ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

Waffen per Post versenden Privat zu Privat ist ERLAUBT

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Benutzeravatar
Joewood
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1367
Registriert: Mo 23. Okt 2017, 11:07
Wohnort: Wien

Re: Waffen per Post versenden Privat zu Privat ist ERLAUBT

Beitrag von Joewood » Do 27. Mai 2021, 12:22

Alaskan454 hat geschrieben:
Do 27. Mai 2021, 12:18
Am besten erzählst dann bei der möglichen Verhandlung das du eine Waffe ausserhalb deiner 4 Wände ohne Einverständnis der Post ( Filialleiter oder Beamter zählt nichts) aus dem geschlossenen Behältnis genommen hast um sie dem Mitarbeiter am Schalter zu zeigen das sie auch wirklich im Paket war.
Theoretisch würde es reichen, wenn er es daheim reintut, und das Paket bei der Post nur noch mal aufklappt. Dann hat er es nicht rausgenommen. Spitzfindigkeit, ich weiß...

tousibaer
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1402
Registriert: Mo 13. Feb 2012, 13:22
Wohnort: Wien

Re: Waffen per Post versenden Privat zu Privat ist ERLAUBT

Beitrag von tousibaer » Do 27. Mai 2021, 12:25

Joewood hat geschrieben:
Do 27. Mai 2021, 12:22
Alaskan454 hat geschrieben:
Do 27. Mai 2021, 12:18
Am besten erzählst dann bei der möglichen Verhandlung das du eine Waffe ausserhalb deiner 4 Wände ohne Einverständnis der Post ( Filialleiter oder Beamter zählt nichts) aus dem geschlossenen Behältnis genommen hast um sie dem Mitarbeiter am Schalter zu zeigen das sie auch wirklich im Paket war.
Theoretisch würde es reichen, wenn er es daheim reintut, und das Paket bei der Post nur noch mal aufklappt. Dann hat er es nicht rausgenommen. Spitzfindigkeit, ich weiß...
Ist es dann noch ein geschlossenes Behältnis????

Vielleicht handelt es sich ja um einen behördlich genehmigten Schiessstand der auch Post-Partner ist...

Grüße

Alaskan454
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 5270
Registriert: Mi 13. Feb 2019, 11:57

Re: Waffen per Post versenden Privat zu Privat ist ERLAUBT

Beitrag von Alaskan454 » Do 27. Mai 2021, 12:25

Joewood hat geschrieben:
Do 27. Mai 2021, 12:22

Theoretisch würde es reichen, wenn er es daheim reintut, und das Paket bei der Post nur noch mal aufklappt. Dann hat er es nicht rausgenommen. Spitzfindigkeit, ich weiß...
Der nächste spitzfindige Sachbearbeiter sagt dann das ein aufklappen kein Transport im geschlossenen Behältnis mehr sein kann. :whistle:

Benutzeravatar
Joewood
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1367
Registriert: Mo 23. Okt 2017, 11:07
Wohnort: Wien

Re: Waffen per Post versenden Privat zu Privat ist ERLAUBT!!!!

Beitrag von Joewood » Do 27. Mai 2021, 12:26

Casullinator hat geschrieben:
Do 27. Mai 2021, 12:14
Ich warte bis weniger los ist bzw wenn ich rein gehe sehe ich schon wieviele Leute am Schalter stehen.
Der Postbeamte wird darauf hingewiesen was ich jetzt mache ,kennt das da schon oft so gemacht.
klar, mittlerweile kennt er dich aber beim ersten Mal stell ich mir das echt spannend vor...

Benutzeravatar
Joewood
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1367
Registriert: Mo 23. Okt 2017, 11:07
Wohnort: Wien

Re: Waffen per Post versenden Privat zu Privat ist ERLAUBT

Beitrag von Joewood » Do 27. Mai 2021, 12:28

Wieso würde der Filialleiter nix zählen? Bei meinem Job hat mir auch der Security Maxl das ok gegeben, dass ich die Kanone ins Büro mitnehmen darf und die GF weiß genau nix davon...

