ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

Waffen per Post versenden Privat zu Privat ist ERLAUBT

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Benutzeravatar
Exitus
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1145
Registriert: Mi 29. Apr 2015, 08:22
Wohnort: St. Veit/Glan

Re: Waffen per Post versenden Privat zu Privat ist ERLAUBT

Beitrag von Exitus » Do 27. Mai 2021, 17:34

Ich habe erst nach langer Suche einen Händler in meiner Nähe gefunden der Pakete annimmt.
Der verlangt allerdings 20€ dafür.

Greetings Oliver

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36558
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Waffen per Post versenden Privat zu Privat ist ERLAUBT

Beitrag von gewo » Do 27. Mai 2021, 17:57

Exitus hat geschrieben:
Do 27. Mai 2021, 17:34
Ich habe erst nach langer Suche einen Händler in meiner Nähe gefunden der Pakete annimmt.
Der verlangt allerdings 20€ dafür.
Greetings Oliver
wenns von privat an privat geht muss ned zwingend an "beiden enden" ein haender sitzen

entweder beim versender
oder beim empfaenger

dann kann nix passieren
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Benutzeravatar
Exitus
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1145
Registriert: Mi 29. Apr 2015, 08:22
Wohnort: St. Veit/Glan

Re: Waffen per Post versenden Privat zu Privat ist ERLAUBT

Beitrag von Exitus » Do 27. Mai 2021, 18:39

Danke für die Info.
Dachte immer wenn ein Händler versendet, auch für einen privaten, muss er zwingend an einen anderen Händler senden.

tomobi
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 252
Registriert: So 31. Aug 2014, 00:37
Wohnort: Graz

Re: Waffen per Post versenden Privat zu Privat ist ERLAUBT

Beitrag von tomobi » Do 27. Mai 2021, 18:43

Hab mir grad den ganzen Thread durchgelesen und kann mir den Kommentar echt nicht verkneifen - ich bin erschüttert, auf was für Ideen manche Waffenbesitzer kommen. Wahnsinn.

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36558
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Waffen per Post versenden Privat zu Privat ist ERLAUBT

Beitrag von gewo » Do 27. Mai 2021, 18:50

Exitus hat geschrieben:
Do 27. Mai 2021, 18:39
Danke für die Info.
Dachte immer wenn ein Händler versendet, auch für einen privaten, muss er zwingend an einen anderen Händler senden.
wenn er SEINE WARE an einen ENDKUNDEN verkauft dann ja
denn fuer waffen, munition und zuender ist versandhandel verboten
diese waren darf er nicht an endkunden versenden
die muss er zu einem haendler senden

aber wenn er FREMDE privatwaffen an einen privaten empfaenger sendet dann spricht da nix dagegen

falls jetzt im tagesintervall drei bis fuenf leut kommen die sich waffen zu mir schicken lassen wollen oder die wollen dass ich waffen fuer sie versende

ja
es stimmt
ich mache das als kundenservice gratis

voraussetzungen fuer das versenden:
- versand nur mit postexpress (EMS)
- versichungsgrenzen beachten 500,- / 1500,-, wert angeben
- waffe kommt fertig verpackt im karton inkl. adressaufkleber , der sich aber noch oeffnen laesst zur kontrolle was da versendet wird
- fertiger lieferschein in zweifacher ausfuehrung liegt dabei mit allen angaben (wer was an wen)
- versender weiss bescheid, versender telefonnummer steht am lieferschein, ich rufe da an ob die zusendung ok ist
wir kontrollieren den inhalt des paketes und verpacken es dann fertig und geben es in den naechsten ein bis zwei werktagen auf

voraussendung fuer das zu mir zusenden lassen
- ich erhalte vorher bescheid was da kommt und von wem es kommt
- es wird an unsere korrekte anschrift versendet die ich gerne bekannt gebe
- bei der ware ist ein fertiger lieferschein dabei in zweifacher ausfertigung auf den steht wer was an wen
der empfaenger verfolgt im idealfall das paket mittels paketcode und ruft an sobald es laut pakettracking bei uns eingetroffen ist
wir oeffnen das paket gemeinsam und kontrollieren den inhalt
abholung im idealfall innerhalb weniger werktage

rueckfragen dazu immer bei mir
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Benutzeravatar
Exitus
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1145
Registriert: Mi 29. Apr 2015, 08:22
Wohnort: St. Veit/Glan

Re: Waffen per Post versenden Privat zu Privat ist ERLAUBT

Beitrag von Exitus » Do 27. Mai 2021, 20:26

Top Service Gewo!
Magst nicht eine Zweigstelle in Kärnten aufmachen?

