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Meldung Altebestand - Z8 & Z11

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Meldung Altebestand - Z8 & Z11

Beitrag von MikeD » Do 13. Mai 2021, 12:26

Da gibt es bei den Behörden anscheinend wieder unterschiedliche Auslegungen des Gesetzes :-(

Wichtig ist aber, dass man für die Kat. A Plätze auch jeweils 2 Zubehörplätze hat.
Ein Zubehör von B auf A zu verschieben sollte ja kein Problem sein (und auch nichts kosten).

deni
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Re: Meldung Altebestand - Z8 & Z11

Beitrag von deni » Do 13. Mai 2021, 14:18

Laut meiner SB kannst aber nicht Kat A mischen, sprich Basis ist Kat A LW und du legst Wechselsystem für Kat A KW dazu.

Lg m

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Re: Meldung Altebestand - Z8 & Z11

Beitrag von Mentor » Do 13. Mai 2021, 16:38

Es gibt keine Basis mehr! Also gibt's auch nichts zu mischen.

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Re: Meldung Altebestand - Z8 & Z11

Beitrag von deni » Do 13. Mai 2021, 16:43

Mentor hat geschrieben:
Do 13. Mai 2021, 16:38
Es gibt keine Basis mehr! Also gibt's auch nichts zu mischen.
Jein ;)

Weil wenn Ausnahmegenehmigung Kat A. 17/8 hast (LW mit HiCap) nutzt dir das bei Wechselsystem für 17/7 (KW mit HiCap) nichts...

Lg m

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Re: Meldung Altebestand - Z8 & Z11

Beitrag von Davomon1979 » Do 13. Mai 2021, 17:18

Vorgehensweise bei Wechselsystemaltbestand ist im Gesetz geregelt:

§ 58
(..)
(17) Für Menschen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens gemäß § 62 Abs. 21 wesentliche Bestandteile (§ 2 Abs. 2) für Schusswaffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 und 11 rechtmäßig besitzen, ist der Besitz dieser wesentlichen Bestandteile weiterhin zulässig. Spätestens im Rahmen der nächsten Überprüfung der Verlässlichkeit gemäß § 25 ist für diese wesentlichen Bestandteile eine allenfalls erforderliche Bewilligung gemäß § 17 Abs. 3 in Verbindung mit § 23 Abs. 3 zu erteilen. Waffenrechtliche Bewilligungen, die auf Grund § 23 Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 120/2016 für Schusswaffen der Kategorie B erteilt worden sind, gelten weiter.


Dh spätestens bei der nächsten Überprüfung der Verlässlichkeit ist ein neuer Zubehör Bescheid fällig.

gekko
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Re: Meldung Altebestand - Z8 & Z11

Beitrag von gekko » Do 13. Mai 2021, 19:59

Vielen Dank für die zahlreichen konstruktiven Antworten!

Da meine Frau das Problem und mein dadurch entstandenes Leid nicht so Ernst nimmt komme ich erst jetzt wieder dazu an der Diskussion teilzunehmen. 😂

@mastercrash
Danke für den Hinweis!
Nach erneutem Lesen des Paragraph 17 habe ich nun auch den folgenden Hinweis gefunden

Der Erwerb, der Besitz und das Führen von Magazinen gemäß Abs. 1 Z 9 und 10 für Schusswaffen, die aufgrund einer Bewilligung nach Abs. 1 Z 7, 8 oder 11 besessen werden, bedarf keiner gesonderten Bewilligung.

Das erklärt mir nun auch plausibel warum die bösen HiCap Magazine im ZWR lediglich als „Kat. A / § 17/1/11 passendes Magazin >10 freies Magazin“ eingetragen sind

@Steyrer
Obwohl ich nicht einmal im Traum daran gedacht hätte das es das Wechselsystem wird hast du vermutlich das Hauptproblem identifiziert.

Das montierte Wechselsystem welches immer noch als Kat B im ZWR eingetragen ist macht das ganze zu einer „Standardwaffe“ die nach einsetzen eines >10 Magazines nicht mehr von der Z11 gedeckt ist!

Die Lösung mit der vorzeitigen Erweiterung und somit einen dritten Kat A Platz nach Z8 trifft nicht ganz meinen Geschmack da ich durch ein legal vor 14.12 besessenes Wechselsystem einen zukünftigen Platz vergeuden würde!

@Gewo
Wie lange ist denn in diesem Fall die Frist für einen Einspruch? bzw. gibt es überhaupt eine Einspruchsfrist ohne einen Bescheid? Oder Anders ausgedrückt - Handelt es sich bei der WBK überhaupt rechtlich um einen Bescheid?

