ Munition kaufen, die dieser selbst "produziert" hat?

Danke & Grüße
Meine Meinung, das würde ich nicht machen.

Vollkommen unabhängig ob erlaubt od. verboten.
Mangelnde Vorbereitung ist die Vorbereitung auf das Versagen

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DonPapa
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Re: Verkauf wiedergeladener Munition (nicht gewerblich)

Beitrag von DonPapa » Do 27. Mai 2021, 21:09

Solange kein Problem, bis etwas passiert.

Es ist verboten wiedergeladene Munition zu verkaufen ! (speziell von vielen "Hobbyladern", die für Freunde laden und sich vielleicht so etwas verdienen, um ihr eigenes Hobby teilweise zu finanzieren. Meines Erachtens ist das unverantwortlich.
Gruß
DonPapa


Nehmt nicht alles für bare Münze, was ich sage. Vieles ist ironisch.

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Re: Verkauf wiedergeladener Munition (nicht gewerblich)

Beitrag von tousibaer » Fr 28. Mai 2021, 10:32

Selber verschiessen tät ich das eh nie. Aber wenn die Traumwaffe nur im Set mit Restmunition zu bekommen ist muss ich vielleicht in den sauren Apfel beissen und diese mitkaufen. Und wenn ich die Munition dann zB im Wachzimmer abgeben will möchte ich halt meine Verlässlichkeit durch diesen Kauf nicht in Frage stellen ;-)

(zumindest ist mein Wissenstand das Waffen und Munition bei der Polizei abgegeben werden können; falls das nicht zutrifft dann bitte gerne um Korrektur)

Grüße

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Re: Verkauf wiedergeladener Munition (nicht gewerblich)

Beitrag von Alaskan454 » Fr 28. Mai 2021, 10:42

tousibaer hat geschrieben:
Fr 28. Mai 2021, 10:32
Selber verschiessen tät ich das eh nie. Aber wenn die Traumwaffe nur im Set mit Restmunition zu bekommen ist muss ich vielleicht in den sauren Apfel beissen und diese mitkaufen. Und wenn ich die Munition dann zB im Wachzimmer abgeben will möchte ich halt meine Verlässlichkeit durch diesen Kauf nicht in Frage stellen ;-)

(zumindest ist mein Wissenstand das Waffen und Munition bei der Polizei abgegeben werden können; falls das nicht zutrifft dann bitte gerne um Korrektur)

Grüße

Blöd wirds wie vorher erwähnt wenn es die Kanon zerlegt und jemand wird verletzt.

Aber da du sie ohnehin nicht verwenden möchtest besteht da ja ohnehin keine Gefahr.

Ruf einfach mal bei der Polizei vorher an und frag unverbindlich an bevor du mit der Munition dort auftauchst.

Um welches Kaliber und Stückzahl gehts da konkret?

Bei Exoten wo das Geschoss 1-4€ kostet zahlt es sich sicher aus die Patronen mit dem Entladehammer zu delaborieren. :whistle:

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Re: Verkauf wiedergeladener Munition (nicht gewerblich)

Beitrag von tousibaer » Fr 28. Mai 2021, 10:54

bei der Menge tät ich mir sogar eine Bullet-Puller Matritze kaufen ;-)
Die Hülsen haben ja auch einen Wert :D

Grüße

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Re: Verkauf wiedergeladener Munition (nicht gewerblich)

Beitrag von kemira » Fr 28. Mai 2021, 10:58

Delaborieren und Hülsen sowie Geschoss wiederverwerten ist selbstverständlich auch eine Option :-)
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Re: Verkauf wiedergeladener Munition (nicht gewerblich)

Beitrag von gewo » Fr 28. Mai 2021, 11:01

wenn du die art von munition besitzen darfst wirst sie auch kaufen duerfen

wir ham a riesenschachtel mit munition aus unklarer quelle
kunden von mir koennen da was reinwerfen solange es legale und ned womoeglich verbotene kriegmunition ist
also keine hartkerngeschossmunition, keine magnesium brandsatzmunition und keine munition mit explosivgeschoss
aber alles andere in erlaubten kalibern ist mir egal

ich weiss noch ned ganu was ich mal damit machen werde
aber fuer meine kunden isses a service und es kostet mir primaer jetzt amal nix

daher biete ich das an
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Re: Verkauf wiedergeladener Munition (nicht gewerblich)

Beitrag von Alaskan454 » Fr 28. Mai 2021, 11:02

tousibaer hat geschrieben:
Fr 28. Mai 2021, 10:54
bei der Menge tät ich mir sogar eine Bullet-Puller Matritze kaufen ;-)
Die Hülsen haben ja auch einen Wert :D