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36558
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Waffen per Post versenden Privat zu Privat ist ERLAUBT

Beitrag von gewo » Do 27. Mai 2021, 20:53

Exitus hat geschrieben:
Do 27. Mai 2021, 20:26
Top Service Gewo!
Magst nicht eine Zweigstelle in Kärnten aufmachen?
wennst an nebenjob suchst koennen wir drueber reden
aber ohne das ich ned fix personal hab bevor das projekt beginnt miet ich ned amal a hundehuette an irgendwo
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

coliflower
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 224
Registriert: Mo 8. Mär 2021, 21:13
Wohnort: Wien

Re: Waffen per Post versenden Privat zu Privat ist ERLAUBT

Beitrag von coliflower » Do 27. Mai 2021, 21:06

gewo hat geschrieben:
Do 27. Mai 2021, 18:50
Exitus hat geschrieben:
Do 27. Mai 2021, 18:39
Danke für die Info.
Dachte immer wenn ein Händler versendet, auch für einen privaten, muss er zwingend an einen anderen Händler senden.
wenn er SEINE WARE an einen ENDKUNDEN verkauft dann ja
denn fuer waffen, munition und zuender ist versandhandel verboten
diese waren darf er nicht an endkunden versenden
die muss er zu einem haendler senden

aber wenn er FREMDE privatwaffen an einen privaten empfaenger sendet dann spricht da nix dagegen

falls jetzt im tagesintervall drei bis fuenf leut kommen die sich waffen zu mir schicken lassen wollen oder die wollen dass ich waffen fuer sie versende

ja
es stimmt
ich mache das als kundenservice gratis

voraussetzungen fuer das versenden:
- versand nur mit postexpress (EMS)
- versichungsgrenzen beachten 500,- / 1500,-, wert angeben
- waffe kommt fertig verpackt im karton inkl. adressaufkleber , der sich aber noch oeffnen laesst zur kontrolle was da versendet wird
- fertiger lieferschein in zweifacher ausfuehrung liegt dabei mit allen angaben (wer was an wen)
- versender weiss bescheid, versender telefonnummer steht am lieferschein, ich rufe da an ob die zusendung ok ist
wir kontrollieren den inhalt des paketes und verpacken es dann fertig und geben es in den naechsten ein bis zwei werktagen auf

voraussendung fuer das zu mir zusenden lassen
- ich erhalte vorher bescheid was da kommt und von wem es kommt
- es wird an unsere korrekte anschrift versendet die ich gerne bekannt gebe
- bei der ware ist ein fertiger lieferschein dabei in zweifacher ausfertigung auf den steht wer was an wen
der empfaenger verfolgt im idealfall das paket mittels paketcode und ruft an sobald es laut pakettracking bei uns eingetroffen ist
wir oeffnen das paket gemeinsam und kontrollieren den inhalt
abholung im idealfall innerhalb weniger werktage

rueckfragen dazu immer bei mir
:text-+1:

Benutzeravatar
Exitus
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1145
Registriert: Mi 29. Apr 2015, 08:22
Wohnort: St. Veit/Glan

Re: Waffen per Post versenden Privat zu Privat ist ERLAUBT

Beitrag von Exitus » Do 27. Mai 2021, 21:51

gewo hat geschrieben:
Do 27. Mai 2021, 20:53
Exitus hat geschrieben:
Do 27. Mai 2021, 20:26
Top Service Gewo!
Magst nicht eine Zweigstelle in Kärnten aufmachen?
wennst an nebenjob suchst koennen wir drueber reden
aber ohne das ich ned fix personal hab bevor das projekt beginnt miet ich ned amal a hundehuette an irgendwo
Ich behalte das mal im Hinterkopf.
Es könnte nämlich wirklich sein das sich etwas in die Richtung ergibt……

Benutzeravatar
rhodium
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 4543
Registriert: Fr 14. Mai 2010, 14:12
Wohnort: Bezirk Feldkirch / Vlbg

Re: Waffen per Post versenden Privat zu Privat ist ERLAUBT

Beitrag von rhodium » Fr 28. Mai 2021, 00:19

Ich hab nur die erste Seite durchgehalten, dann musste ich "ihn" auf die ignore setzen ... früher ging das besser ... werde ich alt? :roll:

Benutzeravatar
doc steel
MUSCLEGUNNER
MUSCLEGUNNER
Beiträge: 11210
Registriert: So 9. Mai 2010, 11:02
Wohnort: Ich bin jetzt immer da, wo du nicht bist Und das ist immer Delmenhorst