Alaskan454
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 5270
Registriert: Mi 13. Feb 2019, 11:57

Re: Waffen per Post versenden Privat zu Privat ist ERLAUBT

Beitrag von Alaskan454 » Do 27. Mai 2021, 12:35

Joewood hat geschrieben:
Do 27. Mai 2021, 12:28
Wieso würde der Filialleiter nix zählen? Bei meinem Job hat mir auch der Security Maxl das ok gegeben, dass ich die Kanone ins Büro mitnehmen darf und die GF weiß genau nix davon...
Weil der Filialleiter mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht der Eigentümer des Geschäfts bzw der Liegenschaft ist der dir diese Erlaubnis erteilen kann.

Ganz abgesehen glaube ich auch nicht das der Filialleiter von Seiten der Post ermächtigt wurde Leuten ohne Berechtigung das führen (das ist es sobald das geschlossene Behältnis nicht mehr gegeben ist) in ihren Filialen zu gestatten.

Der Hausmeister kann mir ja auch nicht erlauben meine Waffe in deiner Wohnung zu tragen oder?

Casullinator
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 72
Registriert: Mi 7. Apr 2021, 08:04

Re: Waffen per Post versenden Privat zu Privat ist ERLAUBT

Beitrag von Casullinator » Do 27. Mai 2021, 12:54

Alaskan454 hat geschrieben:
Do 27. Mai 2021, 12:18
Am besten erzählst dann bei der möglichen Verhandlung das du eine Waffe ausserhalb deiner 4 Wände ohne Einverständnis der Post ( Filialleiter oder Beamter zählt nichts) aus dem geschlossenen Behältnis genommen hast um sie dem Mitarbeiter am Schalter zu zeigen das sie auch wirklich im Paket war.

Mit etwas Glück bekommst dann auch bald einen Brief mit dem Bescheid das du alles abgeben darfst da gegen dich ein Waffenverbot verhängt wurde :whistle:
Wo nehme ich was aus dem Behältniss?Glaubst Du ich nehme die Waffe raus und zeig sie in die Runde?Was Du nicht verstehst ist die Kombination aus Video, Gewicht und Abgabeschein ,der Postler sieht keine Waffe er wird informiert was ich da jetzt verschicke er ist ja kein Zeuge oder soll es sein.

Alaskan454
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 5270
Registriert: Mi 13. Feb 2019, 11:57

Re: Waffen per Post versenden Privat zu Privat ist ERLAUBT

Beitrag von Alaskan454 » Do 27. Mai 2021, 13:04

Casullinator hat geschrieben:
Do 27. Mai 2021, 12:54

Wo nehme ich was aus dem Behältniss?Glaubst Du ich nehme die Waffe raus und zeig sie in die Runde?Was Du nicht verstehst ist die Kombination aus Video, Gewicht und Abgabeschein ,der Postler sieht keine Waffe er wird informiert was ich da jetzt verschicke er ist ja kein Zeuge oder soll es sein.
Woher weiss der Postler dann wirklich was drin ist? Weil du das sagst? :think:

Das Gewicht sagt genau nix aus als das der eventuelle Stein so schwer war wie zb eine Beretta.

Genau aus diesem Grund ist es vorteilhaft über einen Gewerbetreibenden sprich Händler der dazu neutral ist unter 4 Augen einzupacken und zu versenden.

Da hast was in der Hand aber bei deiner Vorgehensweise wie jetzt geschildert hast an Poststempel das du überhaupt was verschickt hast und das Gewicht von irgendwas.

Das Video zählt genau nichts weil vom Dreh bis zum Versand kann genug passiert sein....

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36531
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Waffen per Post versenden Privat zu Privat ist ERLAUBT

Beitrag von gewo » Do 27. Mai 2021, 13:12

Alaskan454 hat geschrieben:
Do 27. Mai 2021, 13:04
Casullinator hat geschrieben:
Do 27. Mai 2021, 12:54

Wo nehme ich was aus dem Behältniss?Glaubst Du ich nehme die Waffe raus und zeig sie in die Runde?Was Du nicht verstehst ist die Kombination aus Video, Gewicht und Abgabeschein ,der Postler sieht keine Waffe er wird informiert was ich da jetzt verschicke er ist ja kein Zeuge oder soll es sein.
Woher weiss der Postler dann wirklich was drin ist? Weil du das sagst? :think:

Das Gewicht sagt genau nix aus als das der eventuelle Stein so schwer war wie zb eine Beretta.