@Personen die gerade über die Wechselsysteme diskutierten
Die LPD Wien gab mir bei der Abholung der WBK die Auskunft das je zwei Zubehörteile auch für die Kat A Plätze genehmigt sind (kein Vermerk mehr auf der WBK notwendig) Aus gegebenen Anlass weiß ich nun das Diese offensichtlich als Kat. B Zubehör behandelt werden



Unabhängig von offiziellen Einspruchfristen habe ich vorerst ein Mail an meine SB mit folgenden Lösungsvorschlägen gesendet:

1. Einen offiziellen behördlichen Bescheid der LPD Wien, welcher persönlich an mich adressiert ist, in dem mir zu den Vorhandenen Ausnahmen nach §17 Z7 und §17 Z11 zusätzlich die Ausnahme nach §17 Z8 erteilt wird. Diesen Bescheid könnte ich gemeinsam mit der WBK bei mir haben und in den oben genannten Situationen vorlegen.

2. Sie genehmigen mir einen dritten Platz auf der WBK. Ich wandle im Anschluss das Wechselsystem durch Kauf eines (frei erhältlichen) Lower Receiver in eine eigenständige Waffe um. Dort könnte die Z8 im Falle von technischen System Einschränkungen vermutlich am einfachsten vermerkt werden.
Diese Lösung darf allerdings keine Auswirkungen auf die Anzahl der Plätze bei der im kommenden Frühjahr bevorstehenden Erweiterung auf 5 Plätze haben!
Es müsste dann eine Erweiterung von 2 auf 6 Plätze stattfinden da der neugeschaffene Platz 3 vorher schon in meinem Besitz war.
Auch ein behördlicher Bescheid in dem mir garantiert wird das ich nach der Erweiterung auf 5 Plätze (sollten 6 Plätze unmöglich sein), die neugeschaffene Waffe wieder zu einem Wechselsystem umfunktionieren darf währe denkbar.

Mit Spannung warte ich auf Ihre Antwort und werde euch natürlich umgehend darüber informieren.

LG Gekko

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Re: Meldung Altebestand - Z8 & Z11

Beitrag von gewo » Fr 14. Mai 2021, 00:54

Die WBK bzw der WP sind ein bescheid ( mit ausweischarakter)

Was da drauf steht darfst du haben

Was da nicht drauf steht nicht
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Re: Meldung Altebestand - Z8 & Z11

Beitrag von Promo » So 16. Mai 2021, 17:52

gewo hat geschrieben:
Fr 14. Mai 2021, 00:54
Die WBK bzw der WP sind ein bescheid ( mit ausweischarakter)

Was da drauf steht darfst du haben

Was da nicht drauf steht nicht
Ausnahmen gibt es immer, § 17 Abs. 3a ;)
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Re: Meldung Altebestand - Z8 & Z11

Beitrag von trifftnix » Mo 24. Mai 2021, 08:46

Servus.
Ich habe Anfang Februar bei der LPD Wien um die Eintragung meiner "großen" Magazine zur Büchse Remington 7615 ( Kat. C gekauft 2016) ersucht weil diese Magazine auch in Waffen der Kat. B passen ( hatte aber keine).
Antwort am 29. April: Da diese Büchse Kat. C ist unterliegen diese Magazine keiner Meldepflicht. Auf den Hinweis dass die auch auf Kat. B passen, wurde nicht eingegangen.
Am 10. Mai schrieb ich, dass ich mir eine Kat B Waffe kaufen werde in welcher diese Magazine passen und ich fragte:
- wenn ich auf dem Schießstand bin und beide Büchsen mithabe ( C+B) darf ich dann auch auf B die Großen verwenden ?
-Kann mich der Sicherheitsdienst vom Stand verweisen weil diese Magazine nicht auf der WBK eingetragen sind ?
- Wenn ich C einmal verkaufe und 2 Stück große Magazine zurückbehalte ( diese sind ohne Herstellerangabe), was passiert dann weil die ja in B passen ?
- Bei Sammlern von Magazine werden diese doch eingetragen obwohl sie keine Waffe dafür besitzen ?

Antwort :
- Werden von der Behörde nicht registriert weil es gesetzlich nicht vorgesehen ist.
- Die angegeben Magazine passen auf auf ihre Kat C und sind für diese Waffe nicht registrierpflichtig
- Vor der Gesetzesänderung war ich nicht im Besitz einer passenden Kat B Waffe und daher können die Magazine nicht als Altbestand
dazu registriert werden. Wobei es unerheblich ist welche Waffe ich mir in Zukunft anschaffen werden.
- Betreffend Sammler keine Antwort
Das heißt mMn :
- Wenn ich mich am Schießstand mit Kat. C + B befinde, darf ich die großen Magazine nur in C verwenden und ich mich strafbar
mache wenn ich die auf der B Waffe verwende.
- Es gibt sicher Probleme mit der Aufsicht wenn die Magazine nur am Platz liegen und kein Eintrag auf der WBK ist.