Re: Waffen per Post versenden Privat zu Privat ist ERLAUBT

Beitrag von doc steel » Fr 28. Mai 2021, 07:11

der thread beweist erneut, dass es tatsächlich waffenbesitzer gibt - ich nehm das jetzt mal an, dass der TO einer ist - die vom waff.g. exakt null ahnung haben.
erschütternd finde ich obendrein, wie solche unwissenden dann noch auf ihrer dummheit beharren.
dass diese dümmlinge die wissenden dann als das was sie selber sind hinstellen stell ich leider immer öfter fest.
insgesamt täts mich nicht wundern wenn mit einer weiteren verschärfung des waffengesetzes eine prüfung über das waff.g. kommen würde. in manchen fällen würde ich mir das sogar wünschen.

J4S
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 72
Registriert: Di 8. Sep 2020, 07:59

Re: Waffen per Post versenden Privat zu Privat ist ERLAUBT

Beitrag von J4S » Fr 28. Mai 2021, 07:38

So etwa wie hier in D?
Das nennt sich dann Sachkundeprüfung, und da werden solche Fragen en Detail behandelt – und geprüft.
Auch wenn mich jetzt einige verbal auspeitschen: Kost natürlich mal wieder 150€, man investiert zwei volle Tage, aber ganz ehrlich: Ich hab da wesentlich mehr gelernt als beim österreichischen Waffenführerschein.
Und man lernt auch etwas mehr über Waffenhandling. Hatte ich gerade am Samstag.
Off-Topic:
G'schossn haben wir auch - nicht 10 .22 und 10 9mm, sondern:
5 oder 6x .38/.357 mag nach Wahl aus dem Revolver
Wer wollte: .500 SW Mag und .50 AE aus der DE
10 aus der Glock (jaha - auch unsere deutschen Freunde wissen, was sich gehört!)
10 aus der .22er mit SD
Ein paar aus der Sako .308
Ein paar aus der OA AR 15 mit einem Schmidt-Bender ZF (alleine bei dem hab ich angefangen zu sabbern).



Was mich aber wundert ist, dass manche LWB hier einen Thread eröffnen und gleich rumstänkern – und wenn man ihnen dann mit Fakten den Wind aus den Segeln zu nehmen versucht, weiterstänkern. Kein Wort der Entschuldigung – und schon garnicht Einsicht.
Ich hab das Gefühl, manche nutzen das Forum nur dazu, um ihr Mütchen zu kühlen, wenn sie schlechte Laune haben.

Der Ösilant

Alaskan454
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 5270
Registriert: Mi 13. Feb 2019, 11:57

Re: Waffen per Post versenden Privat zu Privat ist ERLAUBT

Beitrag von Alaskan454 » Fr 28. Mai 2021, 09:47

J4S hat geschrieben:
Fr 28. Mai 2021, 07:38
So etwa wie hier in D?
Das nennt sich dann Sachkundeprüfung, und da werden solche Fragen en Detail behandelt – und geprüft.
Auch wenn mich jetzt einige verbal auspeitschen: Kost natürlich mal wieder 150€, man investiert zwei volle Tage, aber ganz ehrlich: Ich hab da wesentlich mehr gelernt als beim österreichischen Waffenführerschein.
Ich muss dir ehrlich sagen das ich diese 150€ für eine wesentlich sinnvollere Investition halten würde, als 283€ dem Psychologen in den Rachen zu werfen für einen Kreuzerltest den eh jeder besteht der keinen kompletten Hammer hat.

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36558
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Waffen per Post versenden Privat zu Privat ist ERLAUBT

Beitrag von gewo » Fr 28. Mai 2021, 09:55

doc steel hat geschrieben:
Fr 28. Mai 2021, 07:11
der thread beweist erneut, dass es tatsächlich waffenbesitzer gibt - ich nehm das jetzt mal an, dass der TO einer ist ...
des ist eine annahme

anhand der schreibweise hier und anhand der anderen threads unter anderen nicks gehe ich davon aus dass das mindestalter noch ned erreicht wurde ...
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36558
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Waffen per Post versenden Privat zu Privat ist ERLAUBT

Beitrag von gewo » Fr 28. Mai 2021, 09:57

J4S hat geschrieben:
Fr 28. Mai 2021, 07:38
Kost natürlich mal wieder 150€, man investiert zwei volle Tage, aber ganz ehrlich: Ich hab da wesentlich mehr gelernt als beim österreichischen Waffenführerschein.
das kommt wohl vor allem drauf an wo du deinen waffenfuehrerschein gemacht hast ...?
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Antworten