Genau aus diesem Grund ist es vorteilhaft über einen Gewerbetreibenden sprich Händler der dazu neutral ist unter 4 Augen einzupacken und zu versenden.

Da hast was in der Hand aber bei deiner Vorgehensweise wie jetzt geschildert hast an Poststempel das du überhaupt was verschickt hast und das Gewicht von irgendwas.

Das Video zählt genau nichts weil vom Dreh bis zum Versand kann genug passiert sein....
bitte lass ihn
dann verschicken mehr leut direkt privat und weniger kommen zu mir
und ich habe weniger (gratis) arbeit
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

wetabi_old
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 412
Registriert: Do 12. Jan 2012, 19:42

Re: Waffen per Post versenden Privat zu Privat ist ERLAUBT

Beitrag von wetabi_old » Do 27. Mai 2021, 13:16

Ich würde es nur von Händler zu Händler machen, zumal Gewo das für seine Kunden sogar kostenlos macht. Ansonsten machens andere Händler vor Ort um ca 30.-, soviel wäre mir die streßfreie Abwicklung allemal wert.
Ich habe schon öfters Pakerl hinterm Gartenzaun gefunden oder wurde beim Nachbarn abgegeben und der hats vergessen rüber zu bringen. War nie eine Kanone drin, nur normale Sachen aber selbst mit EMS würde ich mir das nicht trauen. Ich hätte keine Lust einer Kanone nachzurennen oder als Verlust zu melden.
Händler zu Händler, ich sehe keine andere, nervenschonende, Alternative.
Was hier manche Kommentare betrifft, es ist leider ein stetiges sinken des Niveaus zu beobachten....schade.

tousibaer
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1402
Registriert: Mo 13. Feb 2012, 13:22
Wohnort: Wien

Re: Waffen per Post versenden Privat zu Privat ist ERLAUBT!!!!

Beitrag von tousibaer » Do 27. Mai 2021, 13:18

Casullinator hat geschrieben:
Do 27. Mai 2021, 11:57
...
Also Vorgangsweise zu Punkt 1:
Ich fahre mit der Waffe zur Post und kaufe einen Original Karton von der Post , da wird unter Aufsicht Postbeamten und Videoaufnahme die Waffe verpackt und dann aufgegeben.
und um 12:54 schreibst:

Wo nehme ich was aus dem Behältniss?Glaubst Du ich nehme die Waffe raus und zeig sie in die Runde?Was Du nicht verstehst ist die Kombination aus Video, Gewicht und Abgabeschein ,der Postler sieht keine Waffe er wird informiert was ich da jetzt verschicke er ist ja kein Zeuge oder soll es sein.


Also was jetzt?

Grüße

Casullinator
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 72
Registriert: Mi 7. Apr 2021, 08:04

Re: Waffen per Post versenden Privat zu Privat ist ERLAUBT

Beitrag von Casullinator » Do 27. Mai 2021, 13:19

Alaskan454 hat geschrieben:
Do 27. Mai 2021, 13:04
Casullinator hat geschrieben:
Do 27. Mai 2021, 12:54

Wo nehme ich was aus dem Behältniss?Glaubst Du ich nehme die Waffe raus und zeig sie in die Runde?Was Du nicht verstehst ist die Kombination aus Video, Gewicht und Abgabeschein ,der Postler sieht keine Waffe er wird informiert was ich da jetzt verschicke er ist ja kein Zeuge oder soll es sein.
Woher weiss der Postler dann wirklich was drin ist? Weil du das sagst? :think: Nochmal,der ist kein Zeuge

Das Gewicht sagt genau nix aus als das der eventuelle Stein so schwer war wie zb eine Beretta. okay meinen Post nicht wirklich gelesen

Genau aus diesem Grund ist es vorteilhaft über einen Gewerbetreibenden sprich Händler der dazu neutral ist unter 4 Augen einzupacken und zu versenden. Nicht jeder Händler nimmt Waffen entgegen.