- Wenn ich die C Waffe verkaufe und 2 Große Magazine zurückbehalte ( weil siehe oben) habe ich Probleme da nicht eingetragen
(wurde nicht von der LPD beantwortet) ?

Betr. Sammler gabs auch keine Antwort .

Danke schon im Voraus für die Hilfestellung
um Klarheit zu erlangen
.
Sportliche Grüße
Karl

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Re: Meldung Altebestand - Z8 & Z11

Beitrag von mastercrash » Mo 24. Mai 2021, 11:30

trifftnix hat geschrieben:
Mo 24. Mai 2021, 08:46
Das heißt mMn :
- Wenn ich mich am Schießstand mit Kat. C + B befinde, darf ich die großen Magazine nur in C verwenden und ich mich strafbar
mache wenn ich die auf der B Waffe verwende.
Du machst dich damit nicht strafbar, wenn es ein behördlich genehmigter Schießstand (also nicht bloß irgendein privater Schießkeller) ist. Das Schießstätten-Privileg gilt auch für Waffen nach § 17 WaffG.
trifftnix hat geschrieben:
Mo 24. Mai 2021, 08:46
- Es gibt sicher Probleme mit der Aufsicht wenn die Magazine nur am Platz liegen und kein Eintrag auf der WBK ist.
Ich denke die meisten Schießstände interessiert das gar nicht. Hab mir bei diversen Schießständen öfters gedacht, da könnte man mit Waffen aus dem Darknet mit weggefräster Seriennumer aufkreuzen und niemand würde Notiz davon nehmen. Auf den meisten wo ich mit meinen Kat B hingegangen bin hat man mich auch gar nicht nach einer WBK gefragt. Die Dinger hätten genauso gut vom Schwarzmarkt sein können. Aber das hängt vom Betreiber ab ob er was kontrolliert oder nicht. Aber was das Anstecken angeht wärst ja eh in Ordnung...
trifftnix hat geschrieben:
Mo 24. Mai 2021, 08:46
- Wenn ich die C Waffe verkaufe und 2 Große Magazine zurückbehalte ( weil siehe oben) habe ich Probleme da nicht eingetragen
(wurde nicht von der LPD beantwortet) ?
Deine LPD hat scheinbar den Runderlass nicht richtig gelesen (oder verstanden?). Da steht drinnen, dass es auf die Kompatibilität bei der Meldepflicht ankommt. Magazine, die nachweislich mit seriengefertigten Kat B kompatibel sind, wären daher schon als § 17 Abs 1 Z 9 / Z 10 zu registrieren. Das gilt sowohl für Mags von Waffen der Kat C die mit Kat B kompatibel sind, als auch für Magazine von Kriegsmaterial (zB meine originalen Colt Industries M16 Stahlmags), die in Kat B passen.

Eigentlich trifft dich nur die Meldepflicht. Gib die Meldung der Magazine bei der Behörde ab und lass dir eine Kopie davon quittieren (sollen einfach nur schreiben, Hauptamtlich eingelangt am XX.YY.ZZZZ, Stempel und Unterschrift). Wenn die LPD der Meinung ist da ist nichts einzutragen, auch ok. Du bist deiner Pflicht nachgekommen und du darfst sie auch weiterhin besitzen. Im Gesetz steht, wer rechtzeitig meldet darf sie auch weiterhin besitzen. Wenn du die Meldung im Zweifel beweisen kannst, wird man dir keinen Strick draus drehen können.
Glock 19 Gen 4 @ 9x19
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AR-15 M4 @ 5.56x45
Und gaaaanz viele superböse Kat A Magazine

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Re: Meldung Altebestand - Z8 & Z11

Beitrag von trifftnix » Mo 24. Mai 2021, 14:36

Danke das bringt mich schon weiter.
Ich habe schon einige Schreiben, auch mit dem Wortlaut : ich komme hiermit meiner Meldepflicht nach, an die LPD gesandt aber immer nur die Antwort bekommen: ist nicht vorgesehen ist nicht nötig....
Nun fällt es mir wie Schuppen von den Haaren *gg* - muss ich eventuell den Antrag auf einer Polizeidienststelle machen ?
Wenn ja, wäre es nett gewesen wenn die Damen in der LPD mir dies mitgeteilt hätten.

ich habe mich nicht getraut explizit auf den § 17 hinzuweisen weil da die meisten Beamten unwirsch werden wenn man "klugscheissert". Deshalb hab ich das mit den Sammlern gefragt. ABER ES WURDE NICHT BEANTWORTET.
Sportliche Grüße
Karl

