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Wechselsysteme zu kompletter Waffe machen

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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gswimi1
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Wechselsysteme zu kompletter Waffe machen

Beitrag von gswimi1 » Fr 21. Mai 2021, 13:53

Hallo,

ich habe vor ein paar Jahren ein Walther PPK Griffstück (ohne Lauf) geerbt. Dieses Griffstück war damals als Waffe auf der WBK meines Opas eingetragen. Ich hab es dann auch als Waffe übernommen und es belegt aktuell einen Platz auf meiner WBK. Ich hätte mir jetzt überlegt den fehlenden Lauf + Schlitten als Wechselsystem zu kaufen und das zu einer Kompletten Waffe zusammenzubauen.

Ich hätte ja dann eine Waffe (das Griffstück) und 2 Wechselsysteme (Lauf, Schlitten) im ZWR gemeldet. Kann ich das dann zu einer Waffe im ZWR zusammenfügen? Wenn ja, wer kann das machen?

Danke!

Simon80
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Re: Wechselsysteme zu kompletter Waffe machen

Beitrag von Simon80 » Fr 21. Mai 2021, 14:21

Ich würd zuerst mal schauen das Griffstück aus dem zwr zu bekommen, das ist ein völlig freies Teil und bedarf keiner Wbk und schon gar keinem Platz darauf. Dann kaufst eine ganze PPK und Tauscht das Griffstück aus --> 1 Wbk Platz belegt und 0 Zubehörplätze belegt.

Ich hab zwar keine Erfahrung mit diesem Fall aber ich denke die Sachbearbeiterin bei der Behörde kann das freie Griffstück löschen wenn man nachweist das dieses Teil frei ist.

mastercrash
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Re: Wechselsysteme zu kompletter Waffe machen

Beitrag von mastercrash » Fr 21. Mai 2021, 15:51

Genau!

Ich frage mich nur: Wie zum Teufel schafft es ein Griffstück ins ZWR? Die Dinger waren doch noch nie wesentliche Bestandteile von Schusswaffen.

Hier muss doch jemand gepfuscht haben?

Wäre kein Corona würde ich in deinem Fall das Ding nehmen, direkt in die Amtsstube gehen und die Fragen was das Ding in deinem ZWR zu suchen hat.
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Re: Wechselsysteme zu kompletter Waffe machen

Beitrag von rider650 » Fr 21. Mai 2021, 15:57

Edit: Nach kurzem Nachdenken habe ich meine Meinung geändert und schließe mich den beiden Vorpostern an.

gswimi1
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Re: Wechselsysteme zu kompletter Waffe machen

Beitrag von gswimi1 » Fr 21. Mai 2021, 17:51

Ich hab jetzt mal in den Unterlagen meines Opas nachgeschaut.
2010 hat er sich die Waffe privat gekauft. Zum Glück stand am Kaufvertrag auch die Telefonnummer des Verkäufers und ich hab kurz mit ihm telefoniert. Er meinte, dass er damals eine vollständige Waffe verkauft hat.
Ich frag mich grad nur, wo dann Lauf und Schlitten hingekommen sind bzw. ob ich dadurch Probleme bekommen könnte?

Ich hatte mir immer gedacht, dass jedes Teil einer Waffe mit einer kompletten Waffe gleichgestellt ist. Darum hat mir das auch nichts ausgemacht, dass das Griffstück einen Platz belegt.

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Promo
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Re: Wechselsysteme zu kompletter Waffe machen

Beitrag von Promo » Fr 21. Mai 2021, 17:54

Ja. Wenn du die waffenrechtlich relevanten Teile der Waffe nicht mehr hast, dann ist das ein großes Problem. Empfehle dringend die fehlenden Teile zu suchen.
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Re: Wechselsysteme zu kompletter Waffe machen

Beitrag von gswimi1 » Fr 21. Mai 2021, 18:08

Die Wohnung meines Opas haben wir damals ausgeräumt und da wären uns keine Waffenteile aufgefallen. Da das schon etwas her ist und die Wohnung mittlerweile wem anderen gehört, kann ich schwer danach suchen. Ich hab mir damals halt nicht viel dabei gedacht, als ich das Griffstück übernommen habe.

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Re: Wechselsysteme zu kompletter Waffe machen

Beitrag von DonPedro » Fr 21. Mai 2021, 18:38

Ich würde mir wegen dem "Griffstück" auf deiner WBK keine größeren Sorgen machen.
Bei Verlust einer Waffe ohne unmittelbarer Selbstanzeige ist die waffenrechtliche Zuverlässigkeit pfutsch und deine WBK bald ebenso.
Also löst sich das Problem ganz von selber.
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Re: Wechselsysteme zu kompletter Waffe machen

Beitrag von Trijikon » Fr 21. Mai 2021, 18:54

DonPedro hat geschrieben:
Fr 21. Mai 2021, 18:38
Ich würde mir wegen dem "Griffstück" auf deiner WBK keine größeren Sorgen machen.
Bei Verlust einer Waffe ohne unmittelbarer Selbstanzeige ist die waffenrechtliche Zuverlässigkeit pfutsch und deine WBK bald ebenso.
Also löst sich das Problem ganz von selber.
Bis auf die Strafe halt-kA wie hoch die ist.

