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Deutsche Schmeisser M5F nach Österreich mitnehmen

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Deutsche Schmeisser M5F nach Österreich mitnehmen

Beitrag von switty » So 16. Mai 2021, 12:48

Servus,

ich bin deutscher Sportschütze, wohne seit kurzem grenznah zu Österreich und werde bald öfter auf eine nahegelegende Schießanlage in Österreich fahren. Ich habe u.a. eine Schmeisser M5F, mit der ich gerne trainieren würde. Ich habe in früheren Beiträgen gelesen, dass es bei AR-15 Derivaten von den Herstellern eine spezielle Austria Version gibt, in der eine Verriegelungswarze am Verschluß fehlt und der Lauf verstiftet sein muss. In meiner Schmeisser sind diese Modifikationen natürlich nicht vorhanden, da wir hier keine vergleichbare Regelung haben. Sind diese Modifikationen nicht durchgeführt, handelt es sich wohl um verbotenes Kriegsmaterial nach österreichischem Waffenrecht und ich geh mal davon stark aus, dass mich der Status "Ausländer" nicht von einem Verbot eures Waffengesetzes entbindet, heißt ich meine Schmeisser daheim lassen müsste :?

Da die von mir gefundenen Beiträge allesamt recht alt sind wollte ich mal fragen, die es derzeit mit der Regelung aussieht, ob sich da in der Zwischenzeit etwas getan hat und ich die M5F doch unproblematisch mitnehmen darf. Ist natürlich auf meinem europäischen Feuerwaffenpass eingetragen und Einladungsschreiben der Schiessanlage liegt vor.

Grüße
switty

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Re: Deutsche Schmeisser M5F nach Österreich mitnehmen

Beitrag von gewo » So 16. Mai 2021, 13:00

Alles geschichte wenn es eine schmeisser M5F betrifft.

Europäischer feuerwaffenpass
Einladung

Und gut is
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Re: Deutsche Schmeisser M5F nach Österreich mitnehmen

Beitrag von switty » So 16. Mai 2021, 14:06

Danke für die schnelle Rückmeldung!

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Re: Deutsche Schmeisser M5F nach Österreich mitnehmen

Beitrag von rhodium » So 16. Mai 2021, 14:26

Muss er bezüglich der 10+ Magazine was beachten?

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Re: Deutsche Schmeisser M5F nach Österreich mitnehmen

Beitrag von gewo » So 16. Mai 2021, 14:51

rhodium hat geschrieben:
So 16. Mai 2021, 14:26
Muss er bezüglich der 10+ Magazine was beachten?
sind in DE verboten daher vermutlich kein thema wenn er ned altbesitz vor 2019 hat
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Re: Deutsche Schmeisser M5F nach Österreich mitnehmen

Beitrag von Promo » So 16. Mai 2021, 17:42

gewo hat geschrieben:
So 16. Mai 2021, 13:00
Alles geschichte wenn es eine schmeisser M5F betrifft.

Europäischer feuerwaffenpass
Einladung

Und gut is
Das sehe ich nicht so - gegenständliche Waffe muss bei der Ein- und Ausfuhr die Regelungen des KMG beachten und daher mE höchstproblematisch.

Edit: vielleicht kurz etwas detaillierter, seit 13.12.2019:
§ 5. (1) Kriegsmaterial im Sinne dieses Bundesgesetzes sind
1. die auf Grund der Verordnung der Bundesregierung vom 22. November 1977 betreffend Kriegsmaterial bestimmten Waffen, Munitions- und Ausrüstungsgegenstände, soweit es sich dabei nicht um halbautomatische Karabiner oder Gewehre handelt, sowie
[..]
(3) Die Regelungen des Kriegsmaterialgesetzes (KMG), BGBl. Nr. 540/1977, bleiben durch Abs. 1 und 2 unberührt.
... und KMG besagt:
§ 1.(1) Die Ein-, Aus- und Durchfuhr sowie die Vermittlung (Abs. 4) von Kriegsmaterial bedarf, unbeschadet der nach anderen Rechtsvorschriften notwendigen Bewilligungen, einer Bewilligung nach Maßgabe dieses Bundesgesetzes.[..]
Zwar gibt es weiter hinten eine Ausnahmebestimmung die von einer Einfuhrgenehmigung entbindet, aber nicht bei der Ausfuhr anwendbar ist (zudem die Einfuhr mit einer Einfuhrmeldung an das BMI verbunden ist).

Daher kann eine Waffe nach WaffG Kat.B sein, aber trotzdem Kriegsmaterial nach KMG, und daher sind die Bestimmungen des KMG, die die Ein-, Aus- und Durchfuhr regeln, anzuwenden. Diesfalls wäre abzuklären, ob die vorliegende Waffe KM nach den Bestimmungen des KMG ist. Nachdem sie das mW vor dem 13.12.2019 jedenfalls war, gehe ich davon aus, dass sich das auch nicht geändert hat, und daher weiterhin ist.