Da hast was in der Hand aber bei deiner Vorgehensweise wie jetzt geschildert hast an Poststempel das du überhaupt was verschickt hast und das Gewicht von irgendwas. dann müsste mann aber dann generell alles in Frage stellen ob überhaupt jemand das versendet was er verkauft
Also ich bitte Ware an:
Die Ware wird verpackt und entspricht dem Gewicht inkl. Karton das am Aufgabeschein steht ,ich filme den Verpackungsvorgang mit Zeitstempel Video, dasPaket wird einige sekunden später im System aufgenommen und somit habe ich paar sekunden Zeit das Paket erneut zu öffen und einen kleinen Hinkelstein stattdessen rein zu geben :lol:
Alles klar lassen wir das
Das Video zählt genau nichts weil vom Dreh bis zum Versand kann genug passiert sein....okay meinen Post nicht wirklich gelesen.
Es ist nur meine Vorgehensweise aber wie im Thread Titel steht geht es um das ,das Inland Privat an Privat versenden legal ist.
Zuletzt geändert von Casullinator am Do 27. Mai 2021, 13:23, insgesamt 2-mal geändert.

Casullinator
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 72
Registriert: Mi 7. Apr 2021, 08:04

Re: Waffen per Post versenden Privat zu Privat ist ERLAUBT!!!!

Beitrag von Casullinator » Do 27. Mai 2021, 13:20

tousibaer hat geschrieben:
Do 27. Mai 2021, 13:18
Casullinator hat geschrieben:
Do 27. Mai 2021, 11:57
...
Also Vorgangsweise zu Punkt 1:
Ich fahre mit der Waffe zur Post und kaufe einen Original Karton von der Post , da wird unter Aufsicht Postbeamten und Videoaufnahme die Waffe verpackt und dann aufgegeben.
und um 12:54 schreibst:

Wo nehme ich was aus dem Behältniss?Glaubst Du ich nehme die Waffe raus und zeig sie in die Runde?Was Du nicht verstehst ist die Kombination aus Video, Gewicht und Abgabeschein ,der Postler sieht keine Waffe er wird informiert was ich da jetzt verschicke er ist ja kein Zeuge oder soll es sein.


Also was jetzt?

Grüße
STimmt falsch ausgedrückt meinte das ich in der Post das mache, der Postler sieht nicht direkt das ich die Waffe in das Paket lege.

Alaskan454
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 5270
Registriert: Mi 13. Feb 2019, 11:57

Re: Waffen per Post versenden Privat zu Privat ist ERLAUBT!!!!

Beitrag von Alaskan454 » Do 27. Mai 2021, 13:28

Casullinator hat geschrieben:
Do 27. Mai 2021, 13:20

STimmt falsch ausgedrückt meinte das ich in der Post das mache, der Postler sieht nicht direkt das ich die Waffe in das Paket lege.
Jetzt erklärst mir bitte ganz einfach wie du mir beweisen willst das in der grauen Ruger Verpackung die sich dank Video im Originalkarton der Post befindet statt des Super Redhawks mit ~1,5 kg nicht ein Stein/ Masse mit 1,5 kg befindet wenn ich behaupte ich habe dir den Super Redhawk geschickt und eine Meldung an deine Behörde gemacht habe. :think:

Ich habe ein Video, einen Poststempel , das Gewicht und im für dich blödesten Fall noch immer den Super Redhawk samt deinem Geld :whistle:
Zuletzt geändert von Alaskan454 am Do 27. Mai 2021, 13:29, insgesamt 1-mal geändert.

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36531
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Waffen per Post versenden Privat zu Privat ist ERLAUBT

Beitrag von gewo » Do 27. Mai 2021, 13:29

Casullinator hat geschrieben:
Do 27. Mai 2021, 13:19
...geht es um das ,das Inland Privat an Privat versenden legal ist...
was glaube ich ausser dir den allermeisten hier im forum eh immer klar war
gibt ja genug threads dazu ...
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Antworten