Grüße
Versteh mich nicht falsch aber wenn ich zb meine 480 Ruger/475 Linebaugh her nehme wo das 325grain Geschoss von Hornady über 1€ kostet (ohne versand) oder das 400grain verladen ist das es nimmer gibt und 100 Hülsen auch rund 80€ kosten, tu ich mir die Arbeit an.
:D

Bei 38spec oder 9mm para pfeiff ich drauf und gebe sie ab. :whistle:
Zuletzt geändert von Alaskan454 am Fr 28. Mai 2021, 11:08, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Verkauf wiedergeladener Munition (nicht gewerblich)

Beitrag von gewo » Fr 28. Mai 2021, 11:03

kemira hat geschrieben:
Fr 28. Mai 2021, 10:58
Delaborieren und Hülsen sowie Geschoss wiederverwerten ist selbstverständlich auch eine Option :-)
privat wird keiner nachfragen

ich als gewerbetreibender darfst es nicht

ich darf lustigerweise gewerblich wiederladen
aber komponenten verwerten ist wieder ein anderes thema
dazu brauchst a gewerbeberechtigung als sprengmittelverschleisser
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Re: Verkauf wiedergeladener Munition (nicht gewerblich)

Beitrag von Alaskan454 » Fr 28. Mai 2021, 11:07

gewo hat geschrieben:
Fr 28. Mai 2021, 11:01

ich weiss noch ned ganu was ich mal damit machen werde
Vielleicht wäre es wirklich interessant in deiner Schatzkiste zu stöbern zwecks Geschosse und Hülsen :think:

Aber verkaufen kannst sie ja aus Haftungsgründen ohnehin nicht denk ich mal

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Re: Verkauf wiedergeladener Munition (nicht gewerblich)

Beitrag von kemira » Fr 28. Mai 2021, 11:18

gewo hat geschrieben:
Fr 28. Mai 2021, 11:03
kemira hat geschrieben:
Fr 28. Mai 2021, 10:58
Delaborieren und Hülsen sowie Geschoss wiederverwerten ist selbstverständlich auch eine Option :-)
privat wird keiner nachfragen
ich als gewerbetreibender darfst es nicht
Tousibaer fragt ja als Privater, oder hab ich was missverstanden?
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Re: Verkauf wiedergeladener Munition (nicht gewerblich)

Beitrag von Alaskan454 » Fr 28. Mai 2021, 11:23

kemira hat geschrieben:
Fr 28. Mai 2021, 11:18

Tousibaer fragt ja als Privater, oder hab ich was missverstanden?
Er kann dir als Gewerbetreibender nicht die Munition unbekannter Herkunft zum delaborieren überlassen.

Wenn der Max Mustermann statt wie versprochen mit dem Entladehammer doch am Stand delaboriert und es passiert was, hat der Gewo dann ein Problem(haftung).

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Re: Verkauf wiedergeladener Munition (nicht gewerblich)

Beitrag von gewo » Fr 28. Mai 2021, 11:25

kemira hat geschrieben:
Fr 28. Mai 2021, 11:18
gewo hat geschrieben:
Fr 28. Mai 2021, 11:03
kemira hat geschrieben:
Fr 28. Mai 2021, 10:58
Delaborieren und Hülsen sowie Geschoss wiederverwerten ist selbstverständlich auch eine Option :-)
privat wird keiner nachfragen
ich als gewerbetreibender darfst es nicht
Tousibaer fragt ja als Privater, oder hab ich was missverstanden?
ja klar
war nur eine ergaenzung weil es glaube ich nicht allgemein bekannt ist
ich wusste das auch ned

wollte 2016 mal pulver vernichten das ich schon laenger hatte und das noch keine tracing codes drauf hatte
dosen ohne tracing code darfst seit 2016 ned in umlauf bringen
die mussten mit inkrafttreten des gesetzes vernichtet werden

das pulver abbrennen darf nur ein sprengmittelhaendler
waffenhaendler/buechsenmacher darf nur kaufen lagernd verkaufen (ggf verladen) verwenden
aber nicht vernichten
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Re: Verkauf wiedergeladener Munition (nicht gewerblich)

Beitrag von gewo » Fr 28. Mai 2021, 11:26

Alaskan454 hat geschrieben:
Fr 28. Mai 2021, 11:23
kemira hat geschrieben:
Fr 28. Mai 2021, 11:18

Tousibaer fragt ja als Privater, oder hab ich was missverstanden?
Er kann dir als Gewerbetreibender nicht die Munition unbekannter Herkunft zum delaborieren überlassen.

Wenn der Max Mustermann statt wie versprochen mit dem Entladehammer doch am Stand delaboriert und es passiert was, hat der Gewo dann ein Problem(haftung).
ueberlassen darf ich unklare bestaende eh niemandem
klar

aber das war ja eh ned gefragt glaub ich
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