PS: Gilt übrigens auch in die andere Richtung, wenn ein österr. Besitzer mit seinem HA nach Deutschland fährt.
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Re: Deutsche Schmeisser M5F nach Österreich mitnehmen

Beitrag von switty » Mo 24. Mai 2021, 13:04

Danke erstmal für die vielen Antworten. Hmm, liest sich tatsächlich nicht so einfach.

Ich versuche es mal zusammenzufassen:
Lt. §5 Abs. 1 Österreichischem WaffG wäre ein Halbautomat nicht Kriegsmaterial, wird aber durch Abs. 3 wieder ausgehebelt.

Im KMG §5 Abs. 2 Nr. 2a) steht nämlich geschrieben, dass eine Bewilligung nicht erforderlich für Ein- und Durchführen, wenn es sich nicht um Kriegsmaterial handelt, lt. Kriegswaffenkontrollverordnung. Anzumerken ist , dass es keinen Ausnahmetatbestand für Ausfuhren gibt, das ist nämlich nur für Zwecke einer Vorführung, Ausstellung, Wartung oder Reparatur sowie zum Zwecke der Rücksendung im Anschluss an einen derartigen Vorgang zulässig.

Jetzt ist die große Frage, ob eine Schmeisser M5F Kriegsmaterial ist.

In der Kriegsmaterialverordnung steht geschrieben:
Als Kriegsmaterial sind anzusehen [...] Halbautomatische Karabiner und Gewehre, ausgenommen Jagd- und Sportgewehre; vollautomatische Gewehre, Maschinenpistolen, Maschinenkarabiner und Maschinengewehre.

Damit wäre ein Halbautomat Kriebgsmaterial und die Ausnahme aus dem §5 WaffG gilt nicht, außer irgendein Mensch hat festgestellt, das es ein Sportgewehr ist.

Fragen:
- wer / welche Behörde definiert, was ein Sportgewehr ist? Das Landesamt für Verteidigung / Bundesheer ? Hat das Erfolg da anzufragen?
- Reicht die Einstufung als Kat. B Waffe, was sie seit ich sie habe ist (war niemals Kat. A) und in meinem EFWP ist sie auch als Kat. B Waffe niedergeschrieben, genauso wie in meiner dt. Waffenbesitzkarte?

Und ich dachte, das Deutsche Affengesetz sei schlimm. Bei euch ist das ja genauso so ein Wahnsinn... dito die Geschichte mit Vollmantel 223/308 aus der Kriegsmaterialverordnung ... crazy :)

Wegen Magazinen: ich hab zwar Altbesitz, die lass ich aber lieber daheim um das ganze nicht weiter zu verkomplizieren. Trainiere eh auf einer 100m Bahn die deutschen BDS Diziplinen, insofern gibts da eh nichts über 10 Schuss.

Grüße
switty

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Re: Deutsche Schmeisser M5F nach Österreich mitnehmen

Beitrag von gewo » Mi 26. Mai 2021, 00:07

Zuerst wurde das waffengesetz novelliert

Die kriegsmaterialverordnung haette dann noch dran angepasst werden sollen
Und die waffenbuecherverordnung haben sie vergessen

Aber eh egal
Ibiza ist dazwischen gekommen

Und deshalb stehen wir was die halbautomaten betrifft mit einer eher bloeden situation da was die einfuhr und ausfuhr betrifft

Kuemmert aber die meisten ned hab ich den eindruck
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Re: Deutsche Schmeisser M5F nach Österreich mitnehmen

Beitrag von Promo » Mi 26. Mai 2021, 11:33

Die Bestimmung von Schusswaffen nach dem WaffG (§ 44) ist lediglich nach dem WaffG. Eine Bestimmung nach KMG gibt es im KMG nicht. Allerdings ist für das KMG ist (zumeist) das BMI zuständig - siehe dazu § 11 KMG. Ich empfehle deine Frage dort zu stellen und ausdrücklich nach dem KMG und nicht nach dem WaffG fragen. Außerdem solltest du deine Frage schriftlich platzieren, da du auch nur dann eine schriftliche Antwort bekommst, die du im Bedarfsfall auch mitführen kannst.