LG Wolfgang
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Re: Wechselsysteme zu kompletter Waffe machen

Beitrag von DonPedro » Fr 21. Mai 2021, 19:56

Trijikon hat geschrieben:
Fr 21. Mai 2021, 18:54
DonPedro hat geschrieben:
Fr 21. Mai 2021, 18:38
Ich würde mir wegen dem "Griffstück" auf deiner WBK keine größeren Sorgen machen.
Bei Verlust einer Waffe ohne unmittelbarer Selbstanzeige ist die waffenrechtliche Zuverlässigkeit pfutsch und deine WBK bald ebenso.
Also löst sich das Problem ganz von selber.
Bis auf die Strafe halt-kA wie hoch die ist.

LG Wolfgang
Wird nicht so dramatischen sein, wenns kein Vorsatz ist.
Wichtiger ist, dass solche :tipphead: :tipphead: :tipphead: NIE WIEDER eine Waffe in die Hand bekommen.
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Re: Wechselsysteme zu kompletter Waffe machen

Beitrag von tousibaer » Fr 21. Mai 2021, 20:55

gswimi1 hat geschrieben:
Fr 21. Mai 2021, 13:53
Hallo,

ich habe vor ein paar Jahren ein Walther PPK Griffstück (ohne Lauf) geerbt. Dieses Griffstück war damals als Waffe auf der WBK meines Opas eingetragen. Ich hab es dann auch als Waffe übernommen und es belegt aktuell einen Platz auf meiner WBK. Ich hätte mir jetzt überlegt den fehlenden Lauf + Schlitten als Wechselsystem zu kaufen und das zu einer Kompletten Waffe zusammenzubauen.

Ich hätte ja dann eine Waffe (das Griffstück) und 2 Wechselsysteme (Lauf, Schlitten) im ZWR gemeldet. Kann ich das dann zu einer Waffe im ZWR zusammenfügen? Wenn ja, wer kann das machen?

Danke!
Wenn "ein paar Jahre" > als 5 Jahre ist wundert es mich das dies noch bei keiner Überprüfung aufgefallen sein soll... :whistle:

Grüße

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Re: Wechselsysteme zu kompletter Waffe machen

Beitrag von spareribs » Fr 21. Mai 2021, 20:59

Das klingt nach "Storypusher" .....
Bruder Fre vom Orden der barmherzigen GLOCKen Brüder :-)
Ich liebe unsere Politiker..............wenn sie in Pension sind ! :mrgreen:

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Re: Wechselsysteme zu kompletter Waffe machen

Beitrag von AUG-andy » Fr 21. Mai 2021, 21:01

spareribs hat geschrieben:
Fr 21. Mai 2021, 20:59
Das klingt nach "Storypusher" .....
Eher nach "Storyprinter" :lol:
MfG
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Re: Wechselsysteme zu kompletter Waffe machen

Beitrag von mastercrash » Sa 22. Mai 2021, 02:25

tousibaer hat geschrieben:
Fr 21. Mai 2021, 20:55
Wenn "ein paar Jahre" > als 5 Jahre ist wundert es mich das dies noch bei keiner Überprüfung aufgefallen sein soll... :whistle:
Genau...
@gswimi1: Wie lange ist es denn her? Aus dem Geschriebenen geht nicht hervor, wann das gewesen sein soll.
Wenn die Sache stimmt wars das mit der nächsten Überprüfung mit der WBK... Alle wesentlichen Bestandteile fehlen. Alles was übrig ist, ist ein frei erhältliches Griffstück. Sowas ist kein Scherz! Damit kann sich jemand der dazu nicht berechtigt ist eine scharfe Waffe bauen, und zwar ganz ohne Probleme. Das Griffstück kann er ja einfach von einer deaktivierten Dekowaffe nehmen (oder einzeln bestellen).

Hoffentlich ist die nächste § 25 Überprüfung bald fällig, dann wird der Sache von Amts wegen nachgegangen (wenn die Geschichte stimmt).
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Re: Wechselsysteme zu kompletter Waffe machen

Beitrag von Alaskan454 » Sa 22. Mai 2021, 03:06

mastercrash hat geschrieben:
Sa 22. Mai 2021, 02:25

@gswimi1: Wie lange ist es denn her? Aus dem Geschriebenen geht nicht hervor, wann das gewesen sein soll.
Dazu hätte ich 2 Fragen

Geht bei der wegen des starren Laufs überhaupt die Zerlegung als Wechselsystem oder gilt das Griffstück als waffenrelevant?

Müsste nicht theoretisch in der Erbmasse vom Notar aufgeschlüsselt sein was der TO da geerbt hat?

Hier sind für mich mehrere Unklarheiten neben der Überprüfung vorhanden.

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