Vielen Dank für die zahlreichen konstruktiven Antworten!
Da meine Frau das Problem und mein dadurch entstandenes Leid nicht so Ernst nimmt komme ich erst jetzt wieder dazu an der Diskussion teilzunehmen.
@mastercrash
Danke für den Hinweis!
Nach erneutem Lesen des Paragraph 17 habe ich nun auch den folgenden Hinweis gefunden
Der Erwerb, der Besitz und das Führen von Magazinen gemäß Abs. 1 Z 9 und 10 für Schusswaffen, die aufgrund einer Bewilligung nach Abs. 1 Z 7, 8 oder 11 besessen werden, bedarf keiner gesonderten Bewilligung.
Das erklärt mir nun auch plausibel warum die bösen HiCap Magazine im ZWR lediglich als „Kat. A / § 17/1/11 passendes Magazin >10 freies Magazin“ eingetragen sind
@Steyrer
Obwohl ich nicht einmal im Traum daran gedacht hätte das es das Wechselsystem wird hast du vermutlich das Hauptproblem identifiziert.
Das montierte Wechselsystem welches immer noch als Kat B im ZWR eingetragen ist macht das ganze zu einer „Standardwaffe“ die nach einsetzen eines >10 Magazines nicht mehr von der Z11 gedeckt ist!
Die Lösung mit der vorzeitigen Erweiterung und somit einen dritten Kat A Platz nach Z8 trifft nicht ganz meinen Geschmack da ich durch ein legal vor 14.12 besessenes Wechselsystem einen zukünftigen Platz vergeuden würde!
@Gewo
Wie lange ist denn in diesem Fall die Frist für einen Einspruch? bzw. gibt es überhaupt eine Einspruchsfrist ohne einen Bescheid? Oder Anders ausgedrückt - Handelt es sich bei der WBK überhaupt rechtlich um einen Bescheid?
@Personen die gerade über die Wechselsysteme diskutierten
Die LPD Wien gab mir bei der Abholung der WBK die Auskunft das je zwei Zubehörteile auch für die Kat A Plätze genehmigt sind (kein Vermerk mehr auf der WBK notwendig) Aus gegebenen Anlass weiß ich nun das Diese offensichtlich als Kat. B Zubehör behandelt werden
Unabhängig von offiziellen Einspruchfristen habe ich vorerst ein Mail an meine SB mit folgenden Lösungsvorschlägen gesendet:
1. Einen offiziellen behördlichen Bescheid der LPD Wien, welcher persönlich an mich adressiert ist, in dem mir zu den Vorhandenen Ausnahmen nach §17 Z7 und §17 Z11 zusätzlich die Ausnahme nach §17 Z8 erteilt wird. Diesen Bescheid könnte ich gemeinsam mit der WBK bei mir haben und in den oben genannten Situationen vorlegen.
2. Sie genehmigen mir einen dritten Platz auf der WBK. Ich wandle im Anschluss das Wechselsystem durch Kauf eines (frei erhältlichen) Lower Receiver in eine eigenständige Waffe um. Dort könnte die Z8 im Falle von technischen System Einschränkungen vermutlich am einfachsten vermerkt werden.
Diese Lösung darf allerdings keine Auswirkungen auf die Anzahl der Plätze bei der im kommenden Frühjahr bevorstehenden Erweiterung auf 5 Plätze haben!
Es müsste dann eine Erweiterung von 2 auf 6 Plätze stattfinden da der neugeschaffene Platz 3 vorher schon in meinem Besitz war.
Auch ein behördlicher Bescheid in dem mir garantiert wird das ich nach der Erweiterung auf 5 Plätze (sollten 6 Plätze unmöglich sein), die neugeschaffene Waffe wieder zu einem Wechselsystem umfunktionieren darf währe denkbar.
Mit Spannung warte ich auf Ihre Antwort und werde euch natürlich umgehend darüber informieren.
LG Gekko