Dein Post beginnt übrigens falsch, der § 5 Abs. 3 WaffG "hebelt" nicht den § 5 Abs. 1 aus. Das WaffG besagt lediglich, dass eine Waffe nach WaffG nicht KM sein muss, ohne dabei eine Außenwirkung auf das KMG zu entfalten. Und das ist vollkommen OK und rechtlich in Ordnung, da das KMG lediglich die Ein-, Aus- und Durchfuhr, nicht aber den Besitz von KM in Österreich regelt. Einzig eben bei dein Ein-, Aus- und Durchfuhrbestimmungen dieser beiden Gesetze gilt hierbei besondere Sorgfalt anzuwenden.
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Re: Deutsche Schmeisser M5F nach Österreich mitnehmen

Beitrag von switty » Di 1. Jun 2021, 21:25

Kurzes Update:
Habe mit dem Landesamt für Verteidigung und dem BMI korrespondiert, die sehr fundierte Antworten gegeben haben. Kurzum: die dt. Schmeisser M5F auf dem Feuerwaffenpass darf als zivile Kat.B Waffe mitgenommen werden, da sie zu keinem Zeitpunkt ihrer Lebensdauer eine kriegs- oder vollautomatische Waffe war. Eine Bewilligung ist nicht erforderlich.

Jetzt ist es geklärt und ich kann mit guten Gewissen mit dem Gerät in Österreich trainieren ;)

Danke nochmal an alle, die hier kommentiert haben.

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Re: Deutsche Schmeisser M5F nach Österreich mitnehmen

Beitrag von Promo » Mi 2. Jun 2021, 13:06

Ich empfehle dir diese Aussage schriftlich geben zu lassen, da diese wie oben erwähnt bisherigen Rechtsauffassungen widerspricht. Wenn du das dann (anonymisiert) zur Verfügung stellst, dann wäre es noch besser.
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Re: Deutsche Schmeisser M5F nach Österreich mitnehmen

Beitrag von switty » Fr 4. Jun 2021, 10:29

Hier die Antwort vom BMI:

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Re: Deutsche Schmeisser M5F nach Österreich mitnehmen

Beitrag von gewo » Fr 4. Jun 2021, 10:38

switty hat geschrieben:
Fr 4. Jun 2021, 10:29
Hier die Antwort vom BMI:
herzlichen dank fuer das einstellen
der inhalt ist fuer mich plausibel

aber wieso hast du vom wirtschaftsministerium bzw verteidigungsministerium die auskunft erhalten dass deine waffen betreffend der verbringung kat B ist?

versteh mich ned falsch
mit dem zettl in der hand wuerde ich mich als deutscher jederzeit mit dem EFWP ein- und ausreisen trauen
fuer dich ist jetzt alles quasi klar


fuer uns ist es deshalb interessant denn die rechtsmeinung diverser minsterialbeamten war und ist immer schon gewesen dass fuer die einfuhr die bestimmungen betreffend kriegsmaterial zu beachten sind
wenn das nun nicht so ist dann ist das eh erfreulich ....
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Re: Deutsche Schmeisser M5F nach Österreich mitnehmen

Beitrag von switty » Fr 4. Jun 2021, 10:56

Das Wirtschaftsministerium hatte ich nicht angefragt, jedoch zusätzlich das BMLV. In deren Antwort steht drin, dass ich mich noch an die Landespolizeidirektion wenden sollte, wobei ich ehrlich gesagt nicht verstehe was da der Mehrwert sein sollte. Die konkrete Kriegsmaterialfrage haben sie leider nicht wirklich beantwortet, jedoch steht drinnen das Halbautomaten nicht mehr per se Kriegsmaterial sind. Die Waffe ist nach EU Regularien eine Kategorie B Waffe und das Regelwerk ist ja EU-weit einheitlich. Eine deutsche Kat. B Waffe kann in Österreich auch nur eine Kat.B Waffe sein und nicht plötzlich eine verbotene Waffe werden. Und letztlich hat das BMI die Frage ja in seiner Antwort mit beantwortet...

Ich sehe das auch so, mit dem BMI Schreiben ist das völlig unkritisch mit der Waffe einzureisen. Stellt sich mir nur die Frage, ob ich nun auch so eine Anfrage für alle meine Halbautomaten stelle oder es bei dem Beispiel belasse. Meine anderen beiden HA sind in 9mm und 22lr, da kann eigentlich niemand an Kriegsmaterial denken.

Der vollständigkeithalber findet ihr hier noch die Antwort vom BMLV:

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Re: Deutsche Schmeisser M5F nach Österreich mitnehmen

Beitrag von Promo » Fr 4. Jun 2021, 14:39

Vielen Dank für das Einstellen der anonymisierten Schreiben. Diese sind für mich bahnbrechend und stellen die bisher gelebte Rechtspraxis vollkommen auf den Kopf. Das Kriegsmaterialgesetz und die Kriegsmaterialverordnung haben sich absolut gar nicht geändert, dennoch interpretiert man jetzt alles was Kat.B nach WaffG ist scheinbar nicht mehr als KM nach KMG/KM-Vo. Das ist insoweit auch bemerkenswert, da man dann zum Export z.B. von einem Garand keine KM-Ausfuhrgenehmigung mehr brauchen würde und auch aus Drittstaaten ohne KM-Einfuhrgenehmigung importieren könnte.
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