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Waffen per Post versenden Privat zu Privat ist ERLAUBT

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J4S
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Re: Waffen per Post versenden Privat zu Privat ist ERLAUBT

Beitrag von J4S » Fr 28. Mai 2021, 11:37

Wo ich meinen Führerschein gemacht hab würde ich jetzt öffentlich nicht schreiben - aber ich glaube ich kann mir ein Bild davon machen, da ich ja jetzt die andere "Baustelle" Sachkundeprüfung auch kennenlernen durfte.
Bei meinem Waffenführerschein gabs ein Skriptum - es gab einen relativ guten Vortrag zu den wichtigsten Punkten (auch das Thema "Führen" wurde dabei relativ gut behandelt) und das Ganze hat schon mehr als 45 Minuten gedauert. Und zwar WESENTLICH mehr.
Praxis gabs auch. War also OK.

Aber: Beim Waffenführerschein ist halt keine "Lernkontrolle" vorgesehen. Keine Theoretische Prüfung - und nur eine kurze Praxis, die due bestanden hast, wenn du den Referenten oder dich selbst nicht derschießt.
Das ist bei der Sachkunde anders. Da hast halt anderhalb Stunden Theorie (wir waren 13, nach der Theorie nur noch 11....), danach nochmals 3 Stunden Praxis prüfung. Und da reichts, dass du zweimal mit der Waffe komisch rumfuchtelst und du kriegst ein NichtBestanden.

Und ich bin bei dir - ich halte die 150€ für zwei Tage inklusive ein bisschen Spass bei der Praxis (für die die es haben wollen) nicht unangemessen. Dazu gabs ein richtiges Buch, ein Skriptum, den kompletten Fragenkatalog (590 Fragen, zum Teil Multiple Choice, zum Teil Schreibfragen) und die Möglichkeit, den Referenten jederzeit mittels Teams zu kontaktieren. Fand ich ausgesprochen fair.

Psychotest: Wird wahrscheinlich in D auch kommen - wenn's nicht noch schlimmer kommt. Da war es bei meinem Psychotest so, dass auch nicht alle mit einem unterschriebenen Gutachten den Abend verlassen haben - da waren von 11 auch zwei dabei, die eine "Wiedervorstellung" bekommen haben. Aber ich bin bei dir: Die Sachkunde und praktisches Handling wäre mir auch wichtiger als der Psychotest - und die Preise stehen in keinem Verhältnis.

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Re: Waffen per Post versenden Privat zu Privat ist ERLAUBT

Beitrag von Promo » Mo 31. Mai 2021, 15:35

Dieser Thread ist vollkommen sinnlos, da er im Startpost lediglich auf geltendes Gesetz hinweist, das aber an Händler adressiert, die mW in nicht übermäßiger Zahl hier herinnen posten. Die restlichen 5 Seiten sind noch entbehrlicher.

Deshalb erlaube ich mir als Erster in diesem Thread mal die gesetzliche Basis zu erwähnen:
§ 50 GewO:
[..]
(2) Der Versandhandel mit Giften, Arzneimitteln, Heilbehelfen (ausgenommen Kontaktlinsen), Waffen und Munition sowie pyrotechnischen Artikeln an Letztverbraucher ist unzulässig. Dieses Verbot gilt auch für den Absatz von aus eigener Erzeugung stammenden Waren oder von zugekauften Waren in der Art des Versandhandels an Letztverbraucher.
Wer also nicht der Gewerbeordnung unterliegt, für den gilt das Versandhandelverbot mit Waffen und Munition nicht.

Ad dem Rest - wer diese gesetzliche Möglichkeit nicht in Anspruch nehmen möchte, der soll es nicht tun. Dazu gibt es keine Verpflichtung. Wie die potentielle Inanspruchnahme idealerweise ausgestaltet und durchgeführt werden soll, dazu gibt es keine Bestimmungen. Daher sind allenfalls eventuelle AGB des jeweiligen Versandunternehmens zu beachten. Das ist dann aber auch keine Rechtsfrage, die es zu beantworten gilt, daher eher etwas für "Tipps & Tricks" Sektion als die Rechtssektion.

PS: der geneigte genaue Leser entnimmt der GewO übrigens das Wort "an". Das heißt im Umkehrschluss nämlich, dass es rechtlich zulässig ist wenn eine Privatperson einem Händler die Waffe verkauft und zusendet.
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Re: Waffen per Post versenden Privat zu Privat ist ERLAUBT

Beitrag von befluegeltkostbarer » So 28. Jan 2024, 08:50

gewo hat geschrieben:
voraussetzungen fuer das versenden:
- versand nur mit postexpress (EMS)
- versichungsgrenzen beachten 500,- / 1500,-, wert angeben
- waffe kommt fertig verpackt im karton inkl. adressaufkleber , der sich aber noch oeffnen laesst zur kontrolle was da versendet wird
- fertiger lieferschein in zweifacher ausfuehrung liegt dabei mit allen angaben (wer was an wen)
- versender weiss bescheid, versender telefonnummer steht am lieferschein, ich rufe da an ob die zusendung ok ist
wir kontrollieren den inhalt des paketes und verpacken es dann fertig und geben es in den naechsten ein bis zwei werktagen auf

voraussendung fuer das zu mir zusenden lassen
- ich erhalte vorher bescheid was da kommt und von wem es kommt
- es wird an unsere korrekte anschrift versendet die ich gerne bekannt gebe
- bei der ware ist ein fertiger lieferschein dabei in zweifacher ausfertigung auf den steht wer was an wen
der empfaenger verfolgt im idealfall das paket mittels paketcode und ruft an sobald es laut pakettracking bei uns eingetroffen ist
wir oeffnen das paket gemeinsam und kontrollieren den inhalt
abholung im idealfall innerhalb weniger werktage

rueckfragen dazu immer bei mir
Servus, sorry für alten Threads ausgraben, aber bietet Ihr dieses Service weiterhin an?

gewo
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Re: Waffen per Post versenden Privat zu Privat ist ERLAUBT

Beitrag von gewo » So 28. Jan 2024, 10:05

Ja, machen wir
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