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Re: Meldung Altebestand - Z8 & Z11

Beitrag von gewo » Mo 24. Mai 2021, 15:14

trifftnix hat geschrieben:
Mo 24. Mai 2021, 14:36
Danke das bringt mich schon weiter.
Ich habe schon einige Schreiben, auch mit dem Wortlaut : ich komme hiermit meiner Meldepflicht nach, an die LPD gesandt aber immer nur die Antwort bekommen: ist nicht vorgesehen ist nicht nötig....
Nun fällt es mir wie Schuppen von den Haaren *gg* - muss ich eventuell den Antrag auf einer Polizeidienststelle machen ?
Wenn ja, wäre es nett gewesen wenn die Damen in der LPD mir dies mitgeteilt hätten.

ich habe mich nicht getraut explizit auf den § 17 hinzuweisen weil da die meisten Beamten unwirsch werden wenn man "klugscheissert". Deshalb hab ich das mit den Sammlern gefragt. ABER ES WURDE NICHT BEANTWORTET.
antrag an die LPD ist schon richtig
aber was du meldest musst schon auch schreiben

mit dem „klugscheissen“ mit gesetzestexten haben nur behoerden ein problem die selber ned sattelfest sind
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Re: Meldung Altebestand - Z8 & Z11

Beitrag von trifftnix » Mo 24. Mai 2021, 17:58

Hatte am Freitag alles was ich so geschrieben habe mit aber leider warst du nicht im Geschäft . Vielleicht klappst am 01.06. wenn ich das neue Spielzeug abhole ?
Alle Magazine mit Hersteller, Fassungsvermögen u. Kaliber im Schreiben angegeben ( sogar Bild dazu).

Mit Antrag meinte ich dass ich auf ein Kommissariat gehen muss und dort, wie bei der Antragstellung auf die 5 Plätze einen für das Eintragen der Magazine machen muss ?
Wenn das nötig wäre hätten aber die Damen in der LPD dieses in einer Antwort auf meine Schreiben anmerken können.

Aber wie du schon zu klugscheissen angemerkt hast ;)
Sportliche Grüße
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Re: Meldung Altebestand - Z8 & Z11

Beitrag von rider650 » Di 25. Mai 2021, 09:59

trifftnix hat geschrieben:
Mo 24. Mai 2021, 17:58
...
Alle Magazine mit Hersteller, Fassungsvermögen u. Kaliber im Schreiben angegeben ( sogar Bild dazu).

Mit Antrag meinte ich dass ich auf ein Kommissariat gehen muss und dort, wie bei der Antragstellung auf die 5 Plätze einen für das Eintragen der Magazine machen muss ?
Wenn das nötig wäre hätten aber die Damen in der LPD dieses in einer Antwort auf meine Schreiben anmerken können.
...
Dein Fehler war vermute ich, deine 7615 erwähnt zu haben und nicht gleich gemäß §17 Z10 gemeldet zu haben. Die Meldeadresse ist die Behörde, die dir auch die WBK ausgestellt hat. Zum Inhalt der Meldung sagt der Gesetzestext 'Art, Kaliber, Marke, Type und Herstellungsnummer [...] sowie Namen und Anschrift des Betroffenen'. Fassungsvermögen musst z.B. nicht angeben, und Bilder brauchts auch keine.

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Re: Meldung Altebestand - Z8 & Z11

Beitrag von trifftnix » Mi 26. Mai 2021, 19:46

In Wien muss man bei einer Polizeidienststelle den Antrag für z.B. WBK , Erweiterung und auch Zubehör stellen und die LPD bearbeitet den dann. Deshalb war eben die Frage ob ich das für die Meldung auch so machen müsste.
All die Angaben die du erwähnt hast standen auf meiner Meldung und wenn was gefehlt hätte müsste doch eine Mitteilung gesendet werden was noch beizubringen ist bzw. dass die Meldung auf einer Polizeidienststelle zu machen sei.

Was auch immer der "Fehler" ist, man weiß es nicht genau und bei einer Nachfrage in einem angrenzenden Bundesland wurde mir gesagt dass die eben unter § 17 eintragen ( schrieb auch mastercrash). Aber wie es schon an der Ortstafel steht: WIEN IST ANDERS.

Natürlich könnte ich in der LPD fragen warum das woanders so gemacht wird und hier nicht, und dann als Klugscheisser den schwarzen Peter gezogen haben ( siehe gewos Antwort dazu).

Trotzdem Danke vielleicht findet sich noch eine Lösung.
Sportliche Grüße
Karl

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